Lieber Africanus, Sie haben keine Ahnung von der Materie, aber treten hier auf wie Graf Koks.
Es ist prima, dass Ihr "Reservebataillon" eine Schießausbildung für seine Reservisten durchführen will. Das hat nur schlicht überhaupt nichts damit zu tun, wer Reservisten zu DVag einladen DARF.
Beorderte Reservisten werden grundsätzlich von den Disziplinarvorgesetzten eingeladen, zu deren SollOrg sie gehören. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen, die unter einheitlicher Leitung stattfinden sollen. In diesen Fällen werden die DVAg-Teilnehmer geschlossen vom Kommandeur/vergleichbaren Dienststellenleiter eingeladen (zum Beispiel eine Veranstaltung des OffzKorps eines Verbandes, zu der auch alle Reserveoffiziere des Verbandes eingeladen werden sollen).
Sind Reservisten in einem nichtaktiven Truppenteil beordert, dann lädt der Kommandeur des Cleurtruppenteils geschlossen die beorderten Reservisten ein.
Unbeorderte Reservisten werden grundsätzlich vom Kommandeur des für den Wohnsitz des Reservisten zuständigen Landeskommandos eingeladen. Hiervon ausgenommen sind nur solche unbeorderten Reservisten, die für eine Beorderung in einem bestimmten Truppenteil vorgesehen sind, dann lädt der Disziplinarvorgesetzte dieses Truppenteils zur DVaG ein.
Ihr Bekannter ist ein unbeorderter Reservist - für ihn ist dessen "Wohnort-Landeskommando" für die Einladung zu einer DVag zuständig. Da es sich im beschriebenen Fall um ein Schießvorhaben handelt, ist es erforderlich, dass Ihr Bekannter mit einem Feldanzug ausgerüstet wird und die gesundheitlichen Tauglichkeitsvoraussetzungen erfüllt, um teilnehmen zu dürfen. Für das Einkleiden mit Uniformteilen ist ein entsprechender Antrag einer Gliederung des Reservistenverbandes erforderlich, denn Reservisten werden nicht ohne weitere Voraussetzungen dienstlich eingekleidet. Da Ihr Bekannter weder beim Reservistenverband seine Einkleidung beantragt hat, noch tauglichkeitsuntersucht ist, müssen erst diese beiden Voraussetzungen erfüllt sein, damit "sein" Kommandeur Landeskommando die Grundlage hat, ihn zu einer DVag zum Schießen einzuladen. Dass das Umsetzen dieser Voraussetzungen nicht von heute auf morgen zu erledigen ist, sollte jedem verständigen Menschen ersichtlich sein.