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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 19. Februar 2019, 17:28:12 »

Lfb FwTrD: Deine Vordienstzeiten würden anerkannt.
Lfb Fw allgFD: Vordienstzeiten, Ausbildungszeiten bis zu 2 bzw. 3 Jahren und hauptberufliche Tätigkeitszeiten im Beruf.
Autor: Löwe von Eutin
« am: 19. Februar 2019, 17:07:14 »

@Ralf
oder
@LwPersFw

Ich bitte vielmals um Entschuldigung, wenn ich mich hier mal direkt einhake, aber mir als angehendem Wiedereinsteller drängt sich ebenfalls die Frage mit der Erfahrungsstufe auf, die sich ja in der Besoldung niederschlägt.

Ich bin jetzt 29 Jahre alt, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie zwei Jahre Vordienstzeit (Fwdl 23 +1 Monat Anschlusswehrübung; + zig Wehrübungen/ RDL-Tage) und bin noch beordert und OStGefr. d.R..

Nur um das richtig zu verstehen:

Wenn ich in die Fw Laufbahn im Truppendienst kommen würde hätte ich dann Erfahrungsstufe 1, obwohl ich OStGefr. d.R. bin?

Wenn ich aufgrund meiner ziv. abgeschlossenen Berufsausbildung in die Fw Laufbahn im Fachdienst gehen würde, und z.B. als Uffz oder Maat eingestellt würde. hätte ich dann eine dementsprechend höhere, da die Ausbildung, ziv. Arbeitszeiten u.U. anerkannt werden?

Unter:
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/soldaten/besoldung_versorgung/erfahrungsstufen/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9beGwiKbjW6GAYjJEIXU6EWTG1JrdTPt4bJROPZzjMHGFTANB97yV1vNFeB12x-Wmd5mcfLOC53B0S6SYstPZQJ7hM4_guwYOMPUISiFVCHjcXPjXQOBTBgVz7yJxmMdUo4wpv3Q6g7rlsl9qahk7ADJpU5T9epPieZBGbFRVhhycMGuXNuuK8ijNB7T6QxUgnSmFuE3yqduTuoPpMw3CqPSarGnM5ed3IzSQ!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TJR00AD5SEART3056

heißte es u.a.:
"Die Erfahrungsstufen der Grundgehälter der Soldatinnen und Soldaten wurden mit Wirkung zum 01. Januar 2016 durch das siebente Besoldungsänderungsgesetz neu strukturiert. Es entfällt die bisherige Bezugnahme auf die Vollendung des 21. Lebensjahres als Startpunkt für den Aufstieg in den Stufen. Nunmehr gilt die gesamte Zeit ab Einstellung als Soldat oder Soldatin auf Zeit als Erfahrungszeit. Die zweite Erfahrungsstufe wird bei jungen Soldatinnen und Soldaten früher erreicht. Auch Langdienende steigen schneller in höhere Stufen auf, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe 4 beziehungsweise ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Die Stufenlaufzeiten der Soldaten werden denen der Beamten angeglichen. "

Kann ich daraus lesen, dass ich zwar (als Wiedereinsteller in der Fw-Laufbahn im Truppendienst) meine Besoldung gemäß Dienstgrad (A5mA) erhalten würde, aber die Erfahrungsstufe, da ich ja bisher noch nie Zeitsoldat war auf Stufe 1 läge?
Autor: Ralf
« am: 18. Februar 2019, 05:02:52 »

Nein, weil du keine verwertbare Berufserfahrung mitbringst (Eignungsübender, Einstieg mit höherem DstGrd).
Autor: Links.um
« am: 17. Februar 2019, 21:51:51 »

Moin Moin
Dies gilt nur mit Einstellungen mit höheren Dienstgrad?  Bin zum 1.4.2015 als Flieger eingestiegen. Mit der Erfahrungsstufe 1.War zu diesen Zeitpunkt 35 Jahre alt.Da wird dann wohl dann nicht mehr zurückgerechnet?
Autor: LwPersFw
« am: 23. Oktober 2017, 17:27:18 »

Richten sich die Stufen nicht mehr nach dem Alter zurück gerechnet bis zum 21 Lebensjahr

...haben Sie 21 Jahre Bundeswehrerfahrung?!

Darum geht es nicht...

Beim TE wäre beim bis zum 31.12.2015 geltenden Recht zum Tragen gekommen:

"...Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde. "

D.h. ... da er als OGefr wieder eingestellt worden wäre... wäre auf das 21. Lebensjahr zurückgerechnet worden, unabhängig davon, was er bis heute gearbeitet hat, oder ob eine Qualifikation für die Bw nutzbar wäre...

Nur ... dies gilt seit dem 01.01.2016 eben nicht mehr.
Autor: BSG1966
« am: 22. Oktober 2017, 16:49:42 »

Richten sich die Stufen nicht mehr nach dem Alter zurück gerechnet bis zum 21 Lebensjahr

...haben Sie 21 Jahre Bundeswehrerfahrung?!
Autor: LwPersFw
« am: 21. Oktober 2017, 23:59:05 »

Auch wenn die Bw verstärkt Bewerber 40+ einstellt... hat die Bw keinen Einfluss auf die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetz BBesG.

Und der Gesetzgeber hat hier mit seinen letzten Änderungen eindeutig im Fokus gehabt:
+ den jungen Bewerber
+ den älteren Bewerber mit nutzbarer Qualifikation

Aber nicht
+ den alten Bewerber
+ ohne nutzbare Qualifikation

Und ich wiederhole mich

Zitat
Sie verkennen die Zielrichtung des 7.BesÄndG...

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird u.a. ausgeführt:

"Die  Sonderregelungen für  die  Stufenlaufzeit  werden aufgehoben, so dass  insbesondere  junge  Soldatinnen  und Soldaten  die  zweite  Erfahrungsstufe  rascher  als bisher  erreichen  können. 

Langdienende  Soldatinnen  und  Soldaten steigen schneller in höhere  Stufen auf. 

Für  die  Aufgabenerfüllung der  Bundeswehr  haben  Bewerberinnen und  Bewerber mit  beruflichen Vorqualifikationen besondere  Bedeutung.

Deshalb wird für diese  Gruppe  bei  Einstellung in einem  höheren  Dienstgrad ein  Anerkennungstatbestand geschaffen, der  die  Einstufung  in eine  höhere  Erfahrungsstufe  ermöglicht.   

Zur  Verbesserung der  Beförderungsmöglichkeiten in der  Laufbahn der  Feldwebel  des  allgemeinen  Fachdienstes  werden  die  dortigen  Planstellenobergrenzen angehoben. "

Wie Sie lesen können...es geht um den

+ jungen Bewerber der am besten eine nutzbare Berufsausbildung hat

oder

+ den lebensälteren Bewerber, der nach der Berufsausbildung bzw. Studium in diesem Beruf gearbeitet und dies für die Bw nutzbar ist

Die erste Gruppe profitiert von der Berechnung der Stufen ab Diensteintritt
plus ggf. Einstellung mit höherem Dienstgrad

Die zweite Gruppe von der Einstellung mit deutlich höherem Dienstgrad,
z.B. HptFw oder StFw und Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit
für die Erfahrungsstufe

Wer nicht in diese beiden Zielgruppen passt... muss für sich selbst entscheiden ob er trotzdem zur Bw will...

Ich persönlich glaube nicht daran das es hier für eine Personengruppe,
die nicht im Fokus steht...deutlich lebensältere Wiedereinsteller
ohne anrechenbare hauptberufliche Tätigkeiten...oder gar ohnenutzbare
Berufsausbildung... Anpassungen geben wird.


Ich persönlich kann nicht verstehen, dass gerade lebensältere Bewerber, die über Lebenserfahrung verfügen,
sich nicht VOR Einstellung mit den wichtigen Fragen wie Besoldung, Krankenversicherung nach DZE und Rentenversicherung auseinandersetzen.

Diese Sachverhalte sind für jeden Interessierten im Internet verfügbar.

Nach Einstellung plötzlich festzustellen, dass man z.B. als 42-jähriger Mannschafter nur die Erfahrungsstufe 1 bekommt... und dann auf die Bw "zu zeigen" ... ist schlicht falsch.

Das haben sich die Betroffenen selbst eingebrockt ! Die Bw setzt nur ein Bundesgesetz um.
Autor: Ralf
« am: 21. Oktober 2017, 19:58:06 »

§27 und 28 BBesG
Autor: KlausP
« am: 21. Oktober 2017, 19:55:06 »

Nein, schon länger nicht mehr.
Autor: luem999
« am: 21. Oktober 2017, 19:53:32 »

Ja wir sind aber alle erstmal auf die 1 zurückgestuft worden bis Ernennung SAZ
Die Ernennung liegt jetzt schon 4 Wochen zurück
Richten sich die Stufen nicht mehr nach dem Alter zurück gerechnet bis zum 21 Lebensjahr
Autor: Ralf
« am: 21. Oktober 2017, 19:50:50 »

Ist ohne weiteres möglich.
Bei der EF wird die Vordienstzeit angerechnet,
Autor: Andi8111
« am: 21. Oktober 2017, 19:37:42 »

42 Jähriger Wiedereinsteller in der Mannschaftslaufbahn??
Autor: BSG1966
« am: 21. Oktober 2017, 19:08:09 »

Wenn Sie bereits eingestellt worden sind, dann steht die Antwort doch auf Ihrer Bezügeabrechnung?!
Autor: KlausP
« am: 21. Oktober 2017, 17:42:41 »

Zitat
die tätigkeit jetzt passt zu deinem beruf?

In der Mannschaftslaufbahn?

Zitat
die nächste frage ist, welche zeit dir die bundeswehr als erfahrungszeit anrechnet.

12 Monate Vordienstzeit.
Autor: schokoraspel
« am: 21. Oktober 2017, 17:38:51 »

die erklärung zu den stufen auf der offiziellen seite hast du gefunden?
die nächste frage ist, welche zeit dir die bundeswehr als erfahrungszeit anrechnet. da wäre eine offizielle stelle die konkretere antwort.
die tätigkeit jetzt passt zu deinem beruf?
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