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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 29. August 2017, 08:08:11 »

Laut o.g. Seite kann man sogar Beamter werden als Bürger/in eines "europäischen Mitgliedstaates (EU-Bürger) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürger) oder der Schweiz", nur wage ich zu behaupten dass es nicht wo wirklich viele Menschen aus diesen Ländern gibt, die hier Asyl beantragen.
Autor: justice005
« am: 28. August 2017, 18:45:26 »

Die Soldaten- und die Beamteneigenschaft sind an die Staatsangehörigkeit gebunden. Aber ein Angestelltenverhältnis müsste auch für Ausländer möglich sein...

Autor: BSG1966
« am: 28. August 2017, 10:48:47 »

Da hätten wir hier was - http://www.wir-sind-bund.de/WSB/DE/Jugendliche/ohneDtPass/ohnedtpass-node.html - da es hier wenn ich es richtig verstanden habe um den Öffentlichen Dienst geht, könnte das weiterhelfen.

Wichtig: "Allerdings dürfen Staatsangehörige anderer Staaten (mit Ausnahme der bereits genannten) eine qualifizierte Berufsausbildung nur absolvieren, wenn ihr Aufenthaltstitel sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Für nähere Informationen zu diesem Thema solltest Du Kontakt mit der für Deinen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde aufnehmen und ggf. die Erlaubnis zur Berufsausbildung als Nebenbestimmung eintragen lassen."

Auch wichtig: Ihr Schulabschluss muss anerkannt sein! Da Sie scheinbar ganz gut Deutsch können und auch (im Gegensatz zu vielen "biodeutschen" Forumsteilnehmern!!!) in der Lage sind, Internet und Telefon vernünftig zu bedienen, gehe ich mal davon aus, dass Sie unter Umständen über etwas verwertbares verfügen - sollte der Abschluss aber nicht in Deutschland erworben worden sein, muss das eben auch geklärt werden.

Auf dem oben genannten Internetauftritt kann man auch passende Berufe und Ausbildungsstellen suchen.
Autor: Zed
« am: 28. August 2017, 09:06:10 »

Diese Info konnte ich im Internet auch finden... Daraus schließe ich, dass ich mich bewerben darf... Aber bei der Karriereberatung vor Ort gab man mir zwei widersprüchliche Antworten. Ein Mitarbeiter sagte mir, ja du darfst dich bewerben. Ein anderer sagte, dass ich mich nicht bewerben kann solange ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit habe.
Ich bin jetzt seit ca. 1,5 Jahren in Deutschland. Habe die Flüchtlingseigenschaft, d.h. ich habe zunächst einen Aufenthaltstitel für drei Jahre. Mit diesem darf ich auch arbeiten.
Autor: F_K
« am: 24. August 2017, 15:11:52 »

Naja,

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/ausbildung-verwaltungsfachangestellter/37498

sagt:

Zitat
Was für uns zählt
-Sie haben einen guten Realschulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss.
-Sie haben gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik.
-Sie arbeiten sorgfältig.
-Sie interessieren sich für die gründliche Bearbeitung von Sachthemen.
-Sie arbeiten gern und gut im Team.
-Sie bewerben sich rechtzeitig zum 30. September 2017 bzw. 31. Oktober 2017, um Ihre Ausbildung Anfang August oder September 2018 zu beginnen.

Du solltest klären / bewerten, ob Du mit Deinem Aufenthaltsstatus "arbeiten" darfst und ob Du einen guten Realschulabschluss hast - auch dort gibt es Mitbewerber um einen Ausbildungsplatz.
Autor: Zed
« am: 24. August 2017, 14:50:44 »

Hallo,

ich interessiere mich für die Bundeswehr. Da ich nur eine Aufenthaltserlaubnis habe (anerkannter Flüchtling) fällt der Dienst an der Waffe für mich flach... In Punkto Ausbildung bekomme ich aber leider wiedersprüchliche Aussagen. Mal heißt es, dass das nicht geht. Mal bekomme ich die Antwort, dass eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr auch für Ausländer möglich ist.
Kann mir jemand sagen, was nun stimmt?
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