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Autor Thema: Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung  (Gelesen 3430 mal)

DerMacher91

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #15 am: 17. April 2017, 17:35:25 »

Ja war klar das wieder jemand mit nem dummen Kommentar kommt. Ist ein Forum nicht dafür um Informationen zu finden oder Fragen zu stellen. Ich möchte mich einfach nur informieren bevor ich was falsches mache und ich am Ende ohne etwas da stehe. Ob ich genommen werde oder nicht weiß ich ja selbst noch nicht. Trotzdem danke  ;)
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KlausP

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #16 am: 17. April 2017, 18:46:13 »

Ja sorry bin ja schon am lesen.  :-X
Diesen Bescheid bekommt man wahrscheinlich erst nach der eignungsfeststellung.

Selbstverständlich erst dann, wann denn sonst und wozu dann noch eine Eignungsfeststellung?

Ach so, nicht, dass noch was durcheinander geht: Eignungsfeststellung und Eignungsübung sind zwei unterschiedliche Paare Schuhe!
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman02

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #17 am: 17. April 2017, 19:32:47 »

München verschickt die Arbeitgeberbenachrichtigung wohl selbst, 28 Tage vor Dienstantritt. Da sollte man die Aufforderung zum Dienstantritt bzw. Einberufung zur Eignungsübung schon haben.
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DerMacher91

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #18 am: 17. April 2017, 20:14:57 »

Ah ok das war eigentlich schon mein Anliegen. Ich danke euch allen und hoffe jetz erstmal die eignungsfeststellung zu bestehen.
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mailman02

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #19 am: 17. April 2017, 21:52:14 »

Im Einladungsschreiben steht auch das "es verfrüht wäre aufgrund dieses Schreibens Maßnahmen zb. Kündigung zu treffen".

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DerMacher91

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Antw:Arbeitgeberbenachrichtigung über den Beginn der Eignungsübung
« Antwort #20 am: 17. April 2017, 22:06:15 »

Ja das stimmt steht da wirklich. Es ging mir ja wirklich nur drum ob ich bis zum 1.8 gekündigt haben muss. Aber jetz weiß ich ja Bescheid  8)
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