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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 14. Februar 2019, 12:13:48 »

Und wenn man Glück hat, dann ist Bedarf da und man kann noch einmal verlängern.

Wenn Sie Ihre Zukunft Glückssache sein wollen, ist das Ihre Entscheidung.
Autor: LwPersFw
« am: 13. Februar 2019, 09:57:45 »

Das ist wie in die Glaskugel schauen.

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Realitäten ... ist es dies nicht.

Lebensältere, die nicht zu Berufsgruppen zählen, die auf dem zivilen Arbeitsmarkt sehr gefragt und sehr gut bezahlt sind (z.B. Ärzte, IT-Spezis),
brauchen keine Glaskugel um zu wissen ... der ggf. erforderliche Wiedereinstieg in den zivilen Arbeitsmarkt

+ wird sehr schwierig und ein hartes Stück Arbeit ... und je älter ... je schwerer ...
+ wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu finanziellen Einbußen führen (da z.B. das letzte Netto-Gehalt als SaZ nicht mal ansatzweise erreicht wird...)
+ und dies vor dem Hintergrund des normalen Renteneintrittsalters von 67


Aber ich bin der Meinung, dass 13 Jahre Verpflichtung schon eine Menge Zeit ist, um zu planen.

Dies ist grundsätzlich richtig ... birgt aber einen kleinen Punkt ... den Viele übersehen...

Sie schließen keinen normalen Arbeitsvertrag, den Sie bei Bedarf kündigen können.

Als SaZ verpflichten Sie sich z.B. 13 Jahre zu dienen.

"Mir ist (ferner) bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zur Soldatin auf Zeit/zum Soldaten auf Zeit
die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann..."


Und aus dieser Verpflichtung kann Sie nur einer entlassen - der Dienstherr.
Gemäß § 55 Abs 3 Soldatengesetz oder § 40 Abs 7 Soldatengesetz.
Er muss es aber nicht.



Stellen Sie also z.B. nach 5 Jahren dann doch plötzlich fest, dass Ihre Planungen für die Zeit nach der Bw doch nicht so
umsetzbar sind, wie Sie es sich wünschen ... und es wäre doch sinnvoll sofort wieder in den zivilen Arbeitsmarkt zu
wechseln ... kann dies an Ihrer gesetzlichen Bindung an die Bundeswehr scheitern.

Ein besseres Arbeitsangebot war noch nie ein Grund für eine vorzeitige Entlassung aus der freiwillig abgegebenen
Bereitschaft z.B. 13 Jahre zu dienen (dies ist auch ständige Rechtsprechung, ist kein Grund im Sinne des Soldatengesetz).

Sie sehen also ... tiefgreifende Überlegungen sollte man als lebensälterer Bewerber schon anstellen.

Wenn man dann trotzdem diesen Weg gehen will - jeder muss für sich entscheiden.

Funktioniert dieses Lebensprojekt dann aber später doch nicht wie gedacht ... ist nicht die Bundeswehr daran schuld.

Ich weiß ... Sie haben dies nicht unterstellt ...

Ich verweise nur darauf ... weil ich in fast 30 Jahren Diensterfahrung diesen Satz schon zig mal gehört habe...

...wenn beantragte Dienstzeitverkürzungen abgelehnt wurden.
Autor: Thomas28
« am: 12. Februar 2019, 20:17:02 »

Das ist wie in die Glaskugel schauen. Aber ich bin der Meinung, dass 13 Jahre Verpflichtung schon eine Menge Zeit ist, um zu planen. Und wenn man Glück hat, dann ist Bedarf da und man kann noch einmal verlängern.
Autor: BSG1966
« am: 12. Februar 2019, 17:22:01 »

Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.
Naja, viel Plan B gibt es nicht außer BFD und ziviler Arbeitsmarkt. Und jetzt für 13 Jahre in die Zukunft planen, halte ich für nicht zweckmäßig.

Ich sehr wohl!!!

Auf die Frage, "was mach ich wenn ich mit 50 aus der Bundeswehr ausscheide" sollte jemand, der sich im Alter von 37 für 13 Jahre bindet, sehr wohl eine Antwort haben. Angefangen damit dass man selbst mit 50 als Arbeitnehmer möglicherweise nicht gefragt sein könnte, bis dahin dass es auf dem zivilen Arbeitsmarkt finanziell in einigen Verwendungen erheblich mauer aussieht als bei der Bundeswehr. Beispiel, MatBew, da kann man im Zivilen in den meisten Fällen von den Dienstbezügen eines Hauptfeldwebels nicht mal ansatzweise träumen.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 12. Februar 2019, 10:25:18 »

Darauf wollte ich hinaus Ralf ;-)
Autor: Ralf
« am: 12. Februar 2019, 08:30:31 »

Quelle:  S1 LTG 62

+ Eigene Erfahrung im LTG 62
Empfehle hierzu sich zum einen die Ausschreibungen anzuschauen und zum anderen das PersOM in ISOrg anzuschauen. Auch dort steht nun nicht mehr 25 sondern 15 Jahre als Regelverpflichtungszeit.
Autor: Dusty4711
« am: 12. Februar 2019, 08:05:13 »

Quelle:  S1 LTG 62

+ Eigene Erfahrung im LTG 62

Autor: FoxtrotUniform
« am: 12. Februar 2019, 07:41:28 »




Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Hier haben selbst Ungediente Vorrang, die sich mit SaZ 25 den eigenen Gnadenstoß versetzen, vor bereits aktiven Soldaten, die zwar bereits über eine technische Ausbildung verfügen, sich aber nicht für 25 Jahre verpflichten "wollen".

Quelle? Davon ab, TLM Neueinstellungen dürften immer noch eher die Ausnahme, als die Regel seien. Bei dem Werdegang wollte man eine eiermilchlegende Wollsau, Techniker im Status MR mit Freigaberechten + LM eines komplexen WaSys, die Retourkutsche darf man im LTG 62 erleben.

Autor: Ralf
« am: 12. Februar 2019, 04:57:31 »

Die Möglichkeit besteht!Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Nein, die Regelverpflichtungszeit sind 16 Jahre. Diese irrige Annahme einiger weniger wurde bereits wieder korrigiert. Es ist weder im Sinne des Dienstherrn noch des jungen Bewerbers, dass dieses von vorneherein auf 25 Jahre hinausläuft.
Ohne Vordienstzeiten wage ich zu behaupten, wird keiner als SaZ25 eingestellt. Es sei denn, ein Einplaner handelt gegen alle gültigen Vorgaben.
Autor: Dusty4711
« am: 12. Februar 2019, 03:35:58 »

Die Möglichkeit besteht!
Allerdings gilt auch hier das Prinzip "Wenn ein dienstl. Bedarf besteht..." , wie Ralf bereits erwähnte.

Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Hier haben selbst Ungediente Vorrang, die sich mit SaZ 25 den eigenen Gnadenstoß versetzen, vor bereits aktiven Soldaten, die zwar bereits über eine technische Ausbildung verfügen, sich aber nicht für 25 Jahre verpflichten "wollen".

 
Autor: Thomas28
« am: 11. Februar 2019, 22:19:09 »

Gibt es denn gleich die Möglichkeit sich für 25 Jahre zu verpflichten?
Autor: TomTom2017
« am: 11. Februar 2019, 21:29:42 »

Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.
Naja, viel Plan B gibt es nicht außer BFD und ziviler Arbeitsmarkt. Und jetzt für 13 Jahre in die Zukunft planen, halte ich für nicht zweckmäßig.
Autor: BSG1966
« am: 11. Februar 2019, 17:47:39 »

Wenn ein dienstl. Bedarf besteht, geht auch eine Weiterverpflichtung.

!!

Das ist der springende Punkt. Es KANN (!!!!!!!!!) passieren dass Sie dann auf SaZ25 verlängert werden, es kann aber auch sein, dass irgendwer sagt "Och. Nö." Und Sie dann mit Ihrem Willen sich zu verpflichten herzlich allein da stehen.

Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.
Autor: Ralf
« am: 11. Februar 2019, 04:47:41 »

Wenn ein dienstl. Bedarf besteht, geht auch eine Weiterverpflichtung.
Autor: Thomas28
« am: 10. Februar 2019, 23:14:23 »

Das interpretiere ich so, dass einer 25 jährigen Dienstzeit nichts im Wege steht, laut Absatz 2
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