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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Elternzeit  (Gelesen 8040 mal)

Jonny90

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Elternzeit
« am: 22. Februar 2017, 19:09:45 »

Hallo Zusammen,

ich habe eine für mich/uns sehr wichtige Frage. Meine Frau ist quasi gerade schwanger geworden. Sie ist zur Zeit SAZ 4 Mannschafter und hat DZE in 3 Jahren. Würde sie zB jetzt schwanger werden, währe die Dienstzeit ja nach der Elternzeit vorbei.

Meine Frage ist nun ob sie die Dienstzeit dann nachdienen muss. Was der Horror wäre, wegen der Entfernung und mit und fürs Kind wäre das ja alles nicht besonders schön. Sie hat weder Studium noch eine Ausbildung die länger als 6 Monate lief absolviert. Laut Gesetz müsste Sie doch dann nicht nachdienen oder?

Sorry wenn es das Thema vielleicht schon mal gab. Aber ich hoffe Ihr könnt verstehen wie wichtig diese Frage für uns ist.
Gibt es da jmd mit Erfahrung oder gibts es noch was zu beachten?

Vielen vielen Dank. Danke schonmal im vorraus. Vielen Dank.
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dunstig

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Antw:Elternzeit
« Antwort #1 am: 22. Februar 2017, 19:11:02 »

Doch, Elternzeit wird hinten an die Dienstzeit angehangen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jonny90

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Antw:Elternzeit
« Antwort #2 am: 22. Februar 2017, 19:12:24 »

Kann man das irgendwo nachlesen?
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Jonny90

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Antw:Elternzeit
« Antwort #3 am: 22. Februar 2017, 19:26:36 »

Doch, Elternzeit wird hinten an die Dienstzeit angehangen.
wo steht das? wer sagt das?
Ginge es etwas ausführlicher? danke
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F_K

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Antw:Elternzeit
« Antwort #4 am: 22. Februar 2017, 19:31:20 »

@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.

Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.
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dunstig

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Antw:Elternzeit
« Antwort #5 am: 22. Februar 2017, 19:38:23 »

@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.

Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.
Hast Recht, ich habe auch keine anders lautenden Quellen gefunden. Danke für die Richtigstellung. Bin nur von dem mir bekannten Umfeld ausgegangen.

Aber dann mal eine allgemeine Frage: Ein SaZ 4 kommt nach Grundausbildung, evtl. kurzer weiterer Ausbildung und Urlaub nach einem Jahr auf einen Dienstposten und kann dann quasi bis DZE in Elternzeit gehen (Anspruch auf Elterngeld mal außen vor)? Wird der Dienstposten dadurch frei oder ist dieser blockiert? Dadurch ergeben sich für Mannschaften ja durchaus interessante Gedankenspiele bzgl. Heimatnähe, Familie und Beruf, usw., sofern eh die Kinderplanung ansteht.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

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Antw:Elternzeit
« Antwort #6 am: 22. Februar 2017, 19:41:48 »

Zitat
Wird der Dienstposten dadurch frei oder ist dieser blockiert?

Der wird frei, weil die Soldatin/der Soldat keinen Anspruch darauf hat, auf seinem alten Dienstposten oder seiner alten Einheit weiter verwendet zu werden.
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LwPersFw

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Antw:Elternzeit
« Antwort #7 am: 22. Februar 2017, 19:55:22 »

@ Dunstig: MMn nur bei Fachausbildung über 6 Monate oder Studium.

Verordnung Elternzeit Soldaten und SG.

Soldatengesetz
§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
Absatz 4 , Satz 1

Und auch zu beachten... Elternzeit wird max. bis DZE gewährt, wenn dieses vor Ablauf der max. Dauer der Elternzeit von 3 Jahren liegt.
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miguhamburg1

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Antw:Elternzeit
« Antwort #8 am: 23. Februar 2017, 08:47:40 »

Bleibt nur die Frage, wie man denn quasi schwanger werden kann...
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KlausP

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Antw:Elternzeit
« Antwort #9 am: 23. Februar 2017, 08:53:40 »

Nicht "quasi schwanger" sondern "quasi gerade schwanger" geworden. Weitere Schlussfolgerungen überlasse ich dem Leser ...  ;D
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BSG1966

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Antw:Elternzeit
« Antwort #10 am: 23. Februar 2017, 09:31:13 »

Meine Frau ist quasi gerade schwanger geworden. (...) Würde sie zB jetzt schwanger werden
...ist sie nun schwanger oder nicht?!
Zitat
Meine Frage ist nun ob sie die Dienstzeit dann nachdienen muss. Was der Horror wäre, wegen der Entfernung und mit und fürs Kind wäre das ja alles nicht besonders schön
Warum macht man sich da nicht vorher drüber Gedanken?
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HerrZog

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Antw:Elternzeit
« Antwort #11 am: 23. Februar 2017, 09:37:44 »

Sich für 4 Jahre verpflichten, nach einem Jahr schwanger werden und plötzlich ist Dienst bei der Bundeswehr der totale Horror... Hauptsache es gibt genug Elterngeld.
Danke fürs Klischee bestätigen.
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d771072

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Antw:Elternzeit
« Antwort #12 am: 23. Februar 2017, 09:50:17 »

Einen richtigen Zeitpunkt zum Kinder bekommen gibt es nie. Einen Grund zu sagen, aber gerade jetzt geht es nicht, gibt es immer. Akzeptieren wir es einfach, daß das jede Frau selbst entscheiden darf, ob sie schwanger wird.
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BSG1966

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Antw:Elternzeit
« Antwort #13 am: 23. Februar 2017, 10:17:15 »

Akzeptieren wir es einfach, daß das jede Frau selbst entscheiden darf, ob sie schwanger wird.
Oh, das darf sie definitiv!

Akzeptiere sie auch, dass jeder Mensch die Konsequenzen seiner Entscheidung tragen muss. Sowohl die Konsequenz der Entscheidung zum gewählten Zeitpunkt ein Kind in die Welt zu setzen, als auch die Konsequenz der Entscheidung, vorher Verpflichtungen der Bundeswehr gegenüber eingegangen zu sein.
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d771072

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Antw:Elternzeit
« Antwort #14 am: 23. Februar 2017, 10:22:36 »

Sie muß auch mit den Konsequenzen leben. Keine Frage.
Aber man sollte sie nicht verteufeln, wenn sie als SAZ nach geraumer Zeit schwanger wird und dann Elternzeit bis DZE macht.
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