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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: LoislF am 10. Februar 2016, 22:42:42

Titel: Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 10. Februar 2016, 22:42:42
Hallo,

ich habe 2013 meinen FWD im GebJgBtl 231 begonnen, DZE war 2014.

Nun möchte ich mich über den Reservistenverband (Mitglied seit ein paar Monaten) in der freiwilligen Reservistenarbeit engagieren. Auf Grund meines aktuellen Arbeitgebers ist eine Beorderung nicht möglich, da er "auf keinen Fall bei so einem Kram mitmacht". Schade drum, aber darauf möchte ich nicht genauer eingehen...

Nun habe ich im Internet viele verschiedene Versionen gelesen, was ein nicht Beorderter Reservist an Uniform- bzw. Ausrüstungsgegenständen erhält. Teils sind die Homepages der RKs gefühlt auf dem Stand 199X geblieben.

Gehe ich richtig der Annahme dass ich den Teilsatz A sowie B (mit Zubehör) erhalte?

Zuständig ist für mich das KC Stuttgart, bzw. bin ich bei der RK Stuttgart. Werde ich dann die gebirgstruppenspezifischen Uniformteile wie Bergmütze, Skibluse und Co bekommen? Oder ist die RK einheitlich eingekleidet? Wenn ja, was für ein Barett wird getragen? Welche Waffenfarbe?

Der zuständige FwRes meinte nur dass die Einkleidung nach meiner ersten DVag erfolgen kann. Diese ist demnächst. Ich möchte ihn nicht schon wieder wegen dieser Fragen aus reinem Interesse anschreiben. Er hat sicherlich besseres zu tun. Dachte mir da wär dieses Forum angebrachter. Bin übrigens sehr davon begeistert, hätte ich mir mal früher anschauen sollen!

Wünsche noch einen schönen Abend,

Horrido!
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Schnolle am 10. Februar 2016, 22:51:31
In welcher Bejleidung sollst du denn dann an der DVag teilnehmen?
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 10. Februar 2016, 23:08:01
Ich nehme mal an Zivil. Ich habe mir vor einer Weile schon mal den Feldanzug in Grundform privat besorgt. Stiefel hatte ich ja zum Glück beide Paare behalten dürfen... Das werde ich mal alles einpacken und für den Fall dass ich es tragen darf mitnehmen. Da ich ja auch noch keine UTE habe kann ich also nicht in Grün anreisen. Dienstgradabzeichen habe ich leider keine parat, aber das wäre ja nur halb so schlimm. Komme mir nur ein wenig doof vor, mit privaten Sachen auf zu kreuzen. Sind zwar alle nach TL, aber trotzdem. Möchte nicht gleich dem ersten Reservistenklischee verfallen und einen selbstgebastelten Anzug tragen :P

Darf ich vielleicht gar nicht in vollem Umfang teilnehmen? Werde ich da vielleicht noch als "Gast" behandelt? Wenn ich das richtig verstanden habe dürften auch Ungediente/Fördermitglieder des Reservistenverbandes an DVag teilnehmen. Die müssten das dann ja auch in zivil machen, nehme ich an. Fragen über Fragen. Vielleicht frage ich doch noch den FwRes ;)

Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Holgi33 am 11. Februar 2016, 06:37:18
An einer DVag darf jeder Reservist teilnehmen. Dafür muss man nicht im Reservistenverband sein.

Wird gerne so suggeriert, dass man dafür Mitglied sein muss.

Meist nimmt man in Zivil an der ersten DVsg teil. Der FwRes möchte die Reservisten vorher kennen lernen bevor er sie einkleiden lässt.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Schnolle am 11. Februar 2016, 07:05:40
Moin,
Hier mal die Definition von DVag:
Dienstliche Veranstaltung (DVag)

DVag sind dienstliche Vorhaben der Streitkräfte, insbesondere zur militärischen Aus-, Fort- und Weiterbildung, zu denen Reservisten oder Reservistinnen mit ihrem Einverständnis nach § 81 Abs. 1 des Soldatengesetzes bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zugezogen werden können, sofern sie dienstfähig sind. Für die Dauer der DVag besteht ein Wehrdienstverhältnis.

D.h. Du darfst in Grün anreisen und Abreisen. Nimm aber die Hinzuziehung und den Perso mit. Das ist dann deine UTE. Wenn du was selbstbeschafftes anziehen magst, schau dass es der Anzugordnung entspricht. Auch was Kopfbedeckung angeht. Aber es kann sein, ich meine das von unserem FwRes auch mal gehört zu haben, dass diese erst einkleiden wenn ein ernsthaftes Interesse besteht. Damit nicht jeder Ehemalige mit teuren Sachen ausgestattet wird. Aber ob das so gedacht ist bezweifle ich, denn man muss ja auch unterschreiben, dass man mindestens einmal/ Jahr an DVag teilnimmt oder wieder ausgekleidet wird.
Aber de facto bist du bei DVag Soldat, mit allem was dazu gehört.
Ob Förderer und Gäste an militärischer Ausbildung teilnehmen dürfen wage ich zu bezweifeln
Sonst könnte man ja auch eine VVag daraus machen und das Wehrdienstverhältnis wäre nicht zwingend notwendig. Als Gäste nehmen aktive Soldaten an DVags teil. So stand ich während der letzten RDL als Gast Bw auf der DVagListe.

MkG
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: KlausP am 11. Februar 2016, 07:23:51
Im Zuziehungsbescheid steht, welcher Anzug für die DVag festgelegt ist und ob er für die An- und Abreise getragen werden darf. Darin steht auch, an wen man sich wenden soll, wenn man mit dem festgelegten Anzug nicht ausgestattet ist.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Interesse 1977 am 11. Februar 2016, 07:51:44
Zuständig ist für mich das KC Stuttgart, bzw. bin ich bei der RK Stuttgart. Werde ich dann die gebirgstruppenspezifischen Uniformteile wie Bergmütze, Skibluse und Co bekommen? Oder ist die RK einheitlich eingekleidet? Wenn ja, was für ein Barett wird getragen? Welche Waffenfarbe?

Die Mitglieder in "meiner" RK wurden alle gemäß ihrer letzten TSK und Waffenfarbe eingekleidet.
Unter anderem haben wir auch einen Gebirgsjäger, der mit gebirgstruppenspezifischer Uniform an DVag´s teilnimmt.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Tommie am 11. Februar 2016, 07:58:03
Ergänzend dazu regelt die Zentralvorschrift "A1-1000/0-7000" im Kapitel 7 "Ausstattungssolls" unter der Nummer 10254 was der Reservist, der regelmäßig an DVags teilnimmt an Ausrüstungsgegenständen und Bekleidung erhält:

1 Feldmütze, Tarndruck
1 Feldmütze, Winter, Tarndruck
1 Gefechtshelm, Allgemein
1 Feldjacke, Tarndruck
1 Feldhose, Tarndruck
1 Unterziehjacke, Kälteschutz
1 Feldbluse, Tarndruck
1 Überjacke, Nässeschutz, Tarndruck
1 Überhose, Nässeschutz, Tarndruck
1 Unterhemd, braun, kurzer Ärmel
1 Unterhose, oliv, lang
1 Socken, lang, steingrau-oliv, Paar
1 Kampfhandschuh, Paar
1 Kampfschuh, Paar
1 Hosengürtel, steingrau-oliv
1 Hosenträger
1 Wäsche- und Transportsack

dazu kommt je nach TSK/UTB noch der Dienstanzug mit Mantel, Jacke, Hose, Gürtel, Langbinder, Socken, Schuhen und einer Kopfbedeckung!

Diese Ausstattungssätze sind so auch in der EDV der LHBw Service Points hinterlegt! Weitere Ausstattung bedarf eines Befehls z. B. des Kdr LKdo.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 11. Februar 2016, 10:03:15
Das ging ja schnell mit den vielen Antworten, danke!

Also dann werde ich mal auf die Zuziehung warten, ist nämlich noch nicht da. Und dann eventuell doch nochmal den FwRes kontaktieren.

Nicht dass ich nicht stolz auf meine alte Truppengattung bin. Und in Bayern, vor allem in den Regionen in denen die GebTr anzutreffen ist finde ich es ja auch schön und gut mit meiner Bergmütze rumzulaufen. Aber in flacheren Gefilden wie Stuttgart damit an DVags teilzunehmen... hm ich weiß ja nicht. Da komme ich mir ja fast ein bisschen albern vor (So wie wenn ich einen Land Rover Defender in Berlin fahren würde :P ). Kann man sich nicht "Truppengattungsunspezifisch" einkleiden lassen? Und hat die Kleiderkammer (glaube ich muss zur Einkleidung nach Calw) überhaupt die Gebirgssachen vorrätig?

Sorry, ich weiß es gibt wichtigere Fragen ;)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Interesse 1977 am 11. Februar 2016, 10:30:50
Kann man sich nicht "Truppengattungsunspezifisch" einkleiden lassen? Und hat die Kleiderkammer (glaube ich muss zur Einkleidung nach Calw) überhaupt die Gebirgssachen vorrätig?

Also ich musste 150km fahren, um eingekleidet zu werden.
Luftwaffen-Uniform war am hiesigen Marine-Standort nicht verfügbar..  :)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 11. Februar 2016, 10:34:17
Ohje, klingt ja fast so als müsste ich für die Bergmütze 200-30km fahren  ::)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Interesse 1977 am 11. Februar 2016, 10:37:23
Ohje, klingt ja fast so als müsste ich für die Bergmütze 200-30km fahren  ::)

Nein, für die komplette Ausrüstung.
sh.hier:

Ergänzend dazu regelt die Zentralvorschrift "A1-1000/0-7000" im Kapitel 7 "Ausstattungssolls" unter der Nummer 10254 was der Reservist, der regelmäßig an DVags teilnimmt an Ausrüstungsgegenständen und Bekleidung erhält:

1 Feldmütze, Tarndruck
1 Feldmütze, Winter, Tarndruck
1 Gefechtshelm, Allgemein
1 Feldjacke, Tarndruck
1 Feldhose, Tarndruck
1 Unterziehjacke, Kälteschutz
1 Feldbluse, Tarndruck
1 Überjacke, Nässeschutz, Tarndruck
1 Überhose, Nässeschutz, Tarndruck
1 Unterhemd, braun, kurzer Ärmel
1 Unterhose, oliv, lang
1 Socken, lang, steingrau-oliv, Paar
1 Kampfhandschuh, Paar
1 Kampfschuh, Paar
1 Hosengürtel, steingrau-oliv
1 Hosenträger
1 Wäsche- und Transportsack

dazu kommt je nach TSK/UTB noch der Dienstanzug mit Mantel, Jacke, Hose, Gürtel, Langbinder, Socken, Schuhen und einer Kopfbedeckung!

Diese Ausstattungssätze sind so auch in der EDV der LHBw Service Points hinterlegt! Weitere Ausstattung bedarf eines Befehls z. B. des Kdr LKdo.

Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Schnolle am 11. Februar 2016, 10:39:20

 Aber in flacheren Gefilden wie Stuttgart damit an DVags teilzunehmen... hm ich weiß ja nicht. Da komme ich mir ja fast ein bisschen albern vor (So wie wenn ich einen Land Rover Defender in Berlin fahren würde :P ).


Also bei uns in München laufen auch marinierte Kameraden rum. Bei bedarf dann auch im DA und bis auf den Starnberger See und die Isar gibt's hier nicht so viel Wasser.  Ist bissle abhängig vom DP. Musst dir nicht komisch vorkommen mit der Bermütze. Auch wenn kein Berg daneben steht.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 11. Februar 2016, 11:15:17
Jetzt bin ich bei meiner Recherche gerade auf diesen Eintrag im Forum gestoßen:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=35780.0 (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=35780.0)

Ehemals GebTr, dann freiwillige Reservistenarbeit bzw. später noch RSUKr...

Weiß jemand was dabei rausgekommen ist? Ist ja eine ähnliche Situation!

Das es nicht NUR wegen der Bergmütze war mir bewusst, das war ja jetzt eher sinnbildlich gemeint ;)

Jetzt warte ich einfach mal die erste DVag ab und werde mich dann mal mit dem FwRes kurzschließen...

Danke!
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Oli_007 am 11. Februar 2016, 11:32:02
Bei mir war´s so:
Erst freiwollige ResArbeit (so wie bei Dir). Der FwRes hat die Einkleidung angeleiert, mit dem genannten Satz.
Mangels Bedarf habe ich da noch keinen Dienstanzug bekommen, deswegen stellte sich die Frage Barett/Bergmütze/... nicht.
Als ich öfter mal auf DVags aufgeschlagen bin, habe ich nach Rücksprache mit FwRes zusätzliche Bekleidung und Ausrüstung empfangen.

Erst mit der Beorderung (GebTr) habe ich dann Diener/Bergmütze/Bergstiefel etc. bekommen. Ort der Einkleidung war der für den BeordTrT zuständige LHBw-Stützpunkt. Dafür war dann auch alles vorrätig.

Aber mal ehrlich: Auf der Mehrzahl meiner Zuziehungen ist als Anzuge eh Feldanzug + Feldmütze befohlen, also bleibt die Bergmütze daheim.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Hirnforscher am 11. Februar 2016, 13:29:53
Meist nimmt man in Zivil an der ersten DVsg teil.

Das hab ich ja noch nie gehört... Eine DVAg stellt ein Wehrdienstverhältnis dar, d.h. man ist während dieser Veranstaltung Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Daher trägt man während einer DVAg in der Regel logischerweise Uniform. Welcher Anzug zu tragen ist, steht auf der Zuziehung. Ebenso, ob das Tragen der Uniform bei der An- und Abreise gestattet ist.

Der FwRes möchte die Reservisten vorher kennen lernen bevor er sie einkleiden lässt.

Das kann der FwRes auch machen, indem er den Reservisten mal zu einer Tasse Kaffee zu sich ins Büro einlädt.

Mein Tipp: Wenn Du Mitglied im VdRBw bist, setze Dich mal mit Deinem (RK- oder Kreis-)-Vorsitzenden oder KrsOrgLtr in Verbindung und erkundige Dich, ob das tatsächlich das übliche Vorgehen in Eurem OrgBereich ist...
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Hirnforscher am 11. Februar 2016, 13:33:17
Nachtrag:
Manchmal ist eine rechtzeitige Einkleidung vor der DVAg terminlich nicht mehr möglich. Dann kommt es durchaus vor, dass man den Reservisten die Teilnahme nicht versagt, sondern eine Teilnahme in zivil (im Status Soldat) anbietet.

Einladungen an Gäste, an DVAgs teilnzunehmen (z.B. Schießen) sind durchaus üblich. Diese erhalten aber natürlich nicht den Status Soldat und bleiben Zivilisten. Beim Schießen dürfen dann auch nur bestimmte Übungen absolviert werden (nur Schießen auf Ringscheiben).
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 11. Februar 2016, 16:57:10
@ Hirnforscher:

Nur wer regelmäßig an DVags teilnimmt, hat einen Anspruch auf Einkleidung.

Es gibt einige FWRes, die ziehen halt einmal testweise zu, und kleiden dann erst ein.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zuziehung oder Einkleidung.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Holgi33 am 11. Februar 2016, 19:02:21
Danke F_K
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Hirnforscher am 11. Februar 2016, 23:52:48
Es gibt einige FWRes, die ziehen halt einmal testweise zu, und kleiden dann erst ein.

Okay, again what learned...  :o
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 12. Februar 2016, 11:12:08
Sah es gar nicht so als großes Problem an beim ersten Mal nicht eingekleidet worden zu sein. Mich interessierte eher die Frage ob Uniform der GebTr oder nicht wenn es dann mal soweit ist :) finde es durchaus in Ordnung beim ersten Mal noch nicht alles ausgehändigt zu bekommen!

Werde da nächste Woche einfach mal anrufen :)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: bayern bazi am 12. Februar 2016, 12:58:10
S. Mich interessierte eher die Frage ob Uniform der GebTr oder nicht wenn es dann mal soweit ist :) f

wenn du nen DA bekommst - und du nicht in einer einheitlichen Uniform Einheit unterkommst (also so ein wilder Resihaufen mit MUT LUT und HUT)- bekommst du natürlich auch  die schönste Unifom des Heeres mit dem Edelweiß :)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: miguhamburg1 am 12. Februar 2016, 16:45:16
Man bekommt als Unbeorderter die Uniform, die einem als Reservist zusteht. Also in diesem Fall den "Gebirgsjägeranzug" nur dann, wenn man auch Gebirgsjäger ist. Alle anderen Heeresuniformträger bekommen dann den ganz normalen Dienstanzug mit entsprechendem Barett.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 14. Februar 2016, 19:36:22
Man bekommt als Unbeorderter die Uniform, die einem als Reservist zusteht. Also in diesem Fall den "Gebirgsjägeranzug" nur dann, wenn man auch Gebirgsjäger ist. Alle anderen Heeresuniformträger bekommen dann den ganz normalen Dienstanzug mit entsprechendem Barett.

meinst du mit "wenn man Gebirgsjäger ist" wenn man dort beordert ist?

Hatte jetzt gestern meine DVag, hat wahnsinnig viel Spaß gemacht! War bisschen überrascht wie locker das Verhältnis zwischen den verschiedenen Dienstgraden ist. Auch mal ganz nett zu sehen wie ein Oberstleutnant mit einem Obergefreiten reden kann...

Auf meine Frage ob jetzt bei der Einkleidung der Gebirgsanzug oder normale Heeresanzug ausgegeben wird kamen natürlich wieder 10 verschiedene Aussagen zusammen. Danke ich werde mich eben einfach überraschen lassen müssen :P

Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Alexx94 am 15. Februar 2016, 16:03:33
Als unbeorderter Gebirgjäger muss man im Dienstanzug eines Jägers rumlaufen. Steht auch in der ZdV 37/10 oder wie auch immer die jetz heißt.

Ich persönlich habe allerdings, als noch unbeordert, in DVag's zum Flecktarn auf An-/Abreise dennoch meine alte Bergmütze getragen, soviel Eitelkeit
können wir Jager uns nämlich leisten  ;)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Februar 2016, 17:00:27
Jeder Reservist erhält den Dienstanzug, der ihm zusteht.

Sind Sie in einem der Truppenteile oder dem Stab der GebJgBrig 23 oder der GebWiKpfS (oder wie diese Ausbildungseinrichtung jetzt heißt) beordert, erhalten Sie als DA den "Gebirgsanzug" mit Gebirgsmütze. Sonst erhalten Sie als HUT den ganz normalen DA mit Kragenspiegel und Barett Ihrer Truppengattung.

Als unbeorderter Reservist (also im Rahmen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit des VerbResBw) erhalten Sie den "Gebirgs-DA" nur, wenn Sie tatsächlich der GebJgTr angehören und als Aktiver zuletzt in einem TrTl oder Dirnststelle verwendet wurden, in dem/der dieser DA getragen wird. In allen anderen Fällen erhalten Sie den normalen Heeres DA mit Barett Ihrer TrGttg.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 24. Februar 2016, 14:54:10
Also, wurde kürzlich eingekleidet: Dienstanzug Heer, Barett der Jägertruppe. Wurde aber gefragt ob ich den Anzug der Gebirgstruppe möchte. Hätte aber extra angefordert werden müssen. Da ich mit ersterem völlig zufrieden bin habe ich auch diesen genommen.

Beim auspacken ist mir aufgefallen: Die Schulterklappen lassen sich nicht am Diensthemd anbringen, da fehlen die Knöpfe. Am Mantel kann ich sie anbringen, am Diensthemd eben nicht. Blöd, dass die ServiceStation 40 min. Autofahrt entfernt ist...

Weiß zufällig jemand einen OnlineShop bei dem man diese bekommen kann?
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: BulleMölders am 24. Februar 2016, 15:12:45
30 Sec. Google:
Schraubknöpfe, (Uniformhemd) Bw Metall neu (http://bundeswehr-us-shop.de/product_info.php?info=p869_Schraubknoepfe---Uniformhemd--Bw-Metall-neu.html&XTCsid=85968beb8690da68086adcf20375fc00)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoislF am 24. Februar 2016, 15:30:09
ah, Schraubknöpfe hießen die... Danke! ;)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: doc. am 04. April 2017, 17:18:51
Hallo zusammen,

ich glaube meine Frage paßt ganz gut hier herein, wollte deswegen keinen neuen Faden aufmachen...

Hat einer der Anwesenden Erfahrung mit der Dauer von Antragstellung auf Einkleidung als Reservist bis tatsächliche Einkleidung? Ich habe meinen Antrag Anfang Januar losgeschickt und dann Anfang März mal beim FwRes nachgefragt, der meinte, die Prüfung in Mainz wäre noch nicht abgeschlossen.

Was prüfen die denn? Ich dachte der FwRes ordnet die Einkleidung an? Es ist ja jetzt schon wieder ein Monat mehr. Mit welcher Wartezeit muß ich denn noch zusätzlich rechnen, wenn der Antrag beschieden wurde?

Ich habe ja auch keinen Hinweis bekommen, daß ich erstmal "auf Probe" mitmachen soll. Scheinbar wurde der Antrag vom FwRes an wen auch immer weitergeleitet.

Gruß
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Marschkompasszahl am 01. Mai 2017, 15:28:53
Manches dauert eben länger...

Ich hatte mich letztes Jahr im September "beworben" und bin dann auf Einladung mal zur hiesigen Reservistenkameradschaft gefahren.
Anfang des Jahres bekam ich dann endlich Post, dass ich nun offiziell Mitglied im Reservistenverband bin. Vor zwei, drei Monaten dann der Anruf des Reservefeldwebels, dass ich mich einkleiden könnte...
Bisher hatte ich aber auch noch keine Zeit und Notwendigkeit gefunden, mich ins 100km entfernte Idar-Oberstein zu begegebn, um das Zeug zu empfangen.
Am Wochenende die erste zivile Veranstaltung an der ich teilnahm. Sehr lustig. "Eendliiisch normaaaale Leutee...!"
Jetzt muss ich morgen mal bei der Kleiderkammer anrufen und einen Termin ausmachen, damit ich auch bei den anderen Veranstaltungen mitmachen kann und darf.
(wobei ich feststellen muss, dass ich - bis auf den Diener - schon jetzt besser ausgestattet bin. :) )
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Marschkompasszahl am 09. Mai 2017, 20:28:30
Habe mittlerweile mein Zeug erhalten.
Dass man nur einen Satz für den Dienstanzug (Hose, Jacke, Mantel, Hemd 1/1 Arm und Hemd 1/2 Arm, Gürtel, Langbinder und Halbschuhe) erhält - okay. Das reicht ja auch, wenn man gerade einmal im Jahr beim Volkstrauertag aufmarschiert.
Dass nur einen Satz vom Feldanzug gibt (1x Bluse, 1x Jacke/Parka, 1x Hose, 1x Unterhemd braun=beige - plus GoreTex und Zubehör) finde ich hingegen etwas seltsamer.
Mindestens eine zweite Hose und/ oder zweite Jacke wäre ganz hilfreich, wenn man doch mal zwei Veranstaltungen/ Tage hintereinander aktiv ist, wo die Klamotten dreckig werden könnten.
(wobei ich dafür schon gerüstet bin  ;) )

Auch seltsam: Helm ohne Bezug und Barett ohne Abzeichen.
Stattdessen dafür ein niegelneues Paar Kampfstiefel von Haix. (nicht, dass ich noch 3 Paar Stiefel im Bestand hätte...)

Da wurde/ wird auch an der falschen Stelle gespart!

Ausgeteilt wurde auch der Waschzeugbeutel. Tolles Teil - keine Frage! (davon habe ich mir schon zu BW-Zeiten ein paar Stück privat gekauft, die heute noch im Einsatz sind).
Dafür aber kein Rucksack. Nur so ein unförmiges, schlecht sitzendes Seesack-Ersatzding.

Naja, wenn doch der Krieg ausbrechen sollte, marschiere ich eben nur 'mit Kulturbeutel bewaffnet' los.  :P
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 09. Mai 2017, 21:15:55
4S Res ziehen nicht in den Krieg.

"Richtige" Res und auch RSU werden anders ausgestattet.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: vmaxboost1200 am 10. Mai 2017, 13:37:45
wobei es auch hier Unterschiede gibt. Ich bin noch beordert und habe trotzdem nur einen Satz Grünzeug. Habe mir privat noch einiges beschafft, der Zirkus an zusätzl. Bekleidung zu kommen war mir denn doch zu blöd.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2017, 13:50:50
@ vmaxboost1200:

Naja, Zirkus?

Eine "Beorderung" als solche ist wohl nicht ausreichend - bei entsprechender Anforderung des BeordTrT ist es wohl der einfachste und kostengünstigste Weg - die (geringen) Fahrkosten gegenüber einigen Hundert Euro Beschaffungsaufwand ...
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: wolverine am 10. Mai 2017, 15:02:59
Ich bin beordert und hauptsächlich in Dienstklamotten eingekleidet. ;D
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 10. Mai 2017, 16:19:03
Ich bin noch beordert und habe trotzdem nur einen Satz Grünzeug. Habe mir privat noch einiges beschafft, der Zirkus an zusätzl. Bekleidung zu kommen war mir denn doch zu blöd.

Vgl. hierzu die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, Ziff. 142: "Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten) (...)."
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: vmaxboost1200 am 10. Mai 2017, 16:55:16
die beschaffte Bekleidung ist die orginale, aus der Bucht. Ob selbst beschafft oder dienstl. geliefert, wenn juckts
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2017, 16:56:27
Vorbildfunktion, Kosten, Ersatz durch Dienstherrn, usw.


.. aber wem sage ich das ...
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: vmaxboost1200 am 10. Mai 2017, 17:37:03
einwandfreier Zustand, Kosten meine, wenn kaputt mein Problem
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: dunstig am 10. Mai 2017, 17:55:31
Was sind heutzutage schon Vorschriften...
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: vmaxboost1200 am 10. Mai 2017, 18:25:08
dann erklären Sie mir doch mal bitte den Unterschied zw. der Scharrer Hose in 5Ft die ich auf meiner BAN  stehen habe und der Scharrer Hose in 5Ft welche ich privat gekauft habe? Phrasendreschen hilft nie. Keine Angst ich bin durchaus in der Lage Vorschriften umzusetzen.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2017, 18:34:58
Bewiesener Weise nicht.

Unterschied?
Erstere Weisung gemäß,  Herkunft klar.

Tragen der zweiten eine Dienstpflichtverletzung.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Marschkompasszahl am 10. Mai 2017, 23:02:40
Einen kompletten Feldanzug (Hose, Jacke, Bluse) im Zustand "gebraucht, gut erhalten" bekommt man bei Surplus-Händlern für 20-30 EUR (inkl. Versand) und man bekommt die Ware nach ein paar Tagen bequem nach Hause geliefert. Eine Fahrt zum nächst gelegenen Dienstleistungszentrum kostet mich mindestens genauso viel Geld und einen halben Tag Urlaub.

Den Urlaubstag würde ich dann doch lieber mit der Familie oder mit Kameraden "im Felde" erleben wollen - und nicht bei der "StOv".


Heißt es nicht
Zitat
145. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich gelieferten zu entsprechen.
???

Ich sehe es da auch so wie vmaxboost1200: wenn die privat beschaffte Kleidung kaputt geht, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, diese zu ersezten.
Das gilt meiner Meinung nach ebenso für die ausgesonderten Klamotten mit "A"-Stempel, wie auch für den mundgeklöppelten Gesellschaftsanzug.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 10. Mai 2017, 23:21:07
Eine Fahrt zum nächst gelegenen Dienstleistungszentrum kostet mich mindestens genauso viel Geld und einen halben Tag Urlaub.

Nicht, wenn der Teilsatz Res während einer Reservedienstleistung empfangen wird, was schon deshalb naheliegend ist, als er außerhalb einer RDL ja gar nicht benötigt wird, geschweige denn benutzt werden darf.

Heißt es nicht
Zitat
145. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich gelieferten zu entsprechen.
???

So hieß es bis November 2016. Seitdem findet sich diese Aussage in Ziff. 142, gefolgt von dem oben von mir zitierten Satz, der das Tragen selbstbeschaffter Artikel der Kampfbekleidung untersagt.

Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Marschkompasszahl am 10. Mai 2017, 23:49:49
Heißt es nicht
Zitat
145. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich gelieferten zu entsprechen.
???

So hieß es bis November 2016. Seitdem findet sich diese Aussage in Ziff. 142, gefolgt von dem oben von mir zitierten Satz, der das Tragen selbstbeschaffter Artikel der Kampfbekleidung untersagt.

Wem ist denn damit geholfen?!
Und wie soll das kontrolliert und eingehalten werden?
 :o

Kann ja verstehen, dass man keine Möchtegern- und Fantasieuniformen haben will (vom Smock in flecktarn bishin zum Darth-Vader-Kostüm im 5-Farben-Tarndruck), aber das grundsätzliche Verbot ggü. selbst beschaffter Kleidung und Ausrüstung geht wohl voll am Leben und der Logik vorbei...
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 11. Mai 2017, 02:08:57
Wem ist denn damit geholfen?!

Da die Vorschrift auf die Schutzfunktion dieser Bekleidungsartikel abstellt, könnte die Absicht darin bestehen, hierdurch zu gewährleisten, dass diese Schutzfunktion tatsächlich in der definierten Form vorhanden ist. Letztlich wäre diese Frage aber an den Erlasshalter zu richten.

Und wie soll das kontrolliert und eingehalten werden?
 :o

Eventuell geht der Dienstherr hier von einer Motivation der Soldaten aus, sich in ihrem eigenen Interesse (garantierte Schutzfunktion der ihnen kostenlos zur Verfügung gestellten Bekleidung) vorschriftsgemäß zu verhalten, anstatt unnötig eigenes Geld auszugeben und hierbei das Risiko einzugehen, schlechtere Qualität zu kaufen.

das grundsätzliche Verbot ggü. selbst beschaffter Kleidung und Ausrüstung geht wohl voll am Leben und der Logik vorbei...

Wenn dies so sein sollte, dann wäre hier ein Änderungsvorschlag angebracht, der dann ja auch sicher Aussicht auf Erfolg hätte.

Dass nur einen Satz vom Feldanzug gibt (1x Bluse, 1x Jacke/Parka, 1x Hose, 1x Unterhemd braun=beige - plus GoreTex und Zubehör) finde ich hingegen etwas seltsamer.
Mindestens eine zweite Hose und/ oder zweite Jacke wäre ganz hilfreich, wenn man doch mal zwei Veranstaltungen/ Tage hintereinander aktiv ist, wo die Klamotten dreckig werden könnten.

Das sieht der Dienstherr auch so, weshalb er in der A1-1000/0-7000, Ziff. 10254 bestimmt hat, dass Reservisten, die häufig an militärischen Aktivitäten teilnehmen und dabei die Bekleidung stark verschmutzen, eine Feldjacke, zwei Feldhosen und zwei Feldblusen zusätzlich erhalten.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Marschkompasszahl am 13. Mai 2017, 22:44:34
das grundsätzliche Verbot ggü. selbst beschaffter Kleidung und Ausrüstung geht wohl voll am Leben und der Logik vorbei...

Wenn dies so sein sollte, dann wäre hier ein Änderungsvorschlag angebracht, der dann ja auch sicher Aussicht auf Erfolg hätte.

Ich denke, es gibt wichtigere Themen und Probleme in meinem Berufs- und Privatleben zu lösen - von der Bundes-, Europa- und Weltpolitik gar nicht erst zu reden - als dieses.
Darum werde ich jetzt keinen Brief an Frau von der Leyen formulieren, eine Petition lostreten oder sonstwie auf den von mir genannten Punkt hinweisen.

Für die im Einsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten mag es wichtig sein, funktionstüchtige Kleidung (z.B. IR-Schutz) zu tragen.
Und ich kann mir auch vorstellen, dass vielerorts sehr "individuelle" Ausprägungen der 37/10 zu finden sind; dass leichterdings der Eindruck entstehen mag, man würde einer Gruppe von Milizionären in kunterbunt zusammen gestellter Uniform gegenüber stehen und weniger einer ordentlichen Armee. Insofern mag die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, Ziff. 142 dem Rechnung tragen und solche Auswüchse zu verhindern suchen.

Als Reservist sehe ich das etwas entspannter.
Keine Angst - ich habe nicht vor, in der selbst gehäkelten Feldbluse beim Schießen zu erscheinen oder zum sicherheitspolitischen Abend mit Smock und Kampfweste (in tiefster Gangart) in den U-Raum einzurücken. Mein Anzug unterscheidet sich in Form und Ausführung nicht von denen der anderen Kameradinnen und Kameraden. Alles Original BW (gebraucht, gut erhalten).
Dennoch erlaube ich mir den Luxus (wie zur aktiven Zeit) und die Unverrfrorenheit (nach neuer Richtlinie), mir mindestens einen zusätzlichen Feldanzug (plus weiterer T-Shirts) zu leisten, um im Bedarfsfalle (und sei es nur, dass ich mich in der Mittagspause beklecker) die Kleidung wechseln zu können und so auch in ordentlicher Form an der Veranstaltung teilzunehmen, bzw. diese optisch einwandfrei zu erreichen, bzw. zu verlassen.
 ;)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: vmaxboost1200 am 16. Mai 2017, 15:55:18
Der Form halber habe ich prüfen lassen, welche Bekleidung und Ausrüstung mir zusätzl. zusteht.
Vorwort: Bin in nem KVK beordert, übe dort meist am Wochenende. Nächste Kleiderkammer ist 150 km weit weg. Nehme regelmäßig an DVAG der freiw. Res.-Arbeit teil. Kein 3S, bzw. Schießen nur im Rahmen der DVAG.
-Nach der Prüfung ergab sich folgendes: Sportshirt und Badelatschen zuviel, abgeben.
-es fehlen: 4 Rödelriemen, Schlafsack, Helmüberzug. Ergo kein Anspruch auf mehr Bekleidung auf BAN.

muss ich das jetzt verstehen oder sollte ich mir angewöhnen Vorschriften und Befehle nicht mehr zu hinterfragen bzw diese stur zu befolgen?
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 16. Mai 2017, 16:11:16
Das Soll kläre doch bitte mit dem Leiter KVK - ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein KVK nur mit einem Satz "Grün" im Soll stehen soll ...

Nochmal: Der BeordTrT gibt das Soll vor - da ist alles drin bis maximal zur Ausstattung der aktiven Kameraden, wenn vom BeordTrT so gefordert.

(Beispiel in meinem Fall: Berghaus Atlas Cyclops, Munro, KM, Biwaksack, DA komplett, ... usw. und so fort - OK, den Jägerrucksack musste ich abgeben - den habe ich nun "nur noch" im Schwarzbestand ...  ;.))
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: vmaxboost1200 am 16. Mai 2017, 16:19:21
die Jägerkugel habe ich auch noch auf der BAN. Na egal,
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 16. Mai 2017, 17:24:29
Ich denke, es gibt wichtigere Themen und Probleme in meinem Berufs- und Privatleben zu lösen - von der Bundes-, Europa- und Weltpolitik gar nicht erst zu reden - als dieses. Darum werde ich jetzt keinen Brief an Frau von der Leyen formulieren, eine Petition lostreten oder sonstwie auf den von mir genannten Punkt hinweisen.

Ein an den DiszVorg gerichteter Änderungsvorschlag (mit kurzer Zusammenfassung der hier genannten Punkte) wäre ausreichend. Dass es wichtigere Probleme gibt, kann man durchaus so sehen, nur ist dann die Frage, ob es bei annähernd gleichem Zeitaufwand nicht konstruktiver wäre, die Änderung eines (mit m. E. durchaus plausiblen Argumenten) als unzweckmäßig empfundenen Passus auf dem Dienstweg anzuregen, anstatt öffentlich im Internet zu bekunden, ihn einfach ignorieren zu wollen.  ;)

Das Soll kläre doch bitte mit dem Leiter KVK - ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein KVK nur mit einem Satz "Grün" im Soll stehen soll ...
Nochmal: Der BeordTrT gibt das Soll vor - da ist alles drin bis maximal zur Ausstattung der aktiven Kameraden, wenn vom BeordTrT so gefordert.

Naja, das Soll ist durch die A1-1000/0-7000 vorgegeben, danach ist ein beorderter Reservist mit dem Teilsatz Res auszustatten. Dass zusätzlich Artikel bis zum Ausstattungssoll der Aktiven empfangen werden können, ist richtig, gilt aber nur für die Dauer einer RDL.
Bei Angehörigen von KVK empfinde ich die A1-1000/0-7000 semantisch tatsächlich als nicht ganz eindeutig, ob Anspruch auf den Teilsatz Res besteht (weil sie beordert sind), oder ob sie lediglich den Ausstattungssatz für regelmäßige Teilnehmer an DVag erhalten, zuzüglich der dort genannten Artikel, die nur an beorderte Reservisten der BVK/KVK ausgegeben werden (denn der Umstand, dass das "DVag-Ausstattungssoll" einen Zusatz für BVK/KVK-Beorderte enthält, könnte als lex specialis zu einer Ausstattung mit dem Teilsatz Res verstanden werden).
Falls Anspruch auf den Teilsatz Res besteht, wäre eine Ausstattung mit 2 Feldjacken sowie jeweils 3 Feldhosen/Feldblusen vorgesehen.
Falls nur Anspruch auf die DVag-Ausstattung plus BVK/KVK-Zusatzartikel besteht, wäre die Auskunft, die  vmaxboost1200 gegeben wurde, korrekt. Allerdings könnte in diesem Fall immer noch eine zusätzliche Ausstattung mit einer Feldjacke sowie je zwei Feldhosen/Feldblusen erfolgen, sofern eine regelmäßige Teilnahme an militärischen Aktivitäten erfolgt und die Artikel dabei stark verschmutzt werden (siehe Anmerkung 4 zum DVag-Ausstattungssoll). Insofern würde ich empfehlen, den Zuständigen einfach auf diese Option anzusprechen, evtl. wurde dies schlicht übersehen.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 16. Mai 2017, 17:40:52
@12345678:

In der Praxis kommt selbst die LHBw (oder wie immer die jetzt genannt werden) nicht auf die Idee, einen "Viel über" jedes Mal aus- und dann wieder einzukleiden.

Allerdings habe ich die Befehlslage in den aktuellen Vorschriften nicht geprüft - darauf verzichte ich mal ...
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: mmg2.0 am 16. Mai 2017, 21:33:23
Die LHBw hat Kenntnis wieviel der Reservist geübt hat? Woher?
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 16. Mai 2017, 21:39:17
@ MMG:

Ich kenne weder die Vorschriftenlage (aktuell), noch die Prozesse der LHBw.

Wie die Zahl aber bestätigt, gibt eine Befehlslage, nach der der Res auf Anforderung der Truppe ausgestattet werden kann - das ist bei mir erfolgt.

Damit ist bei mir SOLL = IST auf der BAN dokumentiert, alles "grün".

Keine Ahnung, warum die LH mich zwischen Dienstleistungen wieder auskleiden sollte - die Idee hat die Zahl gehabt.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. Mai 2017, 08:49:17
Das Ausstattungssoll für alle Soldaten ist in der Nachfolgeregelung des Allgemeinen Umdrucks Bekleidungswirtschaft (A1-1000/0-7000) vorgegeben.

Davon unabhängig können BeordTrTle festlegen und über ihren TrVersBearb/VersFw bei der zuständigen LHBw-Servicestation anfordern, welche ggf. zusätzlichen Bestandteile der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ein (häufig) übender, beorderter Reservist auf BAN empfangen soll.

Diese zusätzlichen Teile der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung empfängt dann der Reservist (im Rahmen einer separaten DVag oder zu Beginn seiner nächsten RDL) und behält sie bis zur Auskleidung in seiner Obhut. Eine Rückgabe zwischen den RDL/DVag ist nicht vorgesehen.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 17. Mai 2017, 09:27:15
@ Migu:

Danke für die Darstellung - dann ist bei mir ja alles vorschriftengerecht.

@ Alle:

Nur als Ergänzung zu Migus Anmerkung:

"Alle" Soldaten bedeutet hier natürlich nicht, das alle Soldaten die gleiche Ausstattung erhalten würden - die Vorschrift differenziert nach AVR / Truppengattung und Verwendung und Statusverhältnis (Unbeorderter Reservist (Beispiel: nur eintägige DVags), Beorderter Res, Fallschirmjäger, ..)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Marschkompasszahl am 17. Mai 2017, 22:53:50
Ich denke, es gibt wichtigere Themen und Probleme in meinem Berufs- und Privatleben zu lösen - von der Bundes-, Europa- und Weltpolitik gar nicht erst zu reden - als dieses. Darum werde ich jetzt keinen Brief an Frau von der Leyen formulieren, eine Petition lostreten oder sonstwie auf den von mir genannten Punkt hinweisen.

Ein an den DiszVorg gerichteter Änderungsvorschlag (mit kurzer Zusammenfassung der hier genannten Punkte) wäre ausreichend. Dass es wichtigere Probleme gibt, kann man durchaus so sehen, nur ist dann die Frage, ob es bei annähernd gleichem Zeitaufwand nicht konstruktiver wäre, die Änderung eines (mit m. E. durchaus plausiblen Argumenten) als unzweckmäßig empfundenen Passus auf dem Dienstweg anzuregen, anstatt öffentlich im Internet zu bekunden, ihn einfach ignorieren zu wollen.  ;)

DANKE für den guten und plausiblen Vorschlag!
Ich werde es bei nächster Gelegenheit ansprechen und ggf. schriftlich formulieren.
Vielleicht passt das auch ganz gut, wo aktuell eine Umfrage in der Kreisgruppe herumgeht, was sich die (nicht-beorderten) Kameraden an Aktivitäten denn so wünschen.
(zwischen Kranzniederlegung am Volkstrauertag bishin zu mehrtägigen Tagen "Gefechtsdienst aller Truppen" gibt es vermutlich verschiedene Wünsche und Anforderungen ;))
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 24. Mai 2017, 14:41:15
Das Ausstattungssoll für alle Soldaten ist in der Nachfolgeregelung des Allgemeinen Umdrucks Bekleidungswirtschaft (A1-1000/0-7000) vorgegeben.
Davon unabhängig können BeordTrTle festlegen und über ihren TrVersBearb/VersFw bei der zuständigen LHBw-Servicestation anfordern, welche ggf. zusätzlichen Bestandteile der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ein (häufig) übender, beorderter Reservist auf BAN empfangen soll.
Diese zusätzlichen Teile der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung empfängt dann der Reservist (im Rahmen einer separaten DVag oder zu Beginn seiner nächsten RDL) und behält sie bis zur Auskleidung in seiner Obhut. Eine Rückgabe zwischen den RDL/DVag ist nicht vorgesehen.

Gemäß A1-1000/0-7000, Ziff. 10250 erfolgt die über die Kampfausstattung hinausgehende Ausstattung mit benötigten Artikeln der Friedenszusatzausstattung bis zur Höhe des Ausstattungssolls lediglich für die Dauer einer Übung, was impliziert, dass die betreffenden Artikel bei Übungsende grundsätzlich zurückzugeben sind.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Mai 2017, 17:20:02
Sie müssen schon richtig lesen, denn es gibt grundsätzliche Unterschiede in der Ausstattung von beorderten und unbeorderten Res.

Beorderte Res sind grundsätzlich mit dem Teilsatz Res auszustatten und der umfasst schlicht mehr als eine Feldbluse und Feldhose. Darum ging es hier. Im Übrigen sprachen F_K und ich von häufig übenden Res. Das ist wieder ein anderer Abschnitt. Die empfangen das, was der BeordTrTl für ihn anfordert und das behält der Res dann auch. Wiederum hiervon zu unterscheiden ist, wenn der Res für eine RDL, bspw. Für die Teilnahme an einem Legrgang zusätzlich benötigt. Diese Teile müssen zum Lehrgangsende dann wieder abgegeben werden.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 24. Mai 2017, 18:51:54
Sie müssen schon richtig lesen, denn es gibt grundsätzliche Unterschiede in der Ausstattung von beorderten und unbeorderten Res.
Beorderte Res sind grundsätzlich mit dem Teilsatz Res auszustatten und der umfasst schlicht mehr als eine Feldbluse und Feldhose. Darum ging es hier. Im Übrigen sprachen F_K und ich von häufig übenden Res. Das ist wieder ein anderer Abschnitt. Die empfangen das, was der BeordTrTl für ihn anfordert und das behält der Res dann auch. Wiederum hiervon zu unterscheiden ist, wenn der Res für eine RDL, bspw. Für die Teilnahme an einem Legrgang zusätzlich benötigt. Diese Teile müssen zum Lehrgangsende dann wieder abgegeben werden.

Anstelle von Bemerkungen zur Lesequalität Dritter würde ich es als zielführender empfinden, wenn die genauen Stellen, auf die Bezug genommen wird, unter Angabe der einschlägigen Ziffer benannt werden würden, dann könnte ich leichter prüfen, ob ich tatsächlich etwas übersehen habe. Die von mir zitierte Ziff. 10250 gilt allgemein für Reservisten-Ausstattungssolls. Danach erhalten beorderte Reservisten grundsätzlich den für sie maßgeblichen Teilsatz Res, der auch nach Ende einer Übung bei ihnen verbleibt. Zusätzlich können sie wie erwähnt auf Antrag des ÜbTrT weitere Artikel der Friedenszusatzerstattung bis zur Höhe des Ausstattungssolls erhalten, allerdings explizit nur für die Dauer einer Übung. Einen gesonderten Abschnitt für häufig übende beorderte Reservisten kann ich in der A1-1000/0-7000 nicht finden, hier finde ich lediglich die bereits zitierte Bestimmung wonach Reservisten, die häufig an militärischen Aktivitäten teilnehmen, eine Feldjacke, zwei Feldblusen sowie zwei Feldhosen zusätzlich zum DVag-Ausstattungssoll erhalten können (Ziff. 10254), sowie die Bestimmung, dass Reservisten, die häufig zu einem Reservistendienst zugezogen werden, mit Genehmigung des zuständigen LKdo-Kdr zwei Unterhemden, eine Unterhose, je ein Paar Sport- und Kampfschuhe sowie zwei Paar Socken zusätzlich erhalten können. Diese Bestimmungen beziehen sich aber auf das DVag-Ausstattungssoll und sind insofern eher für unbeorderte Reservisten relevant.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Andi8111 am 25. Mai 2017, 07:32:51
Migu muss zumindest teilweise Recht haben. Als ich noch Res war, habe ich ALLES bekommen, was ein aktiver Soldat im Ausstattungssoll hat. Eben den Teilsatz Res plus alle Artikel bis erreichen des Solls. Dazu SonderbekleidungSanPers. Und abgeben musste ich nie etwas. Der Leiter Servicepoint meinte, dass es vertretbar ist, die sachen aufzubewahren, denn die wären nicht Mangelware. Anders sieht es bei Einsatzbekleidung aus.
Und wie ich diese zitierten Nummern verstanden habe, gelten diese für ungeordnete Res.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LoggiSU am 25. Mai 2017, 10:05:46
... gelten diese für ungeordnete Res.

Einem ungeordneten Res kann man doch die Sachen nicht guten Gewissens überlassen  :) ;) ;D
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Andi8111 am 25. Mai 2017, 10:45:23
unbeordert

Ich war zufällig noch am Dienstrechner. Abschnitt 5 der Zentralrichtlinie sagt im Bezug auf die Einkleidung beorderter Res aus, dass diese nach Maßgabe des ÜbTrTeils eingekleidet werden. Unser Servicepoint bekommt dann die Aufforderung gemäß Standardsoll auszuführen.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: DA40 am 02. Juni 2017, 19:45:55

Ich war zufällig noch am Dienstrechner. Abschnitt 5 der Zentralrichtlinie sagt im Bezug auf die Einkleidung beorderter Res aus, dass diese nach Maßgabe des ÜbTrTeils eingekleidet werden. Unser Servicepoint bekommt dann die Aufforderung gemäß Standardsoll auszuführen.

LHBw Berlin stattet mit Hinweis auf Reserveoffz auch mit Standardsoll aus, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch den ÜbTrTeil bedürfte...
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Deepflight am 03. Juni 2017, 11:46:47
LHBw Troisdord/Spich ebenfalls.
Aber eben nur beorderte Res, der Rest kriegt nur die Minimalausstattungg vom FwRes genehmigt.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Marschkompasszahl am 05. Juni 2017, 23:49:24
[...]der Rest kriegt nur die Minimalausstattungg vom FwRes genehmigt.

Ja blöd nur, wenn der zudem aus einer Teilstreitkraft kommt, die mit "grünen" Aktionen wenig am Hut hat...

Aber wozu gibt es die guten BW-Shops, in denen man vom Barettabzeichen und Helmbezug, über Zeltbahnen und Rucksäcke, bishin zu vollem Gerödel alles bekommt?! ;)

Damit ist es auch als unbeorderter Resi möglich, an Veranstaltungen teilzunehmen, die ein wenig mehr Engagement im Grünen erfordern -
ohne halbnackt dazustehen oder dem FwRes ein Gedicht aufsagen zu müssen.  :P
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: JuTheo am 06. Juni 2017, 17:54:32
[...]der Rest kriegt nur die Minimalausstattungg vom FwRes genehmigt.

Ja blöd nur, wenn der zudem aus einer Teilstreitkraft kommt, die mit "grünen" Aktionen wenig am Hut hat...

Also ich hatte ehrlich gesagt bis auf die besprochene Problematik hinsichtlich jeweils einer Feldbluse, Feldhose und Feldparka kein Problem und ich komme aus der Marine (was du vermutlich mit "der TSK, die mit "grünen" Aktionen wenig am Hut hat" meinst). Ich habe also auf jeden Fall bei der Einkleidung für unbeorderte Reservisten in Bonn alles bekommen, was man für grüne Aktionen braucht, vielleicht mit Ausnahme einer Zeltbahn und der Isomatte.

Aber vielleicht sind meine Ansprüche auch etwas niedriger. ;-) 
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 12. Juli 2017, 23:34:10
Ich war zufällig noch am Dienstrechner. Abschnitt 5 der Zentralrichtlinie sagt im Bezug auf die Einkleidung beorderter Res aus, dass diese nach Maßgabe des ÜbTrTeils eingekleidet werden. Unser Servicepoint bekommt dann die Aufforderung gemäß Standardsoll auszuführen.

Die entscheidende Formulierung steht in Abschnitt 7 (Ziff. 10250): "'Für die Dauer einer Übung." D. h. das, was nach Maßgabe des ÜbTrTeils über die Bestimmungen des Abschnitt 5 hinausgehend ggf. an Artikeln der Friedenszusatzausstattung empfangen wird, muss am Ende der Übung zurückgegeben werden.  Dass in der Praxis teilweise so verfahren werden mag, dem Reservisten die betreffenden Artikel aus Praktikabilitätsgründen zwischen Übungen zu belassen, steht auf einem anderen Blatt.

Und wie ich diese zitierten Nummern verstanden habe, gelten diese für ungeordnete Res.

Ziff. 10250 ist faktisch wohl nur für beorderte Reservisten relevant, denn nur diesen ist ja der Teilsatz Res zu belassen, so dass sich die Frage, welche darüber hinausgehenden Artikel sie ggf. für die Dauer einer Übung erhalten, nur bei Beorderten stellen dürfte. Ziff. 10254 gilt für Reservisten, die regelmäßg an DVag teilnehmen, unabhängig davon, ob sie beordert oder unbeordert sind. Da der Teilsatz Res, über den beorderte Reservisten verfügen, auf das Soll gemäß 10254 anzurechnen ist, wird 10254 allerdings überwiegend für unbeorderte Reservisten relevant sein.  Die häufigste Ausnahme dürften beorderte Reservisten sein, die nach Marine-Bord ausgestattet sind, denn diese werden über ihren BeordTrT nicht mit Feldbekleidung ausgestattet, können aber nach Maßgabe des 10254 dennoch Artikel der Feldbekleidung erhalten. Bei Reservisten, die in BVK/KVK beordert sind, finde ich (wie am 16.05. erwähnt) interpretationsfähig, nach welchem Ausstattungssoll sie auszustatten sind.
Die erwähnte Regelung, wonach häufig an DVag teilnehmende Reservisten bestimmte Artikel der Feldbekleidung zusätzlich erhalten können, dürfte somit vor allem für unbeorderte, bei Marine-Bord-Dienststellen beorderte sowie ggf. in KVK/BVK beorderte Reservisten relevant sein. Anderweitig beorderte Reservisten haben i. d. R. durch ihre Ausstattung mit dem Teilsatz Res, der ihnen anders als bestimmte Artikel der Friedenszusatzausstattung auch zwischen Übungen belassen wird, ohnehin ausreichend Artikel der Feldbekleidung und benötigen diese Zusatzartikel daher nicht.
So, ich hoffe das war jetzt verwirrend genug. ;)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: panzerjaeger am 28. August 2019, 14:45:52
Ich war heute als unbeorderter Reservist bei der (Wieder-) Einkleidung in der Servicestation in Berlin, und habe zu der von "Tommie" im Februar 2016 geposteten Liste ein paar Updates:

Folgendes habe ich NICHT bekommen:
1 Unterhemd, braun, kurzer Ärmel
1 Unterhose, oliv, lang
1 Socken, lang, steingrau-oliv, Paar
Der FW-Res erklärte mir dazu auf Nachfrage, dass man davon ausgeht, dass ich als bereits gedienter Socken und Unterwäsche noch im Bestand haben müsste.
Als Kampfschuh habe ich den HAIX Kampfstiefel, schwer Mod. 2018 bekommen - eine Auswahlmöglichkeit hatte ich nicht.

Was ich allerdings zusätzlich zu den Dingen auf Tommies Liste noch bekommen habe, ist ein Paar "Fingerhandschuh Kälte-/Nässeschutz" sowie einen kompletten Dienstanzug.
Auf Nachfrage beim FW-Res außerdem Dienstgradabzeichen, Litzen, Barettabzeichen und Namenschilder (sind bestellt). Außerdem wurde mir erklärt, das Reservistenkordeln nicht mehr zu tragen sind - das war ja bis vor kurzem wohl noch in der Schwebe.

Gruß aus Berlin,
der Panzerjäger.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: KlausP am 28. August 2019, 14:55:38
Zitat
... Der FW-Res erklärte mir dazu auf Nachfrage, dass man davon ausgeht, dass ich als bereits gedienter Socken und Unterwäsche noch im Bestand haben müsste. ...

Und die Aussage ist mMn so nicht richtig. Wenn Sie nicht beordert sind gehen die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach drei Jahren in Ihr Eigentum über und sind somit für die Bw nicht mehr existent. Das ist ja beim Schuhwerk genauso, dann hätten Sie auch keine Kampfstiefel bekommen dürfen. Oder wurde da alt gegen neu getauscht?
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: panzerjaeger am 28. August 2019, 15:06:53
So ganz nachvollziehbar fand ich die Aussage zur Unterwäsche auch nicht.
Da ich aber ohnehin zusätzliche Socken und T-Shirts bestellen wollte (mit einem Satz kommt man ja selbst bei einer zwei- bis dreitägigen DVag nicht wirklich aus), habe ich da nicht weiter nachgehakt.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Tommie am 28. August 2019, 17:38:36
... und habe zu der von "Tommie" im Februar 2016 geposteten Liste ein paar Updates: ...

Zunächst einmal vielen Dank für Deine Rückmeldung, Kamerad "Panzerjäger"!

Ich habe allerdings aktuell keinen Plan, ob die ...

... Zentralvorschrift "A1-1000/0-7000" im Kapitel 7 "Ausstattungssolls" unter der Nummer 10254 was der Reservist, der regelmäßig an DVags teilnimmt an Ausrüstungsgegenständen und Bekleidung erhält: ...

… überhaupt noch existiert bzw. was dort aktuell als Ausstattungssoll festgelegt ist!
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: LwPersFw am 29. August 2019, 05:56:01
Thema Bekleidung / Ausrüstung siehe hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65068.15.html

Für RDL insbesondere

+ in der A1-1000/0-7000 (VS-NfD)

u.a. Kapitel 5 + Kapitel 7


+ ARD-1000/0-7000b (offen)

Kapitel 1.6 Ausstattungssolls von RDL (RDL)

RDL (Inland) 10250
RDL (Ausland) 10251
RDL der RSU-Kräfte 10252
RDL bei regelmäßiger Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen 10254
Ausbildung zum Offizier der Reserve des Truppendienstes in der TSK Heer 10255
RDL als Teilnehmende an Einzelkämpferlehrgängen 10256
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 06. September 2019, 07:03:55

Und die Aussage ist mMn so nicht richtig. Wenn Sie nicht beordert sind gehen die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach drei Jahren in Ihr Eigentum über und sind somit für die Bw nicht mehr existent. Das ist ja beim Schuhwerk genauso, dann hätten Sie auch keine Kampfstiefel bekommen dürfen. Oder wurde da alt gegen neu getauscht?

Im Prinzip richtig, allerdings ist das Ausstattungssoll bei Reservisten, die für die Teilnahme an DVag eingekleidet werden, nicht ganz eindeutig und läßt auch die Interpretation zu, dass diese Reservisten unabhängig von der Drei-Jahres-Frist grundsätzlich keine Unterwäsche erhalten, jedenfalls befindet sich bei der Mengenangabe für die Unterwäsche ein Strich. Bei den Kampfschuhen (Paar) steht hingegen bei der Mengenangabe eine "1". Dies könnte erklären, dass zwar Kampfschuhe, aber keine Unterwäsche ausgegeben wurden.

So ganz nachvollziehbar fand ich die Aussage zur Unterwäsche auch nicht.
Da ich aber ohnehin zusätzliche Socken und T-Shirts bestellen wollte (mit einem Satz kommt man ja selbst bei einer zwei- bis dreitägigen DVag nicht wirklich aus), habe ich da nicht weiter nachgehakt.

Reservisten, die häufig an DVag teilnehmen, können allerdings beim zuständigen Kommandeur zusätzlichen Bedarf beantragen, zu dem u. a. auch zwei Unterhemden und zwei Paar Socken gehören.

Außerdem wurde mir erklärt, das Reservistenkordeln nicht mehr zu tragen sind - das war ja bis vor kurzem wohl noch in der Schwebe.

Wurde dies näher begründet? Im Thread "Reservisten Litze" wurde ja vom Nutzer "HosaBrack" zutreffend angemerkt, dass lediglich der gesetzliche Tragezwang entfallen sei, die Kordeln aber noch in der Vorschrift stünden. Oder wurde die Vorschrift zwischenzeitlich auch entsprechend geändert?
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 26. Februar 2020, 19:34:37
Thema Bekleidung / Ausrüstung siehe hier... (...)
+ in der A1-1000/0-7000 (VS-NfD) (...)
+ ARD-1000/0-7000b (offen)

Mangels aktuellem Zugang zum Intranet hierzu eine Frage:
In der A1-2630/0-9804 wird die ARD-1000/0-7000b, die ja erst im Februar 2019 als "offen" in Kraft getreten ist, nunmehr als "VS-NfD" aufgeführt.
Da die Inhalte der ARD-1000/0-7000b ja vermutlich auch deshalb aus der A1-1000/0-7000 in ein eigenständiges Dokument "ausgeklammert" wurden, um den Inhalt trotz Hochstufung der A1-1000/0-7000 zu "VS-NfD" weiterhin "offen" handhaben zu können, finde ich dies überraschend, zumal die Inhalte ja auch teilweise für Nicht-Bundeswehrangehörige relevant sind (Reservisten außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, Gäste, Praktikanten).
Handelt es sich insofern um ein redaktionelles Versehen, oder wurde die ARD-1000/0-7000b tatsächlich kurz nach Erscheinen ebenfalls von "offen" nach "VS-NfD" hochgestuft? Falls ja, war dies mit einer inhaltlichen Änderung verbunden?
Vielen Dank!
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Ralf am 26. Februar 2020, 19:50:15
Da musst du wohl den Erlasshalter/Verfasser fragen um eine belastbare Antwort zu bekommen.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 26. Februar 2020, 20:03:53
Da musst du wohl den Erlasshalter/Verfasser fragen um eine belastbare Antwort zu bekommen.

Es ging mir erstmal nur darum, ob die ARD-1000/0-7000b tatsächlich neuerdings als "VS-NfD" eingestuft ist, oder ob die Angabe in der A1-2630/0-9804 schlicht ein Irrtum/Druckfehler ist. Das kann ja jeder beantworten, der aktuellen Zugriff auf die ARD-1000/0-7000b hat, insofern wollte ich nicht gleich den Erlasshalter damit behelligen. ;)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2020, 13:11:24
Ja, das ist kein Problem: die ARD ist VS eingestuft.
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 27. Februar 2020, 13:47:34
Liebe Zahl,

Da Dein Interesse ja nun schon über Jahre fortbesteht, wäre eine Verbindungsaufnahme mit dem Erlasshalter doch zielführend, oder nicht?

(Anmerkung: Meinem S4 Bereich durfte ich die Vollzähligkeit meiner BAN bestätigen - die wissen also "hochoffiziell", was da drauf steht.
Schwerpunkt aber "Haltbarkeit" ABC / Helm / Brille, ggf. NRF Aussstattung.
Eine Aufforderung, doch nach der letzten RDL wieder "auszukleiden", habe ich wieder von S4 noch von BWB erhalten - trotz der Tatsache, dass ich noch ca. 0,5 x kompletter Satz 3 Farbzeugs zu Hause habe (alles, ohne das speziell zu bestellende) - dies gebe ich aber bei der nächsten Gelegenheit wieder ab).
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: 12345678 am 27. Februar 2020, 20:15:09
Ja, das ist kein Problem: die ARD ist VS eingestuft.

Besten Dank für die Bestätigung!

Da Dein Interesse ja nun schon über Jahre fortbesteht, wäre eine Verbindungsaufnahme mit dem Erlasshalter doch zielführend, oder nicht?

Nein, da meine Frage ja bereits dankenswerterweise von Ralf beantwortet wurde.
Und "über Jahre" besteht mein Interesse schon deshalb nicht, weil die ARD-1000/0-7000b überhaupt erst seit gut einem Jahr existiert und zumindest in den ersten Monaten definitiv "offen" war.  ;)
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: NHE am 12. April 2024, 11:02:47
Hallo zusammen,

kann jemand sagen welchen Umfang der Ausrüstung mir hier zugesanden wurde?

"ARD-1000/0-700b mit einem Teilsatz des Ausstattungssolls 10302 für Heimatschutzkräfte"

Gr
MKG
Ankaios
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: thelastofous am 12. April 2024, 11:25:10
Das siehst du doch spät. bei der Einkleidung.

Heimatschutz ist quasi schon fast alles was aktive Soldaten bekommen. Also mehrere FA, Sportanzug, DA, dazu Lochkoppel, Helm, Schießbrille und den großen Rucksack und das Taschenmesser. Dazu noch Halbschuhe, Kampfstiefel, Sportschuhe usw.

Der Zusatz Heimatschutz ist meines Wissens, das Taschenmesser und der große Rucksack
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: NHE am 12. April 2024, 11:37:52
..Taschenmesser, der ist gut.
Die Frage ist, mit nem Polo oder mit nem Kombi zur Einkleidung fahren.

Danke für die Info und Grüße
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: KlausP am 12. April 2024, 11:57:24
´n Smsrt sollte reichen.  :D
Titel: Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
Beitrag von: F_K am 12. April 2024, 12:56:20
Oder Lastenrad ...

Wir sprechen ja selbst bei Vollaustattung (ja, je nach Verwendung unterschiedlich) von 2 bis 3 großen Packstücken (wenn vernünftig verpackt - insoweit mag ÖPNV aufgrund des Gewichtes nicht unproblematisch sein - aber mit (Kleinst-) Fahrzeug kein Problem.