Autor: BSG1966
« am: 14. Februar 2019, 12:13:48 »Und wenn man Glück hat, dann ist Bedarf da und man kann noch einmal verlängern.
Wenn Sie Ihre Zukunft Glückssache sein wollen, ist das Ihre Entscheidung.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Und wenn man Glück hat, dann ist Bedarf da und man kann noch einmal verlängern.
Das ist wie in die Glaskugel schauen.
Aber ich bin der Meinung, dass 13 Jahre Verpflichtung schon eine Menge Zeit ist, um zu planen.
Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.Naja, viel Plan B gibt es nicht außer BFD und ziviler Arbeitsmarkt. Und jetzt für 13 Jahre in die Zukunft planen, halte ich für nicht zweckmäßig.
Quelle: S1 LTG 62Empfehle hierzu sich zum einen die Ausschreibungen anzuschauen und zum anderen das PersOM in ISOrg anzuschauen. Auch dort steht nun nicht mehr 25 sondern 15 Jahre als Regelverpflichtungszeit.
+ Eigene Erfahrung im LTG 62
Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Hier haben selbst Ungediente Vorrang, die sich mit SaZ 25 den eigenen Gnadenstoß versetzen, vor bereits aktiven Soldaten, die zwar bereits über eine technische Ausbildung verfügen, sich aber nicht für 25 Jahre verpflichten "wollen".
Die Möglichkeit besteht!Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.Nein, die Regelverpflichtungszeit sind 16 Jahre. Diese irrige Annahme einiger weniger wurde bereits wieder korrigiert. Es ist weder im Sinne des Dienstherrn noch des jungen Bewerbers, dass dieses von vorneherein auf 25 Jahre hinausläuft.
Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.Naja, viel Plan B gibt es nicht außer BFD und ziviler Arbeitsmarkt. Und jetzt für 13 Jahre in die Zukunft planen, halte ich für nicht zweckmäßig.
Wenn ein dienstl. Bedarf besteht, geht auch eine Weiterverpflichtung.