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Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 12. Januar 2017, 07:39:56 »

Natürlich erst nach der Elternzeit.

 Meine Intention war es, aufzuzeigen, dass es eben doch mittlerweile eine ganze Menge gibt, denn mir war der Hintergrund der Feststellung schon klar. Dass man damit alleine kein Kind durchfüttert ist klar, also muss mindestens einer weiter arbeiten.

By the way kann die Auszahlung des Elterngeldes auch halbiert und damit der Auszahlungszeitraum verdoppelt werden.
Autor: Papierberg
« am: 11. Januar 2017, 21:34:51 »

Der auszahlbare Höchstbetrag des Elterngeldes ist im Übrigen gesetzlich auf derzeit 1.800 € festgeschrieben.
Autor: LwPersFw
« am: 11. Januar 2017, 17:33:43 »

Mit Ausnahme Kindergeld und Beihilfe aber erst nach der Elternzeit...

Denn EltZSoldV

"§  1  Beginn  und  Ende  des  Anspruchs (1)  Soldatinnen  und  Soldaten  haben  nach  Maßgabe  des  §  15  Absatz  1  oder  1a  des Bundeselterngeld-  und  Elternzeitgesetzes  Anspruch  auf  Elternzeit  unter  Wegefall  der Geld-  und  Sachbezüge  mit  Ausnahme  der  unentgeltlichen  truppenärztlichen  Versorgung  und ohne  Leistungen  nach  dem  Unterhaltssicherungsgesetz."

Und ich denke die Aussage von Elav bezog sich mehr auf das Gehalt als solches...
Da kommt es ja schon beim Elterngeld zu einer deutlichen Lücke... und wenn dann auch kein Elterngeld mehr gezahlt wird... muss man sich im Klaren sein, dass Eine/r im Haushalt Alleinverdiener ist.
Denn während der Elternzeit ist nur eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung gestattet.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 11. Januar 2017, 15:25:16 »

Doch Kindergeld gibt es noch eine ganze Zeit und zudem den "Familienzuschlag" und je nach Krankenversicherungssituation Beihilfe. Zudem Sonderurlaub, 40h-Woche und die Option ein zweites Urlaubskonto einzurichten, neben sehr großzügigen Sonderurlaubsvorgaben. Also eine ganze Menge...
Autor: LwPersFw
« am: 10. Januar 2017, 16:14:17 »

Inzwischen sind es bis zu 14 Monate Elterngeld.

Plus bis zu 4 Monate ElterngeldPlus.

Wenn sich Vater und Mutter die Zeit teilen.
Autor: SGBunny
« am: 09. Januar 2017, 18:26:53 »

Und nach den 12 o. 13 Monaten gibt es kein Geld mehr ?

Richtig. Das ist übrigens nicht nur bei der Bundewehr so, im Zivilen ist das nicht anders
Autor: Elav
« am: 09. Januar 2017, 18:22:20 »

ne ne..

also mutterschutz ist 6 wochen VOR und 8 wochen NACH geburt des kindes ;) in der zeit g ibt es das volle gehalt.. nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt besteht die möglichkeit elternzeit zu nehmen, da kann man bis zu 3 Jahre nehmen (aufgeteilt mit dem mann oder nur n paar monate, je nachdem wie mans will) und in der zeit gibt es dann seid JAnuar das neue elterngeld, aber dies gibts nur für 12 monate (13 monate wenn der mann ne zeit elternzeit übernimmt) das sind dann so 60 % vom alten gehalt, und das geld gibts vom staat u nich von der BW (wird nur da beantrag)..


Und nach den 12 o. 13 Monaten gibt es kein Geld mehr ? Oder wie soll ich das verstehen :/
Autor: north
« am: 19. Februar 2007, 19:38:00 »

hab mich ned gerechtfertigt ;) wozu auch, ich bin ja schließl keine von denen die zum bund kommt für 4 jahre u sich absichtlich schwängern lässt ;-) (solch leute kenn ich auch)... bin froh wieder arbeiten zu könn ab oktober..

hab hier nur die allgemeine situation erklärt was is wenn man schwanger wird ;-) und als saz4 kann man dann ja eh seinen dienst vergessen denk ich, man "dient" ja kaum weil man lange schwanger is + mutterschutz u wenn dann noch elternzeit dazu kommt hat man im ende gar nich gearbeitet ;)
Autor: Dennis812
« am: 19. Februar 2007, 19:32:11 »

@north: brauchst dich doch nicht zu rechtfertigen.

Hörte sich nur irgendwie komisch an...
Autor: north
« am: 19. Februar 2007, 19:26:51 »

ne ne..

also mutterschutz ist 6 wochen VOR und 8 wochen NACH geburt des kindes ;) in der zeit g ibt es das volle gehalt.. nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt besteht die möglichkeit elternzeit zu nehmen, da kann man bis zu 3 Jahre nehmen (aufgeteilt mit dem mann oder nur n paar monate, je nachdem wie mans will) und in der zeit gibt es dann seid JAnuar das neue elterngeld, aber dies gibts nur für 12 monate (13 monate wenn der mann ne zeit elternzeit übernimmt) das sind dann so 60 % vom alten gehalt, und das geld gibts vom staat u nich von der BW (wird nur da beantrag)..

bei mir is das nich so, ich krieg nur nen mindestbetrag weil mein kleiner vorm januar diesen jahres geboren wurde , ich krieg nur ein jahr lang ein wenig geld vom staat und hab nur ein jahr elternzeit eingereicht, heisst bei mir, ich bin von meinen 12 dienstjahren ein jahr nicht im dienst gewesen wegen der elternzeit... ach ja, u bei uns saz 12 wird die dienstzeit auch immer neu festgesetzt bis man alle lehrgänge abgeschlosse hat (mir fehlte ein lehrgang als ich ungewollt schwanger wurde) und bin somit bisher nur saz 4 was sich aber dann nächst jahr wohl auf saz 12 verlängert wenn ich den lehrgang hab der mir zur beförderung fehlt ;)
Autor: peppie
« am: 19. Februar 2007, 19:21:08 »

Also 4 Jahre geregeltes einkommen ohne eigentliche Gegenleistung? kann ich mir gar ned vorstellen..
Autor: Dennis812
« am: 19. Februar 2007, 19:13:48 »

mal rein interessehalber: ist frau dann als SaZ4 theoretisch nur rund 6 Monate aktiv?? --> Dann Schwangerschaftsschutz,dann Mutterschutz (rund 3 Jahre) und dann "Jacke aus"???
Autor: north
« am: 19. Februar 2007, 19:02:38 »

hi..

aus eigener erfahrung (selbst soldatin und seid 4 monaten mama):

bei der bw läufts ähnlich ab wie in der freien wirtschaft, lehrgangstauglich ist man normal wärend der schwangerschaft nicht und is so ne art msg ;-) dann normal mutterschutzzeit u wenn danach elternzeit gewünscht wird wird die normal auch genehmigt (auch für männer) und die saz zeit wird dann halt aber nich verlängert, sondern elternzeit wird voll mit reingenommen in die zeit..

bei weiteren fragen kannst dich ruhig an mich wenden..
Autor: Lady Aleya X
« am: 19. Februar 2007, 18:17:25 »

He ho!

wie ist das denn für soldaten!? könnte ich also SaZ12 "Erziehungsurlaub" im sinne dieses elterngeldes nehmen und wie ist das dann mit der dienstzeit?

SaZ4 Mannschafter ;)

Gruß Aleya
Autor: erdpichel
« am: 19. Februar 2007, 17:10:13 »

falls da gerade mal ein spezi die antwort weiss schiebe ich mal noch ne frage hinterher:
nach dem neuen elterngeld kann ja der ehemann auch einen teil der erziehung übernehmen, und damit urlaub nehmen und dann bekommt ja meines wissens nach länger dieses elterngeld!
wie ist das denn für soldaten!? könnte ich also SaZ12 "Erziehungsurlaub" im sinne dieses elterngeldes nehmen und wie ist das dann mit der dienstzeit? wird diese dann um die beurlaubte zeit verlängert?
wenn denn überhaupt möglich......
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