Ein OGefr kann keine höheren Erfahrungsstufen haben aufgrund einer zivilberuflichen Ausbildung. Von daher stimmt da irgend etwas nicht.
Und auch nicht der HptGefr. Msch bekommen -egal wo sie eingesetzt sind- keine höhere Erfahrungsstufe aufgrund einer zivilberuflichen Ausbildung.
Und LwPersFw schrieb schon, dass es auf den Diensteintritt kommt. Wenn dieser nach dem 01.01.2016 war, stimmt etwas an der Geschichte nicht.
Und meine Anmerkung zur ZAW bezog sich auf den Beitrag LwPersFw, in dem er die Zielgruppen schrieben hat. Wird jetzt jetzt aufgrund seines Berufes mit einem höh. Dienstgrad eingestellt, bekommt er das angerechnet bei der Erfahrungsstufe. Einer, in der selben Laufbahn, der noch ZAW macht, nicht. Und hier setzt mein Kommentar auf.
Ich empfehle dir das BBesG §§27 und 28 durchzulesen, da steht drin, was wie angewendet wird und das gilt ab Diensteintritt 01.01.2016.