Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. April 2024, 03:55:21
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108522 mal)

TheScientist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 262
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #210 am: 09. Februar 2017, 20:26:06 »

Aber ich will mich nicht beschweren. Vom OG zum Hauptmann mit 30 ist schon Herausforderung genug. Immerhin sind auch Erwartungen mit einem Dienstgrad verbunden.

Richtig! Es geht nicht darum einen hohen DG abzugreifen, sondern ResOffz zu sein und seinen DP bestmöglichst auszufüllen. Daneben haben Sie die Möglichkeit aufgrund ihrer Leistung samt Stehzeiten etc... befördert zu werden. D.h. Sie können auch dementsprechend gefördert werden.

Als OTL d.R. ist nicht mehr viel Luft nach oben...Ob OT drin ist...eher unwahrscheinlich.
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #211 am: 09. Februar 2017, 23:04:48 »

@AC
Hehe, nein nein. Erst wollte ich nach dem Alter fragen, dann dachte ich mir, dass du es ggf. mal erwähnt hast und da du nicht so übermäßig viele Posts hast, hab ich kurz nachgeschaut. Was das andere angeht hast du natürlich vollkommen Recht, ich fand in diesem Sinne nur die Grenze interessant.

Hast du schon einen ROL besucht oder steht einer in Aussicht?
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Gniphos

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #212 am: 10. Februar 2017, 00:26:17 »

Vielen Dank für die ganzen Anmerkungen, das ist sehr hilfreich!

Ich glaube, Sie machen sich da eh ein paar unnötige Gedanken. Als Jurist können Sie mit höherem Dienstgrad nur auf StOffz R Stellen eingeplant werden und das sind - sinnlogisch - eh Stellen ab Major aufwärts. Mit erstem Examen müssten Sie als Hptm auf einer Stelle A 13 verplant werden und könnten mit bestehen der zweiten Stastsprüfung hier zum Major befördert werden.

Oder missvestehe ich gerade etwas?

Ich muss gestehen, dass ich mich doch eher ins Blaue hinein beworben habe, ohne zu wissen, welche Verwendung die Bundeswehr für mich ggf. haben könnte. Wichtiger als eine konkrete Tätigkeit war für mich schlichtweg (auch wenn das etwas pathetisch klingt), etwas beizutragen zur Sicherheit in unserem Land. Meine telefonischen Fragen beim BAPersBW über mögliche Verwendungen in der Bundeswehr (und beim Karrierecenter sowieso - dort war mein Gefühl, dass man mit Bewerbern wie mir überhaupt gar nicht umgehen konnte), wurden auch meist abgeblockt mit dem Hinweis, dass man das dann sehen werde, wenn die Bewerbung durch ist.

Insofern konnte ich mir bislang nur erschließen, dass StOffz R wohl eine Möglichkeit ist. Dass es die einzige ist, war mir noch nicht bewusst.

Gniphos
Gespeichert

PzGrenSG

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #213 am: 22. Februar 2017, 22:14:19 »

Welche Dienstposten in der Kampftruppe werden eigentlich üblicherweise mit Fachdienstoffizieren besetzt? Sind die Leiter der FGG Offiziere in militärfachlicher Verwendung?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.782
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #214 am: 23. Februar 2017, 07:31:19 »

Nein.

Auf der Ebene Btl gibt es ggf einen S1 FD Offz.
Gespeichert

Der Reservist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #215 am: 28. Februar 2017, 20:27:42 »

Guten Abend Kameraden. Ich habe intensiv gesucht, aber die Seiten bei bw.de sind dermaßen unzweckmäßig aufgebaut... lange Rede, kurzer Sinn:

Ich benötige die aktuelle Übersicht zum ROA a.d.W. Aufbau sowie zum 43.3 i.V.m. 26(4) (Allg. Truppendienst). Wenn ihr mir bitte helfen könntet... Danke!
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #216 am: 28. Februar 2017, 20:36:51 »

Meinst du mit Aufbau den Lehrgangsablauf?
Der wurde im gleichen Thread ein paar Seiten vorher mal beschrieben: Klick mich
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Der Reservist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #217 am: 28. Februar 2017, 21:39:32 »

Danke dafür, aber ich suche eigentlich genau den Aufbau auf einer offiziellen Bw-Seite, damit man beim KC was in der Hand hat... sonst heißt es wieder, die Ausbildung würde nicht existieren...
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #218 am: 01. März 2017, 06:56:49 »

Sowas? --> Klick mich
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Der Reservist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #219 am: 01. März 2017, 08:24:39 »

Super. Danke!
Gespeichert

PNK

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 48
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #220 am: 06. März 2017, 14:47:13 »

So, die ersten Tage im vorläufigen Dienstgrad sind geleistet...

Meine offenen Punkte, die ich auffällig finde, sind:

- Vorläufiger Dienstgrad und Dienstgrad außerhalb: man hat quasi 2 Paar Schulterklappen. In der Kaserne in der RDL den höheren Dienstgrad, in der DVag den niedrigeren. Schon gut, dass die LHBW nicht in der Lage war, die neuen Schulterklappen an den Diener zu nähen. Wie das in der Praxis laufen soll, ist mir noch ein Rätsel, aber ich habe einfach 2 Paar Schulterschlaufen in der Tasche (OG außerhalb der RDL und OTL innerhalb). Finde ich zwar verständlich, aber doch etwas schräg.

- Lehrgangsausbildung: ich denke, man unterschätzt von Seiten der Truppe, was das bedeutet, die 3 Module voll abzuleisten. Das sind immerhin nochmal 3x3 Wochen extra für die drei Module, die auf die 24 Tage nach meinem aktuellen Interpretationsstand nicht angerechnet werden. Ok, klar, man soll ja was tun, aber in 3 Jahren 9 Wochen plus 5 Wochen WÜ für den Dienstgrad ist für im Beruf stehende Leute wirklich nicht einfach zu stemmen. Hier wäre Kulanz wohl angebracht. Ok, jetzt werden wieder einige sagen: isso, mach halt. Aber ich weise darauf hin, dass das Ganze eh nur freiwilliger Dienst ist, und den sollte man ja nicht unnötig erschweren...

Naja, ist nur eine Befindlichkeitsstörung und nichts Ernstes, aber es hat mich doch etwas gewundert.

Insgesamt aber war es eine angenehme Erfahrung mit interessanten Kameraden. Kann man wirklich empfehlen!

Gespeichert

doc.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 187
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #221 am: 07. März 2017, 08:48:54 »

Hallo,

die Schilderung ist ja interessant, ich hätte die beiden einschlägigen Paragraphen anders interpretiert...

§81 (2) SG Zu dienstlichen Veranstaltungen können Personen, die dienstfähig sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle zugezogen werden. Während der Wehrdienstleistung stehen sie in einem Wehrdienstverhältnis.

§43 (3) SLV Die §§ 26, 27, 32, 37 und 38 gelten entsprechend. Der jeweilige Dienstgrad wird für die Dauer der Wehrdienstleistung vorläufig verliehen. Er kann nach einem Wehrdienst von mindestens 24 Tagen endgültig verliehen werden.

Beide beziehen sich auf Wehrdienstleistung...

Wird das immer so gehandhabt?

Gruß
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.782
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #222 am: 07. März 2017, 08:53:16 »

@ Doc:

Vorläufige Dienstgrade gelten IMMER nur auf dem Dienstposten, wo diese verliehen worden sind.
Gespeichert

doc.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 187
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #223 am: 07. März 2017, 09:28:51 »

Hallo F_K,

ergibt ja auch irgendwie Sinn, ist aber aus den reinen Paragraphen zumindest nicht eindeutig ableitbar.

Aber die Probleme in der Praxis sind ja wirklich nervig - da sollte man wohl auf alle DVag im Dienstanzug verzichten. Ich meine es gab schonmal eine solche Diskussion über das Thema i.G. Dienstposten/DVag. In der aktuellen loyal ist auch ein Bild mit der Unterschrift Oberst i.G. und der Kamerad hatte bei der DVag grüne Waffenfarbe getragen.

Kleinigkeiten, aber praktische Probleme bei der freiwilligen Reservistenarbeit...
Gruß
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.782
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #224 am: 07. März 2017, 09:41:54 »

.. mit dem Ego?
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de