Ich bin auch trennungsgeldberechtigt, war zunächst Tagespendler (§ 6 TGV), und dann Wochenendpendler (§ 3 TGV) und habe
nie einen Antrag auf wohnen in der GU gestellt! Am letzten Standort war dies ohne Probleme möglich, weil ohnehin genügend Unterkunft zur Verfügung stand und die Dienststelle zwei Gebäude mit jeweils drei Stockwerken komplett für sich alleine hatte. Also bin ich dort einfach mal so auf Geheiß meiner Vorgesetzten eingezogen und habe für 2 Jahre und 9 Monate dort als TG-Empfänger gewohnt, ohne jemals schriftlich darum nachgefragt zu haben.
Am Standort München hat die Sachbearbeiterin TG, eine Regierungshauptsekretärin, die vor Ort sitzt, beim KasFw um Unterkunft angefragt, einen abschlägigen Bescheid bekommen und mir damit und deswegen die Erlaubnis erteilt, mir eine TG-Wohnung zu suchen! München hat den Höchstsatz von € 710,-- für eine TG-Wohnung und damit kommt man mehr schlecht als recht über die Runden. Ich zahle zum Beispiel € 750,-- inklusive aller Nebenkosten, Strom, Gas, Telefon, Internet, etc. in einer Appartementanlage im Münchner Nordwesten! Aber die € 40,-- "Aufpreis" ist mir meine tolle Wohnung wert
!