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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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Autor Thema: Versetzungsantrag und Tauschpartner  (Gelesen 143390 mal)

Mario1994t

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Neue Frage. Versetzungsantrag saz 25
« Antwort #45 am: 08. Februar 2017, 20:37:05 »

Guten Abend liebe Kameraden u kameradinin ,
Diene seid 7 Jahren an einer Stelle und werde jetzt ins vorzi abgeschoben. Mein dienstposten liegt stimmt auch nicht mit dem vorzimmer über ein.

Ich wollte daher ein Antrag auf Versetzung schreiben bevor ich da noch 20 Jahre drin sitzen bleibe.

Wo bekomm ich d3n Antrag her?
Was soll ich da hinein schreiben.?
 
Danke im voraus

Mkg mario
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #46 am: 08. Februar 2017, 20:45:31 »

Wen Ihr zukünftiger Vorgesetzter diesen Text liest, kommen Sie bestimmt nicht in sein Vorzimmer!  ::)

Für einen Versetzungsantrag gibt es kennen Vordruck, der ist formlos zu stellen. Was Sie da reinschreiben sollen? Wohin Sie warum versetzt werden wollen, was sonst?
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Toto

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #47 am: 01. April 2017, 18:49:01 »

Lieber Klaus,

leider muss ich Dir da wiedersprechen. Seit 2006 ist einiges in der Peronalführung passiert.
Es gibt sehrwohl einen offizielles Formular führ einen Antrag auf Versetzung. Es ist auf der Intranetseite des BAPersBw unter Fachanwendungen zu finden.

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Andi8111

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #48 am: 01. April 2017, 18:52:26 »

Stimmt. Den gibt es, seitdem Soldaten keinen einfachen Satz mehr formulieren können....Oder seid und Seit unterscheiden können...
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Ralf

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #49 am: 01. April 2017, 20:21:40 »

Zu finden in der GAIP 32-01-00-
Und es ist trotzdem formlos genauso möglich und gültig.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Grundsätze Versetzung Versetzungsantrag Familie und Beruf
« Antwort #50 am: 22. Juni 2017, 14:16:10 »

Um Ralf zu ergänzen ...

Hier einmal die aktuellen Grundsätze, unter welchen Rahmenbedingungen Versetzungen
grundsätzlich möglich sind, oder eben abgelehnt werden können.

Auch wenn wir heute in einer Zeit leben, in der sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
in der Bundeswehr deutlich verbessert hat... und sicherlich auch noch Luft nach oben ist...

..ist es ein fundamentaler Trugschluss, dass der Dienstherr alles umsetzen kann und müsste,
was sich Soldaten und Soldatinnen so vorstellen !


Grundsätze:

Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften stellt insbesondere aufgrund
der Besonderheiten des militärischen Dienstes hohe Anforderungen an alle Beteiligten.

Regelmäßig sind berechtigte Anliegen des Dienstherrn und der Soldatin bzw. des Soldaten gegeneinander abzuwägen.

Soldatinnen und Soldaten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche
oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Vielmehr entscheiden die zuständigen Vorgesetzten beziehungsweise die Personal
bearbeitende Dienststelle über deren Verwendung nach pflichtgemäßem Ermessen (1).

(1)
stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1
§ 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 10. Oktober 2002 - 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N..

Wird eine Versetzung beantragt, sind bei der Entscheidung hierüber aus Fürsorgegründen
sowie wegen der Schutzpflichten für Ehe und Familie auch die persönlichen, wie z. B.
auch gesundheitliche und familiäre Interessen der Soldatin bzw. des Soldaten, dabei
insbesondere der Umstand, dass eine Soldatin bzw. ein Soldat alleinerziehendes Elternteil
ist, angemessen zu berücksichtigen.

Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben
(2).

(2)
Zentrale Dienstvorschrift A-2640/22 „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, Nr. 106


Bei Soldatinnen und Soldaten gehören die

+ jederzeitige Versetzbarkeit und damit
+ die Möglichkeit, sie bedarfsgerecht einzusetzen,

+ zu den von ihnen freiwillig übernommenen Pflichten und
+ zum prägenden Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses.



Sie müssen es deshalb hinnehmen, wenn ihre persönlichen Belange beeinträchtigt
werden und für sie daraus Härten entstehen.

Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile
für die Soldatinnen bzw. die Soldaten so einschneidend sind,
dass sie ihnen unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können,
muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, die Soldatin bzw. den Soldaten
dort zu verwenden wo sie oder er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen
ausnahmsweise hinten angestellt werden.




Wer sich also als Soldat auf Zeit auf viele Jahre an die Bundeswehr binden möchte und
z.B. auch in dieser Zeit die Familiengründung im Auge hat, muss sich vor der Bewerbung
und Einstellung über das o.g. im Klaren sein.... und dabei auch berücksichtigen:

+ nach Ablauf der Probezeit (bei widerruflicher VerpflErkl) / Eignungsübung gibt es kein Kündigungsrecht
+ wird einem Antrag auf Entlassung nur bei schwerwiegenden Gründen stattgegen
+ wird einer Dienstzeitverkürzung nur bei dienstlichem Interesse stattgegeben


Wie im zivilen Arbeitsleben können also auch bei der Bw Probleme im Familienleben auftreten.
Und wie im zivilen Arbeitsleben kann es dabei sein, dass es nicht die Aufgabe des Arbeitgebers
ist, diese Probleme zu lösen.

Wer diesen Anspruch an den Arbeitgeber Bundeswehr hat, hat einfach falsche, um nicht zu sagen
naive Vorstellungen !


Ergänzung zum Thema:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62549.0.html
« Letzte Änderung: 08. März 2018, 06:51:07 von LwPersFw »
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #51 am: 22. Juni 2017, 14:38:59 »

Danke! Das sollten sich einige User, die hier in der letzten Zeit mit Pipi in den Augen ihre Probleme ausgebreitet haben, ausdrucken und sich an ihren Spiegel klemmen! Wenn ich das Anspruchsdenken Einiger hier so mitverfolge kann ich oft nur mit dem Kopf schütteln. Und nein, ich meine ausdrücklich nicht, dass früher alles besser war und wir die Härtesten überhaupt gewesen sind. Manche(r) hier möge mal ihr (sein) berufliches Selbstverständnis hinterfragen!
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Gabel

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #52 am: 06. September 2017, 08:45:34 »

@KlausP

Berufliches Selbstverständnis schön und gut. Aber stand der Technik und Berufsbild unterscheiden sich in den Standorten erheblich und damit auch die Anforderungen an die Soldaten. In Fachverwendungen könnte statt Versetztung auch Telearbeit eine möglichkeit für viele Kameraden sein, so war auch mein Ansatz. Wurde aber mit nachweisbar falschen Begründungen erstmal abgeschmettert. Das hat natürlich dann den Versetzungswunsch zur Folge. Und mein Anspruch besteht nur darin meine Familie versorgt zu Wissen, für den Dienst den ich leiste, aber dafür reicht ein OFw Gehalt heute nicht mehr aus. Besonders wenn die Hälfte im Tank landet.

Aber zu meiner Frage. Der Personalführer kann also völlig entgegen der Stellungnahme der Vorgesetzten entscheiden?
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LwPersFw

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #53 am: 06. September 2017, 10:01:59 »

Zitat
Aber zu meiner Frage. Der Personalführer kann also völlig entgegen der Stellungnahme der Vorgesetzten entscheiden?

Ja ... könnte der PersFhr, da diese Entscheidungsbefugnis heutzutage nicht mehr bei den Disziplinarvorgesetzten liegt. Diese erstellen "nur" Stellungnahmen zum Antrag.

Zitat
Wurde aber mit nachweisbar falschen Begründungen erstmal abgeschmettert

Dann kennen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten, wenn Sie dies sachgerecht belegen können.

Zitat
Und mein Anspruch besteht nur darin meine Familie versorgt zu Wissen, für den Dienst den ich leiste, aber dafür reicht ein OFw Gehalt heute nicht mehr aus. Besonders wenn die Hälfte im Tank landet.

Das ehrt Sie als Familienvater.

Nur, Ihr DV, Ihr PersFhr kann Ihnen vorhalten...
+ Sie wussten was Sie verdienen werden
+ Sie haben sich bei Einstellung für einen DP weit weg von der Familie entschieden
+ wussten also um die möglichen Folgen

Und... das Sie in einer "Pendlerarmee" Einer unter Tausenden mit diesem Problem sind.

Will sagen, versuchen Sie Ihr Glück mit einem Versetzungsgesuch.

Aber haben Sie nicht den Anspruch , dass er zum Erfolg führt....und sagen Sie dies auch ganz offen Ihrer Familie.
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Stefan müller

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #54 am: 05. November 2017, 09:52:14 »

Guten morgen
Ich habe eine frage in sachen verlängerung der dienstzeit trotz kontakt mit dem sozialdienst,vllt können sie mir ja eine antwort auf dieses Thema geben,ich wäre ihnen sehr dankbar.
Habe vor kurzen ein truppenpraktikum in meiner wunscheinheit gehabt und habe auch eine für mich geblockte stellennummer erhalten.
Jetzt zum thema...ich habe angst das wenn ich zum versetzungsantrag eine stellungnahme vom sozialdienst hinzufüge das dann meine Verlängerung(die ich anstrebe in der neuen einheit) durch Köln dann abgelehnt wird.
Mfg
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #55 am: 05. November 2017, 09:58:24 »

Kommt drauf an, warum Sie Kontakt mit dem Sozialdienst hatten. Weiss die aufnehmande Einheit davon?
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Stefan müller

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #56 am: 05. November 2017, 10:07:55 »

Aus Familiäre gründen,betreung von meinen kind,nichts weltbewegendes eigl,nur hat der sozialdienst gemeint ich soll vorsichtig sein wegen dem Thema verlängerung dann.
Weil köln dann siwht das ich mal kontakt mit dem Sozialdienst hatte und dann mein antrag deswegen abgelehnt werden könnte.
Mfg
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Andi8111

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #57 am: 05. November 2017, 11:25:24 »

Wegen Kontakt mit dem Sozialdienst nicht. Aber der Dienstherr ist, bei all der geforderten Balance zwischen Dienst und Privatleben, am ehesten daran interessiert, Soldaten zu beschäftigen, die nicht bei jedem Kinkerlitzchen gleich mit der Sozialdienstkeule oder der Psychokeule versuchen, unliebsamen Lehrgängen oder Versetzungen aus dem Weg zu gehen.
Das sollte man im Hinterkopf behalten. Wenn es ach so schwierig ist, das Kind zu hosten, ist dann ein Job wie der des Soldaten wirklich erfüllend? Das ist immer ein Geben und Nehmen. Der Dienstherr will eine Gegenleistung haben, für den Sold und die anderen damit verbundenen Annehmlichkeiten.
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Ralf

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #58 am: 05. November 2017, 11:37:41 »

Wenn es doch "nichts weltbewegendes" ist, warum dann der Sozialdienst? Der ist doch gerade dafür da bei Härtefällen zu helfen.
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Andi8111

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #59 am: 05. November 2017, 11:48:41 »

Dieses argumentative Vorgehen nennt sich "Verharmlosung". Außerdem rennen mittlerweile 40% der Soldaten bei Kleinigkeiten zum Sozialdienst ;) Diese Stellungnahmen von denen findet man ja schon in fast allen Anträgen, die mit Personalmaßnahmen zu tun haben.

Ein Beispiel aus dem Leben: SAZ4 SG, möchte SAZ 8 machen. Wird nicht befürwortet vom Chef. Dann zum TrArzt. Ich habe gesagt, dass es nicht meine Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass er verlängert ist. Es gäbe doch medizinische Gründe. Aha? Letztendlich war er beim Sozialdienst. Der meinte, man kann den armen nicht entlassen. Der hat so viele Schulden, keine Aussicht auf Arbeit draußen und nichtmal nen Hauptschulabschluss.

Ja, da fragt man sich schon, wofür das Ganze noch gut ist^^
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