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Zusammenfassung

Autor: Holgi33
« am: 24. August 2017, 06:19:26 »

Zwecks Einkleidung hat er sich an der VdRBw zu wenden, muss aber dafür in keiner RK Mitglied werden.

Bekommt der FwRes eine Prämie vom VdRBw für jede neue Mitgliedschaft? Die verteilen ja so gerne Uhren.
Autor: miguhamburg1
« am: 21. August 2017, 16:56:46 »

@ Africanus, in Bezug auf das Thema "Einkleidung": Welche Grundlage sollte es denn Ihrer Meinung nach geben, die einer x-beliebigen Dienststelle oder einem Truppenteil erlauben sollte, unbeorderte Reservisten einzukleiden?

Diese Grundlage gibt es nicht und hat es nie gegeben.

Die Ausstattung mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung erfolgt nach dem Ausstattungssoll für die jeweilige Verwendung. Diese jeweilige Verwendung ergibt sich aus der Zuordnung eines Dienstpostens in der SollOrg eines Truppenteils oder Dienststelle für die Aktiven.

Beorderte Reservisten erhalten - unabhängig von ihrer Verwendung - gemäß des besagten Ausstattungssolls den so genannten Teilsatz Res und können - auf Anforderung des MobTrT - ggf, zusätzliche Bestandteile der Bekleidung und Ausrüstung auf BAN empfangen.

Für unbeorderte Reservisten gibt es kein Ausstattungssoll und somit keine Grundlage für den Empfang von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung. Die einzige Ausnahme hierzu ist die mit der genannten Grundlage aufgeführte Zusammenarbeitsvereinbarung der Bundeswehr mit dem VerbResBw ("Reservistenverband"), der für seine Mitglieder, die regelmäßig an Verbandsveranstaltungen oder DVAg teilnehmen, die Ausstattung mit einem vollständigen Feldanzug, allgemein und einem Dienstanzug, einem Hemd, langarm und einem Hemd, kurzarm beantragen kann. Für diesen Antrag sind dann die FwRes des zuständigen LKdo zuständig, die dann diese Einkleidung für die so bezeichneten Res bei der LH Dienstbekleidung organisieren.
Autor: F_K
« am: 21. August 2017, 16:06:20 »

Dann gibt mal die notwendigen Details - dann prüfen wir das ....

(nur weil das bisher bei Euch (oder Deinem Freund) so lief, bedeuted dies nicht, dass es in Ordnung gewesen ist ...)
Autor: Der Reservist
« am: 21. August 2017, 15:38:20 »



- Richtig ist weiterhin, dass der hier beschriebene Fall (Zuziehung zu einem Schießen eines ResBtl für einen unbeorderten Res, der jahrzehntelang nicht in der Reserve tätig war) eine Dienstpflichtverletzung darstellt und eine Schadensbearbeitung eingeleitet werden müßte.

Da bin ich ja mal gespannt :D
Autor: TheScientist
« am: 21. August 2017, 15:16:19 »

...Dass der Reservist oder die Reservistin (unbeordert) das aber ueber den Reservistenverband, und zwar ausschliesslich ueber diesen, beantragen koennen, ist mir neu. Gibt es dazu irgendeine Grundlage?...

Der FwRes kann sich aber dem RVdRBw bedienen, hier um eine formale Begründung zur Einkleidung des nicht beorderten Reservisten zu haben...Teilnahme an den Aktivitäten der RK...

...nur weil einer vor meiner Tür steht und sagt... will Schiessen...reicht keinem FwRes.


Durchführung der beorderungsunabhängigen
Reservistenarbeit
A2-1300/0-0-2
Seite 121
4010. Dem VdRBw sind das Einsetzen von „Ansprechpartnern in den Kasernen“ und das Anbringen
von Informationskästen/-brettern in den Kasernen gestattet. Die FwRes sollen diese Aktivitäten des
VdRBw auch zu ihrem eigenen Nutzen fördern.
Autor: F_K
« am: 21. August 2017, 15:10:29 »

Nochmal:

- Nein, die Antwort des FwRes (wenn so richtig beschrieben), war nicht in allen Details richtig.
- Richtig ist aber, dass der FwRes für ein Schießen eines ResBtl nicht zuziehen kann - noch für "deren" Einkleidung zuständig ist
- Richtig ist weiterhin, dass der hier beschriebene Fall (Zuziehung zu einem Schießen eines ResBtl für einen unbeorderten Res, der jahrzehntelang nicht in der Reserve tätig war) eine Dienstpflichtverletzung darstellt und eine Schadensbearbeitung eingeleitet werden müßte.
Autor: Africanus
« am: 21. August 2017, 14:34:02 »

Nachtrag:
fuer alle unbeorderten Reservisten
mkg
Afri
Autor: Africanus
« am: 21. August 2017, 14:31:35 »

Lieber Migahamburg,

es handelt sich nicht um meinen Bekannten und nicht um mein Reservebataillon (was immer das sein soll). Es ist voellig unstrittig, dass jemand der an einem Schiessen teilnehmen will, ausgebildet und eingekleidet sein muss. Dass der Reservist oder die Reservistin (unbeordert) das aber ueber den Reservistenverband, und zwar ausschliesslich ueber diesen, beantragen koennen, ist mir neu. Gibt es dazu irgendeine Grundlage? Ich meine mich nur zu erinnern (habe keinen Zugriff auf Vorschriften da im Einsatz) dass es hiess der FwRes ist fuer ALLE Reservisten im Zustaendigkeitsbereich verantwortlich..
mkg
Africanus
Autor: TheScientist
« am: 21. August 2017, 13:54:12 »

Schaut dann bei Euch die Dienstaufsicht mal "drauf", kann es gehörig "Ärger" geben ... (so dienstlicher Zweck und Verschwendung von Steuergeldern und so ...)

Nicht nur das!

Ich erweitere die Liste um das AGSHP... ohne Ausbildung an der entsprechenden Handwaffe samt Schiessnachweis am AGSHP, die nicht älter als 2 Jahre ist, falls nicht in den letzten 2 Jahren am Schulschiessen teilgenommen wurde, wird der Kamerad nicht am Schulschiessen teilnehmen dürfen!

Das macht kein FwRes mit oder Leiter des Schiessvorhabens!
Autor: miguhamburg1
« am: 21. August 2017, 13:15:19 »

@ Der Reservist: Der jeweils Einladende/Unterschreibende IST immer ein Dienststellenleiter mit Disziplinarbefugnis und einem entsprechenden Titel im Haushalt, denn bei einer DVag fallen ja Kosten an, u.a. für die teilnehmenden Reservisten Reisekosten, Verpflegungskosten, im Falle von Munition deren Kosten sowie Kosten für Dienstfahrzeuge, aktives Org- und Sicherheitspersonal etc.

Dass die ganzen Vorbereitungsarbeiten bis hin zum Ausfüllen der entsprechenden Formblätter nicht die Einladenden, sondern mit der Umsetzung Beauftragte tun, sollte im Rahmen der Arbeitsteiligkeit und Zuständigen doch wohl klar sein und keiner zusäzlichen Vorschriftenableitung benötigen.
Autor: F_K
« am: 21. August 2017, 12:37:35 »

Hat Migu (und ich habe es angedeutet) doch geschrieben:

Wenn KONKRET die Einplanung in dem TrT angestrebt wird, dann kann auch ein (unbeorderter) Res von einem TrT (ausnahmsweise) zugezogen werden.

Bei einem unbeordertern Res, der jahrzehntelang nicht "geübt" hat, nicht eingekleidet ist und dessn Tauglichkeit völlig unklar ist und der nur mal ein "Juckuhu" Schießen mitmachen soll, ist das nicht der Fall.

Schaut dann bei Euch die Dienstaufsicht mal "drauf", kann es gehörig "Ärger" geben ... (so dienstlicher Zweck und Verschwendung von Steuergeldern und so ...)
Autor: Der Reservist
« am: 21. August 2017, 12:32:16 »



Unbeorderte Reservisten werden grundsätzlich vom Kommandeur des für den Wohnsitz des Reservisten zuständigen Landeskommandos eingeladen. Hiervon ausgenommen sind nur solche unbeorderten Reservisten, die für eine Beorderung in einem bestimmten Truppenteil vorgesehen sind, dann lädt der Disziplinarvorgesetzte dieses Truppenteils zur DVaG ein.


Was heißt denn in diesem Falle grundsätzlich? Das es die Regel ist oder dass man davon abweichen kann? Ich habe es wie gesagt schon mehrfach erlebt, dass unbeorderte Reservisten von einem MobFw zu einer DVag eingeladen wurden sind. War dies dann nicht zulässig?
Und welche Vorschrift greift hier? Ich würde das gerne mal nachlesen.

Vielen Dank soweit aber für die vielen Informationen!
Autor: miguhamburg1
« am: 21. August 2017, 11:45:01 »

Lieber Africanus, Sie haben keine Ahnung von der Materie, aber treten hier auf wie Graf Koks.

Es ist prima, dass Ihr "Reservebataillon" eine Schießausbildung für seine Reservisten durchführen will. Das hat nur schlicht überhaupt nichts damit zu tun, wer Reservisten zu DVag einladen DARF.

Beorderte Reservisten werden grundsätzlich von den Disziplinarvorgesetzten eingeladen, zu deren SollOrg sie gehören. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen, die unter einheitlicher Leitung stattfinden sollen. In diesen Fällen werden die DVAg-Teilnehmer geschlossen vom Kommandeur/vergleichbaren Dienststellenleiter eingeladen (zum Beispiel eine Veranstaltung des OffzKorps eines Verbandes, zu der auch alle Reserveoffiziere des Verbandes eingeladen werden sollen).

Sind Reservisten in einem nichtaktiven Truppenteil beordert, dann lädt der Kommandeur des Cleurtruppenteils geschlossen die beorderten Reservisten ein.

Unbeorderte Reservisten werden grundsätzlich vom Kommandeur des für den Wohnsitz des Reservisten zuständigen Landeskommandos eingeladen. Hiervon ausgenommen sind nur solche unbeorderten Reservisten, die für eine Beorderung in einem bestimmten Truppenteil vorgesehen sind, dann lädt der Disziplinarvorgesetzte dieses Truppenteils zur DVaG ein.

Ihr Bekannter ist ein unbeorderter Reservist - für ihn ist dessen "Wohnort-Landeskommando" für die Einladung zu einer DVag zuständig. Da es sich im beschriebenen Fall um ein Schießvorhaben handelt, ist es erforderlich, dass Ihr Bekannter mit einem Feldanzug ausgerüstet wird und die gesundheitlichen Tauglichkeitsvoraussetzungen erfüllt, um teilnehmen zu dürfen. Für das Einkleiden mit Uniformteilen ist ein entsprechender Antrag einer Gliederung des Reservistenverbandes erforderlich, denn Reservisten werden nicht ohne weitere Voraussetzungen dienstlich eingekleidet. Da Ihr Bekannter weder beim Reservistenverband seine Einkleidung beantragt hat, noch tauglichkeitsuntersucht ist, müssen erst diese beiden Voraussetzungen erfüllt sein, damit "sein" Kommandeur Landeskommando die Grundlage hat, ihn zu einer DVag zum Schießen einzuladen. Dass das Umsetzen dieser Voraussetzungen nicht von heute auf morgen zu erledigen ist, sollte jedem verständigen Menschen ersichtlich sein.

Autor: Der Reservist
« am: 21. August 2017, 11:27:25 »

@ Der Reservist:

WER soll den zuziehen?

Das "ResBtl" (bzw. dessen Kdr) darf nur Soldaten dieses Btl zu einer DVag zuziehen - keine unbeorderten Soldaten (zumindest im Regelfall nicht).

Für Veranstaltungen von unbeorderten Res ist das LKdo zuständig, in dessen Wohnsitz der Unbeorderte wohnt.

In aller Regel ziehen aber LKdo nicht unbeorderte Res zu einer "ResBtl" Veranstaltung zu - schon weil es nicht im JAB aufgeführt ist.

Selbstverständlich der MobFw, welcher aktiver Soldat ist. So schon x-mal erlebt und so wird es auch diesmal von statten gehen. Ich hatte lediglich gehofft, dass der FwRes mit der Einkleidung unterstützt. Muss er ja nicht, wenn keine Kapazitäten frei sind, aber mich regte primär auch die Aussage auf, dass man für die Teilnahme Mitglied im Verein sein müsste. Geht es Dir da nicht genauso?
Autor: F_K
« am: 21. August 2017, 10:34:38 »

@ Der Reservist:

WER soll den zuziehen?

Das "ResBtl" (bzw. dessen Kdr) darf nur Soldaten dieses Btl zu einer DVag zuziehen - keine unbeorderten Soldaten (zumindest im Regelfall nicht).

Für Veranstaltungen von unbeorderten Res ist das LKdo zuständig, in dessen Wohnsitz der Unbeorderte wohnt.

In aller Regel ziehen aber LKdo nicht unbeorderte Res zu einer "ResBtl" Veranstaltung zu - schon weil es nicht im JAB aufgeführt ist.
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