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Dienstzeitverkürzung und Einstellung zum Beamten

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HFMW:
Moin Moin,

Ich bin SaZ 12 und habe nun 9 Jahre meiner Dienstzeit abgeleistet. Anfang 2018 beginnt mein BFD Zeitraum. Ich habe nun die Möglichkeit angeboten bekommen als Beamter bei der Bundeswehr zu arbeiten. Ich erfülle alle Voraussetzungen und habe alle Ärztlichen Untersuchungen hinter mir gelassen.
Nun zu meinen Fragen:

1. Wirkt sich mein Antrag auf Dienstzeitverkürzung negativ auf meine Übergangsbeihilfe (Abfindung) nach § 12 SVG aus und bekomme ich überhaupt welche??
2. Bekomme ich bei einer positiven Dienstzeitverkürzung dennoch Übergangsgebührnisse nach § 11 SVG?? oder bekomme ich Ausgleichsbezüge nach § 11a SVG
3. Wird meine gesetzliche Rentenversicherung, für meine geleisteten Jahre als SaZ, nachversichert? Oder wird dieses nicht berücksichtigt da ich als Beamter Pension bekomme?


MkG

Lidius:

--- Zitat von: HFMW am 27. März 2017, 19:53:52 ---Moin Moin,

Ich bin SaZ 12 und habe nun 9 Jahre meiner Dienstzeit abgeleistet. Anfang 2018 beginnt mein BFD Zeitraum. Ich habe nun die Möglichkeit angeboten bekommen als Beamter bei der Bundeswehr zu arbeiten. Ich erfülle alle Voraussetzungen und habe alle Ärztlichen Untersuchungen hinter mir gelassen.
Nun zu meinen Fragen:

1. Wirkt sich mein Antrag auf Dienstzeitverkürzung negativ auf meine Übergangsbeihilfe (Abfindung) nach § 12 SVG aus und bekomme ich überhaupt welche??
2. Bekomme ich bei einer positiven Dienstzeitverkürzung dennoch Übergangsgebührnisse nach § 11 SVG?? oder bekomme ich Ausgleichsbezüge nach § 11a SVG
3. Wird meine gesetzliche Rentenversicherung, für meine geleisteten Jahre als SaZ, nachversichert? Oder wird dieses nicht berücksichtigt da ich als Beamter Pension bekomme?


MkG

--- Ende Zitat ---

Zu. 3.) Du wirst nicht nachversichert, sondern deine Dienstzeit wird als Ruhegehaltfähig betrachtet. Sonst wäre es wahrscheinlich auch schwierig die volle Pension zu erreichen.

Papierberg:

--- Zitat von: HFMW am 27. März 2017, 19:53:52 ---Ich habe nun die Möglichkeit angeboten bekommen als Beamter bei der Bundeswehr zu arbeiten.

--- Ende Zitat ---

Werden Sie klassisch vom militärischen Dienst freigestellt und leisten dann einen Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung oder wechseln Sie aufgrund einer anderen Variante z.B. Binnenarbeitsmarkt?

Da Sie jetzt schon offenbar alles geklärt haben,  nehmen Sie wohl keinen Eingliederungs- oder Zulassungsschein in Anspruch?

HFMW:

--- Zitat von: Papierberg am 27. März 2017, 20:29:28 ---
--- Zitat von: HFMW am 27. März 2017, 19:53:52 ---Ich habe nun die Möglichkeit angeboten bekommen als Beamter bei der Bundeswehr zu arbeiten.

--- Ende Zitat ---

Werden Sie klassisch vom militärischen Dienst freigestellt und leisten dann einen Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung oder wechseln Sie aufgrund einer anderen Variante z.B. Binnenarbeitsmarkt?

Da Sie jetzt schon offenbar alles geklärt haben,  nehmen Sie wohl keinen Eingliederungs- oder Zulassungsschein in Anspruch?

--- Ende Zitat ---


Nein ich werde direkt als Beamter auf Probe eingestellt. Ich habe alle Voraussetzungen durch meinen zivilen- und soldatischen Beruf für den Beamtendienstposten. Nein ich benötige für diesen Fall keinen E oder Z Schein.

HFMW:
Ich werde mit Einstellung zum Beamten auch die gleiche Tätigkeit machen, die ich als Soldat, getan habe und bleibe auch am selben Standort.

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