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Autor Thema: Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit  (Gelesen 3032 mal)

bexhead

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Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« am: 06. Juni 2017, 23:44:17 »

Hallo zusammen,

ich bin derzeit auf 2 Jahre festgesetzt (noch innerhalb der Ausbildung) und würde mich gern bei der Polizei für den Ausbildungsbeginn Oktober 2018 bewerben.

Kann mir jemand sagen, ob die Bundeswehr mich hierfür im Okotober 2018 "gehen lassen" würde, oder dies erst in  2 Jahren (dies wäre bis 31.01. 2019) möglich wäre.

Die Frage ist, ob dies grundsätzlich möglich wäre und wenn ja ob mir jemand den regulären Weg hierzu sagen kann.

Die Gründe "wieso" usw. sind aus meiner Sicht für meine Frage erstmal nicht relevant.

V
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SGBunny

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #1 am: 06. Juni 2017, 23:48:12 »

Weder das eine noch das andere würde ich sagen.
Diese Zwischenfestsetzung ist nur dazu da einen Anwärter bei nicht-bestehen der Laufbahn-Ausbildung entlassen zu können.
Deine Verpflichtungszeit liegt bei 8/9/12/13 Jahren, je nach Laufbahn etc.

Mfg
Bunny
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F_K

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #2 am: 07. Juni 2017, 07:05:15 »

Welche Verpflichtungszeit und Laufbahn?
ZAW?
Probezeit?
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BulleMölders

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #3 am: 07. Juni 2017, 07:33:59 »

Nach dem Beitrag hier:
Moin!
bei mir gehts auch am 02.01.2017 in Celle los  :)
Ist der TE knapp vor ende der Probezeit.
Und nach den sonstigen Beiträgen zu urteilen, scheint es die Feldwebellaufbahn zu sein.

Aber das ist doch alles nebensächlich, denn wie SGBunny schon geschrieben hat, ist die Wahrscheinlichkeit doch äußerst gering, dass der Dienstherr den TE aus seine Verpflichtung entlässt.
Einzige Möglichkeit für den TE, bis Ende des Monats kündigen, ohne zu wissen ob er bei der Polizei genommen wird.
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MiraC

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #4 am: 07. Juni 2017, 20:42:24 »

Mir ist dieses hin und her ja irgendwie schleierhaft. Ist das schon immer so gewesen?
Ich weiß von einigen Kameraden, die "nur" FWDL gemacht haben um dann zur BPol zu gehen, dass kann ich nachvollziehen und verstehen.
Wenn man sich aber auf die Fw Laufbahn bewirbt und dann nach zwei Jahren zur Polizei will, so ganz verstehe ich das nicht.
Frag mich auch, was bei der Polizei so toll sein soll.
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bexhead

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #5 am: 07. Juni 2017, 21:47:47 »

Vielen Dank für die Antworten.
Jetzt bin ich ein bisschen schlauer.

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CIRK

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #6 am: 07. Juni 2017, 23:14:37 »

...Frag mich auch, was bei der Polizei so toll sein soll.
Na diese Frage ist doch einfach zu beantworten, bei der Polizei lockt die Aussicht auf den Beamtenstatus, während für die meisten SaZ nach 12 Jahren Schluß ist und sie sich neu orientieren müssen.
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Ralf

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #7 am: 08. Juni 2017, 05:25:06 »

Zitat
während für die meisten SaZ nach 12 Jahren Schluß ist
Was ja so auch nicht mehr stimmt. Bspw: die strukturelle Chance für UmP  liegt zwar bei 40-45% (also weniger als die Hälfte wäre), aber es bewirbt sich ja auch nicht jeder.
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A-Bomb

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #8 am: 09. Juni 2017, 18:24:10 »

Ich würde sagen bei der Polizei kann man sich hinsichtlich der Verwendungsbreite vielfältiger weiter entwickeln. Dazu hat man einen abwechslungsreicheren Berufsalltag, jeder Tag ist anders.
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Dran, Drauf, Drüber!

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Ralf

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Antw:Bewerbung Polizei während Verpflichtungszeit
« Antwort #9 am: 09. Juni 2017, 20:12:01 »

Das Gras des Nachbarn ist immer grüner. In meinem Bekanntenkreis habe ich einige Polizisten und Polizistinnen. Die beneiden uns aufgrund unserer Arbeitszeiten und geregeltem Alltag und den Aufstiegsmöglichkeiten (Laufbahndurchlässigkeit).
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