Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?
Der Arbeitgeber benötigt keine Rechtsgrundlage.
Grundlage ist die Selbstbindung der Bw.
Solange man den Reservisten nur auf freiwilliger Basis heranzieht...
... verpflichtet die Bw auch keinen Arbeitgeber einen Reservisten gegen seinen Willen freizustellen.
"7 Arbeitgeber und Reserve
701. Die Heranziehung zum Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls erfolgt gem. politischer Vorgabe nur bei freiwilliger Bereitschaft des Reservisten/ der Reservistin und erfordert zusätzlich die Zustimmung der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers oder der Dienstbehörden für eine Beorderung."
Quelle: BMVg, Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 – 2025 vom 10. November 2022
Und in der Praxis gilt das nicht nur für die Beorderung als solches, sondern für jede Maßnahme von der das zivile Arbeitsverhältnis betroffen ist.
Das wissen viele Arbeitgeber und machen sie davon Gebrauch ... keine RDL. Punkt. Weil : politischer Wille!
wurde auch schon hier diskutiert...
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50555.msg699111.html#msg699111