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Zusammenfassung

Autor: Tommie
« am: 20. Mai 2017, 19:47:07 »

Weil mittlerweile die Beförderungen, auch für Mannschafter, zentral durch BAPersBw erfolgen und die in der Regel nicht so schnell sind, dass jeder zeitgerecht zum Ende seiner RDL die Urkunde bei der Einheit liegen hat!
Autor: PeterG
« am: 20. Mai 2017, 15:21:13 »

Ok.
Er hat nach 4 Monaten FWD auf Grund eines Jobangebots bei einem schwäbischen Automobilhersteller den Dienst abgebrochen. Nun wurde er bei einer Pionier-Einheit beordert welche seine zivilen Qualifikationen nutzen möchte. Eine RDL steht im Juli an. Dauer 2 Wochen. Daher die Frage.

Warum sollte er denn "wahrscheinlich nicht" befördert werden, wenn ich fragen darf?

Autor: Peter Petersen
« am: 20. Mai 2017, 14:26:30 »

Ging mir ähnlich,

hab damals 2007 FWDL 12 gemacht, als OG ausgeschieden.

Im Jahr 2010 zum ersten mal ne Wehrübung gemacht, nach der Beorderung wurde ich sofort SG.
Sollte bei dir also auch möglich sein!
Geh mal deinen S1 Fragen, der sollte das wissen!

Gruß
Autor: F_K
« am: 20. Mai 2017, 13:37:24 »

1te Antwort auf erste Frage / Teilfrage, zweite auf Zweite.

Gegenfrage: wie schafft man es als Gefr entlassen zu werden?
Steht überhaupt eine RDL an?
Notwendige ATN vorhanden?
Autor: PeterG
« am: 20. Mai 2017, 13:00:33 »

Bezieht sich das auf letzteres? Ist ja eine Entweder-Oder-Frage  ::)
Autor: F_K
« am: 19. Mai 2017, 23:19:14 »

Nein - wahrscheinlich nicht.
Autor: PeterG
« am: 19. Mai 2017, 23:08:38 »

Guten Abend,

ich habe eine Frage bezüglich der sich im Anhang befindenden Tabelle:

Wenn Soldat XY im Jahr 2011 FWD geleistet hat und als Gefreiter ausgeschieden ist, und jetzt im Jahr 2017 als Mannschaftssoldat beordert wird und 2 Wochen am Stück übt: wird er dann während der RDL zum Obergefreiten und nach der RDL zum Hauptgefreiten befördert (6 bzw. 12 RDL Tage) oder wird er nach weiteren 12 RDL-Tagen, also ingesamt 24 Tagen direkt zum Stabsgefreiten ernannt?

Freue mich über Aufklärung, frage nicht in eigener Sache sondern recherchiere für einen Bekannten... Vielen Dank!
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