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Autor Thema: Sohn seit Wegeunfall Querschnittsgelähmt, WDB anerkannt aber nur Hürdenlauf  (Gelesen 3738 mal)

Birke167

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Hallo,
am 22.04.verunfallte unser Sohn der bei der BW als ZS tätig ist auf dem Weg zur Kaserne, seitdem ist er Querschnittsgelähmt und im Klinikum. Er hätte die Klinik im November verlassen können, wenn sein Eigenheim barrierefrei umgebaut worden wäre. WDB wurde anerkannt, aber es passiert nichts was sein weiteres Leben und überleben mit dieser Einschränkung gewährleistet
Fragen wie ob er schon einen Rollstuhl bekommen hat der Straßenzulassung hat, wenn ja dann hat er lt.Paragr... keinen Anspruch auf Kfz Förderung, oder warten auf zwei Kostenvoranschläge für den Umbau des Hauses , aber sind sich noch nicht einig ob die Architektenrechnung übernommen werden kann, und dieser um überhaupt eine Firma beauftragen zu können seinen Bauplan erstellen muss. Die Ärzte in der Klinik haben schon gesagt das es Zeit wird da sich sein psychischer Zustand weiter verschlechtert und er sonst nicht mehr hoch kommt
Wir sind als Eltern total verzweifelt und wissen nicht mehr was wir tun können.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, und was kann man tun Er kann doch nicht noch Jahre in der Klinik bleiben weil kein Weg zum barrierefreien Wohnraum führt den er brauch um endlich wieder nACH hAUSE ZU KÖNNEN:
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KlausP

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Hat Ihr Sohn schon Verbindung zum Sozialdienst der Bundeswehr aufgenommen? Wer bremst denn den weiteren Fortschritt der Angelegenheit?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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In so einem Fall ist es ganz wichtig, dass der Sozialdienst mit in´s Boot geholt wird. Ich weiss nicht, in wieweit das schon passiert ist.
Die können auch mal Druck machen oder wissen, wer das kann.

Des weiteren sollte unbedingt die Heilfürsorge des zuständigen SanBereichs involviert werden.

Wenn es ein funktierendes Psychosoziales Netzwerg am Standort gibt, macht es Sinn den Fall deines Sohnes mal zum Gegenstand einer Sitzung dieses Netzwerkes zu machen. Gerade in der Zusammenarbeit ergeben sich durchaus auch Möglichkeiten.

Wenn das alles nicht hilft, dann kommt auch eine Eingabe an den Wehrbeauftragten in Frage- das geht auch per Mail z.B. Gerade wenn es systemimmanente Probleme gibt (also auf Deutsch- die aktuelle Vorschriften- und Rechtslage wird dem zu lösenden Problem nicht gerecht) kann der weiterhelfen.

Habt ihr einen Anwalt, der sich mit den Tücken der Bundeswehrverwaltung auskennt?

Ansonsten gute Besserung an deinen Sohn!
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LwPersFw

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Wenn eine anerkannte WDB vorliegt, erfolgt die Versorgung u.a. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und den ergänzenden Bestimmungen der Kriegsopferführsorge.

Ein Punkt dabei ist z.B. die Wohnungshilfe.

Zuständig ist das BAPersBw

unter diesem Link sind die Ansprechpartner, Infobroschüren und das Antragsformular zu finden.

http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/finanzielles/sozentschrecht/kropffuers/!ut/p/z1/hY5dC4IwFIb_kWfMzLxcHwRiJSjpzk2cdNhqOalh_fwWXUvv3fvBwwsINWBPo-7IaduT8V7i_LRcZGXGE87Xx_2MiWib8jI5hIxzqP4N0NdsQoJB0SqQnhFPM2IoAAGvNNI7GOzDGeUCar4PQV6ob43KbSN-QQrYGXv216sVyKfebXIBw71-sTC6fQBLOxOs/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DVN40A5GJ2T9O3027


Wie schon genannt, ist es wichtig den Sozialdienst und für die Zeit nach der Bw, den Berufsförderungsdienst mit ins Boot zu holen.


Hier auch das SVG... dort insbesondere Paragraph 85a

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html#BJNR007850957BJNG003406310


Meine Empfehlung:

Bitten Sie den Disziplinarvorgesetzten Ihres Sohnes um ein persönliches Gespräch, bei dem auch ein Vertreter des Sozialdienstes anwesend ist.

Dort schildern Sie Ihre Befürchtungen/Sorgen und bitten um aktive Unterstützung. Vor allem des Sozialdienstes.



Zum Punkt Architekt könnte die Datei im Anhang weiterhelfen (wohn.pdf)

"Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über Wohnungshilfe (§ 41 Abs. 4 SGB VII)"

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Vorgaben auch für die Wohnungshilfe gem. dem SVG gelten.
Aber zumindest sollte es vergleichbar sein.

Dort steht in Punkt 3.2

"Kosten einer Baumaßnahme werden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nur übernommen, wenn diese einfach und zweckmäßig ausgeführt wird und wenn bei größeren Baumaßnahmen (hinsichtlich Kosten und/oder Umfang der Maßnahme) der Versicherte Vergleichsangebote beibringt. Bei einer größeren Baumaßnahme sollte vom Unfallversicherungsträger ein sachkundiger Mitarbeiter des technischen Aufsichtsdienstes oder ein Architekt  bzw. Bausachverständiger eingeschaltet werden; dieser soll prüfen, ob das Projekt unter  Beachtung der angeführten Grundsätze behindertengerecht ist."
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Birke167

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Ja der Sozial Dienst der Bundeswehr ist involviert, aber davon hatten wir uns ehrlich gesagt mehr Unterstützung versprochen, fühlen uns ziemlich allein gelassen, haben uns jetzt an einen Anwalt gewendet, weil wir der Meinung sind ohne geht Garnichts mehr vorwärts.
Von Düsseldorf kommen immer nur Schreiben in denen die Paragraphen aufgelistet sind und die Info das eventuell ein Umbau etc. übernommen werden kann wenn..... und und  und. Das allerbeste ist der Umstand, das mein Sohn in Vorkasse treten muss, wenn die Baufirma beauftragt wird und dann entschieden wird, inwieweit eine finanz. Unterstützung gewährleistet wird. Den Architekten bezahlt er nun erst einmal selbst damit endlich eine Baufirmen gesucht werden kann und nicht wieder alles ins Stocken gerät.
Heute erreichte uns wieder die Nachricht, das die Architektenrechnung  eingereicht worden ist, ob die Rechnung so übernommen werden kann und den Anforderungen entspricht kann dann erst abschließend entschieden werden... Das war für uns ein Schlag ins Gesicht.
Mittlerweile hatten wir schon 3 Zusammenkünfte, wo die Ärzte und Therapeuten und die Mitarbeiterin des Sozialdienstes anwesend waren.
Nach einer Beschwerde an den Vorgesetzten meines Sohnes meinerseits, gab es dann die dritte Zusammenkunft wo dann auch ein Vorgesetzter dabei war und uns versprach dran zu bleiben das es endlich vorwärtsgeht. (14.Dez.2016) .
Uns wurde durch die Mitarbeiterin des Sozialdienstes mitgeteilt, das wir alle 14 Tage eine Fahrt in die Klinik beantragen können, wenn es weiter ist als 30km,(einfache Fahrt zur Klinik 89) wir sind anfangs jeden Tag gefahren, dann nur noch aller zwei Tage.Haben dann auch im August Reisekostenanträge abgegeben, heute erfuhren wir nebenbei, das diese von Düsseldorf nach Berlin gesendet wurden, dann wieder nach Doberlug Kirchhain und dann wieder zurück weil eine Unterschrift fehlte. Soviel dazu!!
Vorkasse bei den Umbauten geht schnell in die Tausende, aber mein Sohn wurde von der Mitarbeiterin des Sozialdienstes schon gefragt ob eine Möglichkeit besteht eine Finanzierung aufzunehmen.
Am 26.fahren wir wieder in die Klinik zur 4 Zusammenkunft , diesmal mit einem Anwalt. Mal sehen wer dann vor Ort ist außer Ärzte und Therapeuten.

Mein Sohn ist 30 Jahre, hat sich vor seinem Unfall ein Eigenheim gekauft, seine Freundin ist vor 14 Tagen ausgezogen, war alles zu viel für sie. Und nun geht einfach nichts vorwärts. Wie soll man da seelisch noch klar kommen, er sagt nur immer es macht Ihn fertig, dazusitzen im Krankenhaus und nichts machen zu können, alles hinnehmen zu müssen.
Von der BW sind selbst die Therapeuten enttäuscht, in der letzten Zusammenkunft gaben diese das auch zum Ausdruck indem sie dem beauftragten der BW zu verstehen gaben, das mein Sohn schlechter gestellt ist als ein Kassenpatient, und das so etwas gar nicht geht. Wenn man sich vorstellt das ein Tag in der Klinik 1000€ kostet und nichts vorwärtsgeht weil um jeden Euro gefeilscht wird.
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Papierberg

  • Gast

Erkundigen Sie sich beim Sozialdienst der Bundeswehr gezielt nach einer möglichen finanziellen Unterstützung durch die Deutsche Härtefallstiftung, Heinz-Volland-Stiftung und andere Institutionen im sog. Netzwerk der Hilfe. Von dort können in Not geratene Bundeswehrangehörige und ihre Familien neben den gesetzlichen Ansprüchen gerade bei Schicksalsschlägen und Ereignissen ähnlicher Tragweite Unterstützung bekommen. Nach meinem Kenntnisstand bemüht man sich dort auch gerade um schnelle und unbürokratische Hilfe.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und tatkräftigen Beistand.
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LwPersFw

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Wie bewertet denn Ihr Anwalt das bisherige Verfahren rund um den notwendigen behindertengerechten Umbau ?

Hat er Sie bei der Antragstellung und beim Schriftverkehr mit dem BAPersBw unterstützt ?

Hat der Vertreter vom Sozialdienst Ihren Sohn, bzw Sie zu allen möglichen Leistungen beraten ?

Wann ist das Dienstzeitende Ihres Sohnes ?

Der Sozialdienst wird "nur" unterstützen.
Und auch dort gibt es die guten Mitarbeiter...und die Anderen...

Auch wenn das jetzt hart klingt, aber Sie als Eltern werden die Last dieses bürokratischen Prozesses tragen müssen.

Seine Partnerin ist nicht mehr verfügbar. Er selbst im Krankenhaus, hat psychisch nicht die Kraft...



Ich kann Ihre Verbitterung verstehen, aber ich kann Ihnen versichern das Ihr Sohn als Zeitsoldat nicht schlechter gestellt ist als ein Kassenpatient.

Was die medizinische Versorgung betrifft eher besser.
Ich bin selbst behindert und habe eine medizinische Versorgung bekommen, von der ein Kassenpatient nur träumen kann...

Problem ist aber die Bürokratie in allen weiteren Fragen und die trifft auch jeden anderen Kassenpatienten.

Deshalb ist es gut das Sie einen Anwalt zur Unterstützung haben, denn es geht ja um noch viel mehr...das ganze Leben Ihres Sohnes muss neu geplant werden...
... und Alles erfordert Anträge...Schriftverkehr...Gespräche... etc.

Ich wünsche deshalb Ihrem Sohn und Ihnen viel Kraft und das doch noch alles einen guten Weg nimmt !!!
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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