Quelle: Bundeswehr.de , vom 05.04.2017
"Berlin, 05.04.2017.
Neuerdings bietet die Bundeswehr für Menschen, die mit dem HI-Virus infiziert sind, die Möglichkeit der Einstellung, der Dienstzeitverlängerung und der Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten. Eine Infektion mit dem Virus muss kein Hindernis für eine Einstellung oder Weiterverpflichtung sein."
"Dies gilt nur, wenn sich die Betroffenen einer Therapie unterziehen, unter der keine Viren im Blut nachweisbar sind, sie ausreichend Immunkörper haben und keine Zeichen einer AIDS-Erkrankung aufweisen."
"Keine Ansteckungsgefahr
Von einem HIV-Infizierten mit einer Viruslast unterhalb der Nachweisgrenze geht nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen keinerlei Ansteckungsgefahr aus. Bislang blieben Betroffene aber vom Militärdienst ausgeschlossen – sie wurden als nicht dienstfähig eingestuft.
Das ändert sich nun. Ab sofort wird jeder Fall differenziert betrachtet.
Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr wies die Änderung des bisherigen Verfahrens am 21. Februar an.
Der Wehrmedizinische Beirat hatte zuvor empfohlen, HIV-Infizierte nicht generell von der Soldatenlaufbahn auszuschließen."
"Offenheit für Infizierte
Wer keine Krankheitssymptome zeigt, ist ebenso leistungsfähig wie seine nicht-infizierten Kameraden. Die meisten HIV-Infizierten halten den Ausbruch der Krankheit mit Medikamenten unter Kontrolle.
Betroffene, die gerade erst mit ihrer Therapie angefangen haben, gelten allerdings für die ersten zwölf Monate als vorübergehend nicht wehrdienstfähig. Erst dann ist abzusehen, ob die Therapie anschlägt. Weiter ausgeschlossen bleiben HIV-Infizierte, die sich nicht behandeln lassen wollen, bei denen die Therapie nicht wirkt oder die bereits Folgeerkrankungen aufweisen."