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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: OffzMilFD 2017  (Gelesen 64007 mal)

mailman02

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #75 am: 24. März 2017, 10:28:52 »

Kurze Frage hierzu:

Wenn man als Ofw die Zulassung erhält, ist man dann Ofw (OA) bis zur Beförderung zum Oberfähnrich, richtig?
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KlausP

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #76 am: 24. März 2017, 10:36:21 »

Ja.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #77 am: 24. März 2017, 14:25:44 »

Nicht ab Zulassung sondern ab Übertritt in die neue Laufbahn (01.10. z.B.)
Es gibt nochmal ein gesondertes Schreiben nach Abschluss 90/5, in welchem dann aufgeführt ist, dass man ab Datum xy den Dienstgrad yz zu führen hat. Komplett unspektakulär, kein Antreten, keine Ernennung, hier dein Zettel, da steht's, mach dir die Litzen drauf, fertig.
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N0rdlicht

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #78 am: 24. März 2017, 14:42:10 »

Nicht ab Zulassung sondern ab Übertritt in die neue Laufbahn (01.10. z.B.)
Es gibt nochmal ein gesondertes Schreiben nach Abschluss 90/5, in welchem dann aufgeführt ist, dass man ab Datum xy den Dienstgrad yz zu führen hat. Komplett unspektakulär, kein Antreten, keine Ernennung, hier dein Zettel, da steht's, mach dir die Litzen drauf, fertig.

Das stimmt so nicht unbedingt . Wenn zum beginnt der Ausbildung eine Fachschule besucht wird, erfolgt der Dienstantritt bei der Schule meistens vor dem 01.10.. Dort wird findet dann meistens  auch ein Antreten mit den Beförderungen statt.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #79 am: 24. März 2017, 19:20:03 »

Zitat
Nicht ab Zulassung sondern ab Übertritt in die neue Laufbahn (01.10. z.B.)
Es gibt keinen "Übertritt", jedoch die Zulassung zur Laufbahn.
Auch wenn die Versetzung zur Fachschule im September ist, ist die Zulassung zur Lfb OffMilFD dann i.d.R. zum 01.10. und damit wäre das der früheste Zeitpunkt einer möglichen Beförderung. Es gab schon Jahrgänge, die wurden zum 01.10. zwar zugelassen, jedoch erst Ende Nov befördert; alles einer Frage der Planstellen (gewesen).
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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #80 am: 24. März 2017, 20:11:01 »

Zitat
Es gibt keinen "Übertritt", jedoch die Zulassung zur Laufbahn.

Ok, unglücklich von mir formuliert. Die Ausgangsfrage lies sich für mich so, als wenn der Zeitpunkt gemeint wäre zu dem man eröffnet bekommt ausgewählt worden zu sein.

Kann man das denn überhaupt "Beförderung" nennen? So ganz ohne Ernennungurkunde und Eröffnung? Ich meine dabei nicht vom Oberfeldwebel zum Oberfähnrich sondern vom Hauptfeldwebel zum Oberfähnrich.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #81 am: 24. März 2017, 20:13:37 »

Das ist in der Tat keine Beförderung vom HptFw zum OFähnr. Es ist ein Lfb-Wechsel.
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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #82 am: 24. März 2017, 21:02:17 »

...Auch wenn die Versetzung zur Fachschule im September ist, ist die Zulassung zur Lfb OffMilFD dann i.d.R. zum 01.10. und damit wäre das der früheste Zeitpunkt einer möglichen Beförderung.
Ich bin davon ausgegangen, dass der 01.10. bereits Doc war durch die vorherigen Beiträge und wollte nur darauf hinaus, dass es eben nicht nur ein Schreiben sein muss wonach man zum Tag Y einfach nur die Litzen rauf macht und fertig sondern durch aus eine gewisse Form stattfinden kann.

...Kann man das denn überhaupt "Beförderung" nennen? So ganz ohne Ernennungurkunde und Eröffnung? Ich meine dabei nicht vom Oberfeldwebel zum Oberfähnrich sondern vom Hauptfeldwebel zum Oberfähnrich.

Es gibt eine Ernennungsurkunde vom Hauptfeldwebel zum Oberfähnrich.
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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #83 am: 24. März 2017, 21:03:17 »

Ups das Doc sollte fix heissen.
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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #84 am: 24. März 2017, 21:31:22 »

Zitat
Es gibt eine Ernennungsurkunde vom Hauptfeldwebel zum Oberfähnrich.

Ich kenne nur dieses besagte Schreiben à la "Mach dir ab dann und dann die Litzen drauf und nenn dich OFR". Urkunde hab ich noch nicht gesehen. Vielleicht so'n selbstgebautes Ding an den Fachschulen?
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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #85 am: 24. März 2017, 21:35:17 »

Das kann ich momentan nicht ausschliessen, da diese gerade nicht vorliegt. Ich prüfe am Montag mal wer da unterschrieben hat.
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Wüstensand

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #86 am: 24. März 2017, 23:06:30 »

Eine Urkunde habe ich vom Wechsel F zu FR auch nicht bekommen, eben nur das besagte Schreiben.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #87 am: 25. März 2017, 06:15:40 »

Nach der Zulassung führen Unteroffiziere den Dienstgrad Fahnenjunker, Feldwebel den Dienstgrad Fähnrich und Hauptfeldwebel den Dienstgrad Oberfähnrich. Stabsunteroffiziere führen im Schriftverkehr bis zur Beförderung zum Fähnrich, Oberfeldwebel bis zur Beförderung zum Oberfähnrich, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel bis zur Beförderung zum Offizier ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz Offizieranwärter. Die neue Dienstgradbezeichnung ist schriftlich mitzuteilen. Die Umbenennung wird mit dem Zugang der Mitteilung über die Laufbahnzulassung wirksam.
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IT-Panther

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #88 am: 28. März 2017, 09:22:15 »

Und hat jemand schon neue infos erhalten ?
Will endlich wissen ob ich genommen bin oder nicht.
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MADLarry

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Antw:OffzMilFD 2017
« Antwort #89 am: 28. März 2017, 09:36:38 »

Nichts offizielles..Bisher nur Buschfunk
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