Autor: KlausP
« am: 18. April 2019, 13:23:47 »Zu Einstellung mit dem Dienstgrad Feldwebel/Bootsm siehe SLV § 17 (2) Nr. 1.Zitat... (2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden
1.im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a) in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser nach Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder die Abschlussprüfung an einer mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat oder
b) einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des mittleren Dienstes erfolgreich abgeschlossen hat ...
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__17.html
Gerade mit dem KC gesprochen.
Da hat man sich mal richtig vertan.
Mein Antrag läuft nun auf Feldwebel weil die Einstellungsvoraussetzungen gegeben sind.
Ach watt!