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Zusammenfassung

Autor: Länder-Pendler
« am: 24. Oktober 2017, 13:41:41 »

Ralf / Tommie: Danke für die schnelle, sachliche und hilfreiche Antwort. Das schafft Klarheit.

Und hat die Dienststelle Feiertag und der Wohnort nicht, dann käme der TE wahrscheinlich auch nicht auf die Idee zu fragen, ob er an dem Tag denn trotzdem arbeiten dürfe.

Doch, genauso ist es im Arbeitnehmerbereich nämlich geregelt und gängige Praxis. Bei Arbeitnehmern (AN) ist es nämlich genau andersherum, es zählt der jeweilige Einsatz- bzw Arbeitsort, demnach muss ein AN, der in Hessen wohnt und Homeoffice arbeitet zB an Dreikönige eben am PC sitzen während seine Kollegen im bayerischen Bürogebäude der Firma frei haben.

Siehe zB auch  https://www.afa-anwalt.de/frei-am-feiertag/ oder ähnliche Seiten, die man zuhauf findet, wenn man nach Homeoffice und Feiertag googelt. Gilt für Vertriebsmitarbeiter im Aussendienst, Montagearbeiter u.ä. übrigens genauso, also kein Spezifikum des Homeoffice.

Zitat
Manche müssen aber auch immer alles bis in letzte ausreizen, auch wenn schon Sonderregelungen gefunden wurden...

Diesen destruktiven, vorverurteilenden und den Schreiber disqualifizierenden Beitrag hatte ich ganz ehrlich gesagt als allererste Reaktion auf meine Frage erwartet, daher bin ich (zumindest etwas) positiv überrascht, dass er erst an vierter Stelle kam.

Im übrigen ging es mir nicht um einen freien Tag sondern die Klärung einer rechtlichen Fragestellung, nicht mehr und nicht weniger.
Autor: dunstig
« am: 23. Oktober 2017, 16:22:35 »

Und hat die Dienststelle Feiertag und der Wohnort nicht, dann käme der TE wahrscheinlich auch nicht auf die Idee zu fragen, ob er an dem Tag denn trotzdem arbeiten dürfe.

Manche müssen aber auch immer alles bis in letzte ausreizen, auch wenn schon Sonderregelungen gefunden wurden...
Autor: Andi
« am: 23. Oktober 2017, 15:47:15 »

Und wenn das anders wäre, dann hätte jeder stellungnehmende Vorgesetzte einen hervorragenden Grund für eine negative Stellungnahme.
Autor: Tommie
« am: 23. Oktober 2017, 15:13:04 »

Mein Chef meint, es geht nach dem Ort der Dienststelle, er hat beim S1 nachgefragt und der sieht das auch so.

Wer hat nun Recht? Kennt sich jemand aus?


Zitat aus der ZDv A-2645/1, Nr. 108:

Zitat
"Soweit gesetzliche oder sonstige dienstliche Regelungen (z. B. Feiertagsregelungen) auf einen regionalen Geltungsbereich abstellen, ist der Sitz der Dienststelle maßgeblich."

Fazit:

Sie haben nicht recht und müssen am Feiertag arbeiten!
Autor: Ralf
« am: 23. Oktober 2017, 14:53:13 »

Schau doch einfach in der entsprechenden Regelung nach: A-2645/1 Nr 108.
Autor: Länder-Pendler
« am: 23. Oktober 2017, 13:45:58 »

Hallo,
mal eine Frage an die Personal- und Verwaltungsexperten hier:

Ich habe seit einem halben Jahr Telearbeit genehmigt bekommen und leiste seitdem an den festgelegten Tagen Montag, Mittwoch und Freitag Dienst von zu Hause aus.
Meine Dienststelle liegt in Hessen, mein Wohnort (und Telearbeitsplatz) in Nordrhein-Westfalen.

Nun fällt ja dieses Jahr Allerheiligen (01.11.) auf einen Mittwoch, was für mich ein Telearbeitstag ist. In NRW (Wohnort) ist Feiertag, in Hessen (Dienststelle) nicht.

Muss ich an diesem Tag nun Dienst machen, weil meine Dienststelle in Hessen liegt (kein Feiertag), oder habe ich frei, weil mein Wohnort und Telearbeitsplatz in NRW liegt (Feiertag)?

Mein Chef meint, es geht nach dem Ort der Dienststelle, er hat beim S1 nachgefragt und der sieht das auch so. Ich meine, es geht nach dem Ortsrecht des Arbeitsplatzes, der ist Mittwochs NRW und damit Feiertag (Territorialprinzip).

Wer hat nun Recht? Kennt sich jemand aus?
Autor: Getulio
« am: 20. Dezember 2016, 19:51:20 »

Wer böses denkt, interpretiert in diese Aussage nämlich, dass zwar "volles Gehalt gebraucht" wird, aber 50 % Arbeitszeit zuhause zur freien Verfügung stehen. Und damit rückt bei den Kritikern - die auch schnell zu Entscheidern werden können - Telearbeit / ortsunabhängiges Arbeit ganz schnell in das verkehrt Licht (bevor es hagelt, ich gehöre nicht zu jener Fraktion).

Das kann ich 100% unterschreiben. Und noch anfügen, dass auch die Anfrage, ob man Präsenztage durch einzelne Urlaubs-/Gleittage "vermeiden" kann, besser unterbleiben sollte.
Autor: Papierberg
« am: 20. Dezember 2016, 12:20:53 »

Bei Fragen zur Telearbeit, egal ob allgemeiner Art und/oder zu laufenden Verfahren steht Interessenten, Antragstellern und entscheidungsbefugten Vorgesetzten das "Zentrale Antragsmanagement Telearbeit" im BAPersBw als Ansprechstelle zur Verfügung, zu finden im dortigen Referat ZS 2.2.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 20. Dezember 2016, 11:04:19 »

- volles Gehalt wird ja leider gebraucht...

Obgleich der Hinweis menschlich hundertprozentig nachvollziehbar ist und mindestens alle Eltern die Intention verstehen, bitte nicht im dienstlichen Umfeld publizieren!

Wer böses denkt, interpretiert in diese Aussage nämlich, dass zwar "volles Gehalt gebraucht" wird, aber 50 % Arbeitszeit zuhause zur freien Verfügung stehen. Und damit rückt bei den Kritikern - die auch schnell zu Entscheidern werden können - Telearbeit / ortsunabhängiges Arbeit ganz schnell in das verkehrt Licht (bevor es hagelt, ich gehöre nicht zu jener Fraktion).
Autor: M05W12S69
« am: 20. Dezember 2016, 10:58:41 »

Ich danke Euch für die vielen Hinweise...
Autor: Traveltheworld
« am: 19. Dezember 2016, 22:15:02 »

Bei uns im DLZ sind sehr viele in Telearbeit. Ich wünsch dir viel Erfolg :)
Autor: Papierberg
« am: 19. Dezember 2016, 21:29:01 »

Und es bedarf keiner persönlichen Voraussetzungen für die Beantragung von Telearbeit. Der oder die zuständige Vorgesetzte muss jedoch zustimmen, dass der dienstliche Aufgabenbereich überhaupt in Telearbeit wahrgenommen werden kann, bzw. ansonsten eine Umverteilung der nicht telearbeitsfähigen Aufgabenanteile möglich ist und akzeptiert wird.
Autor: LwPersFw
« am: 19. Dezember 2016, 20:46:55 »

Autor: FranzFranz
« am: 19. Dezember 2016, 19:47:27 »

Genau. Ortunabhängig ist mit Laptop und wird relativ flott genehmigt. Und Telearbeit mir PC, der in der Wohnung entsprechend eingerichtet wird. Und da dauert das Antragsverfahren über Wochen.
Wie schnell und ob überhaupt Telearbeit geht, kommt auf deinen Einsatzort und Tätigkeit an. Wenn du z.B. Hausmeister bist oder irgendwo am Empfang stehst, geht das wohl kaum. Wo bist du denn eingesetzt und was arbeitest du dort?
Gruß Franz
Autor: Nachtmensch
« am: 19. Dezember 2016, 19:32:36 »

Die Vorschrift dazu heißt irgendwas mit "Ortsunabhängiges Arbeiten". Dort ist alles peinlich genau erklärt und der Antrag dazu befindet sich in der Anlage. Der S6 bekommt
Den Antrag ziemlich als letzter. Da sind ganz andere gefragt.
Ortsunabhängiges Arbeiten ist was anderes. Dieses ist Meinung nach dazu da, kurzfristige Termine oder Ereignisse abzufedern und Telearbeit ist langfristig.
Es gibt auch eine extra Vorschrift nur für Telearbeit.
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