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Autor Thema: Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?  (Gelesen 8955 mal)

RudelWusel

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Moin,

Meine Freundin, SanOA, befindet sich derzeit für ihr PJ in Tansania. Nun hat sie sich dort über die Feiertage mit (v.a.) Malaria Tropica angesteckt. Im dortigen KH ist sie zwar medikamentös mit Artemisin und Cotrimoxazol versorgt worden, hatte aber nur kurz besserung gezeigt.
Sie hat eine Reisekrankenversicherung, die zwar die Behandlung vor Ort zahlt, allerdings wünscht der Ärztliche Berater der Versicherung die Rückreise mit Behandlung in DE. Eine Rückholung würde nicht übernommen werden, privat zahlen würde sich auf mehr als 40.000 Euro belaufen. Die reguläre Rückreise ist für den 14.01. geplant, allerdings stellt sich die Frage, ob das der Gesundheitszustand zulässt. Aktuell wird sie in ein besseres Krankenhaus nach Kenia verlegt.

Jetzt die Frage:

Besteht die Möglichkeit, dass die BW eine solche Rückholung organisiert, durchführt und/oder zumindest bezahlt?

Selbstverständlich werde ich am Montag im SanZentrum anrufen, möchte bloß schon vorher eventuelle Infos sammeln.

Vielen Dank,

Rudel
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ulli76

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #1 am: 07. Januar 2017, 19:24:45 »

Nein, die Bundeswehr wird das weder organisieren noch bezahlen. Ein guter SanBereich kann aber durchaus anderweitig Hilfe leisten.
ADAC plus Mitglied oder so ist sie nicht? Und nochmal genau in die Versicherungsunterlagen schauen wegen Rückholung.

Die Bundeswehr kann nur in Ländern unterstützen in denen sie selber vor Ort ist -aber auch das ist begrenzt, wenn z.B. kein eigener Transportraum zur Verfügung steht. Ansonsten erst ab der Landesgrenze. Manchmal kann man mit verbündeten Nationen was deichseln was innereuropäischen Landtransport angeht. Lufttransport ist so gut wie unmöglich.

Im Zweifel wird sie in den sauren Apfel beissen müssen und den Transport selber zahlen müssen. Als SanOA wird sie das in absehbarer Zeit wieder abbezahlt bekommen. Vielleicht besser als in einem afrikanischen Krankenhaus zu liegen.
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justice005

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #2 am: 07. Januar 2017, 20:42:40 »

Was hat die Freundin denn für einen Status? Ist sie dienstlich dort, also im Auftrag der Bundeswehr? Ist sie dorthin kommandiert? Sie ist doch sicher nicht privat dort unten?

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RudelWusel

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #3 am: 07. Januar 2017, 20:58:53 »

Hallo, Danke schonmal.

Die ADAC plus Mitgliedschaft habe ich tatsächlich vergessen, danke für den Hinweis!

Jetzt warten wir mal die nächste Untersuchung vom Arzt morgen ab. Wenn alles glatt läuft, bleiben wir dabei, dass der regulär gebuchte Rückflug genutzt wird. Ich wollte mich nur schon im Vorfeld informieren, auf was wir achten müssen, sobald es ihr wirklich noch schlechter gehen sollte und es nicht mehr vertretbar wäre, sie die Woche noch warten zu lassen.


Wenn sie wieder im Lande ist, wird sie sehr wahrscheinlich stationär irgendwo aufgenommen. Muss das ein BwK sein, oder wäre ein ziviles mit entsprechender Fachabteilung auch möglich?

@justice005: ohne Kommandierung. Auch wenn das Studium über die Bundeswehr läuft.

Danke,

Rudel
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Andi8111

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #4 am: 07. Januar 2017, 21:09:40 »

PJ fällt in die Beurlaubung, da gibt es keine Kommandierungen. Ich hoffe, Sie hat die Reise angezeigt...
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RudelWusel

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #5 am: 07. Januar 2017, 22:00:02 »

Hat sie, keine Sorge!

Jetzt mal abwarten, am Montag weiß ich mehr. Vielen Dank!
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ulli76

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #6 am: 07. Januar 2017, 23:01:43 »

In welches Krankenhaus sie kommt fällt wieder in den Verantwortungsbereich des zuständigen SanBereichs. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. So hat die Bundeswehr eine enge Kooperation zwischen BWK Hamburg und Bernhard-Nocht-Institut (das ist das Hamburger Tropeninstitut mit großer Expertise)- das bietet sich z.B. an, wenn das geographisch Sinn macht.

Bin ja schon ein bisschen raus aber zivile Krankenhausaufenthalte müssten immernoch genehmigungspflichtig sein. Die Kostenübernahme muss im Vorfeld geklärt werden.

Ebenso muss man sich über den Transport zwischen Flughafen und Krankenhaus Gedanken machen.

Bei all diesen Fragen kann aber der SanBereich helfen.

Dann sollte noch geklärt werden, ob sie aus Infektionsschutzsicht überhaupt fliegen kann- dabei kann ggf. die deutsche Botschaft oder der zuständige Arzt der Versicherung unterstützen. Gerade bei Tropenkrankheiten muss man da vorsichtig sein. Nicht dass sie am Ende am Flughafen festhängt.
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Papierberg

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #7 am: 08. Januar 2017, 09:10:49 »

Wegen all dieser Fragen könnte es sinnvoll sein, den LSO des Streitkräfteamtes zu kontaktieren, der für deutsche Soldaten im Ausland eine koordinierende Funktion einnimmt.
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ulli76

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #8 am: 08. Januar 2017, 11:17:52 »

Das ist eine gute Idee. Wenn das nicht der SanBereich eh schon macht.
Ansonsten fällt mir noch der jeweilige Militärattache an den Botschaften ein. Die können auch unterstützen.

An dem Beispiel sieht man aber auch wie wichtig es ist, dass auf Auslandskrankenversicherung incl. Rückholoption geachtet wird. ich hab in meiner Dienstzeit ein paar Fälle gehabt, wo das echt schief gelaufen ist. Das geht schon beim Skiurlaub in Österreich oder der Schweiz los, wo der Soldat sich plötzlich mit gebrochenem Haxn in einer teuren Sportklinik wiederfindet und nicht nach Deutschland kommt, weil wir eben nicht mal so mit nem KrKw über die Grenze fahren und ihn abholen können.
ADAC plus Mitgliedschaft ist z.B. eine Möglichkeit. Die fliegen wirklich jeden internationalen Flughafen an. Ein Kamerad hat sich mal den Spass gemacht und wegen Kabul gefragt- ja auch der wird angeflogen.

Genauso habe ich aber auch schon erlebt, wie die Bundeswehr einiges in Amtshilfe möglich macht. Das hängt aber in der Regel an eigenen Transport- und Versorgungsmöglichkeiten.
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F_K

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #9 am: 08. Januar 2017, 11:39:09 »

Offtopicfrage:

Ich dachte, das PJ ist Teil der praktischen Ausbildung zum Arzt - sollte man nicht da hingehen, wo man maximal lernen kann - also ein hohes Niveau der Versorgung hat?
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Andi8111

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #10 am: 08. Januar 2017, 11:56:17 »

Das ist dem Grunde nach richtig. Aber als zukünftiger Sanitätsoffizier zu lernen, wie man unter widrigsten Umständen arbeiten muss, ist ja auch nicht so verkehrt ;)
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F_K

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #11 am: 08. Januar 2017, 12:11:01 »

OK, dem Grunde nach verstanden.

Wobei ZSan ja selbst im Einsatz ein Versorgungsniveau wie "zu Hause" anbietet - lediglich nach einem Gefecht "anfangst" etwas anders.
(Das wäre dann z. B. in LA zu vermitteln - die Behandlung von Schussverletzungen).
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Ralf

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #12 am: 08. Januar 2017, 12:26:33 »

Das ist halt -wie öfters- ein zweischneidiges Schwert: muss ich das Risiko eingehen, dort ein PJ zu machen? Ist nichts anderes als die Anträge auf Teilnahme an den EK-Lehrgängen auf freiwilliger Basis. Auch das kann schief gehen.
U.U. verbaut man sich damit die komplette Zukunft.
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ulli76

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #13 am: 08. Januar 2017, 14:04:46 »

Die Ableistung von Ausbildungsabschnitten im Ausland ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft- z.B. bisher kein Verzug im Studium, der Auslandsaufenthalt darf das Studium nicht verzögern, ein SLP in der Landes- oder dortigen Ausbildungssprache ist gefordert.

Ansonsten haben Auslandsaufenthalte durchaus positive Aspekte: Sie erweitern den Horizont, fördern Sprachkenntnisse, man lernt andere Krankheitsbilder und Versorgungsstrukturen kennen, teilweise darf man in anderen Ländern als Student mehr Maßnahmen durchführen bzw. ist selbständiger für die Patientenversorgung verantwortlich.

Z.B. werden auch gezielt Weiterbildungen in Johannesburg für angehende Chirurgen gefördert, weil dort z.B. viel mehr Schusswunden vorkommen und man deutlich mehr traumatologische Erfahrung unter speziellen Bedingungen sammeln kann. Des weiteren gibt/gab es eine Kooperation mit einem Krankenhaus an der Elfenbeinküste.
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StOPfr

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Antw:Schwerer Krankheitsfall im Ausland, mögliche Rückholung?
« Antwort #14 am: 08. Januar 2017, 14:24:45 »

Die Begründung von ulli für Ausbildungsabschnitte von angehenden Medizinern im Ausland kann ich gut nachvollziehen. Für mich macht das Sinn, denn es gibt an "exotischen" Plätzen sicher mehr, andere und ungewöhnlichere Krankheitsbilder, als wir uns das in Mitteleuropa vorstellen können.
Darauf, dass Auslandsaufenthalte grundsätzlich, unter Beachtung gewisser Risiken, zu begrüßen sind, kann man sich sicher schnell verständigen.     
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