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Autor Thema: Von FWDL zu SaZ?  (Gelesen 5357 mal)

erkstz

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Von FWDL zu SaZ?
« am: 03. Januar 2017, 00:41:10 »

Moin, meine Idee ist es evtl. von FWDL-23 zu SaZ 2 zu wechseln, also bis jetzt noch DZE: 31.07.2018. Wenn der Antrag durchgeht, habe ich dann DZE 31.08.2018? Ist für spätere Planungen von Bedeutung.

Danke.
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Ralf

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #1 am: 03. Januar 2017, 04:24:45 »

Ja, wie sonst?
Ob das klappt, ist eine andere Frage. Möglicherweise bietet man dir als Mindestverpflichtungszeit SaZ 4 an.
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KlausP

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #2 am: 03. Januar 2017, 10:04:31 »

Das sehe ich skeptisch. Was soll der eine Monat mehr dem Dienstherrn bringen, zumal die Regelverpflichtungszeit bei Mannschaften mindestens 4 Jahre beträgt.
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F_K

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #3 am: 03. Januar 2017, 10:14:37 »

Frage an den TE:
Ist gleichzeitig ein Laufbahnwechsel geplant?

(SsZ 2 bis 3 Jahre ist meines Wissens nach nur für ROA möglich. Wenn Du einen Monat "länger" als Mannschafter möchtest, wäre ein Anschlusswehrübung / Reservedienstleistung das Mittel der Wahl ... sofern Tage verfügbar).
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Ralf

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #4 am: 03. Januar 2017, 11:06:01 »

Bei der Einstellung (!) bietet man das auch schon mal Msch an anstatt (!) FWDL23.
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erkstz

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #5 am: 03. Januar 2017, 13:43:18 »

Einfach nur des Geldes wegen. Der Unterschied zwischen FWDL un SaZ ist so immens, dass ich mit Freuden einen Monat länger mache.
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Andi8111

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #6 am: 03. Januar 2017, 13:50:17 »

das ist wenigstens ehrlich ;)
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F_K

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #7 am: 03. Januar 2017, 14:03:24 »

@ erkstz:

Der "Unterschied" im Geld kann je nach Fallkonstellation sogar NEGATIV für den SaZ im Vergleich zum FWDL sein - weil der FWDL ggf. seine Wohnung, seine Heimfahrten und sein "Essen" bezahlt bekommt - alles Leistungen, die SaZ nicht erhalten.

However: Wie beschrieben wird eine Umwandlung des Dienstverhältnisses bei Mannschaften von FWDL23 zu SaZ2 nach Dienstantritt eher nicht gemacht.
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F_K

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #8 am: 03. Januar 2017, 14:19:13 »

Nochmal:

Willst Du SaZ 2 ROA SanDienst machen, kommt erstmal ein Auswahlverfahren auf Dich zu - und die dann folgenden 2 Jahre sind ZUSÄTZLICH zu Deiner dann abgeleisteten Dienstzeit zu sehen - es wird also mehr als ein Monat "mehr".
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JohnnyThunders

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #9 am: 03. Januar 2017, 15:41:35 »

das ist wenigstens ehrlich ;)

Einmal das, und außerdem völlig legitim meiner Ansicht nach.

Dass das so voraussichtlich eher nicht klappen wird, steht dabei auf einem anderen Blatt.
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erkstz

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #10 am: 03. Januar 2017, 15:54:37 »

Da ich selber mit einem eigenen Kfz anreise, habe ich bei den Fahrtkosten keine Veränderung. Verpflegung sind meines Wissens nach keine 40 Euro pro Woche, also beim doppelten Netto Betrag eines SaZ defintiv untern Tisch fallen zu lassen.
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erkstz

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #11 am: 03. Januar 2017, 15:55:36 »

Nochmal:

Willst Du SaZ 2 ROA SanDienst machen, kommt erstmal ein Auswahlverfahren auf Dich zu - und die dann folgenden 2 Jahre sind ZUSÄTZLICH zu Deiner dann abgeleisteten Dienstzeit zu sehen - es wird also mehr als ein Monat "mehr".
Ich möchte jetzt von FWDl-23 zu SaZ2 wechseln und DANACH evtl. noch ROA2 machen.
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F_K

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #12 am: 03. Januar 2017, 16:09:20 »

Lieber erkstz:

Beispiel: Die 40 Euro pro Woche sind vom SaZ SELBER zu zahlen, der FWDL bekommt diese umsonst.
Die nicht genutzte Verpflegung am Wochenende bekommt der FWDLer "ausgezahlt, ca. 20 Euro.

Sind also mal "schlappe" 240 Euro Unterschied pro Monat (und zwar Netto, steuerfrei).

Wie in aller Welt kommst Du auf den doppelten Nettobetrag im Vergleich Mannschafter SaZ / FWDL?

Zu den Chancen Wechsel FWDL23 zu SaZ 2 Mannschafter wurde genug geschrieben - dies kann aufgrund der Chancen kein Plan A sein.
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erkstz

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #13 am: 03. Januar 2017, 22:44:06 »

Brutto beim SaZ Gefr.: 1.900 Euro
Brutto beim FWDL Gefr.: 900 Euro.

Mein Fehler, nicht ganz das Doppelte, aber ich glaube die kleine Ungenauigkeit kann man mir verzeihen.
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F_K

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Antw:Von FWDL zu SaZ?
« Antwort #14 am: 03. Januar 2017, 22:55:14 »

Nö.

Beim FWDL kommt, wie dargestellt,  bis zu 300 Euro (oder mehr wenn viel Abwesenheit) im Monat für Essen drauf, beim SaZ ist die Unterkunft zu bezahlen, Miete wird nicht übernommen, ein SaZ zahlt Steuern, ein FWDL praktisch nicht.

SOP war daher, Mannschafter möglichst lange als FWDLer zu halten und dann erst zu SaZ zu machen - Fürsorge.

Was solls - einige deiner Ideen "passen" nicht zur Realität - mach mal, Du machst das schon.
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