Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und demnächst neu bei der Bw, daher kenn ich mich mit den Regularien nicht aus.
Es geht hier um die Frage, wie ich meine Wohnung anerkennen lassen kann, in der ich zusammen mit meinem Lebenspartner wohne, welcher der Eigentümer ist.
Seit Tagen recherchiere ich im Netz und finde keine (eindeutige) Antwort auf meine Fragen, daher hoffe ich auf Hilfe im Forum.
Kurze Hintergrundinfos:
Habe mich für die
zivile Laufbahn des Gehobenen technischen Dienstes mit integriertem Studium beworben, Einstellungstermin ist der 01.09.2017
Ich wohne seit längerem mit meinem Lebensgefährten in dessen Eigentumswohnung und beteilige mich schon immer an den Kosten (zeitweise per Überweisung, teilweise in bar). Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es nicht – war bisher ja auch nicht nötig. Mein Familienstand ist geschieden.
Zum Studium muss ich weit weg, so dass Pendeln nicht in Frage kommt (einige hundert Kilometer Entfernung).
Die unterschiedlichen Auskünfte vom BAPersBw, als auch die verschiedenen Aussagen im Netz auf Seiten mit Gesetzestexten und in Foren weichen sehr voneinander ab:
- bei Geschiedenen nimmt man an, dass sie wie Verheiratete eine Wohnung haben, ein Nachweis mittels Mietvertrag ist nicht notwendig (Auskunft 1. Ansprechpartner BAPersBw)
- es ist neben der Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt auch ein Mietvertrag vorzulegen (Auskunft 2. Ansprechpartner BAPersBw)
- ausschließlich bei Verheirateten und bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist ein Mietvertrag nicht nötig (Web)
- usw...
Meine Fragen sind:
- wer kennt einen gleich gelagerten Fall und weiß wie die Wohnung anerkannt wurde?
- muss ich einen Mietvertrag vorlegen?
- ist ein Mietvertrag oder ein Untermietvertrag das richtige?
- welche Angaben sind im Mietvertrag richtig? Komplette Wohnfläche, Zimmer etc., aber der halbe Mietpreis?
- ein Untermietvertrag würde ja bedeuten, dass wir uns Küche und Bad teilen – wird das anerkannt?
- muss die Zahlung per Überweisung erfolgen?
- wie muss der Überweisungstext lauten?
- muss mein Lebensgefährte die "Einnahmen" dann versteuern?
- ab wann muss der Mietvertrag geschlossen sein? (hab mal was gehört von mind. 6 Monate vor Maßnahmenbeginn)
- worauf muss ich unbedingt achten?
Sorry, dass das so viele Fragen sind, aber auf jede einzelne habe ich unterschiedliche Antworten vorliegen und bin deshalb verwirrt.
Ich freue mich über jede noch so kleine Info, Merkblätter, Erfahrungsberichte und auch Verweise auf Webseiten oder Forenbeiträge – ich habe schon viele gelesen, aber mit Sicherheit gibt es das ein oder andere, das ich noch nicht kenne.
Leider muss ich meine Unterlagen schnellstmöglich einsenden und hoffe auf zeitnahe Rückmeldungen!
Besten Dank und viele Grüße,
Beth