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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 01. Oktober 2017, 08:20:48 »

Naja, "Germany" ist immer falsch.
Autor: CIRK
« am: 01. Oktober 2017, 08:18:26 »

Auch für diese Abzeichen gilt die Vorschrift, die ja in diesem Thread schon mehrfach genannt wurde. An dieser Stelle darf ein Verbandsabzeichen oder ein internes Verbandsabzeichen getragen werden.  In der Vorschrift kann auch nachgelesen werden, dass immer nur ein Internes Verbandsabzeichen getragen werden darf.
Autor: Marschkompasszahl
« am: 30. September 2017, 22:16:56 »

Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Vielleicht habe auch ich mich falsch ausgedrückt.
Es geht mir um diese Abzeichen:



Autor: F_K
« am: 17. September 2017, 18:44:58 »

Liebe MKZ:

Die Vorschrift beantwortet alle Deine Fragen vollumfänglich - ist sogar im Internet durch die BW verfügbar gemacht.

Hilfestellung:
- Verbandsabzeichen sind die Abzeichen der Grossverbände (die sind in der Vorschrift mit Bild drin, geht notfalls auch ohne Lesekenntnisse)
- interne Verbandsabzeichen gibt es ab selbstständige Einheit aufwärts ( also meistens ab Btl Ebene)
Autor: CIRK
« am: 17. September 2017, 17:08:59 »

Am einfachsten und sichersten ist es doch, wenn der Brustanhänger des Verbandes, bei dem geübt wird, getragen wird, oder ganz auf Anhänger verzichtet wird. Brustanhänger von ehemaligen Verbänden haben da nix zu suchen.
Autor: Marschkompasszahl
« am: 17. September 2017, 15:41:24 »

Die meisten der heutigen Reservisten sind unbeordert.
Außerdem erklärt das nicht, was an der Feldbluse (tarndruck) getragen werden darf (und was nicht).
Autor: F_K
« am: 17. September 2017, 15:06:18 »

So schwer, die Ziffer 529 g der Vorschrift zu lesen?
Autor: Andi8111
« am: 17. September 2017, 14:56:04 »

Das der Einheit, in der man beordert ist. Ganz einfach.
Autor: Marschkompasszahl
« am: 17. September 2017, 14:21:29 »

Welches Verbandsabzeichen/ Wappen der Einheit darf als Reservist am Feldanzug (TD) getragen werden?
Also zu meiner aktiven Zeit (bis 1995) gab es das Verbandsabzeichen (der LL-Brigade) nur am linken Ärmel des Dienstanzugs und für die Einheit (Batallion, bzw. selbst. Kompanien) noch den Brustanhänger an der rechten Tasche. Und den auch am Feldanzug (sofern nicht im Gelände unterwegs).
Mittlerweile scheinen die Brustanhänger verschwunden zu sein, dafür scheint jede Einheit und Abteilung - bishin zur Reservistenkameradschaft und RAG ihr eigenes Abzeichen zu besitzen, dass sowohl in leuchtenden Farben oder auch gedämpft ("subdued") vorhanden ist. Entsprechend "vielfältig" das Erscheinungsbild, das bei DVags und VVags zu Tage tritt.

Und ebenso vielfältig die Aussagen, was denn getragen werden darf oder auch nicht:
1. als Reservist das Abzeichen der letzten Einheit
1.1 dieses auch, wenn die Einheit aufgelöst wurde, bzw. 
1.2 dieses nur, wenn die Einheit noch existent ist
2. das Abzeichen des jeweiligen Landeskommandos, bzw.
2.1 Abzeichen des Landeskommandos tragen nur beorderte, bzw. aktive Soldaten
3. Abzeichen der gewählten Reservisten-Kameradschaft oder RAG
4. das allgemeine Reservistenabzeichen (Wappen mit schräg verlaufendem s-r-g; mittitg das schwarze Tatzenkreuz der BW, weiß umrandet)
5. gar nichts
6. ...

Was gilt denn nun/ was ist richtig?
Danke!


P.S.: Dass Fun-Patches (i.e. "Zombie-Hunter") nichts an der Uniform zu suchen haben muss wohl nicht extra erwähnt werden.  ::)
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