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Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV

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Altrec:
Vertue ich mich gerade oder wurde die Bundeswehr Seite dahingehend aktualisiert, dass nun auch die Möglichkeit aufgezeigt wird, sich via §43 Abs. 3 SLV zu bewerben und dabei kein Bezug zum vorhandenen Studium gemacht wird?

Das würde zu meiner Aussage passen, die ich hier mal angesprochen hatte.
Auf der Seite steht auch folgendes:

--- Zitat ---Dies bedeutet, dass Sie nach erfolgreicher Auswahl für den Einstieg in die Laufbahn der Reserveoffiziere mit vorläufig höherem Dienstgrad folgende Ausbildungsabschnitte im Rahmen von Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) erfolgreich innerhalb von drei Jahren absolvieren sollen:

* Allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung Modul 1 und 2 (nur für ungediente Bewerber)
* Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 1
* Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 2
* Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 3
--- Ende Zitat ---

Ich habe die vorherige Seite nicht mehr 100% im Kopf, bin aber der Meinung dass hier bei den Voraussetzungen stand, dass man das 29Lj. noch nicht abgeschlossen haben darf. Jetzt steht dies nicht mehr dort, was bedeuten würde, dass die Altersbegrenzung weg gefallen wäre. (So wurde es mir bei einem Telefonat mit dem PersABw mitgeteilt)

TheScientist:
Korrekt!

Scheinbar wurde das Pilot-Projekt als Erfolg betrachtet und ist nun fester Bestandteil des 43.3 Verfahrens, wenn kein Bezug zum Studium gegeben ist.

Weitere Details siehe Anhang.

MkG

TheScientist

HCRenegade:
Die Altersgrenze ist doch mWn schon vor längerer Zeit gefallen.

Wir hatten letztens auf unserem Einweisungslehrgang einige Kameraden >50 J., der Älteste war sogar 61 Jahre alt. Mittlerweile scheint die Bw diesbezüglich sehr flexibel zu sein.

Dass das ganze in DVag laufen soll, ist mir neu und mMn eine sehr unschöne Entwicklung - zumindest im ZSan sind die Module noch vollwertige Wehrübungen.

Ich frage mich aber, ob diese mehrtägigen DVags (beim Pilotprojekt anscheinend ja sogar 2x2 Wochen (!)) überhaupt rechtmäßig sind - einerseits darf/soll der Res keine WÜ im Urlaub absolvieren, andererseits dann wieder solche Geschichten, die die gegebene gesetzeslage einfach mal konterkarieren.

HCRenegade:
@ TheScientist:

Das Pilotprojekt hat doch mWn noch garnicht offiziell angefangen - wie kannst du da von einem "Erfolg" sprechen?

Und mit welcher Begründeung werden Leute zum (St)Offz gemacht, wenn dies dienstlich nicht notwendig ist, weil das Studium nicht nutzbar ist?

TheScientist:
@HCRenegade

Es wurden ausreichend Kandidaten gefunden und durch die ehemalige OPZ für geeignet befunden, auch wenn deren Ausbildung nicht abgeschlossen werden konnte.

Es war wohl mehr eine Machbarkeits-Studie/Pilot-Projekt um den Ablauf an der OPZ zu evaluieren, die Kandidaten selber und die internen Vorgänge am BAPersBW.

Der Endpoint war nicht der fertige OLt d.R.

So, nun ist meine Glaskugel kaputt  ;)

Da dies scheinbar gelungen und in den 43.3 eingeflossen ist, kann man wohl von einem "Erfolg" sprechen.

PS in der Regel werden diese nur OLt d.R....(St)Offz d.R. ist den Kandidaten mit verwertbarem Studium vorbehalten, siehe uns.

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