Autor: Tommie
« am: 18. August 2013, 13:00:27 »Genau so ist es ! Und wer sich noch innerhalb der ersten 25 Wehrübungstage befindet hat zwar keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag, dafür aber auf dem Übungsplatz auf erhöhten Wehrsold!
Ach ja, HCRenegade, es wird trotzdem nicht "richtiger", nur weil weiß-der-Fuchs-wie-viele Grobmotoriker nicht in der Lage sind, ihren Dienstgrad richtig abzukürzen !
Ach ja, HCRenegade, es wird trotzdem nicht "richtiger", nur weil weiß-der-Fuchs-wie-viele Grobmotoriker nicht in der Lage sind, ihren Dienstgrad richtig abzukürzen !