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Autor Thema: Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung  (Gelesen 3431 mal)

vanian

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Hallo

Habe eine kurze Frage an euch

und zwar habe ich die Einladungzu Eignungsübung bekommen, dort lag eine Arbeitgeberbenachrichtigung bei.
Jedoch habe ich zur zeit nur einen 400 euro job muss dieser schein trotzdem von meinem Arbeitgeber ausgefüllt werden ?
weil ein richtiger Arbeitsvertrag besteht ja nicht und deshalb kann ja eigendlich kein Kündigungsschutz greifen.

danke schonmal für die Antworten
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Pauli89

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Nunja, du hast bei deiner Bewerbung ja sicherlich angegeben, dass du momentan auf 400 Euro Basis arbeitest. Und wenn der Schein beiliegt, dann lass ihn lieber ausfüllen, auch wenn kein "richtiger" Arbeitsvertrag vorhanden ist. Ich habe mich beworben ohne dass ich beruflich tätig bin, und hatte daher keinen Schein, um den Vergleich mal aufzustellen. Wenn es für die BW keine "richtige" Arbeit wäre, wäre kein Schein bei gewesen. Lass ihn lieber ausfüllen. Schadet ja nicht! :)
« Letzte Änderung: 16. Juni 2012, 14:23:05 von Pauli89 »
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vanian

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wärend der bewerbung war ich arbeitslos hatte dann kurzzeitg arbeit bei einer zeitarbeitsfirma und jetzt halt den 400euro job

aber ok ich lass ihn lieber ausfüllen =)

reicht es den wenn ich den bei dienstbeginn mitbringe oder muss ich ihn voher irgendwohin schicken ?
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Pauli89

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Achso, mhh...das könnte dann natürlich bedeuten, dass deine neue Arbeit nicht relevant ist. Aber so wie ich gehört habe, werden bei der Eignungsprüfung nochmal vorher alle Daten überprüft. Da kannst du dann ja angeben, dass du andere Arbeit hast. Lass ihn trotzdem ausfüllen und frag den Zuständigen von der BW dann, ob er den Schein braucht. Sicher ist sicher. Wenn nicht, ist es ja nicht schlimm :)
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Pauli89

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Achso: Und wenn in dem Brief nicht steht, dass du ihn vorher wieder abschicken sollst, denke ich mal...dass du die ihn mitbringen sollst. Wann ist denn deine Eignungsprüfung?
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vanian

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ok also ich lese in dem schreiben nichts davon das ich ihn voher irgendwo hinschicken soll

meine eignungsübung fängt am 1.10 an
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DerMacher91

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #6 am: 17. April 2017, 16:46:38 »

Hallo ich hab mal eine Frage bezüglich Arbeitgeber. Gibt es dieses Gesetz noch mit den Kündigungsschutz während der AGA? Hab am 14.5 mein eignungstest in München und falls es klappt gehts bei mir zum 1.8 los. Hab seit 2011 ein unbefristeten Vertrag. Bitte fangt jetzt nicht an Ich soll mein Job behalten. Ich hab mich entschieden zum Bund zu gehen und möchte halt nur wissen wie man seine Arbeit richtig kündigt?
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Ralf

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #7 am: 17. April 2017, 16:49:17 »

Gar nicht kündigen, denn genau dafür gibt es ja das Arbeitsplatzschutzgesetz. Was ist, wenn du während der "Probezeit" kündigst oder gekündigt wirst?
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DerMacher91

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #8 am: 17. April 2017, 16:55:47 »

Ja genau das wollte ich wissen ob ich praktisch am 1.7 kündigen muss und am 1.8 beim Bund Anfang oder während der AGA kündigen. Wie läuft das denn genau ab? Danke für die schnelle Antwort
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Ralf

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #9 am: 17. April 2017, 16:58:47 »

Zitat
Gar nicht kündigen

Lies doch mal hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/
Und gem. §16a gilt das auch für SaZ.
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DerMacher91

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #10 am: 17. April 2017, 17:10:52 »

Und ab wann muss ich das meiner Firma sagen? Wie lang vor Dienstantritt?
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Ralf

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #11 am: 17. April 2017, 17:11:45 »

Och Mensch, lies doch mal das, was ich dir da gepostet habe, dort findest du:
Zitat
(3) Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen.
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Tasty

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #12 am: 17. April 2017, 17:15:57 »

Und unverzüglich heißt: Ohne schuldhaftes Verzögern, also so bald Du kannst.
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DerMacher91

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #13 am: 17. April 2017, 17:18:24 »

Ja sorry bin ja schon am lesen.  :-X
Diesen Bescheid bekommt man wahrscheinlich erst nach der eignungsfeststellung.
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Tasty

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #14 am: 17. April 2017, 17:24:18 »

Ja sorry bin ja schon am lesen.  :-X
Diesen Bescheid bekommt man wahrscheinlich erst nach der eignungsfeststellung.

Höchstwahrscheinlich. Ist ziemlich weltfremd zu glauben, dass Du eine Aufforderung zum Dienstantritt bekommst noch bevor Deine Eignung festgestellt wurde, oder  ?
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