Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 17:00:21
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?  (Gelesen 5214 mal)

Der Reservist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357

Guten Morgen Kameraden.

Lage wie folgt: Mein Res-Btl veranstaltet ein Schießen - unbeorderte dürfen aber gerne daran teilnehmen. Demenstprechend würde von unserem MobFw auch die DVag-Zuziehung erstellt werden.

Jetzt habe ich einen Kameraden, der seit seinem Ausscheiden vor Jahrzehnten nicht mehr bei der Truppe war - dementsprechend hat er auch keine Bekleidung. Er wendete sich nun an seinen FwRes, um eingekleidet zu werden.

Die Antwort des FwRes:

Guten Tag Herr XXX,

anbei teile ich Ihnen mit, dass Sie leider nicht am Schießen teilnehmen können. Sie spielen mit dem Gedanken als Reservist, in der unbeorderten Reservistenarbeit tätig zu werden, dass klingt erstmal nicht schlecht. Dazu müssen Sie sich aber erstmal einer Reservistenkameradschaft in Ihrer nähe anschließen. Nach einer Anmeldung wird Ihnen der RK-Vorstand die nötigen Anträge (unter anderen auch der Antrag für Bekleidung) zukommen lassen. Nach Prüfung der Unterlagen und abfrage der Tauglichkeit beim KC, bekommen Sie von mir die Erteilung zur Einkleidung. Dieser Vorgang dauert in der Regel 4-8 Wochen. Sollten Sie noch fragen haben, können Sie mich auch gerne anrufen: XXX.


Die Antwort strotzt doch nur von Fehlern, nicht wahr?
Gespeichert

Africanus

  • Gast
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #1 am: 21. August 2017, 10:05:28 »

Das ist ja voelliger Bloedsinn, :-\ und wenn das der FwRes in dienstlicher Funktion so geschrieben hat, dann sollte da mal der DV ganz genau hinschauen und sich eine Wuerdigung ueberlegen. Dass das Bloedsinn ist, sieht man auch daran, dass auf Zuziehungen zu DVAg immer steht " blablasollten Ihnen Ausruestungsgegenstaende bblabla fehlen wenden Sie sich and den zustaendigen FwRES :o

Also man muss vielleicht in eine RK eintreten, wenn man an deren Sommerfest teilnehmen will, oder mit denen gemeinsam am Volkstrauertag rumlungern will,
aber nicht wenn es um DVAGs geht.

Gruss

Eisensoldat
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #2 am: 21. August 2017, 10:34:38 »

@ Der Reservist:

WER soll den zuziehen?

Das "ResBtl" (bzw. dessen Kdr) darf nur Soldaten dieses Btl zu einer DVag zuziehen - keine unbeorderten Soldaten (zumindest im Regelfall nicht).

Für Veranstaltungen von unbeorderten Res ist das LKdo zuständig, in dessen Wohnsitz der Unbeorderte wohnt.

In aller Regel ziehen aber LKdo nicht unbeorderte Res zu einer "ResBtl" Veranstaltung zu - schon weil es nicht im JAB aufgeführt ist.
Gespeichert

Der Reservist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #3 am: 21. August 2017, 11:27:25 »

@ Der Reservist:

WER soll den zuziehen?

Das "ResBtl" (bzw. dessen Kdr) darf nur Soldaten dieses Btl zu einer DVag zuziehen - keine unbeorderten Soldaten (zumindest im Regelfall nicht).

Für Veranstaltungen von unbeorderten Res ist das LKdo zuständig, in dessen Wohnsitz der Unbeorderte wohnt.

In aller Regel ziehen aber LKdo nicht unbeorderte Res zu einer "ResBtl" Veranstaltung zu - schon weil es nicht im JAB aufgeführt ist.

Selbstverständlich der MobFw, welcher aktiver Soldat ist. So schon x-mal erlebt und so wird es auch diesmal von statten gehen. Ich hatte lediglich gehofft, dass der FwRes mit der Einkleidung unterstützt. Muss er ja nicht, wenn keine Kapazitäten frei sind, aber mich regte primär auch die Aussage auf, dass man für die Teilnahme Mitglied im Verein sein müsste. Geht es Dir da nicht genauso?
Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #4 am: 21. August 2017, 11:45:01 »

Lieber Africanus, Sie haben keine Ahnung von der Materie, aber treten hier auf wie Graf Koks.

Es ist prima, dass Ihr "Reservebataillon" eine Schießausbildung für seine Reservisten durchführen will. Das hat nur schlicht überhaupt nichts damit zu tun, wer Reservisten zu DVag einladen DARF.

Beorderte Reservisten werden grundsätzlich von den Disziplinarvorgesetzten eingeladen, zu deren SollOrg sie gehören. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen, die unter einheitlicher Leitung stattfinden sollen. In diesen Fällen werden die DVAg-Teilnehmer geschlossen vom Kommandeur/vergleichbaren Dienststellenleiter eingeladen (zum Beispiel eine Veranstaltung des OffzKorps eines Verbandes, zu der auch alle Reserveoffiziere des Verbandes eingeladen werden sollen).

Sind Reservisten in einem nichtaktiven Truppenteil beordert, dann lädt der Kommandeur des Cleurtruppenteils geschlossen die beorderten Reservisten ein.

Unbeorderte Reservisten werden grundsätzlich vom Kommandeur des für den Wohnsitz des Reservisten zuständigen Landeskommandos eingeladen. Hiervon ausgenommen sind nur solche unbeorderten Reservisten, die für eine Beorderung in einem bestimmten Truppenteil vorgesehen sind, dann lädt der Disziplinarvorgesetzte dieses Truppenteils zur DVaG ein.

Ihr Bekannter ist ein unbeorderter Reservist - für ihn ist dessen "Wohnort-Landeskommando" für die Einladung zu einer DVag zuständig. Da es sich im beschriebenen Fall um ein Schießvorhaben handelt, ist es erforderlich, dass Ihr Bekannter mit einem Feldanzug ausgerüstet wird und die gesundheitlichen Tauglichkeitsvoraussetzungen erfüllt, um teilnehmen zu dürfen. Für das Einkleiden mit Uniformteilen ist ein entsprechender Antrag einer Gliederung des Reservistenverbandes erforderlich, denn Reservisten werden nicht ohne weitere Voraussetzungen dienstlich eingekleidet. Da Ihr Bekannter weder beim Reservistenverband seine Einkleidung beantragt hat, noch tauglichkeitsuntersucht ist, müssen erst diese beiden Voraussetzungen erfüllt sein, damit "sein" Kommandeur Landeskommando die Grundlage hat, ihn zu einer DVag zum Schießen einzuladen. Dass das Umsetzen dieser Voraussetzungen nicht von heute auf morgen zu erledigen ist, sollte jedem verständigen Menschen ersichtlich sein.

Gespeichert

Der Reservist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #5 am: 21. August 2017, 12:32:16 »



Unbeorderte Reservisten werden grundsätzlich vom Kommandeur des für den Wohnsitz des Reservisten zuständigen Landeskommandos eingeladen. Hiervon ausgenommen sind nur solche unbeorderten Reservisten, die für eine Beorderung in einem bestimmten Truppenteil vorgesehen sind, dann lädt der Disziplinarvorgesetzte dieses Truppenteils zur DVaG ein.


Was heißt denn in diesem Falle grundsätzlich? Das es die Regel ist oder dass man davon abweichen kann? Ich habe es wie gesagt schon mehrfach erlebt, dass unbeorderte Reservisten von einem MobFw zu einer DVag eingeladen wurden sind. War dies dann nicht zulässig?
Und welche Vorschrift greift hier? Ich würde das gerne mal nachlesen.

Vielen Dank soweit aber für die vielen Informationen!
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #6 am: 21. August 2017, 12:37:35 »

Hat Migu (und ich habe es angedeutet) doch geschrieben:

Wenn KONKRET die Einplanung in dem TrT angestrebt wird, dann kann auch ein (unbeorderter) Res von einem TrT (ausnahmsweise) zugezogen werden.

Bei einem unbeordertern Res, der jahrzehntelang nicht "geübt" hat, nicht eingekleidet ist und dessn Tauglichkeit völlig unklar ist und der nur mal ein "Juckuhu" Schießen mitmachen soll, ist das nicht der Fall.

Schaut dann bei Euch die Dienstaufsicht mal "drauf", kann es gehörig "Ärger" geben ... (so dienstlicher Zweck und Verschwendung von Steuergeldern und so ...)
Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #7 am: 21. August 2017, 13:15:19 »

@ Der Reservist: Der jeweils Einladende/Unterschreibende IST immer ein Dienststellenleiter mit Disziplinarbefugnis und einem entsprechenden Titel im Haushalt, denn bei einer DVag fallen ja Kosten an, u.a. für die teilnehmenden Reservisten Reisekosten, Verpflegungskosten, im Falle von Munition deren Kosten sowie Kosten für Dienstfahrzeuge, aktives Org- und Sicherheitspersonal etc.

Dass die ganzen Vorbereitungsarbeiten bis hin zum Ausfüllen der entsprechenden Formblätter nicht die Einladenden, sondern mit der Umsetzung Beauftragte tun, sollte im Rahmen der Arbeitsteiligkeit und Zuständigen doch wohl klar sein und keiner zusäzlichen Vorschriftenableitung benötigen.
Gespeichert

TheScientist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 262
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #8 am: 21. August 2017, 13:54:12 »

Schaut dann bei Euch die Dienstaufsicht mal "drauf", kann es gehörig "Ärger" geben ... (so dienstlicher Zweck und Verschwendung von Steuergeldern und so ...)

Nicht nur das!

Ich erweitere die Liste um das AGSHP... ohne Ausbildung an der entsprechenden Handwaffe samt Schiessnachweis am AGSHP, die nicht älter als 2 Jahre ist, falls nicht in den letzten 2 Jahren am Schulschiessen teilgenommen wurde, wird der Kamerad nicht am Schulschiessen teilnehmen dürfen!

Das macht kein FwRes mit oder Leiter des Schiessvorhabens!
Gespeichert

Africanus

  • Gast
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #9 am: 21. August 2017, 14:31:35 »

Lieber Migahamburg,

es handelt sich nicht um meinen Bekannten und nicht um mein Reservebataillon (was immer das sein soll). Es ist voellig unstrittig, dass jemand der an einem Schiessen teilnehmen will, ausgebildet und eingekleidet sein muss. Dass der Reservist oder die Reservistin (unbeordert) das aber ueber den Reservistenverband, und zwar ausschliesslich ueber diesen, beantragen koennen, ist mir neu. Gibt es dazu irgendeine Grundlage? Ich meine mich nur zu erinnern (habe keinen Zugriff auf Vorschriften da im Einsatz) dass es hiess der FwRes ist fuer ALLE Reservisten im Zustaendigkeitsbereich verantwortlich..
mkg
Africanus
Gespeichert

Africanus

  • Gast
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #10 am: 21. August 2017, 14:34:02 »

Nachtrag:
fuer alle unbeorderten Reservisten
mkg
Afri
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #11 am: 21. August 2017, 15:10:29 »

Nochmal:

- Nein, die Antwort des FwRes (wenn so richtig beschrieben), war nicht in allen Details richtig.
- Richtig ist aber, dass der FwRes für ein Schießen eines ResBtl nicht zuziehen kann - noch für "deren" Einkleidung zuständig ist
- Richtig ist weiterhin, dass der hier beschriebene Fall (Zuziehung zu einem Schießen eines ResBtl für einen unbeorderten Res, der jahrzehntelang nicht in der Reserve tätig war) eine Dienstpflichtverletzung darstellt und eine Schadensbearbeitung eingeleitet werden müßte.
Gespeichert

TheScientist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 262
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #12 am: 21. August 2017, 15:16:19 »

...Dass der Reservist oder die Reservistin (unbeordert) das aber ueber den Reservistenverband, und zwar ausschliesslich ueber diesen, beantragen koennen, ist mir neu. Gibt es dazu irgendeine Grundlage?...

Der FwRes kann sich aber dem RVdRBw bedienen, hier um eine formale Begründung zur Einkleidung des nicht beorderten Reservisten zu haben...Teilnahme an den Aktivitäten der RK...

...nur weil einer vor meiner Tür steht und sagt... will Schiessen...reicht keinem FwRes.


Durchführung der beorderungsunabhängigen
Reservistenarbeit
A2-1300/0-0-2
Seite 121
4010. Dem VdRBw sind das Einsetzen von „Ansprechpartnern in den Kasernen“ und das Anbringen
von Informationskästen/-brettern in den Kasernen gestattet. Die FwRes sollen diese Aktivitäten des
VdRBw auch zu ihrem eigenen Nutzen fördern.
Gespeichert

Der Reservist

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 357
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #13 am: 21. August 2017, 15:38:20 »



- Richtig ist weiterhin, dass der hier beschriebene Fall (Zuziehung zu einem Schießen eines ResBtl für einen unbeorderten Res, der jahrzehntelang nicht in der Reserve tätig war) eine Dienstpflichtverletzung darstellt und eine Schadensbearbeitung eingeleitet werden müßte.

Da bin ich ja mal gespannt :D
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:DVag-Teilnahme und VdRBw-Mitgliedschaft - die alte Leier?
« Antwort #14 am: 21. August 2017, 16:06:20 »

Dann gibt mal die notwendigen Details - dann prüfen wir das ....

(nur weil das bisher bei Euch (oder Deinem Freund) so lief, bedeuted dies nicht, dass es in Ordnung gewesen ist ...)
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de