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Zusammenfassung

Autor: S1NCO
« am: 17. April 2019, 08:58:27 »

Bemühe dich auf jeden Fall darum den Mietvertrag auf dich umschreiben zu lassen.
Danach nimmst du Verbindung mit dem Karrierecenter auf und lässt dir die Wohnung noch vor dem Dienstantritt anerkennen.
Das ist ein riesiger Unterschied ob du mit anerkannter Wohnung oder ohne eingestellt wirst.
Autor: Hellenika
« am: 16. April 2019, 15:07:08 »

Genau, da ich damals in der Ausbildung war und mein Vermieter sich seitdem trotzdem quer stellt sie auf mich umzuschreiben.   ::)

Deswegen bleibt es an sich für mich ja gleich wo ich gemeldet bin, abgesehen vom finanziellen.

Daher die Frage. Auf Lehrgängen wäre ich ja in der Kaserne, nur die Frage bzgl. Der ZAW war offen.
Autor: Löwe von Eutin
« am: 15. April 2019, 18:36:56 »

Also die Eltern mieten die Wohnung für dich, richtig?
Deshalb ist sie nicht berücksichtigungsfähig.
Autor: Hellenika
« am: 15. April 2019, 12:53:26 »

Da die Wohnung über meine Eltern läuft (seit meiner ersten Ausbildung) wird mir diese laut KarrC nicht anerkannt. Also bin ich so und so nicht TG berechtigt.

Nein ich beginne meinen Dienst nicht mit der ZAW, sondern der GA + Lehrgängen.
Verzeihung wenn ich mich da falsch ausgedrückt habe.
Autor: KlausP
« am: 15. April 2019, 12:36:08 »

Sie werden zur ZAW "einberufen? Das kann ich so nicht glauben. Kein ungedienter Bewerber beginnt seine Laufbahn mit der ZAW.
Autor: S1NCO
« am: 15. April 2019, 11:47:29 »

Auf Lehrgängen bist du grundsätzlich zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
Ausbildungseinrichtungen sind auch darauf ausgelegt ihre Lehrgangsteilnehmer vor Ort unterbringen zu können.

Hast du im Rahmen deiner Eignungsfeststellung deine Wohnung bereits anerkennen lassen?

Bedenke bei dem Gedanken "Wohnung kündigen und zurück zu den Eltern ziehen" dass du in diesem Fall keinen Anspruch auf Trennungsgeld hast.
Wirst du mit einer anerkannten und berücksichtigungsfähigen Wohnung eingestellt, so hast du Anspruch auf Trennungsgeld.
Autor: Hellenika
« am: 15. April 2019, 10:35:05 »

Guten Morgen,
Nachdem ich nun erfolgreich meine Fw-Eignung erhalten habe und ich beim Einplaner meine Zukunft eröffnet bekommen habe, haben sich nun noch einige Fragen aufgetan. (Vor Ort leider nicht dran gedacht)

Ich bin nun für 1.7 vorläufig eingeplant, mit anschließender IT ZAW. Da ich die erste Zeit ja wahrscheinlich nur auf Lehrgängen unterwegs sein werde (abgesehen von einem Monat Truppenpraktikum), spiele ich mit dem Gedanken meine Wohnung aufzugeben und mich wieder bei meinen Eltern zu melden, da die Miete "nur für die Wochenenden" zu viel ist.

Jetzt ist natürlich die Frage, bekomme ich eine Stube trotz meines "Alters"? Bei Dienstantritt werde ich 27 sein.
Durch einige Freunde und Google weiß ich, dass es ab 25 eine Frage der Kaserne ist, jedoch steht mir ja auf Lehrgängen eine Stube zu (alles über 100km von meiner jetzigen Wohnung entfernt). Zählt die ZAW als Lehrgang? Da man ja dazu einberufen wird, müsste mir ja dann auch trotz meines Alters eine Stube gestellt werden oder?
Dies soll auch nur als Übergangslösung dienen, um mir vor Ort dann eine WG/Whg suchen zu können.

Die Nummer die ich beim Einplaner bekommen habe, falls noch Fragen offen sind, konnte mir gerade absolut nicht helfen. Aber vielleicht hier jemand?

Viele Grüße
Hellenika
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