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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube  (Gelesen 4123 mal)

Thomas92

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Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« am: 07. Dezember 2016, 19:12:26 »

Guten Abend,

Ich werde Ende Januar 25 Jahre alt.  Wird dann der Sold für Januar schon entsprechend höher ausfallen oder muss ich einen extra Antrag stellen das ich 25 geworden bin ?

Leider lst der Spieß nicht verfügbar seit mehreren Wochen um ihn sowas zu fragen.
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2016, 20:37:39 »

Was hat das mit der Erfahrungsstufe zu tun?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Papierberg

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2016, 21:14:42 »

Ich bin nicht ganz sicher, aber aus der Erinnerung heraus: Man wird nicht "von Amts wegen" (automatisch) vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit. Ergo: Antrag stellen und Befreiung des Disziplinarvorgesetzten an die Bezüge zahlende Stelle (BVA).

Und mit der Erfahrungsstufe hat das nichts zu tun. Falls Sie an der Rechtsgrundlage interessiert sind: § 39 Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz i.V.m. mit Anlage V des Gesetzes.
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KlausP

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2016, 21:43:06 »

Wenn man ohne Verpflichtung eine dienstlich bereitgestellte Unterkunft nutzt muss man trotzdem dafür bezahlen, auch wenn man über 25 ist.
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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2016, 05:22:25 »

Der Anrechnungsbetrag fällt automatisch weg.
Aber trotzdem die Gehaltsabrechnung kontrollieren.
Sollte er 1-2 Monate nach Vollendung des 25. Lj noch abgezogen werden... den Bezügebearbeiter bei der BVA anrufen und um Korrektur bitten...

Wer dann weiter eine GMU bewohnt und nicht TG-Empfänger ist...  muss einen Antrag auf freiwilliges Wohnen in der GMU stellen und dann für diese bezahlen.

Wobei es auch sein kann... das der Antrag befristet genehmigt wird... und man sich in dieser Frist eine eigene Unterkunft auf dem freien Markt suchen muss. Denn man hat keinen Anspruch mehr auf eine GMU.
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Kiepenkerl

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2016, 12:37:31 »

Müsste ich also als TG Empfänger (§3) gar keinen Antrag auf Wohnen in der GU stellen? Sprich ich behalte meine Stube automatisch mit 25, weil ich ja Anspruch auf eine dstl. Unterkunft habe?
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KlausP

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2016, 12:45:45 »

Den Antrag auf Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft müssen Sie trotzdem stellen
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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #7 am: 08. Dezember 2016, 15:34:20 »

Da dem TG-Empfänger vorrangig eine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist - bedarf es keines Antrages.

Diesen Antrag stellen nur Soldaten, denen keine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist, die  aber gern in der GMU wohnen möchten.

Oder z.B. wenn Familienangehörige untergebracht werden sollen...
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Papierberg

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2016, 11:09:20 »

TG-Empfänger (nach § 3 TGV)  haben keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung einer amtlich unentlichen Unterkunft; diese ist ihnen aber im Rahmen freier Unterkunftskapazitäten vorrangig bereitzustellen, da der Bund hierdurch die Erstattung von Trennungsübernachtungsgeld einspart. Insoweit wäre zu klären, ob bei Wegfall der persönlichen Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft ausreichend Unterkünfte für (weiterhin) verpflichtete Soldaten bereitstehen. Sofern dies der Fall ist, wird Ihnen die Gemeinschaftsunterkunft unentgeltlich überlassen. Bei einer Änderung der Bedarfslage müssen Sie allerdings damit rechnen, dass man Sie auffordert, sich auf dem freien Wohnungsmarkt selbst eine Unterkunft zu suchen.
In diesem Fall können Sie wegen dann um Unterstützung der Wohnungsfürsorgestelle (PM 4) bitten, die Sie in dem für Ihren Dienstort zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum finden. Kontaktdaten erhalten Sie z.B. beim Info-Punkt oder Ihrem Kompaniefeldwebel.
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KlausP

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #9 am: 09. Dezember 2016, 11:24:42 »

Da dem TG-Empfänger vorrangig eine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist - bedarf es keines Antrages.

Diesen Antrag stellen nur Soldaten, denen keine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist, die  aber gern in der GMU wohnen möchten.

Oder z.B. wenn Familienangehörige untergebracht werden sollen...

Doch, dieses Antrages an den Kasernenkommandanten (oder wer auch immer diese Aufgabe wahrnimmt) bedarf es durchaus. Deshalb gibt es ja auch ein entsprechendes Feld zum ankreuzen auf dem Vordruck, es sei denn, der Vordruck wurde seit 2005 geändert.
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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #10 am: 09. Dezember 2016, 18:14:24 »

.... Bei einer Änderung der Bedarfslage müssen Sie allerdings damit rechnen, dass man Sie auffordert, sich auf dem freien Wohnungsmarkt selbst eine Unterkunft zu suchen.
In diesem Fall können Sie wegen dann um Unterstützung der Wohnungsfürsorgestelle (PM 4) bitten, die Sie in dem für Ihren Dienstort zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum finden. Kontaktdaten erhalten Sie z.B. beim Info-Punkt oder Ihrem Kompaniefeldwebel.

Und die Kosten für diese Unterkunft auf dem freien Markt übernimmt bei Paragraph 3-TG-Berechtigten die Bw.

Deshalb gibt es eine Liste mit den standortbezogenen Höchstsätzen.

Bis zu diesem Höchstsatz kann man sich ein möbliertes Zimmer, eine kleine Wohnung, oder mehrere TG-Empfänger auch zusammen eine Wohnung mieten.
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2016, 18:18:01 von LwPersFw »
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Papierberg

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #11 am: 10. Dezember 2016, 08:46:04 »

So ist es, die halbjährliche Fortschreibung der Liste mit den Höchstsätzen des TÜG beruht auf einer Analyse des regionalen Wohnungsmarktes durch die BwDLZ.
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Kiepenkerl

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #12 am: 12. Dezember 2016, 00:42:01 »

Doch, dieses Antrages an den Kasernenkommandanten (oder wer auch immer diese Aufgabe wahrnimmt) bedarf es durchaus. Deshalb gibt es ja auch ein entsprechendes Feld zum ankreuzen auf dem Vordruck, es sei denn, der Vordruck wurde seit 2005 geändert.

Ok, gibts bei mir tatsächlich nicht , mag aber auch dran liegen dass ich an einer Bundeswehruni bin und hier alles etwas anders ist ;)

Gut , vielen Dank für die Antworten. Stelle einfach nen Antrag, tut ja nicht weh. War nur interessiert, ob es überhaupt nötig wäre.

Aus Interesse: Wo findet man die jeweiligen Höchstgrenzen denn im Intranet?
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Tommie

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #13 am: 12. Dezember 2016, 08:31:11 »

Ich bin auch trennungsgeldberechtigt, war zunächst Tagespendler (§ 6 TGV), und dann Wochenendpendler (§ 3 TGV) und habe nie einen Antrag auf wohnen in der GU gestellt! Am letzten Standort war dies ohne Probleme möglich, weil ohnehin genügend Unterkunft zur Verfügung stand und die Dienststelle zwei Gebäude mit jeweils drei Stockwerken komplett für sich alleine hatte. Also bin ich dort einfach mal so auf Geheiß meiner Vorgesetzten eingezogen und habe für 2 Jahre und 9 Monate dort als TG-Empfänger gewohnt, ohne jemals schriftlich darum nachgefragt zu haben.
Am Standort München hat die Sachbearbeiterin TG, eine Regierungshauptsekretärin, die vor Ort sitzt, beim KasFw um Unterkunft angefragt, einen abschlägigen Bescheid bekommen und mir damit und deswegen die Erlaubnis erteilt, mir eine TG-Wohnung zu suchen! München hat den Höchstsatz von € 710,-- für eine TG-Wohnung und damit kommt man mehr schlecht als recht über die Runden. Ich zahle zum Beispiel € 750,-- inklusive aller Nebenkosten, Strom, Gas, Telefon, Internet, etc. in einer Appartementanlage im Münchner Nordwesten! Aber die € 40,-- "Aufpreis" ist mir meine tolle Wohnung wert ;) !
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Tommie

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Antw:Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube
« Antwort #14 am: 12. Dezember 2016, 08:36:50 »

Aus Interesse: Wo findet man die jeweiligen Höchstgrenzen denn im Intranet?

Nachdem schon einiges an TG-Abrechnungen über die Kompetenzzentren Travel Management der Bundeswehr (KompZ TM Bw) z. B. in Hannover und Kiel abgerechnet wird, sollte man die Höchstsätze auf der Seite des Travel Managements suchen ;) ! Dort ist ein Link auf die Trennungsgeldabrechnung mit den jeweiligen Standorten und deren Bearbeitern und natürlich auch mit den Höchstsätzen für die TG-Wohnungen!
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