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Autor Thema: März 2017: Kostenteilung für Nato-Hauptquartiere / Somalia-Einsatz fortsetzen  (Gelesen 1860 mal)

StOPfr

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Aktuell vom 07.03.2017 mit diesen Themen:

   • Kostenteilung für Nato-Hauptquartiere

   • Somalia-Einsatz soll fortgesetzt werden


Kostenteilung für Nato-Hauptquartiere

Verteidigung/Gesetzentwurf - 07.03.2017 (hib 136/2017)

Berlin: (hib/AHE) Der Bund soll künftig für einen Teil der Kosten für Instandsetzung und -haltung von Nato-Hauptquartieren in Deutschland aufkommen. Wie aus einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht (18/11280), habe der Nato-Rat im Zusammenhang mit der Reform der Nato-Kommandostruktur bereits 2011 beschlossen, den Militärhaushalt des Bündnisses dadurch zu entlasten, dass Aufnahmestaaten Hauptquartiere der Nato-Kommandostruktur stärker unterstützen sollen. Die vorgesehene hälftige Übernahme der Kosten führe zu jährlichen Mehrausgaben von 0,2 Millionen Euro. "Dem steht gegenüber, dass die Nato durch die hälftige Reduzierung ihrer Aufwendungen für den gemeinsamen Nato-Haushalt Einsparungen in Höhe von jährlich circa 11,8 Millionen Euro erzielt, an denen der Bund gemäß seinem Anteil am gemeinsamen Nato-Haushalt von zurzeit 14,65 Prozent mit circa 1,72 Millionen Euro pro Jahr partizipiert", schreibt die Bundesregierung. Mit dem Gesetzentwurf soll das "Abkommen vom 13. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationaler militärischer Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland" entsprechend angepasst werden.

Quelle


Somalia-Einsatz soll fortgesetzt werden

Auswärtiges/Antrag - 07.03.2017 (hib 136/2017)

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Somalia beteiligen. "Somalia bleibt ein fragiler Staat, von dem eine Gefahr für die Stabilität am gesamten Horn von Afrika ausgeht", heißt es in einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/11273), der am Donnerstag zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die bisherigen Fortschritte - etwa die Ausbildung von bislang rund 5.400 somalischen Soldaten seien nicht ausreichend, um die Streitkräfte zu befähigen, "eigenverantwortlich die Sicherheit des Landes und der somalischen Bevölkerung zu garantieren."

Die Ausbildungsmission werde teilweise neu ausgerichtet, heißt es im Antrag weiter. "Dies umfasst sowohl einen Wechsel von der lehrgangsgebundenen Individualausbildung zur Ausbildung für geschlossene, clanübergreifende somalische Einheiten (Kompaniestärke) als auch die Ausweitung der Beratung der somalischen Armeeführung und des somalischen Verteidigungsministeriums." Ziel sei, eine absorptionsfähige nationale Sicherheitsarchitektur aufzubauen, in die die ausgebildeten Einheiten integriert werden können.

Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der somalischen Regierung an die EU in Verbindung mit Resolution 1872 (2009), 2158 (2014) und 2297 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie "im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit". Das Mandat ist laut Antrag befristet bis zum 31. März 2018. Zum Einsatz kommen sollen unverändert bis zu 20 Soldaten. "Eine Begleitung der somalischen Streitkräfte in Einsätze oder eine direkte Unterstützung der militärischen Operationen der multinationalen Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) oder der somalischen Streitkräfte findet nicht statt", heißt es weiter. Die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung im Mandatszeitraum auf rund 4,1 Millionen Euro.

Quelle 
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