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Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3

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Aliki:
Hallo zusammen,

Ich wollte mich nun als ROA bewerben im Status FWDL. Dies sei laut P weiterhin auch als FWDL23 möglich, also wie bisher auch. Das habe ich auf schriftlicher Nachfrage erhalten.
Jetzt hatte ich mich diesbezüglich an meinen zuständigen Wehrdienstberater gewendet. Dieser allerdings ist fest der Meinung, dass es diese Möglichkeit der Ausbildung bisher nie gab und ihm das nicht bekannt ist.
Der FWD-Berater des KWEA hat davon auch noch nie gehört.
Die Mitteilung, dass Köln das aber so bestätigte, schien ihn nicht wirklich zu interessieren.
Lt. Ihm gab und wird es nur SaZ2/3 geben.
Jetzt meine Frage: Da ich natürlich auf ihn angewiesen bin, wie kann ich weiter vorgehen? Soll ich den Sachverhalt nach Köln bzw. ZNwG West senden?? Das Problem ist nur, das Personalamt hat mir zwar die Info gegeben, meinte aber für weitergehende Fragen soll ich mich an das KWEA wenden.
Ist für die Geschichte überhaupt der Wehrdienstberater zuständig oder der FWD-Berater?

Vielen Dank bereits!

Update siehe letzte Seite

ulli76:
Ich kenne das auch nur, dass der ROA eine eigene Laufbahn mit Verpflichtung als SaZ 2 (oder inzwischen 3) ist.
Das hat mit dem FWDL aber nichts zu tun.

Was möglich ist, ist sich vom FWDL aus als ROA zu bewerben.

Hast du deinem WDB mal das Schreiben vom PersAmt gezeigt?

KlausP:

--- Zitat ---Bei einer Bewerbung sollten Sie folgendes beachten:

Wenn Sie an einer Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienst beim Heer oder der Luftwaffe teilnehmen möchten, können Sie dies nur bei einer Einstellung zum 01.Juli (Heer), 01. August (Luftwaffe) oder zum 01. Oktober (Heer und Luftwaffe) eines Jahres erreichen. Sie müssen außerdem bereit sein, sich für eine Dienstzeit als Soldat auf Zeit für zwei Jahre (SaZ 2) oder als FWDL für mindestens 22 Monate (nur im Heer möglich) zu verpflichten.
--- Ende Zitat ---

Quelle: http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0glZ-WVqVXUJSflpmTCuKnFpWl5hvqZeal5RflJpboF2Q7KgIAixFt4Q!!/

Aliki:
Also, die Person von Köln hat mir folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr Aliki,

Mit Inkraftsetzung ist es möglich die ROA-Laufbahn auch als SaZ 3 zu durchlaufen. Dies ist jedoch keine Pflicht. D.h. sie können dann zwischen 2 und bis zu 3 Jahren wählen. Weiterhin ist es demnach auch möglich, die Ausbildung im Rahmen des FWDL23 zu absolvieren.
Für weiteres ......bitte an Karriereberater.
Beigefügt war ein Dokument, welches das selbe ist, das man auf der http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnMSmzpLRIryi1OLWoLDU_LS2zCiiuX5DtqAgAkT2UHw!!/ herunterladen kann.

Dort ist aufgeführt:
,,Die Ausbildung zum Reserveoffizier können Sie nach gegenwärtigem Stand vollständig im Wehrdienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwei Jahren (SaZ 2), als freiwillig Wehrdienst Leistende oder Leistender (FWDL) in 23 Monaten oder außerhalb des Wehrdienstes (a.d.W.) in Übungen absolvieren.''

Meinem Karriereberater habe ich das gezeigt, sei aber nicht richtig nach seiner Meinung nach.
Ich weiß einfach nicht, was ich nun am Besten tun soll.

ulli76:
Ruf doch einfach beim Personalamt an- also bei dem, von dem du das Schreiben hast- und schilder dem dein Problem.

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