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Zusammenfassung

Autor: Tommie
« am: 18. August 2013, 13:00:27 »

Genau so ist es ;) ! Und wer sich noch innerhalb der ersten 25 Wehrübungstage befindet hat zwar keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag, dafür aber auf dem Übungsplatz auf erhöhten Wehrsold!

Ach ja, HCRenegade, es wird trotzdem nicht "richtiger", nur weil weiß-der-Fuchs-wie-viele Grobmotoriker nicht in der Lage sind, ihren Dienstgrad richtig abzukürzen ;) !
Autor: SpitFire
« am: 18. August 2013, 12:54:09 »


Ab dem 25. WÜ-Tag (insgesamt) steht dir noch Leistungszuschlag zu (25,56 € pro Diensttag, gedeckelt bei 434 €/Kalenderjahr) - aber wenn das deine erste WÜ überhaupt ist, kommt dies nicht zum Tragen.


Das setzt aber voraus, dass der TE mob-beordert ist. Ist er das nicht, bekommt er zwar keinen Leistungszuschlag, kann aber ganz normal erhöhten Wehrsold bei besonderer zeitlicher Belastung beantragen, was wohl für den Übungsplatzaufenthalt interessant ist.
Autor: HCRenegade
« am: 18. August 2013, 12:30:05 »

Aber bevor Sie sich wieder in die aktive Truppe begeben, sollten Sie wissen, dass Ihr Dienstgrad nicht "HFw" (= Heeresfeldwebel!), sondern maximal "HptFw" ist ;)

Auch wenns hier immer wieder geschrieben wird (was ja im Grunde genommen auch richtig ist) - in der Truppe wird die Abkürzung "HFw" sehr viel häufiger verwendet, als hier so manchem Vorschriftenreiter lieb ist ;)

Aber wieder back 2 topic:

@ Rigger:

Ab dem 25. WÜ-Tag (insgesamt) steht dir noch Leistungszuschlag zu (25,56 € pro Diensttag, gedeckelt bei 434 €/Kalenderjahr) - aber wenn das deine erste WÜ überhaupt ist, kommt dies nicht zum Tragen.

Weiterhin gibts noch Verpflegungsgeld fürs WE, 7,20 € für jeden dienstfreien Tag (=Sa+So), falls du übers WE auf dem Übungsplatz sein solltest, entfällt das aber.

Alles weitere wurde ja bereits geschrieben.



Edit:
Zitat korrigiert
Autor: Tommie
« am: 18. August 2013, 12:22:02 »

Der Verdienstausfall Selbständiger errechnet sich sehr oft aus den Einkommensteuererklärungen mindestens des letzten Jahres, in dem dann für jeden Wehrübungstag 1/360 des Jahreseinkommens angesetzt wird! Hier hilft oft das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der USB, der dann schon sagt, was er als Nachweise haben möchte ;) !

Aber bevor Sie sich wieder in die aktive Truppe begeben, sollten Sie wissen, dass Ihr Dienstgrad nicht "HFw" (= Heeresfeldwebel!), sondern maximal "HptFw" ist ;) ! Denekn Sie mal drüber nach ...
Autor: KlausP
« am: 18. August 2013, 11:36:04 »

Von der Bundeswehr den Wehrsold entsprechend dem Dienstgrad gem. Wehrsoldgesetz: HptFw 14,27 €/Tag. DFu musst einen Antrag bei deiner Unterhaltssicherungsbehörde beim Landkreis/der kreisfreien Stadt stellen, der Vordruck wird bei deinen Einberufuungsunterlagen dabei sein. Wie hoch die Leistungen sind, kann dir aber wohl nur die USG-Behörde sagen, gerade weil du Selbständiger bist.
Autor: Rigger
« am: 18. August 2013, 11:28:46 »

Servus,

ich bin selbständiger Kaufmann und spiele mit dem Gedanken einer zweiwöchigen Wehrübung. Es gibt auch schon einen angedachten Termin. Nun stellt sich mir aber die Frage nach dem Verdienst, denn in den 2 Wochen in denen ich nicht selbstständig arbeite wird sich der Umsatz und somit mein Verdienst natürlich reduzieren. Ich will mich natürlich nicht bereichern aber zumindest sollte mein Verdiensttauffall annähernd gedeckt sein.

In den 2 Wochen wird es einen Übungsplatzaugenhalt von ca. 1 Woche geben.

Kann mir jemand sagen, was ich in den 2 Wochen in etwa an Vergütung bekommen würde?
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