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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mirjam am 22. Mai 2003, 09:36:50

Titel: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Mirjam am 22. Mai 2003, 09:36:50
Hallo,

ich habe da mal eine Frage, vielleicht wurde sie ja auch schon gestellt und beantwortet, wenn ja, dann sorry!

Da es ja jetzt die neuen Reformen bei der Grundwehrzeit gibt, wollte ich mal fragen, welche Bedingugen es bei Wiedereinstellern gibt. Ob es da z.B. ähnlich ist, dass man ab einem bestimmten Alter nicht mehr genommen wird, oder wenn man verheiratet ist.
Mein Mann hat ganz normal seinen Grundwehrdienst absolviert hat dann frewillig verlängert um u.a. an einem Auslandseinsatz teilnehmen zu können. Ihm wurde zwar zugesichert, dass er in seinem Heimatstandort eine Stelle bekommt, diese wurde aber durch die Umstrukturierung schon vor einigen Monaten anderweitig besetzt. Und so war für ihn am 28.02. DZE.
Ist es denn von Vorteil, wenn man als Wiedereinsteller schon einen Auslandseinsatz vorweisen kann und auch bereit ist wieder ins Ausland zu gehen?

Viellleicht kann mir ja jemand etwas dazu schreiben oder einen Link nennen wo ich weiter Infos dazu finden kann.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Mirjam
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Juliet am 22. Mai 2003, 09:41:46
Hallo Mirjam,

prinzipiell kommt es erst einmal darauf an, als was Dein Mann wieder eingestellt werden soll. Als Mannschaftsdienstgrad, Uffz, Fw, oder Offz.
Der Einsatz und die bereits erfahrene Ausbildung sind ihm in sofern hilfreich, dass er die AGA nicht noch einmal wiederholen muß.
Alterstechnisch hängt das ganze vom maximalen Bewerbungsalter der jeweiligen Laufbahn ab.

Also grundsetzlich dürfte es da keine Probleme für Euch geben.

Gruß, Juliet
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Mirjam am 22. Mai 2003, 10:07:45
Hallo Juliet,
danke für die Antwort, also entlassen wurde er als HG. Und er wollte eigentlich die Feldwebellaufbahn anstreben. Im September wird er 25.
Ich hoffe wirklich, dass es wieder klappt, weil inzwischen kann er sich eigentlich nichts anderes mehr vorstellen, als beim Bund zu sein  :)
Und für die Bundeswehr ist es ja auch nur von Vorteil, wenn sie einen motivierten Soldaten haben!!

Viele Grüße
Mirjam
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 22. Mai 2003, 13:35:08
Beeilung.
25 ist jetzt die magische Altersgrenze.
 :o
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Artillerist am 22. Mai 2003, 14:31:49
Das heisst also IM LAUFSCHRITT MARSCH MARSCH!!!! ;D
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Simon am 22. Mai 2003, 15:52:22
Hallo, 25 ist die offizielel Grenze......und Ausnahmen bestätigen die Regel, Zitat Aussage WDB Berlin-Wedding: "Kriegen wir schon hin, hat schliesslich alles damit zu tun, was Sie so mitbringen...." "...Feldwebelanwärter geht derzeit praktisch immer, brauchen wir jede Menge, noch besser wäre allerdings KSK, dann gehen auf einmal Sachen, die gehen sonst nie".

Insofern könnte man also darauf hinweisen, daß Ihr Mann ja bereist einiges an Ausbildung hat und bei Wiedereinstellern mit höherem Dienstgrad gibts sowieso immer andere Fristen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: TheAdmin am 22. Mai 2003, 15:58:35
Laut WDB fehlen im Moment zig-tausend Uffze mit und ohne P. daher werden im Moment bei geeigneten Berwerbern oftmals Ausnahmen gemacht.

PS: Aspiranten, welche Auslandseinsätze ausschließen haben meistens schlechtere Chancen, als welche, die sich bereits anfänglich bereit erklären.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Juliet am 22. Mai 2003, 15:58:42
Darf man denn mal so neugierig sein und fragen in welche Truppengattung der Herr Gemahl wieder eingestellt werden möchte?
Titel: @ M. Menges
Beitrag von: Artillerist am 22. Mai 2003, 16:00:59
Das hört sich sehr interessant an.
Man sollte sich doch mal mit dem KWEA in Verbindung setzen!
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Mai 2003, 08:54:33
Hurrahurra,

dann kann ich alter Knacker ja doch noch an die Front und Terroristenohren sammeln.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Simon am 23. Mai 2003, 09:14:40
Zitat
PS: Aspiranten, welche Auslandseinsätze ausschließen haben meistens schlechtere Chancen, als welche, die sich bereits anfänglich bereit erklären.


Die bitte was tun? SaZ ohne Auslandsverwendungsfähigkeit (und das schliesst die eigene Zustimmung vorraus) werden doch überhaupt nicht eingestellt?!?!!
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: TheAdmin am 23. Mai 2003, 10:32:55
Sie werden nicht prinzipiell "nicht" eingestellt, aber es kommt dem nahe.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Simon am 23. Mai 2003, 12:26:07
Zitat
Muss ich als Zeitsoldat an Auslandseinsätzen teilnehmen?
Ja, jeder Zeitsoldat unterschreibt bei seiner Einstellung seine Bereitschaft, an Auslandseinsätzen teilzunehmen.

Quelle: www.bundeswehr-karriere.de ->FAQ

Alles andere wäre mir auch absolut neu
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: TheAdmin am 23. Mai 2003, 13:15:14
Oki, dann ist ja alles klar.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Mirjam am 25. Mai 2003, 12:28:19
Danke, danke, für eure Hilfe.
Also, mein Mann war beim Heer und möchte gerne wieder zu den Panzerleuten oder zu den Aufklärern.
Dann hoffe ich mal, dass sie bei ihm eine Ausnahme machen, was das Alter angeht. Er wird im September 25.
Die ganze Sache wäre auch schon geregelt, wenn er sich nicht kurz vor DZE beim Sport (beim Bund) das Kahnbein gebrochen hätte. Das läuft jetzt auch schon über 14 Wochen.
Naja, und seine Beruteilung, die er vom Bund bekommen hat, kann sich auch sehen lassen.
Und für ihn steht schon klar, dass wenn er wieder bei der Bundeswehr ist, möchte er auf jeden Fall wieder an einem Auslandseinsatz teilnehmen.
Das sollte also nicht das Problem sein.

Viele Grüße
Mirjam
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Airex am 26. Juli 2003, 03:04:55
Ich gehe am 4.8. wieder zum Bund!
Ich bin nach 10 Monaten (96-97) als OG entlassen worden und habe als Reservist mit zahlreichen Wehrübungen den Dienstgrad Stabsunteroffizier erreicht.
Im Zivilen bin ich gelernter Elektroinstallateur und IT-Systemelektroniker.
Ich besetze ab August einen Posten als Feldwebel.
Und......
Ich bin grad 30 geworden!

Für Wiedereinsteller gilt nämlich ab 2002 das Höchstalter erst bei 32 bei entsprechendem Fachkräftemangel.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Jäger am 09. August 2004, 14:02:00
Hallo zusammen,

ich war ursprünglich SaZ4 jedoch hatte ich leichte diskrepanzen mit meinem alten Spieß und Chef, somit habe ich mich entschieden von 4 auf 3 jahre zu verkürzen ( es war auch eine schlechte Zeit um zu wechseln da in diesem Zeitraum keiner wusste was,wieviel und welche Stellen er bekommt ).
Ich war somit am 28.02.02 mit  der Bw fertig und leistete noch etliche Wehrübungen. Der erste versuch auf Wiedereinsteller scheiterte in Düsseldorf am Psychologen, alles andere bestand ich.
Meine Frage ist nun ob man das Zentrum für Nachwuchsgewinnung irgendwie umgehen kann denn ich habe keine lust mehr mich mit super Psychos auseinander zu setzen!?
Mein Momentaner DstGrd ist Fw d. R.

Ich bedanke mich für jede Antwort

Mit Soldatischen Grüßen


Jäger

P.S.: www.reservistenkameradschaft.de
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 09. August 2004, 14:15:32
Eine gute Frage. Würde mich auch interessieren, ob man sich z.B. während einer Wehrübung "aus der Truppe" verpflichten kann.

Kann ich mir aber kaum vorstellen, das Verfahren wurde ja nicht aus Spaß in die Welt gesetzt.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Simon am 09. August 2004, 16:54:17
Moeglicherweise (sage ich jetzt mal so, weil ausprobiert habe ich es nicht).

Vergleiche Soldatenlaufbahnverordnung, Kapitel 3, Abschnitt 2, §22, (3)

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Verordnungen/SLV.pdf (http://www.deutsches-wehrrecht.de/Verordnungen/SLV.pdf)

Ob man bei dieser Uebernahme noch irgendwelche Psychologen sieht weiss ich aber nicht, duerfte aber eh eher Glueckssache sein an sowas ran zu kommen.

mfg,
Simon
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: DaBus am 09. August 2004, 17:12:56
@Joliet

Wiedereinsteller Mannschaften geht aber glaube nicht mehr. Hatte das gleiche vor beim Wachbtl und da ging es definitiv nicht. kommt also drauf an wo man hin will.

mfg DaBus
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Robin am 21. April 2005, 02:24:16
Hallo

Kann mir jemand das Höchstalter für Wiedereinsteller nennen?
Oder noch besser wäre, das Gesetz, Vorschrift etc. dazu.

Thx
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Sierra am 25. Mai 2005, 21:53:34
Wie sieht es eigentlich mit einer Vorstrafe (Straßenverkehrsdelikt) aus?
Kann man sich da noch Hoffnungen machen ????   ???
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Slider am 26. Mai 2005, 09:58:41
Die Bundeswehr scheint meiner Erfahrung nach eher kulant mit "kleinen Ausrutschern" umzugehen.
Kenne etliche Uffze mit Körperverletzung in der Akte (EIN MAL).
Irgendwo müsste noch ein Fw mit unerlaubtem Waffenbesitz raumlaufen.
Mir persönlich ist ein Soldat bekannt, der mit fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr noch Offz geworden ist. (War allerdings ein sehr zweifelhafter Gerichtsbeschluss)
Das ZNwg hat mir bestätigt, dass mein fallengelassenes BTM-Verfahren grundsätzlich auch kein Problem darstellt. (Wenns ein Problem gibt dann finden das die Psychos raus)

Bei mehr als einem Eintrag wirds allerdings ganz schnell eng. N Kumpel von mir wollte von FWDL23 auf SaZ4, hatte aber keine Chance mit seiner Akte. Einmal Unfallflucht und zweimal Fahren ohne Schein.

Titel: Wiedereinsteller - Möglichkeiten
Beitrag von: OneWingedAngel am 11. November 2005, 19:18:15
Hallo an alle :)
Hab da mal n paar Fragen... Und zwar... ich halts hier draussen nicht mehr aus. Deswegen würd ich gern Wiedereinsteller machen. Bin 22, war vorher W9er und hatte bei meiner Entlass-Untersuchung T2. Nun zu meiner Frage. Habe von ner Bekannten gehört (deren Freund
SaZ4-StUffz ist), man könne sich ab ner gewissen Verpflichtungsdauer seinen Standort "raussuchen".  Stimmt das?
OK, nächste Frage... Hab meinen Spieß mal sagen hören (glaub ich zumindest), man könnte sich als "deutscher Anteil" in eine US-Kaserne versetzen lassen. Stimmt das auch? (Wär nämlich richtig klasse, weil ich hab ne US-Kaserne direkt vor der Haustür  ;D *lol*)

Titel: Re:Wiedereinsteller - Möglichkeiten
Beitrag von: Lidius am 11. November 2005, 19:36:29
Hallo an alle :)
Hab da mal n paar Fragen... Und zwar... ich halts hier draussen nicht mehr aus. Deswegen würd ich gern Wiedereinsteller machen. Bin 22, war vorher W9er und hatte bei meiner Entlass-Untersuchung T2. Nun zu meiner Frage. Habe von ner Bekannten gehört (deren Freund
SaZ4-StUffz ist), man könne sich ab ner gewissen Verpflichtungsdauer seinen Standort "raussuchen".  Stimmt das?
OK, nächste Frage... Hab meinen Spieß mal sagen hören (glaub ich zumindest), man könnte sich als "deutscher Anteil" in eine US-Kaserne versetzen lassen. Stimmt das auch? (Wär nämlich richtig klasse, weil ich hab ne US-Kaserne direkt vor der Haustür  ;D *lol*)



Stimmt nicht, du kannst allerdings über eine Truppenwerbung versuchen in deine Wunscheinheit zu kommen. Zum Thema Truppenwerbung benutze bitte die Suchfunktion.

Titel: Re:Wiedereinsteller - Möglichkeiten
Beitrag von: Timid am 11. November 2005, 20:10:28
OK, nächste Frage... Hab meinen Spieß mal sagen hören (glaub ich zumindest), man könnte sich als "deutscher Anteil" in eine US-Kaserne versetzen lassen. Stimmt das auch? (Wär nämlich richtig klasse, weil ich hab ne US-Kaserne direkt vor der Haustür  ;D *lol*)

Da dürfte es nicht so wirklich viele Möglichkeiten geben - schließlich gibt es in den meisten Fällen getrennte deutsche und amerikanische (bzw. überhaupt ausländische) Liegenschaften am selben Standort, aber eigentlich fast keine gemeinsamen Kasernen (Ausnahmen dürften dabei das D/N-Korps und die D/F-Brigade sein). Jedenfalls wären es, wenn überhaupt, nur eine sehr begrenzte Anzahl an deutschen Dienstposten, und das dürfte dann auch hauptsächlich Verbindungspersonal (also Offiziere, Stabsoffiziere und mit Glück noch hohe Feldwebeldienstgrade zur Unterstützung) sein, also nichts, was man "einfach so" wird ...

Insofern: Such dir lieber eine andere Wunschverwendung mit Standort aus, das dürfte weit eher im Bereich des Möglichen sein. Ansonsten kannst du auch mal in den entsprechenden Dokumenten des BMVG (unter bundeswehr.de und dort unter Stationierungskonzept) nachschauen, ob an dem amerikanischen Standort überhaupt deutsches Personal eingesetzt wird. Wahlweise kannst du auch hier den Namen des Standortes reinstellen und einer von uns guckt mal nach.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: OneWingedAngel am 13. November 2005, 12:11:06
Also ich hab jetz mal n bissl nachgeschaut und gegoogled... Hab aber leider nix gefunden  :'(
Also interessieren würd ich mich für ne Stelle beispielsweise als PersUffz in einem der folgenden Standorte: Heidelberg, Mannheim, Speyer & event. auch Bruchsal... Kommt da jemand von euch aus der Nähe od. weiss da was drüber?
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Der Fähige OG AD am 12. Mai 2006, 08:02:43
Zum Thema Us Basis. Das wirst du wohl Falsch verstanden haben. Der hat sicherlich nur nach Wachen für Rammstein gesucht. Die Stellt jedes 1/4 Jahr eine andere Einheit...

Gibt es eigentlich eine Adresse wo ich mehr Information zum Thema wiedereinsteller finden kann, bzw. vordrucke führ Anträge? Wenn ich dieses Jahr wieder keine Ausbildung finde will ich zurück. Würde sogar Liebend gerne die AGA wiederholen!!!

Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Peter P. am 03. September 2006, 20:30:57
Hallo,
auch ich habe mal eine Frage: ich bin 2003 als StUffz nach 4 Jahren regulär aus der Truppe ausgeschieden und habe danach ein Studium begonnen, welches ich auch jetzt erfolgreich anschließen werde.Trotzdem läßt mich die Bundeswehr nicht so recht los und ich spiele immer wieder mit dem gedanken einen Antrag auf Wiedereinstellung zu stellen.
Ich war damals bei den Fallschirmjägern als TrpFMUffz eingesetzt und war 2002 als im SFOR-Einsatz und hatte durchweg gute Beurteilungen.Meine Fw-Stelle als Forward-Air-Controller habe ich damals (leider) nicht angetreten.
Mittlerweile bin ich 27 Jahre alt. Habe ich überhaupt Chancen noch einmal in die Bw zurückzukehren und evtl BS zu werden?? ???
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 06. September 2006, 07:51:55
Mit entsprechender Qualifikation durch das Studium durchaus möglich. Evtl. mit der S1-Abt. der alten Einheit Kontakt aufnahmen oder direkt Bewerbung an das PersAmt.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: heidelberger am 13. September 2006, 17:10:17
Also ich hab jetz mal n bissl nachgeschaut und gegoogled... Hab aber leider nix gefunden  :'(
Also interessieren würd ich mich für ne Stelle beispielsweise als PersUffz in einem der folgenden Standorte: Heidelberg, Mannheim, Speyer & event. auch Bruchsal... Kommt da jemand von euch aus der Nähe od. weiss da was drüber?

Besser eine späte Antwort als eine falsche Antwort...
Ja, in Heidelberg, Ramstein und an zahlreichen anderen NATO-Dienststellen in Deutschland gibt es deutsche Anteile. Das sind dann mehr als nur eine handvoll Soldaten. Das ganze schimpft sich integrierte Verwendung.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Massa am 05. November 2006, 15:46:21
hallo!

ich spiele auch mit dem gedanken, als wiedereinsteller in die truppe zurück zu kehren.

vielleciht könnte mir jemand von euch sagen, ob es überhaupt sinn macht, mich zu bewerben...

ich bin 2004 als HG ausgeschieden, bin jetzt 27 jahre alt und habe 2 ATN erworben.

da ich fachabi habe, würde ich gerne als OA zurück kehren.

dass es wahrscheinlich am anfang nicht die wunscheinheit sein wird, das ist mir klar.

wie stehen im moment meine chancen???
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Huey am 05. November 2006, 17:46:17
Wenn du keine besondere verwendbare Ausbildung hast, bist du zu alt..
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Massa am 05. November 2006, 22:50:14
ATN sind 1. FschJg und 2. InfSpezOp

ausbildung: industriemechaniker

würde aber gern in den truppendienst.

wie sähe es aus, wenn ich bereits ein abgeschlossenes studium hätte?
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Richhardt am 09. November 2006, 20:30:40
@Massa:HG,27 und nur ein Fachabi bedeutet für Dich Zug abgefahren mit OA.Hättest Du die Ausbildung zum Feldwebel oder ResOffz einer Truppengattung,wäre evtl noch eine Chance für Dich drin,weil Deine Ausbildung dann anrechenbar wäre.Natürlich Bedarf in der Verwendung natürlich vorausgesetzt.

Aber mit ATN auf Msch-Stufe und dann mit Alter 27 Jahre ohne Studium bzw. ohne Berufsausbildung hast Du keine Chance.

Kannst gern beim Dez. Einladung der OPZ anrufen.Die werden Dir aber dasselbe mitteilen.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Kondar am 17. November 2006, 15:47:18
<_< hallo leute
ich bin 26 und seit 2004 ex-bundi. mein austritts dg war stuffz mit saz4
habe die letzten beiden jahre studiert und würde mich interessieren wies da mit wiedereinsteller aussieht. -.- mir fehlt der schrott einach zu sehr. die alten leute der fun und die arbeit. hat man da noch chancen? wie siehts momentan mit laufbahnen aus? was wird benötigt? wieviel? ist es auch möglich in seine alte einheit zurückkommen zu können?
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Karotte am 09. Januar 2007, 18:25:54
Mein DZE war März 06(nach 9 Mon.)als OG und denke über Widereinstellung nach.

Bin derzeit 21, Abitur und eine ATN.

Gibt es da noch Möglichkeiten als OA wiedereingestellt zu werden?
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: stuka9 am 09. Januar 2007, 19:56:48
@karotte: Ja, die gibt es. Lass dich beim Wehrdienstberater deines zuständigen KWEA  über die vorhandenen Möglichkeiten beraten.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: @pf3l am 17. März 2007, 14:08:21
hi...

ich würde auch gerne wieder zur bundeswehr zurück, habe meinen gwd im heeresfliegerregiment 10
lfztabt 102 in faßberg abgeleistet und fand es echt toll!

ich bin jetzt 22 und versuche im moment meinen erweiterten realschulabschluss nach zu holen.
werde ihn wohl im feb oder anfang märz 08 bekommen, und wollte wissen ob das für fach-uffz oder fa reicht...
und ob es was bringen würde wenn ich mich jetzt schon beim kwea melde?!

Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 17. März 2007, 14:45:31
Mit Realschulabschluss (event. sogar noch mit Berufsabschluss?) sehe ich gute Chancen.
Infos über die Möglichkeiten der verschiedenen Bildungsabschlüsse unter www.bundeswehr-karriere.de
Natürlich kannst Du schon mal einen Termin beim WDB machen. Die Bw plant bekanntlich gern langfristig.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: @pf3l am 17. März 2007, 15:43:19
ja ich hatte eh vor am montag oder so ins kwea zu gwehen und mich da mal zu melden.... ich habe mich nur schon mal beworben auf wiedereinsteller, und der hauptfeldwebel damals  hat mir gerate mich mit hauptschul+ bvj metall/elektrotechnik auf 4 jahre unter manschaftslaufbahnen zu bewerben.... zurück kam nach 5 wochen nur ne nette absage, so like "ungeachtet Ihrer persönliche fähigkeiten müssen wir Ihnen leider mitteilen das wir für Sie leider keine verwendung haben weil geht nich wegen gibts nich"!

fand ich recht Eenttäuschend da ich gerne lebenslang zum bund würde, da es mir sehr sehr sehr viel spaß gemacht hat!

jetzt habe ich hier erst gelesen/raus gefunden das man als wiedereinsteller keine changse hat wenn man es auf manschaften versucht, das hatte der hauptfeld mir damals nich gesagt... das finde ich jetzt irgendwie sch"***"-->"lecht"!
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 17. März 2007, 16:56:24
Und warum willst Du es bei den Mannschaften versuchen? Mit Hauptschulabschluss und Berufsausbildung Metall/Elektrotechnik ist mehr drin.
Lebenslänglich kannst Du m.E. vergessen. Es sieht - wenn überhaupt - ganz nach SaZ 12 aus.   
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: @pf3l am 17. März 2007, 17:11:51
das mit manschaften hatte der mir geraten... fdas kahm nich von mir, ich hatte ja ikeinen plan und habe das so gemacht wie der mir das gesagt hatte!

hmm aber ich glaube ich lass mich ma eingehendst beraten was ich machen muss um mehr als 12 jahre machen zu können, das is mir zu kurz.

ähm geht das wenn ich abi mache, bzw. da dann abi mache?!

also 24 jahre würde ich echt gerne mindestens machen!
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 17. März 2007, 18:20:06
Meines Wissens gehts zwar bis SaZ20, aber das ist so theoretisch, dass man damit nicht seine Zukunft planen sollte.
Ansonsten sind die Chancen für eine Übernahme als Berufssoldat zwar vorhanden, aber ebenfalls sehr minimal und heute für deine Lebensplanung noch gar nicht überschaubar.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 17. März 2007, 21:50:57
Wenn Sie sich für "mehr als SaZ 12" beraten lassen wollen, kann ich Ihnen jetzt schon das Ergebnis mitteilen: Dann werden Sie gar nichts! Versuchen Sie Z12, machen Sie die Sache gut, werden Sie Fw und stellen dann den Antrag auf BS - so geht es oder gar nicht.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: @pf3l am 17. März 2007, 21:55:42
BS?!

erstma lass ich mich beraten, und machen kann ich dann auch noch wenn alles soweit ist!

wenn der erweiterte recht gut wird... also 2,0 oder besser, dann mach ich wohl eh abi, da muss ich nur 2 jahre drann kleben! ;)
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 17. März 2007, 22:18:41
BS = Berufssoldat.

Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: @pf3l am 18. März 2007, 12:27:55
ja ^^ hehehe das is mir dann auch eingefallen :P
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Kai Rehberg am 14. August 2007, 14:28:43
Hallo, ich werde am 29.02.08 nach 8 jahren die Bundeswehr als StUffz verlassen. Momentan befinde ich mich in einer Umschulung zu Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration und habe schon die Zertifikate zum Office Master, CompTIA PC Techniker und Netzwerktechniker, Microsoft MCP Windows XP, MCDST Windows XP, MCSA + Security Windows Server 2003 und MCSE + Security Windows Server 2003 erlangt.
Meine Umschulung dauert noch bis zum 30.06.09 an.

Danach würde ich gern als Wiedereinsteller zurük zur Bundeswehr.

Wie würden meine chancen aussehen, hätte ich möglichkeiten, oder würde es eher schlecht aussehen. Mein Alter nach der Ausbildung würde 29 betragen.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: skydiver978 am 02. November 2008, 20:52:56
hallo,

war als SAZ vom 03.98 bis 03.2006 beim Bund, Verwendung als FschJg Uffz, Austrittsdienstgrad SU. Ich habe mehrere ATN`s in der Dienstzeit erworben ( Springer, MILAN, Kraffahrer Wolf, ABC-SE, Wachsoldat, RettSan, Fernmelde ) Nachdem ich jetzt über den BFD noch eine kaufmännische Ausbildung nachgezogen habe und jetzt seit 2,5 Jahren selbständig bin, mit kleiner eigener Firma, überlege ich mich wieder einstellen zu lassen. Da ich dieses Jahr 30 geworden bin, sehe ich allerdings nicht so große Chancen. Weiß jemand mehr, habe ich Chancen, wie sehen die aus und was muss ich tun?
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 02. November 2008, 21:06:56
Ich denke du hast keine großen Chancen. Deine bisherige Dienstzeit wird angrechnet. Ich kenne einen ähnlichen Fall aus meinem Kollegenkreis und da war dann die verbleibende Restdienstzeit zu gering.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: skydiver978 am 02. November 2008, 21:17:48
ok, das heißt die rechnen auf 12 und davon die bereits gedienten 8 runter, bleiben 4 und schon kein interesse mehr?! habe ich mir fast gedacht.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 02. November 2008, 21:35:13
Du kannst es probiern. Wie du sicher weißt steht vorher sowieso ein Gespräch mit dem Wehrdienstberater an. Der wird dir aber wahrscheinlich das gleiche sagen. 4 Jahre sind echt verdammt wenig.

12 Jahre könntest du sowieso nicht machen da Zeitsoldat ja bloß bis zum 40. Lebensjahr geht.

Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Timid am 04. November 2008, 14:36:40
SAZ 12 mag die Regel sein (zumindest bei verschiedenen Laufbahnen), aber es ist nicht die einzig mögliche Dienstzeitdauer! Und speziell bei Bewerbern mit brauchbaren Vorkenntnissen (zivilberufliche Ausbildung, Ausbildung als Soldat und Vorgesetzter, Berufserfahrung) dürften etwas andere Kriterien gelten als bei dem "Normalbewerber". Denn viele Ausbildungsinhalte können ja teilweise oder komplett entfallen.

Insofern: Einfach probieren!
Titel: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Hamsi am 07. November 2008, 10:09:10
Hallo,

ich war SaZ 4 in einem SanZ als Mannschaften. Nun bin ich seid September 2007 ausgeschieden und möchte gerne wiedereinsteller machen, habe nur nen problem, weiss nicht ob das so einfach geht, wegen Höchstalter und kann ich noch U Laufbahn einschlagen oder Fw???

Ich bin jetzt 26 JAhre alt und Realschulabschluss, habe ne Ausbildung als Fleischereifachverkäuferin, in der Bw-Zeit Rettungssanitäter und MKF C1 gemacht.

Weiss jemand ob das ne Chance für mich besteht???

Lieben Dank im voraus

LG Hamsi
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Dennis812 am 07. November 2008, 10:46:39
Fleischereifachverkäuferin und Sani? Sorry, aber der musste sein  ;) ;) ;)

Höchstalter ist noch nicht erreicht, inwiefern eine fachnahe Verwendung möglich ist, ist sehr schwer zu beurteilen. Am besten einen Termin mit einem Wehrdienstberater vereinbaren.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 07. November 2008, 11:20:54
Zumindest als Fleischereifachverkäufer/in kann man berufsnah eingesetzt werden. Beispielsweise in der Küche oder auch in einer Verpflegungsgruppe eines MVG Zuges. Die reine Truppenküche wird zwar heute häufig durch "Catering" ersetzt aber trotzdem sollte eien Verwendung möglich sien.


Der RS wird dir denk ich nicht viel bringen.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Dennis812 am 07. November 2008, 14:07:03
[...]Der RS wird dir denk ich nicht viel bringen.

Exakt, die Bw hat davon mehr als genug.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Ed am 26. November 2008, 12:46:34
Tag Zusammen,

4 Jahre Mschft,3 Einätze davon 2 AFG und 1 EUFOR. 24 Jahre Alt und will zurück. Habe nach meinem Ausscheiden versucht ein brauchbarer Rettungsassistent zu werden, aber hier draußen gefällt es mir einfach nicht.Habe außer meiner mittleren Reife nichts brauchbares vorzuweisen. Realistische Chanceneinschätzung?

MkG
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 26. November 2008, 13:24:36
Möglich istes : http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN7KM93UxAMlB2E4--pFw0aCUVH1fj_zcVH1v_QD9gtyIckdHRUUAaLgtAA!!/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82XzI5X01ERQ!! (http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN7KM93UxAMlB2E4--pFw0aCUVH1fj_zcVH1v_QD9gtyIckdHRUUAaLgtAA!!/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82XzI5X01ERQ!!)

Chancen vorhanden; für mehr den Wahrsager der Wahl fragen.

Link angepasst. Timid
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: HG AD am 04. März 2009, 00:25:14
Moin zusammen,

kann mal wieder nicht schlafen weil mir die Zeit beim Bund fehlt.
Habe es in meiner alten Kaserne nicht mehr ausgehalten und habe daraufhin verkürzt...
Doch seit diesem Entschluß will ich zurück. Aber nicht in diesen Laden... Ich möchte einmal Bundeswehr erleben!
Für diejenigen die jetzt wissen wollen wo ich war... ZOpInfo ( Büroheini )

Doch nun stellt sich mir eine Frage, werde ich aufgrund meiner Lehre ( Fachkraft für Lagerlogitik ) wieder in eine Büroeinheit verbannt oder darf ich mal was von der Bundeswehr sehen?

MkG
HG AD
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 04. März 2009, 09:31:11
Was heißt verkürzt? Warst du FWDL oder SaZ?
Das ist natürlich keine gute Vorrausetzung und es wird auch sicher noch nachgefragt werden.

Aufgrund dieses Berufes ist eine Verwendung im Fachdienst natürlich möglich. Truppendienst ist aber auch möglich.


Und du bist nicht a.D. sondern d. R.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: HG d.R. am 06. März 2009, 14:51:48
@ mailman

Ich habe von W9 über FWDL23 bis hin zu SaZ4 Mannsch. alles mitgemacht^^

Wurde zum SaZ4 HG UA

Auf Grund (eigenes Empfinden) einer Verarschung beim Uffz Lehrgang habe ich mich dazu entschieden die Kaserne und dadurch leider auch den Bund zu verlassen.
Das dies Eine Fehltentscheidung war wird mir immer deutlicher.
 Naja nun würde ich halt gerne wieder zurück zum Bund und in dieses Grünzeug :-)

Habe allerdings keine lust wieder bei ZOpInfo zu landen. Denn wie gesagt würde ich gerna mal was vom Bund sehen.
Mein Erfolgserlebniss war ein Schützenpanzer Mader auf dem TrpÜbPlz Baumholder 10/08

Also in diesem Sinne...

MkG
HG nicht AD
sonder d.R.
:-)
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 06. März 2009, 15:35:14
Auf Grund (eigenes Empfinden) einer Verarschung beim Uffz Lehrgang habe ich mich dazu entschieden die Kaserne und dadurch leider auch den Bund zu verlassen.

Nicht gerade die beste Empfehlung für einen Wiedereinstellungsversuch...
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: yilmas am 31. März 2009, 01:23:02
Ich mache ien Aus-Bildung zum Bürokaufmann und war jetzt 4 jahre dabei scheide jetzt zum 31.03.09 aus ... Wie sieht das aus kann ich wieder ein steller machen wenn ich den Bürokaufmann habe das ist sehr wichtig und in welcher laufbahn kann ich machen mit der ausbildung war in der kasrne als MatBuchhalter und Dezentralerbeschafer eingesetzt die stelle ist normaler weise für die S4 abt also chef sache und als SG ist das schoi mal der hammer oder ???? Kann mir jemand bitte weiter helfen


Mkg

Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: schlammtreiber am 31. März 2009, 09:07:21
Kostenlose Satzzeichen finden Sie hinten links, bitte bedienen Sie sich.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: DONMario am 13. Juli 2009, 08:57:28
Hallo zusammen hab da auch mal nefrage!
Bin im moment noch 24 und werde im sep. 25
Ich war Saz4 Manschafter bei den GebJg habe aber dann (leider) nach 25 Monaten denn Bund auf eigenen Antrag verlassen weil mein Vater damal krank war und ich meinte ihm im Betrieb helfen zu müssen ! Wie sich rausstellte blöde idee! Nun ist dass im Okt werden es 2 Jahre her und ich will unbedingt zurück am besten wäre natürlich eine Laufbahn als Feldwebel !!

Hab ihr tipps ob es noch geht und am besten wie!!??
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: ulli76 am 13. Juli 2009, 11:57:41
Zitat
Hab ihr tipps ob es noch geht und am besten wie!!??

Guggst du www.bundeswehr-karriere.de und wenn du dich da informiert hast, hol die mal nen Termin für ein Beratungsgespräch beim Wehrdienstberater.
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 13. Juli 2009, 12:01:40
Zitat
... weil mein Vater damal krank war und ich meinte ihm im Betrieb helfen zu müssen ! Wie sich rausstellte blöde idee! ...

Als blöd würde ich diese Idee nicht bezeichnen. Du stehst hinter deiner Familie und wolltest Verantwortung übernehmen ... ich persönlich finde dieses Handeln sehr löblich! Aber dies nur als Kommentar am Rande ... back to topic :)
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Daniel4651 am 17. August 2009, 19:58:06
Hallo ich war 9 Monate beim Bund und es hat mich eigentlich interessiert die Zeit dort. Aber jetzt würde ich gerne wieder zurück. Habe nur ein problem.....ich habe damals die AGA nicht geschafft, hat man dennoch eine Chance wieder eingestellt zu werden????

lg
Titel: Re: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 18. August 2009, 09:20:24
Sofern sie eine SaZ Karriere anstreben, sollten sie sich diesbezüglich mit dem für sie zuständigen Wehrdienstberater in Verbindung setzten. Dort können dann alle offenen Fragen ihrerseits geklärt werden.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Fitsch am 20. August 2009, 14:12:17
ein "Nichtbestehen" der AGA ist kein Ausschlußgrund (bei der AGA kann man übrigens nicht durchfallen, ist blos ein Gerücht. Man kann aber dazu verdonnert werden nochmal die AGA zu durchlaufen)

Ausschlaggebend sind die Test´s beim ZNwG.

Horrido
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 20. August 2009, 14:14:31
Allerdings sollte man sich dann selbst fragen ob man sich das ganze "antun" will.

Wer schon als GWDL Probleme in der AGA hat, der wird als SaZ und möglicher Vorgesetzter noch mehr Probleme bekommen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Daniel4651 am 21. August 2009, 14:48:12
Ich hatte die AGA aus Gesundheitlichen Gründen nicht geschafft...... nicht weil ich andere Probleme hatte.
Naja berreite mich jetzt dennoch darauf vor und werde mich bewerben und mache auch nochmal die AGA wenn es sein muss.

Bis dann, danke für die Kommentare!!!! :)
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 21. August 2009, 14:55:43
Wenn es gesundheitliche Probleme waren, dann stehen die einer SaZ Laufbahn möglicherweise im Wege.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Og am 19. Oktober 2009, 11:41:11
Schönen Guten Tag erstmal

Ich bin jetzt vor gut ein jahr aus dem dienst ausgeschieden war als gwdler beim Pzbtl 203 in Augustdorf und möchte da gerne wider hin jetzt war ich schon vor ein paar monate bei mein Wehrdienstberater und habe die Widereinstellungs papiere mit ihn fertig gemacht als ichnach ein paar wochen noch gar nichts davon gehört habe habe ich mal beim mein wehrdienstberater nachgefragt der meinte jaja ganz normal ok nachgegoogelt alles dauert bei den meisten ja bis da was sich tut , jetzt stell ich mir aber die frage sind meine papiere ect da überhaupt angekommen was meint ihr sollt ich mal beim zentrum ZNwG anrufen und fragen wie das ausschaut ob die papiere oder so schon bearbeitet wurden oder ob die überhaupt bearbeitet wurden weil erlich gesagt kein bock drauf warten und hoffen das alles mit rechten dingen zu geht hab ich auch nicht .

Danke im Vorraus

hacke tau
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: ulli76 am 19. Oktober 2009, 18:14:00
Nanana- wir wollen doch nicht in zwei verschiedenen Threads die gleiche Frage stellen, oder?
Titel: Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: OG d.r. am 19. Oktober 2009, 18:48:01
hey hey...

ich spiele seit mehreren wochen mit dem gedanken wieder zum bund zu gehen...
habe im 2ten quartal 2004 im LAR3 14. kompanie meine aga gemacht und stammeinheit bis ende 2004 war die TSLW in lechfeld/mitte im UFFZ heim ...
wollte damals verlängern egal ob fwdl23 oder saz 4 oder saz 8, nix hat geklappt auch nach mehreren versuchen...
lang ists her..

ich bin nun inzwischen 25 bzw fast 26 habe einen realschulabschluss, eine ausbildung zum koch abgeschlossen und koche auch im moment noch...

hat es sinn einen wiedereinsteller zu machen??? weil ich denke schon das ich möglicherweise zu alt sein könnte und weil mir eine nützliche verwendung fehlt???
ich hatte noch nicht mal eine wehrübung mitmachen können bis jetzt was ich eigentlich sehr schade finde. ich habe schon einige male im kwea angerufen und leider keinerlei sinnvolle und ordentliche antworten bekommen auf meine fragen... könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?

lg daniel
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 19. Oktober 2009, 18:58:05
Mit ihren Voraussetzungen können sie sich immer noch für den Fachdienst bewerben. Dort ist das max. Alter 32 Jahre für eine Bewerbung.
In wie fern man jedoch als gelernter Koch Chancen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

Durch die Privatisierung der Bw Küchen sind viele militärische Dienstposten dort ersatzlos gestrichen worden. Meist gibt es pro Standort nur noch 1-2 Dienstposten im Bereich der Truppenküche. Aber vielleicht hätten sie bei der Marine noch realistische Chancen ;)

Am besten mal den zuständigen Wehrdienstberater an ihrem Wohnort kontaktieren. Der kann ihnen sicherlich weiterhelfen. 

Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: OG d.r. am 19. Oktober 2009, 19:11:07
ich möchte nicht zwingend wieder als koch bei der bundeswehr eingesetzt werden...  ;)

ich muss nachfragen: fachdienst??? klingt sehr allgemein...

lg daniel
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 19. Oktober 2009, 19:16:50
Die Unterscheide Fachdienst und Truppendienst werden auf www.bundeswehr-karriere.de erklärt. Für den allgemeinen Truppendienst, sind sie jedoch mit 26 Jahren zu alt, also bliebe nur der Fachdienst als mögliche Option, der wiederum eine berufsnahe Verwendung vorsieht ;)
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 19. Oktober 2009, 20:46:11
Verpflegungsfeldwebel würde mir da passend einfallen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 19. Oktober 2009, 21:24:49
Und genau diese DP's wurden meines Kenntnisstandes nach radikal gekürzt in den letzten Jahren, wegen dem Outsourcing der Bw Verpflegung an externe Firmen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: OG d.r. am 19. Oktober 2009, 21:54:28
okay danke euch schon mal...  ;)
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 20. Oktober 2009, 11:26:29
Gäbe auch noch die MVG Gruppe eines Logistikkompanie. Dort gibt es eine Gruppe MVG Verpflegung in der auch Köche zu  zu finden sind.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 20. Oktober 2009, 11:29:57
Vielleicht wäre die Marine auch noch ein guter Anlaufpunkt. Dort sollte es nach wie vor genug militärische Dienstposten im Bereich "Verpflegung" geben.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2009, 11:54:50
In den SpezPiBtl gibt es die Feldküchen z. Zt. - glaube ich zumindest. Das wären Husum und Speyer.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: SU1979 am 24. Oktober 2009, 12:47:54
Hallo!

Bin jetzt 30 und mache ein BA Studium an einer Privaten Hochschule (staatlich anerkannt), wenn ich mit dem Studium fertig bin, bin ich 33 Jahre (alt). Da ich weiß das eigentlich mit 32 schluss ist wollte ich mich mal erkundigen wie hoch meine chance als Wiedereinsteller(in) ist. War bereits 8 Jahre und 9 Monate als MatBewUffz dabei, mein Studiengang ist Logistik würde auch gerne in die Sparte zurück.

Danke

Daniela
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 24. Oktober 2009, 12:57:45
Ich würde fast sagen der Wiedereinstieg ist ausgeschlossen.
Nicht nur weil sie das 32. Lebensjahr überschritten haben sondern auch weil ihre gediente Zeit angerechnet wird.
Es gibt wohl Ausnahmen wo auch nach dem 32. Lebensjahr eingestellt wird aber das wohl extrem selten.
Das ganze können sie aber nur heraus finden wenn sie sich bewerben mehr als eine Absage kann ja nicht kommen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 24. Oktober 2009, 13:11:51
Sofern sich SU1979 mit dem abgeschlossenen Studium bewirbt und ggf. Offz werden will, kann eine Einstellung auch noch nach dem 32. Lebensjahr erfolgen. Würde dann jedoch auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen. Bewerber mit einem abgeschlossenen Studium haben eigentlich gute Chancen. 
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: HG1985 am 30. Oktober 2009, 15:29:00
Hallo,

ich versehe zur Zeit noch meinen Dienst in Hardheim bei der LeFla 300 als Fwdl 23 Hg.
Meine Dienstzeit endet jedoch am 30.11 diesen jahres und der Versuch auf Saz 4 zu verlängern ist nun gescheitert da keine Stellen mehr Frei sind.
Ich möchte nun Wiedereinsteller machen als Saz 8 Fachdiener evtl als Fluggerätemechaniker.

1.Ist das möglich mit einer abgeschlossenen Lehre als Kfz-Mechatroniker?
2.Wie zeitnah ist so ein Wiedereinstellen möglich?Hab da was von max. 2 Monaten Wartezeit gehört.


Mit Kameradschaftlichem Gruß
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 30. Oktober 2009, 15:35:26
Eine Wiedereinstellung ist sicherlich möglich.Was mit ihrem Beruf möglich ist können sie auf www.bundeswehr.karriere.de nach schauen oder mit ihrem WDB besprechen.
Aber KFZ-Mechatroniker geht denke ich in die Richtung, damit wird ihnen einiges offen stehn.Einstieg direkt als Uffz oder StUffz je nach Schulabschluss.
Wie zeitnah sowas passiert ist schwer zu sagen, da die Zentren alle recht überfordert sind im Moment.Aber eins ist fast sicher mit 2 Monate wird das nichts.Bei manchen geht es schneller bei manchen dauert es länger aber ca 6 Monate kanns schon dauern.Sie hätten sich schon viel ehr beim Zentrum bewerben können dann hätten sie eventuell gar nicht ausscheisen müssen.
sollte jetzt gegessen sei, also am besten sobald DZE ist Termin beim WDB machen.
Eventuell können sie sich jetzt noch in ihrer Dienstzeit bewerben aber ausscheiden werden sie aufjedenfall erst mal.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: HG1985 am 30. Oktober 2009, 16:33:48
Danke schonmal für die Antwort.
Leider wurde mir heute erst endgültig gesagt das eine Weiterverpflichtung nicht möglich ist deswegen is die ganze sache jetz auch recht spät geworden.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: H. am 02. November 2009, 19:48:09
Ich kenne so ähnliche Fälle aus meiner Einheit. Da sind eigentlich reichlich SaZ4 Stellen offen, aber sobald man sich als HG auf eine dieser Stellen bewirbt, kann man anschließend auch direkt sein Ablehnungsschreiben entgegennehmen. Was mich interessiert ist, dass wenn die HG’s nun über Wiedereinsteller in die Bundeswehr als SaZ4 zurückkehren, sind sie dann immer noch HG’s oder fangen sie bei G wieder an? Ist es überhaupt möglich als HG in die Mannschaftslaufbahn von Draußen reinzukommen? Sind schon obskure Fragen, aber irgendwie bekommt man mittlerweile Absagen, die totaler Nonsense sind. Ist diese ganze Wiedereinstellerschose nicht einfach nur Glückssache? Wenn ich mich so bei unseren Offizieren umgucke, die als Wiedereinsteller zu uns kamen, kann ich nichts anderes annehmen, als dass die Tests, die sie durchlaufen haben, einfach nur lasch sind.

Verzeihung – für das Ausschweifen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: ulli76 am 02. November 2009, 19:52:48
Man steigt mit dem Dienstgrad wieder ein mit dem man aufgehört hat. Ggf sogar höher.
Es sieht tatsächlich so aus, als ob man als Wiedereinsteller bessere Chancen hat.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 02. November 2009, 20:18:26
ber die Test die man als Wiedereinsteller macht sind genau die gleichen die die Soldaten machen die noch in der Truppe sind.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 02. November 2009, 21:05:12
Sicher?

Ich war damals mit einigen Wiedereinstellern am Zentrum und diejnigen die erst 1 Jahr draußen waren mußten den CAT Test nicht machen.

Diejenigen die länger draußen waren das volle Programm.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 02. November 2009, 21:35:13
Ja ok das mag sein das der Test von der Musterung nicht gemacht werden muss.Den müssen ja auch diejenigen nicht machen bei denen die Musterung (ich glaube 3 Jahre) her ist.Aber das wars auch.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: HG d.R. am 13. Januar 2010, 23:07:56
Hallo an Alle.....

hab mal eine Frage, ich war von Oktober 2007 bis Juli 2009 bei der Bundeswehr als FwdL 22, habe dann die Bundeswehr verlassen um eine Ausbildung als Elektroniker
anzunehmen, habe dann aber mit erschrecken festgestellt das dieser Beruf das letzte ist, außerdem habe ich keine Lust mich mit 40 Jahren auf dem Bau wiederzufinden.
Ich will nun also als Wiedereinsteller zur Bundeswehr und strebe ne Laufbahn als Feldwebel im Truppendienst an, nun ist mein problem nur das ich dadurch das ich zu meinem ehem. Zugführer ein eher schlechtes verhältniss hatte, dementsprechend sieht mein Dienstzeugniss aus.
Ich habe regulär erstmal einen Termin bei der Wehrdienstberatung, bin T2gemustert, 20 Jahre alt habe aber keinerlei Auszeichnungen (Schützenschnur etc.) und im Einsatz war ich auch net, was für Chancen habe ich da überhaupt, gerade darauf bezogen das ich für die Bundeswehr meine zivile Ausbildung schmeißen will?
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 14. Januar 2010, 07:49:27
Ich an ihrer Stelle würde es mir sehr gut überlegen, ob ich meine zivile Arbeitsstelle wegen der Bw kündigen würde!

Sicherlich können sie sich bei der Bw im Truppendienst bewerben, doch ich würde im Vorfeld eine zivile Ausbildung auf jeden Fall abschließen, damit sie (sofern sie eingestellt werden) nach der Dienstzeit etwas in der Hand haben und nicht mit leeren Händen dastehen. Berufssoldat werden die wenigsten! Im weiteren sieht auch die Bw es gerne, wenn der Bewerber bereits einen zivilen Abschluss hat und nicht ungelernt ist.

Was mich persönlich ein wenig an ihrem Posting stört sind die Beweggründe warum sie zur Bw wollen. Der Beruf Soldat ist kein Alltagsberuf und man sollte von seiner Tätigkeit zu 100% überzeugt sein sowie Spaß daran haben. Die Bw als "Rettungsanker" zu sehen, weil es zivil nicht so läuft wie sie es sich vorgestellt haben, ist falsch!

Vergleichen sie ihre Dienstzeit als Gwdl'er nicht mit der eines SaZ. Als SaZ haben sie wesentlich mehr Verantwortung zu tragen als ein Gwdl'er und es wird wesentlich mehr von ihnen erwartet. Die Bereitschaft einer bundesweiten Versetzung ist z.B. ein Kriterium ....
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: P.J. am 17. Februar 2010, 17:16:58
Hallo,

habe eine Frage wegen meiner Tochter, sie war 4 Jahre bei der BW und schied als Stabsgefreite aus. Machte jetzt eine Ausbildung zur Bürokauffrau für Telekommunikation und möchte als Wiedereisteiger (war im Sani) zurück. Allerdings ist sie jetzt 25 Jahre alt (seit 3 Monaten). Hat sie da noch Chancen wieder reinzukommen und welche LB.
LG
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 17. Februar 2010, 17:19:25
Wenn Sie berufsnah eingesetzt werden kann ist Fachdienst möglich. Bewerben und abwarten!
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: P.J. am 17. Februar 2010, 17:44:32
Hallo,

habe eine Frage wegen meiner Tochter, sie war 4 Jahre bei der BW und schied als (korrigiere  ;)Ober)Stabsgefreite aus. Machte jetzt eine Ausbildung zur Bürokauffrau für Telekommunikation und möchte als Wiedereisteiger (war im Sani) zurück. Allerdings ist sie jetzt 25 Jahre alt (seit 3 Monaten). Hat sie da noch Chancen wieder reinzukommen und welche LB.
LG
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 17. Februar 2010, 19:15:20
Auch als OStGefr darf sie sich bewerben.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Mista1981 am 19. Februar 2010, 03:15:14
Hallo,

hätte da auch mal einige Fragen. Bin jetzt 29 Jahre war bis Mitte 2005 bei der Bundeswehr als Saz4 als Stabsunteroffizier ATN:Stabsdienst- und Personalunteroffizier. Hab auch ein gutes Dienstzeugnis bekommen (Schulnote 2+). Nach der Bundeswehr habe ich mein Fachabi gemacht und bin jetzt am studieren. Da dies aber nicht sonderlich gut läuft spiele ich seit einiger Zeit mit dem gedanken wieder zur Bundeswehr zurück zu gehen.

Jetzt meine Fragen wo muss mein Antrag hinschicken (zu KWEA meine ich  mal hier gelesen zu haben)??
Und gibt es da irgendwelche Vordrucke oder reicht da nen kurzes Schreiben und was muss dann alles mit geschickt werden???

Besten Dank schon mal für die Antworten 
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: BulleMölders am 19. Februar 2010, 07:38:59
Erstmal, wie stellen Sie sich das vor? Einfach ein Schreiben ans KWEA und dann werden Sie wieder eingestellt? So einfach ist das nicht. Sie müssen sich genauso wie jeder Ungediente für eine Laufbahn bewerben und da reicht ein einfaches Schreiben nicht aus. Da braucht es genauso eine vernünftige Bewerbung mit allem wie es auch bei zivilen Firmen üblich ist.
Am besten Sie machen einen Termin beim Wehrdienstberater des für Sie zuständigen KWEA, der wird Ihnen das weiter vorgehen erklären und kann Ihnen auch sicherlich eher was zu ihren Chancen sagen.

Ich sehe da aber wenig Chancen, wenn Sie nicht eine für die Bundeswehr verwertbare Ausbildung anzubieten haben.
Einmal aufgrund des Alters zum anderen wird sich nicht nur der Psychologe bei einem etwaigen Gespräch die Frage stellen, warum wurde das Studium Abgebrochen. Nur weils mal nicht so gut läuft? Was ist wenn es mal bei der Bundeswehr nicht so läuft wie man möchte, dann haben wir wieder einen der versucht seiner eingegangenen Verpflichtung nicht nach zu kommen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Mista1981 am 19. Februar 2010, 15:23:24
Zu nächst einmal habe ich eine für die Bundeswehr verwertbare Ausbildung aufgrund dieser wurde ich ja auch zu StUffz ernannt.
Und dann war jawohl meine Frage was ich zum KWEA schicken muss. Weil bei meiner Einstellung beim Bund musste ich eben nicht nur eine Bewerbung schreiben wie bei jedem zivilen Unternehmen. Da gibt es nämlich spezielle Vordrucke die man auszufüllen hat. Und das stand auch in meiner Frage. Und jetzt noch mal die Frage gibt es für WIEDEREINSTELLER auch ein speziellen Vordruck oder ist das der gleiche wie für Neueinsteiger   
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 19. Februar 2010, 15:29:12
Gehen Sie zum Wehrdienstberater. Der hat alles parat, füllt es mit Ihnen aus und schickt es sogar kostenfrei ab.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 19. Februar 2010, 15:56:37
Ja es gibt ein "Ankreuzfeld" für Wiedereinsteller. Ansonsten ist der Bogen der selbe, bis auf ein paar Felder die man nur als WE ausfüleln muss/kann.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Mista1981 am 19. Februar 2010, 21:18:33
Ja super danke das wollte ich wissen werde dann mal zum Wehrdienstberaten gehen und nachfragen
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: DJ Lasse Hoppsen am 21. Februar 2010, 11:48:51
Hi
Ich scheide nächste Woche als HG (FWDL 23) aus und will wiedereinsteller machen!
Eigentlich wollte ich SaZ 4 machen, wurde aber 5 mal abgelehnt (angeblich keine stelle frei)

Ich bin 21 und habe ne ATN als Kraftfahrer BCE, Tetrapol, Funkgerätebediener und StDstSdt und ne Berufsausdbildung zum Kfz-Mechatroniker und ein hervorragendes Dienstzeugnis!

Hätte ich gute chancen, als 12er wieder rein zu kommen??
Muss ich zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung? Und was verlangen die da??

mkg
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 21. Februar 2010, 11:52:10
Bewerben und Ergebnis abwarten. Grundsätzlich müsste bei Ihnen Z8 Uffz/StUffz oder Z 12 Fw möglich sein; zu Chancen kann keiner etwas sagen. Dazu kennen wir Sie nicht! Die Auswahl läuft immer über das ZNwG  und über <den Test kann man auf den üblichen Bw-Karriereseiten oder hier im Forum genug nachlesen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: DJ Lasse Hoppsen am 21. Februar 2010, 12:13:56
Ok, danke!!!

Ist es denn möglich, den Test zu umgehen (oder zumindest teilweise), da ich ja bereits vor paar Monaten einen BA 90/5 für Tauglichkeit SaZ 4 und Auslandeinsatz machen musste?
Kann ich mir durch irgendwelche Unterlagen von meiner jetzigen Einheit Vorteile verschaffen??

Danke im vorraus!
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 21. Februar 2010, 12:21:56
Nein, eigentlich nicht. Ein ordentlicher Eindruck während des Wehrdienstes schadet natürlich nicht. Das ist aber auch alles.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 21. Februar 2010, 12:33:01
...Ist es denn möglich, den Test zu umgehen (oder zumindest teilweise), da ich ja bereits vor paar Monaten einen BA 90/5 für Tauglichkeit SaZ 4 und Auslandeinsatz machen musste?
Umgehen klingt für mich in solchen Zusammenhängen (auch wenns nicht so gemeint ist  ;)) so ähnlich wie tarnen und täuschen... Man muss halt machen was erforderlich ist und bei der Bw eben auch immer wieder  :).
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: DJ Lasse Hoppsen am 21. Februar 2010, 12:40:59
Hab ich mir fast schon gedacht, das es irgendwie so aufgefasst wird  :D

Ich meinte nur, ob es möglich ist, gewisse sachen einfach auszulassen, weil sie ja bereits irgendwo vorhanden sind! Also das ich mir unnötige Sachen ersparen kann! Z.B. PFT (auch, wenn der ab dieses Jahr nich mehr gilt), denn ich ja nun schon X-mal gemacht habe oder diesen Computertest, den ich bei der Musterung schon gemacht habe oder halt den Ergometer-test, den ich für den 90/5 vor kurzem schon machen musste!

Oder gehe ich da hin und werde quasi wie ein neuling behandelt?? ::)
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 21. Februar 2010, 13:46:35
Den BFT gibts im ZNwG erst ab 1. Juli.
Dass etwa wegfällt glaube ich eher nicht. Die Bw testet halt gern und das ist gar nicht so verkehrt. Gesundheits-Checks werden z.B. immer wieder gern durchgeführt. Was wegfallen könnte ist der Computertest, - könnte!
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Indorf am 28. März 2011, 21:04:37
Hallo zusammen,

Ich habe von Oktober 08 - September 09 meinen Grundwehrdienst im Heer abgeleistet seitdem bin ich auch aktiver Reservist und Mitglied in einer Wettkampfmannschaft der Reserve.
Nun bin ich fast fertig mit meiner Ausbildung zum Tischler anschließend werde ich mein Fachabitur in Technik machen.

So nun zu meiner eigentlichen Bitte: Ich würde mal gerne eure Meinungen darüber hören was ich anschließend niederschreibe.

Ich habe in den letzten zwei Jahren jedoch feststellen müssen das mir mein derzeitiger Beruf nicht so zusagt wie erhofft und ich mich nicht so „erfüllt“ damit fühle wie er es eigentlich sollte, mein „Hobby“ jedoch als Reservist macht mir Spaß einfach alles daran die Kameradschaft, Menschen zu helfen, die Übungen und zu Lernen wie man jene Verteidigt die man Liebt (hört sich jetzt komisch an ist für mich aber so) mit anderen Worten denke ich das mich der Soldatenberuf „erfüllen“ könnte, dazu kommt das ich eigentlich eigentlich jeden Tag daran denke wieder in der Truppe zu sein, um jedoch den Soldatenberuf auch mit seinen Schattenseiten kennenzulernen habe ich mir überlegt das ich vor einem Wiedereinstieg einen Auslandseinsatz machen werde wahrscheinlich Afghanistan. Ich denke ich habe mir das gut überlegt, ich mache Lieber jetzt einen Einsatz und guck  mir an wie es sein könnte, fern der Heimat etc. anstatt mich nachher 12jahre verpflichtet zu haben und dann mit der Situation nicht klarkomme.

Wenn dann alles gut geht würde ich mich auf einen Feldwebel Dienstposten bewerben.

Ich bin 1990 Jahrgang falls die frage aufkommen sollte.

Mit freundlichen / kameradschaftlichen Grüßen
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 28. März 2011, 21:18:40
Zitat
... um jedoch den Soldatenberuf auch mit seinen Schattenseiten kennenzulernen habe ich mir überlegt das ich vor einem Wiedereinstieg einen Auslandseinsatz machen werde wahrscheinlich Afghanistan ...

Aha. Und welche Voraussetzungen bringen Sie mit, dass die Bundeswehr ausgerechnet Sie mit in einen Einsatz nehmen sollte? Reservisten sind nur dann für besondere Auslandsverwendungen vorzusehen, wenn es keinen Aktiven für den Dienstposten gibt - und das sollte bei einem, wie ich vermute, ehemaligen Feld-, Wald- und Wiesen-W9 (Entschuldigung ...) nur selten der Fall sein.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Indorf am 28. März 2011, 21:23:40
oh das habe ich noch nicht gewusst ich habe erst mitte diese Woche einen Termin beim Feldwebel für Reservisten angelegenheiten.
Dann werde ich dies nochmal prüfen und bitte darum das mit dem Auslandseinsatz fürs erste zu streichen.

Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: smoki am 01. April 2011, 17:07:21
Einen guten Abend zusammen,

ich habe mich bei Ihnen allen nun eingelesen und möchte nun die Frage stellen die
mich dazu geführt hat dieses Forum zu finden.

Ich bin vor 6 Jahren während der Probezeit beim SaZ4 auf W9 zurückgestuft wordern da
ich Zivil meinen Führerschein Verloren habe und als MKF eingeplant war. Zudem
gab es in diesem Zusammenhang eine Beförderungssperre, ich bin also
als G. nach 9 Monaten Ausgeschieden.

Nun stehe ich kurz davor meine Zivile Ausbildung abzuschließen und es würde mich Interessieren
als Wiedereinsteller zur BW zu gehen. Kennt sich jemand mit solchgen Fällen aus?

Macht eine Bewerbung sin?


Vielen Dank im Vorraus.


mfg

Smoki
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: SemperFidelis am 01. April 2011, 21:31:07
Kontakt mit WDB aufnehmen ansonsten Bundeswehr-karriere.de (http://www.bundeswehr-karriere.de)
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: -Leonidas- am 05. April 2011, 20:20:00
Nabend zusammen,
ich reihe mich hier mal ein in der Hoffnung eine Antwort zu erhalten.

Bin absolut nicht mehr auf dem Laufenden was die BW anbelangt bis auf das ich gehört habe soll eine Berufsarmee werden etc.
Damals bin ich vom Z8 auf Z2 zurückgerudert und habe hingeschmissen um wieder in der Zivilen Fuß zu fassen. Hat auch super geklappt. Nun bin ich 24 und überlege wieder beim Bund einzusteigen.

Nur lohnt sich das denn oder gibt es immer noch die Stufen 2/4/6/8/12 etc.? Falls ja, was bringt es sich für den Fachdienst 12 Jahre zu verpflichten um am Ende wieder bei Null anzufangen auf gut Deutsch gesagt. Damals waren die Chancen auf BS schon sehr mikrig und gerade da das neue Beurteilungssystem heraus kam zu meiner Zeit, war es ein regelrechtes Roulette wer BS wird und wer nicht.
(BW lohnt sich meiner Meinung nach nur ganz oder gar nicht.)

Gruß und Dank.

Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 05. April 2011, 20:26:43
Wenn Sie auf BS spekulieren - da kommen so 8 bis 10 Bewerber auf eine Stelle. Ansonsten mal unter www.bundeswehr-karriere.de lesen, falls noch nicht geschehen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 05. April 2011, 21:22:35
...das ich gehört habe soll eine Berufsarmee werden etc.
Weißt du da Näheres? Das würde uns freuen  ;)! Wir vermuten nämlich, dass die Reform auf eine Freiwilligenarmee mit einem sich nach und nach verkleinernden Anteil an Berufssoldaten hinauslaufen soll.
Gesucht werden in der Übergangszeit - also jetzt - ziemlich viele Mannschaftssoldaten (zurzeit noch Saz4). Dazu passt der bekannte Spruch: Es gibt viele Häuptlinge aber zu wenig Indianer...   
Das wäre die Realität, in der neue Bewerber und Wiedereinsteiger ihren Platz suchen müssen oder ihn angeboten bekommen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: -Leonidas- am 06. April 2011, 20:21:11
Nein, ich weiß nichts näheres. Der Braten scheint wohl noch in der Röhre zu stecken weil wenn ich im Forum so lese weiß niemand recht was kommen soll oder nicht.

Wenn die Laufbahnen so bleiben wie sie sind bzw. es mehr Mannschaffter geben soll, fällt die BW aus meinem Kopf raus.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Steppenhahn am 04. Mai 2011, 09:54:52
Hallo zusammen

ich habe am 16.05. mein Gespräch beim Wehrdienstberater und will wissen ob er noch irgendwelche Unterlagen von meiner damaligen Dienstzeit haben könnte oder ob es besser wäre wenn ich alles mit hin nehme was ich besitze. Ich war von 1999 bis 2003 bei der Marine und bin jetzt 30.
Ich bewerbe mich jetzt um wiedereinstellung und will nochmal aufs Schiff. Wo ich zu meiner zweiten frage komme, wie gut stehen meine Chancen auf einer Verwendung an Bord ???

Danke für jede hilfreiche Antwort
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: BulleMölders am 04. Mai 2011, 10:09:31
Wo ich zu meiner zweiten frage komme, wie gut stehen meine Chancen auf einer Verwendung an Bord ???
Da das von sovielen Faktoren abhängt, die ich nicht kenne, ist meine Kristallkugel vollkommen überfordert.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Steppenhahn am 04. Mai 2011, 10:24:50
Ich bin gelernter Koch, habe in meiner Dienstzeit eine Ausbildung zum Flugausrüstungsspezialisten gemacht, habe dann gewechselt zu Überleben auf See und hatte dann die Chance mich bei der ABC-Abwehr zu spezialisieren und wurde direkt nach bestandenen Lehrgängen zum Marinesicherungssoldaten umgeschrieben. Ich war daraufhin zweimal im Auslandseinsatz unterwegs und ich kann 17 Jahre freiwillige Feuerwehr nachweißen mit uber 180 Einsätzen pro Jahr. Auch bei der Feuerwehr hab ich einen hohen Ausbildungsstand und hoffe daher dass ich nochmal aufs Schiff kann. Meine Verpflichtungszeit wären 8 Jahre.
Der Grund meines Gesuches ist dass ich hier in meinem Beruf nicht weiter komme. Ich bin im Öffentlichen Dienst und arbeite als Fachkraft für Bäderbetriebe. Ich bin als Sanitäter und Sicherheitsbeauftragter beschäftigt
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Steppenhahn am 10. Mai 2011, 12:59:51
Hallo

kann mir jemand zu meiner Frage am 4. Mai eine Antwort geben? Der Termin beim Wehrdienstberater am 16. rückt näher und ich will wissen ob er noch irgendwelche Unterlagen oder Informationen von mir hat oder ob ich alles in schriftlicher Form mitbringen sollte damit er sich von meiner Person und meines Ausbildungsstandes nochmal ein Bild machen kann.

Danke schonmal für die Antwort
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: ulli76 am 10. Mai 2011, 13:03:11
Bring am besten das mit, was du hast.
Aber da es sich nur um ein Beratungsgespräch handelt, werden diese Unterlagen nicht entscheidend sein.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: jhh88 am 17. Mai 2011, 16:22:52
Hallo,

ich bin 22 und mache zur Zeit eine Ausbildung zum Veranstaltungstechniker, die nächstes Jahr im Mai endet. Ich war 2006-2008 FWDL 23, als Gebirgsjäger (HG) und habe meine Auslandserfahrung im Kosovo gemacht.
Ich Interessiere mich wieder für eine Kariere bei der Bundeswehr?
1. ist das soweit möglich?
2. kann ich wieder als HG oder höher einsteigen, oder muss ich bei Null anfangen?

Freue mich auf Antwort

 
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: ulli76 am 17. Mai 2011, 16:52:07
Welchen Schulabschluss hast du und welche Laufbahn strebst du an?
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: jhh88 am 18. Mai 2011, 19:07:11
...ich habe die Mittlere Reife und würde gerne, entweder wieder als Hg, oder als StUffz einsteigen.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 18. Mai 2011, 19:09:50
In der Mannschaftslaufbahn fangen Sie wieder als Hauptgefreiter an. Für eine Wiedereinstellung als StUffz benötigen Sie einen für Ihre zukünftige Tätigkeit verwendbaren Berufsabschluss.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Steppenhahn am 19. Mai 2011, 00:02:53
Hallo.
ich hab gelesen dass es dir Besoldungsstufen wie es sie früher gab, so nicht mehr gibt. Das Alter spielt gar keine Rolle mehr ??? Wenn ich jetzt als SG wieder einsteige, mit welchem Gehalt muss ich dann rechnen ?

Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 19. Mai 2011, 07:29:51
Jein, die Besoldungsstufen gibt es nach wie vor, nur dass es mittlerweile auch "Erfahrungsstufen" gibt. D.h. je länger ein Soldat im Dienst ist, umso höher sind die Bezüge die er dafür anteilig erhält.

Was sie als SG verdienen, können sie im Internet "ergooglen", in dem sie sich die Bundes BAT Besoldungstabelle anschauen. SG's sind (wenn ich mich nicht täusche) mit A5 dotiert.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 19. Mai 2011, 10:47:37
Mal nach "Besoldungstabellen Bund 2011" googeln. HptGefr ist Besoldungsgruppe A5 mit "Amtszulage", bis Alter 23 Jahre wird man, glaube ich, in Erfahrungsstufe 1 und danach in Erfahrungsstufe 2 eingruppiert. Die "Erfahrungsstufen" ersetzen die alten "Dienstaltersstufen" und steigern sich nicht mehr alle 2 Jahre automatisch sondern sind weiter gestreckt worden.

@Snake: das ist völliger Unsinn:

Zitat
... Bundes BAT Besoldungstabelle ...

Das wäre Bundesangestelltentarif, durcheinandergemixt mit Besoldungstabellen. Beamte, Richter und Soldaten erhalten Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz, Soldaten konkret nach "Bundesbesoldungsordnung A" (gut, manche auch nach BBesO B  ::)).

Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 19. Mai 2011, 10:57:57
Danke Klaus, für die Korrektur. Mir war das korrekte Wort entfallen  ::)
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Agency89 am 27. Mai 2011, 18:14:28
Hallo Leute,
ich will auch wieder zur truppe.
Nur habe ich das problem, dass ich bereitzs z8 war und mich in meiner dienstzeit verletzt haben und aufgrund dessen in den ersten 6 monaten bereits zum w9er zurückgestuft wurden.
ich bin jetzt 22 jahre alt und wurde bei meiner ausscheideruntersuchung t2 gemustert.
gibt es da chancen es wieder zu versuchen??? ich will unbedingt wieder zur truppe denn das leben draußen geht mir tierisch auf die nerven...

bitte um rasche antwort.

MKG

Age
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 27. Mai 2011, 18:21:23
Lesen Sie doch einfach mal die entsprechenden Threads. Und versuchen Sie es mal mit ein wenig deutscher Grammatik und Rechtschreibung, damit man Sie ohne Probleme verstehen kann.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: ulli76 am 27. Mai 2011, 19:18:06
Ist doch kein Problem, tauglich biste ja bei der Entlassung gewesen, Jung genug bist auch. Also Termin beim WDB machen und neu bewerben.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: A.Z am 19. Juli 2011, 06:38:57
Guten Morgen,
auch ich habe eine Frage.

Wie stehen die Möglickeiten nach einer Zurückstellung(2009 ,2 Jahre) in der AGA wieder bei der Bundeswehr einzusteigen?
Bin 22 Jahre alt.

Würde mich über hilfreiche Tips und Antworten freuen.

Gruß

A.Z
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 19. Juli 2011, 07:10:47
Sie meinen wohl, ob sie sich noch mal bei der Bundeswehr bewerben können?

Sofern sie nur zurück gestellt wurden würde ich JA sagen ...

Nähere Infos unter www.bundeswehr-karriere.de
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: A.Z am 19. Juli 2011, 07:24:34
Danke für die Antwort.

Es ist korrekt ich wurde nur zurück gestellt und hatte bei meiner Musterung damals T2 gehabt, das dürfte sich nicht geändert haben.

Ich würde gerne wieder FWDL 23 bei den Feldjägern machen, ist dies möglich?



A.Z
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 19. Juli 2011, 07:41:58
Moment .... ich blicke in die Glaskugel .... shit ... ist kaputt ...

Im Ernst ... nehmen sie am besten mit einem Wehrdienstberater (oder der kostenfreien Hotline 0800 / 9 80 08 80) Kontakt auf und besprechen mit ihm zusammen ihr Vorhaben. Ob es für sie zu den Feldjägern geht ist fraglich. Die Bw versucht die Verwendungswünsche zu erfüllen, doch letztendlich entscheiden Eignung und Bedarf ...

Infos siehe hier (http://mil.bundeswehr-karriere.de:80/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnrTwlt0C_INtREQCyVcdK/)
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: OG.s am 28. Juli 2011, 18:20:04
Eine gute Frage. Würde mich auch interessieren, ob man sich z.B. während einer Wehrübung "aus der Truppe" verpflichten kann.

hi wenn ich mich kurz melden darf ich hab diesen weg 2002 genommen nachwuchsgewinnung fällt aus bei mir zumindest .da ich paar sachen zu gut ausgeführt hab bin aber ldeider als fwdl ausgeschieden will jetz zurück wie mach ich das hab paar ehrenmettaillien bekommen könnte helfen dabei bin eben auch schon fast 30 . hilfffee bitte


Kann ich mir aber kaum vorstellen, das Verfahren wurde ja nicht aus Spaß in die Welt gesetzt.
Titel: Re:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 28. Juli 2011, 21:30:09
Was soll uns der verlinkte und nicht korrekt wiedergegebene Beitrag von 2004 an dieser Stelle sagen?
Inzwischen haben sich mehr als nur geringfügige Änderungen ergeben und das betrifft nicht nur die defekte Kristallkugel...  
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: kai221178 am 27. September 2011, 00:29:10
Nun wurde ja hier schon vielfach über die verschiedenen Möglichkeiten der Wiedereinstellung geschrieben. Nur sind meine Umstände doch etwas anders.
Ich bin nun 32 und werde im November 33 Jahre alt. Ich bin Lebenszeitbamter bei der Polizei. Da ich bei der Polizei keine Perpektiven für mich sehe, habe ich mich gefragt, ob ich als Polizeibeamter und ehemaliger SaZ 4 (FschPzAbwBtl 272) nicht noch interessant für die Bundeswehr bin. Was meint ihr??? Klar muss ich mal nen Wehrdienstberater aufsuchen, aber macht das in meinem Alter noch Sinn???

Danke
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: snake99 am 27. September 2011, 07:43:11
Theoretisch können sie zur Bw wechseln ... die Frage ist nur, was dann mit ihrem BAL Status passiert.

Ich persönlich würde bei der Polizei bleiben, da ich die Umstände dort wesentlich interessanter und attraktiver finde als bei der Bw ;)
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 27. September 2011, 09:20:11
Die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) sagt dazu aus:

Zitat
§ 4 Einstellung

(3) Mit einem höheren Dienstgrad kann eingestellt werden, wer dem Bundesgrenzschutz, der Bundespolizei oder
einer Bereitschaftspolizei der Länder angehört hat. Der Dienstgrad richtet sich nach der vorgesehenen Verwendung
in der Bundeswehr, der Vorbildung, der Ausbildung, der Dienstzeit, der Laufbahnzugehörigkeit und den
wahrgenommenen Funktionen im Bundesgrenzschutz, in der Bundespolizei oder in einer Bereitschaftspolizei der
Länder. Über die Festsetzung des höheren Dienstgrades entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung.
Die Laufbahn ist in der Entscheidung zu bezeichnen. ...
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: P.StUffza.D. am 19. Oktober 2011, 14:18:16
Hallo Zusammen,

ich bin dieses Jahr (Ende September) als SaZ 8 DstGrd StUffz (28 Jahre) ausgeschieden und mache derzeit meine Fachhochschulreife im Bereich der Sozialpädagogig an einer BwFS.
Habe viele Bewerbungen verschickt (Ausbildung MD und GD) und habe natürlich "Angst" davor, dass es nicht klappen könnte.
Vor ein paar Tagen kam kurz der Gedanke auf es in Betracht zu ziehen mich als Wiedereinsteller zu bewerben.

Ich hätte gerne gewusst, ob jemand von euch diese Erfahrung selbst gemacht hat oder jemanden kennt, der dies gemacht hat, also kurz nach der Dienstzeit sich als WE beworben hat und angenommen wurde.

MkG
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: miguhamburg1 am 19. Oktober 2011, 14:28:09
... und was würde diese Information eines Anderen Ihnen persönlich helfen?

Es ist theoretisch möglich, praktisch kommt es wie bei allen Personalfragen auf den Einzelfall an, sprich: Ob Bedarf besteht und Sie geeignet sind.

Stellen Sie einen Antrag bzw. bewerben Sie sich und warten das Ergebnis ab.
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: P.StUffza.D. am 19. Oktober 2011, 14:42:47
Was mir eine Information bringen würde?

Ganz einfach:
Ich habe das Gerücht gehört, dass es kurz nach DZE nicht gehen würde.
Wehrdienstberate bekomme ich gerade nicht an die Strippe und es wäre interessant gewesen, ob dies jemand schon gemacht hat und vllt. sogar Erfolg hatte.

Das ich mich bewerben muss ist mir durch aus bewusst. ;)
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: mailman am 19. Oktober 2011, 14:43:53
Warum sollte es denn nicht gehen?
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: P.StUffza.D. am 19. Oktober 2011, 14:47:59
Das habe ich mich selber auch gefragt und auch diese Frage dem "Märchenerzähler" gestellt.
Seine Antwort: Weil es so ist!

(Klasse Aussage und mit solchen Leuten dient man(n)/frau.)

Ich werde weiter versuchen den WDB zu erreichen und dann weiß ich es ja.
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 19. Oktober 2011, 14:57:06
Was lernt man als allererstes in der Bw? Richtig! Es gibt für alles Vorschriften! Und für die Einstellung heißt das? Wie richtig! Soldatengesetz und Soldatenlaufbahnverordnung! Wo steht dort, dass eine Einstellung ausgeschlossen ist 1. wenn man bereits Wehrdienst geleistet 2. wenn bereits ein als Soldat auf Zeit Dienst geleistet oder 3. wenn vor weniger als X Monaten Dienst nach Nr. 1. oder 2. geleistet hat? Sensationell! Nirgends! Und so kann man künftig auch jede laufbahnrechtliche Frage systematisch angehen. Es bleibt also beim Grundsatz: Wenn Sie sich bewerben und die Bw Sie noch einmal will, geht das. Ob das so ist weiß hier aber keiner.
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: P.StUffza.D. am 19. Oktober 2011, 15:01:18
Danke für die Auskunft. :)
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Rehlch am 11. Juni 2012, 16:22:09
Hallo,

Ich bin HG d.R. und dieses Jahr in die aktive Reserve gegangen. Ich mache eine Ausbildung zum Eli Mech Uffz SEA/Klima und nächstes Jahr dann den Feldwebel. Wie läuft denn dann der Wierdereinsteller ab? Muß ich dann immer noch zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung? Musterung müßte ja dann auch weg fallen, da ich ja auch ne Einstellungsuntersuchung machen muß.
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 11. Juni 2012, 16:29:15
Ja; Wehrdienstberater und ZNwG.
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: whisky_delta am 23. August 2012, 23:48:08
Guten Tag.

Hier einmal ein auf den ersten Blick verwirrendes Konstrukt.
Ich bin 24 Jahre alt und habe von 2007-2011 als SAZ4 Dienst geleistet. Anschließend habe ich im zivilen (Rettungsdienst) gearbeitet und wurde dort aus wirtschaftlichen Gründen innerhalb der Probezeit gekündigt. Ich hab als BFD-Maßnahme nach der Dienstzeit meinen Rettungsassistenten gemacht.

Das eigentlich angestrebte Ziel ist das Studium der Humanmedizin, welches sich aber auf Grund der Wartezeit vermutlich erst im Oktober nächsten Jahres verwirklichen lässt (6 Jahre sind ja auch wirklich genug gewartet...)
Als Rettungsassistent bekomme ich innerhalb von 100km wohl so schnell keine hauptamtliche Festanstellung.
Nun spiele ich mit dem Gedanken FWD zu leisten für sagen wir 9 Monate (angenommen man wird zum 01.01.2013 eingestellt) um die Zeit sinnvoll zu nutzen...

Nun meine Fragen:
Ist dies überhaupt möglich? (SAZ, Ausscheiden, dann FWD)
Wenn ja: Inwiefern wird einem die Ausbildung Rettungsassistent (SanFW RettAss?!) angerechnet? Vermutlich garnicht, oder? Einstellung würde als SG erfolgen vermute ich und alleine schon die Lehrgänge um befördert zu werden sprengen wohl den Rahmen des FWD.

Der Wehrdienstberater war hierzu leider auch überfragt (von dem Konstrukt ROA im Rahmen FWD sprechen wir hier mal garnicht ;)), daher nun die Frage an die Kameraden im Forum.

Vielen Dank im Vorraus,

Kameradschaftliche Grüße
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 24. August 2012, 06:53:51
Nun, so schwer ist das doch nicht, die Antwortet lautet: Nein, es ist möglich, als ehem. SaZ den FWD zu machen.
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Müller3 am 08. September 2016, 22:57:45
Würde gerne wissen wie oft man Wiedereinsteller machen kann?

Mfg Müller
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Getulio am 08. September 2016, 23:02:36
So oft die Bundeswehr Sie will/braucht.
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 08. September 2016, 23:03:12
So oft die Bundeswehr Sie will/braucht.

Mist! Diemal warst du schneller.  ;D
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: Getulio am 08. September 2016, 23:04:59
Jup.  ;D

Wobei ich noch ergänzen wollte, dass u.U. Höchstverpflichtungszeiten greifen können.
Titel: Antw:Voraussetzungen für Wiedereinsteller
Beitrag von: wolverine am 08. September 2016, 23:12:47
8 mal Z4 ;D