Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: Georg123 am 05. November 2015, 20:16:36

Titel: DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Georg123 am 05. November 2015, 20:16:36
Guten Tag,

Seit Anfang des Monats habe ich die Fehlerziffer 4, aufgrund einer fehlerhaft geheilten Fraktur meiner Hand.
Nun will mein KpChef einen BA 90/5 DU in die Wege leiten.

Jetzt zu meiner Frage: Werde ich ernsthaft so einfach Dienstunfähig geschrieben? Wäre es für dir Bundeswehr nicht viel sinnvoller mich in eine andere Verwendung zu stecken? (Abgeschlossene Ausbildung im Bereich IT)
Dort könnte ich ja problemlos und schmerzfrei arbeiten!
In dem Bericht vom Facharzt aus dem BwK steht ebenfalls : AVR-Wechsel in den Fachdienst sinnvoll.

Bitte um Schnelle Antworten!!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Ralf am 05. November 2015, 20:18:01
Grundsätzlich ist es so, dass DU nur in Frage kommt, wenn keine andere Verwendung möglich ist.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Georg123 am 05. November 2015, 20:21:01
Dankeschön für die schnelle Antwort.

Also ist das quasi nur Panikmache durch meinen KpChef?
D.h. für mich Versetzungsantrag stellen und mir Stellen raussuchen lassen ? Oder wäre es in diesem Fall sinnvoll, ein Personalgespräch mit meinen Personalführer zu beantragen ?
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: KlausP am 05. November 2015, 20:24:43
Dankeschön für die schnelle Antwort.

Also ist das quasi nur Panikmache durch meinen KpChef?
D.h. für mich Versetzungsantrag stellen und mir Stellen raussuchen lassen ? Oder wäre es in diesem Fall sinnvoll, ein Personalgespräch mit meinen Personalführer zu beantragen ?

Immer langsam! Im Laufe des DU-Verfahrens werden Sie mehrfach angehört und können dann Ihre Vorstellungen darlegen. Als was sind Sie eingesetzt? In was für einer Einheit?
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Ralf am 05. November 2015, 20:25:07
Weiß dein PersFhr davon?
Gibt es bereits ein 90/5 auf Verwendungsfähigkeit?
Vielleicht meint dein Chef nämlich damit, dass genau das was du sagst, dann drauf steht: nämlich kein DU, sondern  für folgende Verwendungen. Denn irgendwie muss es ja dokumentiert werden, dass es ein Problem gibt und wie die Lösung sein könnte.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Georg123 am 05. November 2015, 20:28:11
Einen entsprechenden 90/5 ist vorhanden.
Mein KpChef will ja aufgrund des 90/5 Verwendungsfähigkeit einen 90/5 DU in die Wege leiten. Aber eig. kann da ja nichts anderes bei rauskommen oder?
Ich bin z.Zt. noch PzGrenFw.
Mein PersFhr dürfte den Sachverhalt noch nicht kennen, da die Unterlagen noch auf dem Postweg seien müssten.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: KlausP am 05. November 2015, 20:31:58
Zitat
... Ich bin z.Zt. noch PzGrenFw. ...

Dann hätte ich als Spieß meinen Chef geraten, ein 90/5 auf Verwendungsfähigkeit als PzGrenFw zu erstellen

Zitat
... (Abgeschlossene Ausbildung im Bereich IT) ...

Da sollte eine weitere Verwendungf möglich sein, wenn dafür keine Fehlerziffer besteht.

Dran, Drauf, Drüber! ;)
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Ralf am 05. November 2015, 20:35:07
Wenn das erste 90/5 davon spricht, dass es weitere Verwendungsmöglichkeiten gibt, wird ja ein DU-90/5er nichts anderes aussagen.
Warum schreibst du nicht das alles auf Papier, schreibst Antrag drüber und schreibst da rein, was du dir als weitere Verwendungen vorstellen könntest?
Damit schaffst du Fakten und informierst deinen PersFhr. Denn auf den Papieren "auf dem Postweg" steht dazu ja noch nichts drin, oder?
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Georg123 am 05. November 2015, 20:38:34
Gut, Dankeschön für die vielen Antworten. Dann werde ich das sofort machen!

Ja.. Dann vermute ich mal das mir mein KpChef nur Angst machen wollte!

Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: KlausP am 05. November 2015, 20:40:19
Das 90/5 muss Ihnen doch nach Abschluss eröffnet worden sein. Steht da wirklich was von "DU-Verfahren" drin? Kann ich bald nicht glauben.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Georg123 am 05. November 2015, 20:42:06
Mir wurde alles eröffnet, da steht von DU nichts drin!

Aber aufgrund der Verwendungsunfähigkeit stellt mein KpChef nun meine Dienstunfähigkeit in Frage.
Deswegen will der den 90/5 DU in die Wege leiten....
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Georg123 am 05. November 2015, 20:43:14
* Dienstfähigkeit
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: KlausP am 05. November 2015, 20:44:23
Okay, jetzt hab auch ich das begriffen. Was sagt denn der Mann mit der gelben Schnur dazu?
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Ralf am 05. November 2015, 20:45:55
Was steht denn nun auf dem existiereden 90/5 drau?
Steht da: Verwendungsfähigkeit als PzGrenFw: nein
Oder stehen da Alternativen drauf? Oder hat das nur der Facharzt gesagt?
Wie Soll man denn aus den Brocken einen ordentlichen Rat geben?  ::)
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Georg123 am 05. November 2015, 20:53:51
In dem 90/5 steht, dass ich PzGren Verwendungsunfähig bin und somit auf einem Dienstposten sitze dessen Tätigkeit ich nicht mehr im vollen Maße ausüben kann.

Der Spieß sagt dazu: " Ich kenne viele Diziplinarvorgesetzte aber der hier ist geil auf Personalmaßnahmen "

Also meint ihr das ich mir keine Sorgen darüber machen muss, deswegen aus der Bundeswehr entlassen zu werden ?
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Ralf am 05. November 2015, 20:59:07
Zitat
In dem 90/5 steht, dass ich PzGren Verwendungsunfähig bin und somit auf einem Dienstposten sitze dessen Tätigkeit ich nicht mehr im vollen Maße ausüben kann.
Na siehst du. Und wo steht nun etwas darüber, dass du noch etwas anderes machen kannst? Es ist ein normales Vorgehen, dass der DV nun überprüfen lässt, ob du DU bist.

Zitat
Der Spieß sagt dazu: " Ich kenne viele Diziplinarvorgesetzte aber der hier ist geil auf Personalmaßnahmen "
Und das ist ziemlich schwach. Zum einen spricht man mit Untergebenen nicht so über Vorgesetzte und zum anderen hat er keine Ahnung. Denn wie soll sonst dokumentiert werden, dass du noch etwas anderes machen kannst als über ein weiteres 90/5er, in dem Fall Überprüfen auf DU?
Ich habe als PersFhr dieses dutzende Male eingeleitet, weil ich eine Verwendungsunfähigkeit vorliegen hatte. Das sagt mir dann aber noch nicht, was der Soldat eigentlich machen kann. Und ich "bin nicht geil auf Personalmaßnahmen".
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: KlausP am 05. November 2015, 21:02:16
Zitat
Der Spieß sagt dazu: " Ich kenne viele Diziplinarvorgesetzte aber der hier ist geil auf Personalmaßnahmen "

Scheint ja 'n tolles Verhältnis zu sein. Sowas hätte ich maximal in der Spießrunde gesagt, aber nicht zu einem meiner Feldwebel, nicht mal dann, wenn der Zugführer wäre.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: F_K am 05. November 2015, 21:26:12
.. und wenn ein Soldat auf einem Dienstposten sitzt, den er nicht mehr ausfüllen kann, so ist er dort zu entfernen.

Im Rahmen der Fürsorge ist ein anderer Posten zu finden,  da ist eine Untersuchung DU halt angezeigt.

So what?

(Ausser das hier der  Chef mehr Durchblick hat als der Spiess, wenn die Darstellung stimmt ...)
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: ulli76 am 05. November 2015, 22:38:14
Ähm normalerweise gibt es das erste BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit. Steht da sinngemäß: "Dauerhaft für vorgesehene Verwendung nicht geeignet. Verwendungswechsel empfohlen" so ist das eine recht eindeutige Aussage in Richtung des Personalführers wie der Arzt das sieht.
Die personalbearbeitende Stelle entscheidet dann normalerweise, wie es weitergeht- in Absprache mit dem beratenden Arzt erfolgt dann die Umplanung oder die Einleitung eines DU-Verfahrens. Der Chef nimmt eigentlich nur noch Stellung in wieweit er was mit dem Soldaten anfangen kann.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Ralf am 06. November 2015, 04:16:28
Zitat
In dem 90/5 steht, dass ich PzGren Verwendungsunfähig bin und somit auf einem Dienstposten sitze dessen Tätigkeit ich nicht mehr im vollen Maße ausüben kann.
Hier steht wohl nur ein Teil drauf.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Falli 32 am 09. November 2015, 22:01:46
Ich hätte da auch mal ne Frage  ;D

Ich war bis 2005 SaZ4 Stuffz alte Schule noch  ;) und bin dann durch diese scheiß umstrukturierung damals abgegangen da ich nur SaZ8 Stuffz hätte machen können da es damals zuviele Feldwebelanwärter auf zu wenig stellen gab oder besser, es sind damals zu wenige abgesprungen und daher haben fast alle von uns damals keine Feldwebelstelle bekommen....!!!!
Habe nach dem Bund bei einer Sicherheitsfirma gearbeitet änlich Bl Wa und war bei der Firma knapp 2 Jahre inkl. zig Abenteuerurlauben.
Nun meine Frage:
Habe mich nach der Firma mit dem Angesparten Selbständig gemacht und muss jetzt echt sagen mir fehlt es gewaltig Grün zu tragen.
En Kumpel von mir ist 32 und macht Wiedereinsteller. Bis wann kann man Wiedereinsteller machen oder gibt es die möglichkeit jetzt noch zu den Reservisten zu gehen???
Habe durch einen Unfall Kreuzbandriss und mittlerweile 2 Bandscheiben OP´s allerdings ziemlich die Hoffnung aufgegeben mich noch mal zu bewerben trotz das ich körperlich mehr als top fit bin aber denke das es zwecklos wäre.

Glück Ab
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: dunstig am 10. November 2015, 06:07:33
Mit den körperlichen Voraussetzungen wird das wohl nichts werden. Darüberhinaus lese ich aus dem Text, dass Sie wahrscheinlich zu alt sind und keinen verwertbaren Berufsabschluss mitbringen, richtig?
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: ulli76 am 10. November 2015, 10:17:56
Nein, das wird nichts.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Tommie am 10. November 2015, 10:53:30
Mit der Gesundheitsziffer IV 42 für die Bandscheibenvorfälle ist man quasi "vom Leben befreit" und würde im Falle einer gesuchten Verwendung als Spezialist maximal mit "T 6" eingestuft werden, aber mit dem Kreuzbandriss und der dafür zu vergebenden Gesundheitsziffer VI 59 ist man ohnehin dauerhaft wehrdienstuntauglich! Der Weg zu einer III 59 führt hier über einen Facharzt für Orthopädie der Bundeswehr und würde dann auch maximal zu "T 6" führen!  Zusammen mit der IV 42 lässt sich die simple Aussage von "ulli76" dann bestätigen, zumal Sie ja keinerlei verwertbare Ausbildung mitbringen, sondern eine solche erst über die Bundeswehr erwerben möchten!

Fazit: Sie können sich quasi die Bewerbung sparen, weil der Musterungsarzt Sie definitiv aus dem Verkehr ziehen wird!
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: ulli76 am 10. November 2015, 11:15:16
Tommie- III59 ist T2. Aber die IIIer gibbet halt nur bei außergewöhnlich gutem Ausheilungsergebnis ohne weitere Verletztungen.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Tommie am 10. November 2015, 11:18:40
Sag das mal dem "Rollo83", der wurde genau deswegen "T 6" ;) !
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Tommie am 10. November 2015, 11:25:37
Auszug aus der ZDv 46/1, Ziffer 137:

Zitat
"Das Begutachtungsergebnis im Annahmeverfahren richtet sich vor allem nach der Gesundheitsziffer, die die höchste Gradation besitzt.

Es lautet bei Freiwilligenbewerberinnen bzw. bei Freiwilligenbewerbern, die
− wenigstens eine Gesundheitsziffer der Gradation VI aufweisen: „nicht dienstfähig“ (Signierziffer 5),
− wenigstens eine Gesundheitsziffer der Gradation V, jedoch keine Gesundheitsziffer der Gradation VI aufweisen: „vorübergehend nicht dienstfähig“ (Signierziffer 4),
keine Gesundheitsziffer der Gradationen V oder VI, jedoch wenigstens eine Gesundheitsziffer der Gradation IV aufweisen: „dienstfähig mit erheblicher Einschränkung der Verwendungsfähigkeit“ (Signierziffer 6),
− keine Gesundheitsziffer der Gradationen IV, V oder VI aufweisen, aufgrund von Gesundheitsziffern der Gradationen I, II und/oder III jedoch wenigstens einen Verwendungsausschluss (Kapitel 3 bzw. Anlage 8) erhalten müssen: „dienstfähig und eingeschränkt verwendungsfähig“ (Signierziffer 2) sowie
− keine Gesundheitsziffer der Gradationen IV, V oder VI aufweisen und bei ggf. vergebenen Gesundheitsziffern der Gradationen I, II und/oder III keinen Verwendungsausschluss erhalten: „dienstfähig und voll verwendungsfähig“ (Signierziffer 1)."

Somit war bei "Rollo83" wohl doch eine Gradation IV im Spiel ;) !
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Tommie am 10. November 2015, 11:28:25
Ich habe es gefunden ;) ! Das "außergewöhnlich günstige Ausheilungsergebnis", welches zur III59 führt, wird oft mit folgender Regelung umgangen, die dann zur vergabe einer IV 59 führt, die wiederum "T 6" zur Folge hat:

Zitat
"Mit Funktionseinschränkung ausgeheilte Kreuzbandverletzung, auch nach Kreuzbandoperation, ohne Restinstabilität."
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: wolverine am 10. November 2015, 11:35:05
Mal unabhängig von der Tauglichkeit sehe ich gar keine Einstellungsmöglichkeit. FwTrDst: zu alt; Fw/ UffzFD: zu alt (beides ohne verwertbaren Eingangsberuf, von dem keine Rede war); Mannschaftslaufbahn: geht nicht weil schon StUffz.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: ulli76 am 10. November 2015, 11:35:33
Sachichdoch- IIIer-Gradation=T2, IVer-Gradation= T6 oder T5

Es gibt aber noch ein anderes Problem- StUffz alter Art und keine verwertbare Berufsausbildung wird Truppendienst gewesen sein. Die laufbahn gibt es aber nicht mehr. Und das Alter verhindert den FA.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Aliki am 18. November 2015, 13:44:21
Wann bzw wird einem überhaupt die Fehlerziffer eröffnet?
Erlangt der Soldat davon Kenntniss oder hängt das vom Truppenarzt ab?
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: F_K am 18. November 2015, 13:49:40
@ Aliki:

Die Gesundheitsziffer (keine Fehlerziffer) ist nicht "wichtig", dem Soldaten wird das Ergebnis des BA90/5 noch vom Arzt eröffnet und mit Unterschrift bestätigt.

In diesem Fall halt "PzGrenFw - dauerhaft nicht verwendungsfähig".
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Aliki am 18. November 2015, 13:56:43
Danke für die Antwort!#

Also angenommen:

Ein Soldat verletzt sich, wird anschließend operiert und die Heilung verläuft:

a) erfolgreich und Soldat wird wieder einsatzfähig. -> Tauglichkeit etc. wieder gegeben, als wäre nie etwas gewesen? Oder kann diese Verletzung dem Soldat dauerhaft zum Nachteil werden?

b) nicht erfolgreich. -> Chef ordnet vmtl irgendwann 90/5er an und daraufhin wird ggf. ein DU-Verfahren eingeleitet?

Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Tommie am 18. November 2015, 14:00:14
So pauschal ist diese Aussage nicht zutreffend! Beispiel: Kreuzbandriss! Erfolgreich operiert, trotzdem Fehlerziffer, die ggf. Auswirkung auf die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit oder auf die generelle Tauglichkeit haben kann und einem während der Laufbahnausbildung auch mal "das Genick brechen" (= zur DU führen!) kann!
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: F_K am 18. November 2015, 14:02:03
Eben - je nach "Schwere" der Verletzung werden durch ZSan schon bei Bekanntwerden der Verletzung gewisse gültige 90/5 "widerrufen" (z. B. FSSV, Ausland, Gelände, ...), die dann ggf. nach der Ausheilung neu bewertet werden.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Aliki am 18. November 2015, 14:05:14
Ok, vielen Dank!

Und dabei würde mich eben interessieren, ob dem Soldat bekannt gegeben wird, ob eine Fehlerziffer bzw. z.B. eine Nichttauglichkeit für einen Auslandseinsatz eröffnet wird.
Oder ob das erst bekannt wird, wenn der Soldat in den Einsatz gehen soll und dann kurz vor Abfahrt beim 90/5er für den Einsatz herauskommt, dass der Soldat gar nicht tauglich für den Einsatz ist.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: ulli76 am 18. November 2015, 14:12:41
Die Gesundheitsziffern werden nur im Rahmen von Tauglichkeitsuntersuchungen vergeben.
Alles andere ist eine Frage der Kommunikation zwischen Truppenarzt und Soldat. Eine ausführliche Aufklärung über die Tauglichkeit erfolgt üblicherweise nicht, wenn sie nicht relevant ist.

Und ja natürlich kann erst im Rahmen des BA 90/5 heraus kommen ,dass ein Soldat nicht für den Einsatz tauglich ist.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Aliki am 18. November 2015, 16:17:48
Okay, vielen Dank für die Aufklärung.
Ist interessant zu erfahren!
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Rollo83 am 25. Oktober 2016, 09:47:43
Der Rollo ist/war aber T6 weil er einen Kreuzbandriss und zusätzlich noch was anderes im Knie gerissen hatte (ich mein es war der Meniskus).

Der Rollo ist aber damit trotzdem ohne Probleme BS geworden und beim BA 90/5 für den Statuswechsel wurde einfach die Ausnahmegenehmigung von der Einstellung genommen und damit war das Thema sofort abgefrühstückt.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: Manuel1988 am 15. Februar 2018, 11:45:46
Hallo Leute,


Sorry das ich nochmal die "alten Kammellen" auspacke, aber mein Anliegen passt super hier her.
Ich bin SaZ12 und habe mir auch eine Kreuzbandruptur vor einigen Jahren zugezogen. (Ist sogar als WDB anerkannt) Naja wie dem auch sei, ich war in meiner Verwendung (JgFw) die letzten Jahre wieder voll einsatzbereit, sogar im Auslandseinsatz  ( habe zwar eine Gesundheitsziffer, hat aber bisher alles funktioniert)
Die Problematik ist nun, dass ich seit einigen Wochen extreme Probleme mit den Knien habe, mich aber nicht zum Arzt traue, da ich Bedenken habe nicht mehr Dienstfähig zu sein bzw in eine andere Verwendung zu müssen...Das kann ich mir aktuell überhaupt nicht vorstellen. Wer entscheidet in so einem Fall über die Verwendung? Hat man da überhaupt mitspracherecht? Und eigentlich möchte ich BS werden...diese Chance würde ich mir mit dem Gang zum Arzt wohl vollends zerstören?

Gruß
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: LwPersFw am 15. Februar 2018, 12:13:13
Was erwarten Sie darauf als Antwort ?

Sie haben nur 2 Optionen.

1. Option... Ihre Gesundheit ist das wichtigste Gut in Ihrem Leben.

2. Option... Beruf und Karriere gehen der Gesundheit vor.


Wenn z.B. die Ärzte sagen, sie können (dürfen) nicht mehr in Ihrer jetzigen Verwendung eingesetzt werden... muss der PersFhr Sie aus diesem Bereich herausnehmen.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: F_K am 15. Februar 2018, 12:21:16
@ LwPersFw:

Der Manuel hat KEINE Optionen - er ist gesetzlich verpflichtet, sich beim TrArzt vorzustellen.

Bei einem 90/5 (z. B. BS) wären die Knieprobleme eh anzugeben - sonst unwahre dienstliche Meldung -> Wehrstraftat.

Also: Ab zum TrArzt - gute Besserung.
Titel: Antw:DU nach Fehlerziffer!!
Beitrag von: ulli76 am 15. Februar 2018, 17:17:13
Sehen wir es mal realistisch- ist das Knie fritte, wird die Verwendung als JgFw mit ständig draußen rumrödeln schlichtweg nicht mehr möglich sein. Und ich kenn genug Leute, die nicht auf ihre Knie geachtet haben und jetzt mit 50-55 bei mir zum Kurgespräch sitzen oder denen ich verklickern muss, dass der Dienstunfall nur eine Zerrung verursacht hat, bei der Abklärung der Beschwerden aber drittgradige Knorpelschäden aufgefallen sind.