Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 13:34:05
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: AVZ Marine  (Gelesen 4215 mal)

SteveMosh90

  • Gast
AVZ Marine
« am: 14. Januar 2017, 17:12:43 »

Kennt jemand die aktuellen Auslandsverwendungszuschläge der jeweiligen Auslandseinsätze der Marine? Ich finde leider nichts brauchbares im Netz.

LG Steven
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:AVZ Marine
« Antwort #1 am: 14. Januar 2017, 17:46:39 »

Ihre Frage ist absolut unglücklich formuliert! Es gibt keine "Auslandsverwendungszuschläge nur für die Marine"! Wenn eine Marineeinheit in einen Einsatz geschickt wird, wie z. B. in den UNIFIL-Einsatz im östlichen Mittelmeer, dann bekommen die Soldaten den AVZ, der für diese Mission gezahlt wird. Das kann für den Hafen von Limassol anders geregelt sein als für die "Area of Maritime Operations" vor dem Libanon, ist aber für alle Soldaten, unbeachtet des Dienstgrades einheitlich!

Die Dokumente, die alle AVZ-Sätze und Besonderheiten zusammen fassen stehen im IntranetBw und gehen jemanden, der noch kein Soldat ist, in der dort veröffentlichten Form nichts an! Werden Sie Soldat, beenden Sie Ihre GA, werden Sie zum Boardingsoldat ausgebildet und "Combat Ready", dann reden wir weiter! Und bis dorthin fließt noch viel Wasser den Neckar hinunter und es wird sich so manche AVZ-Satz ändern (Hoch- oder Runterstufung!), es wird eventuell der eine oder andere Einsatz dazu kommen, es wird möglicherweise der eine oder andere Einsatz weg kommen, also ... bleiben Sie entspannt, was wir Ihnen jetzt dazu sagen könnten, wäre nur unnützes Wissen und dann, wenn Sie so weit sein können, ohnehin überholt!
Gespeichert

SteveMosh90

  • Gast
Antw:AVZ Marine
« Antwort #2 am: 14. Januar 2017, 18:29:48 »

Okay die Antwort war eindeutig, danke für die Hilfe.

Ein schönes Restwochenende noch  :)
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de