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Autor Thema: Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten  (Gelesen 94843 mal)

CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #135 am: 13. Juli 2016, 11:03:10 »

Nein. Verteidigung ist nationale Kompetenz - da gillt kein EU Recht.
Das war vor dem besagten Urteil ja auch immer die Begründung, dass für Soldaten die EU-AZR nicht umgesetzt wurde. Durch das Urteil wurde dies jedoch als unzulässig dargestellt und damit war die Bundeswehr gezwungen zu handeln. Das Ergebnis ist der neue Paragraph 30c SG und die SAZV.
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Andi

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #136 am: 14. Juli 2016, 16:54:22 »

Das war vor dem besagten Urteil ja auch immer die Begründung, dass für Soldaten die EU-AZR nicht umgesetzt wurde. Durch das Urteil wurde dies jedoch als unzulässig dargestellt und damit war die Bundeswehr gezwungen zu handeln. Das Ergebnis ist der neue Paragraph 30c SG und die SAZV.

Nein, die Bundeswehr ist und war zu gar nichts gezwungen. Das deutsche Parlament schon. Und gefehlt hat eine pauschale gesetzliche Grundlage für eine pauschale Ausnahme der Streitkräfte für die EU-AZR, die eben rechtlich möglich ist, sie muss aber halt auch geschaffen werden.
Aber eben das wurde über Jahre nicht getan und so wütet - wie beim Soldatengleichstellungsgesetz, wo der Ablauf mehr oder weniger identisch war - am Ende eben unsachgerechter Aktionismus, anstatt geplantem und sachgerechtem Umgang mit dem Themenkomplex.

Gruß Andi
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CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #137 am: 14. Juli 2016, 18:09:53 »

Wenn der Gesetzgeber etwas beschließt ist die Bundeswehr natürlich gezwungen dies umzusetzen.

Das von mir verlinkte Urteil wiederum hat dazu geführt, dass eben dieser Gesetzgeber seine langjährige Haltung, dass Soldaten keine Arbeitnehmer im Sinne der EU-AZR seien, aufgeben musste.

Die, auch von der EU-AZR vorgesehenen, Ausnahmemöglichkeiten und Abweichungen wurden genutzt, aber es war halt nicht mehr möglich die Streitkräfte in Gänze auszunehmen.

Die Fälle, wo es die Besonderheiten einer Armee nicht zulassen, dass streng nach den Vorgaben der EU-AZR gehandelt wird sind mit den Ausnahmen abgehandelt, der Rest lässt sich doch wunderbar im Grundbetrieb ableisten, da hier genügend Möglichkeiten bestehen mit den Abweichungen auch hier den Besonderheiten der Bw Rechnung zu tragen.


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miguhamburg1

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #138 am: 14. Juli 2016, 19:01:56 »

@ CIRK, ich habe den Eindruck, als hätten Sie den Inhalt der Zuschriften von F_K und Andi nicht richtig verstanden.

Der Bundestag war nur gezwungen, überhaupt etwas zu regeln, um keinen ungeregelten Raum zu hinterlassen. Das hatte er bezüglich der Arbeitszeitrichtlinie eben nicht gemacht und hat vollkommen unnötig Zeit verstreichen lassen. Und aufgrund fehlender gesetzlicher (Ausnahme-) Regelung musste schließlich das BMVg die neue Vorschrift einführen. Dass dies - nach treudeutscher 200-prozentiger Juristenbeamtenmentalität - letztlich in vielen Fällen schlicht nicht der Wirklichkeit im Truppenalltag entspricht (Andi sprach von Akionismus), war zu erwarten und ist auch teilweise eingetreten.

Also, noch einmal, da die Streitkräfte nationale Angelegenheit sind, hätte der Bundestag eine gesetzliche Regelung für seine Streitkräfte beschließen können, die von der EU-AZRL abweicht. So, wie es die Niederländer und andere Staaten auch taten, um für ihre Streitkräfte Arbeitszeitregelungen zu behalten, die den Besonderheiten dieses Dienstbetriebs besser entsprechen.
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CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #139 am: 14. Juli 2016, 19:20:58 »

Ich hab das schon verstanden. Es sind ja auch Abweichungen enthalten. Das die Regelungen in anderen Staaten unterschiedlich sind ist auch klar. Die Streitkräfte dort müssen sich natürlich auch deren Rahmenbedingungen anschließen. In Deutschland haben die OrgBereiche mit dem BMVg nun halt das entwickelt was wir jetzt vor uns haben und was auch an den Gegebenheiten in Deutschland ausgerichtet ist.

Wie ein anderer Teilnehmer schon gepostet hat, wird das ja im Moment alles auch auf den Prüfstand gestellt.

Wie die Regelung in den anderen EU Ländern ist kann ich natürlich nicht sagen, aber bei den Ländern, die die EU-AZR auch umgesetzt haben, werden die Regeln so weit von denen in Deutschland auch nicht weg sein.

Gemäß dem augengeradeaus Blog gehört die Niederlande auf jeden Fall schon einmal zu den Ländern, die die Regelung auch umgesetzt haben.

Welche Probleme sehen Sie denn, die hier Den Alltag behindern?
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funker07

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #140 am: 14. Juli 2016, 19:57:59 »

Nö, beide haben eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dies kann bei uns durchaus genauso wie bei den Niederländern passieren.
Würde mich wundern, wenn deren Rahmenbedingungen so viel anders sind, als bei uns.

Als Probleme fallen mir ein: Zwingend Dienstfrei nach 24h Wache o.Ä. Für einen Wochenendpendler, der in einem ruhigen OvWa- oder UvD-Dienst genug schlaf bekommen hat, definitiv ein Nachteil.
Probleme bei Truppenübungsplatzaufenthalten.
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CIRK

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #141 am: 14. Juli 2016, 20:20:04 »

Das Thema Ruhezeit ist bei meinen Leuten auch durchaus kontrovers in der Diskussion - mit wechselnden Fronten ...  ;)
Mi auf Do OvWa ist gerade bei den Fernpendlern sehr beliebt. Aber auch an den sonstigen Tagen bleiben bei uns trotz Ruhezeit noch 6 Stunden Mehrarbeit übrig in Verbindung mit der deutlich besseren Regelung am Wochenende und der Mi/Do-Situation passt das schon.

Truppenübungsplatz läuft eigentlich wie immer.
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FoxtrotUniform

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #142 am: 24. August 2016, 20:46:51 »

Mangels WAN Bw Anbindung auf meiner Dienstreise  (da ist doch tatsächlich mein BWI Notebook abgeraucht, folgende Frage: Wird eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit bei uns in der SAZV bereits berücksichtigt? Wir diskutieren hier fleißig, ich behaupte aus dem Bauch raus Nein.
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Ralf

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #143 am: 24. August 2016, 20:51:12 »

Du meinst, sie zählt in die 41h rein? Nein, das wäre ja unsinnig, weil dann würde man eh keine mehr genehmigen können.
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KlausP

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #144 am: 24. August 2016, 20:52:36 »

Wer kommt denn ernsthaft auf die Idee, dass das in die Dienstzeit einzurechnen wäre? Das war es ja noch nie.
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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #145 am: 24. August 2016, 22:02:58 »

Wer kommt denn ernsthaft auf die Idee, dass das in die Dienstzeit einzurechnen wäre?
Die Arbeitszeitverordnung dient dem Schutz des Soldaten und soll Überlastung vorbeugen.
Wie funktioniert das, wenn der Soldat abends für einen anderen Arbeitgeber tätig wird?

Ich meine, dass die Zeit auch aktuell nicht berücksichtigt wird und finde das auch gut so. Völlig abwegig ist es allerdings nicht.

Das war es ja noch nie.
Den Scheiß hab ich leider schon viel zu oft gehört. Meistens von Leuten, die ihren Standpunkt nicht anders begründen konnten.
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KlausP

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #146 am: 24. August 2016, 22:46:13 »

Die Bundesnebentätigkeitsverordnung gilt ja nicht nur für die Bundeswehr sondern für alle Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bnv/gesamt.pdf Diese Verordnung gab es schon lange vor Inkraftsetzung der SAZV.
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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #147 am: 25. August 2016, 08:59:28 »

Die Frage ist im Zusammenhang mit den Feuerwehren einiger Städte in NRW aufgetaucht. Dort werden Nebentätigkeiten wegen der EU Arbeitszeitrichtlinie nicht genehmigt bzw. der Umfang bestehender Genehmigungen eingeschränkt. Grundsätzlich ein interessanter Aspekt, der sicher auch bereits auf EU Ebene diskutiert wurde. Emotionslos betrachtet wäre es zielführend , eine Nebentätigkeit bei den 41 Stunden zu berücksichtigen.
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Andi

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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #148 am: 25. August 2016, 15:59:11 »

Soldaten sind im Rahmen der Genehmigung von Nebentätigkeiten darüber zu belehren, dass sie Nebentätigkeiten nur insoweit nachkommen dürfen, dass dabei die Vorgaben der SAZV bzw. eigentlich der EU-Arbeitszeitrichtlinie eingehalten werden. Soll heißen: Rechtlich sind die Vorgaben der EUAZR auch für die Nebentätigkeiten voll umzusetzen, praktisch hat das aber der Soldat und nicht der Dienstherr zu überwachen und geleistete Arbeit in Nebentätigkeit sind durch den Dienstherren auch nicht zu erfassen.
Faktisch begeht ein Soldat - trotz genehmigter Nebentätigkeit - aber ein Dienstvergehen, wenn er - auf Grund dieser Nebentätigkeit - über die 48 Wochenstunden Dienstzeit im Schnitt über einen 12-Monatszeitraum gesehen hinauskommt. Aber wie soll man das nachweisen?

Gruß Andi
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Antw:Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten
« Antwort #149 am: 25. August 2016, 21:46:02 »

Verdeutlicht gut die Sachlage Nebentätigkeit vs. EU-AZR


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