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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Sazv Aga  (Gelesen 9383 mal)

Mizy22

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Sazv Aga
« am: 26. Mai 2017, 02:55:03 »

Guten Tag Kameraden

Da ich nichts zu dieses Thema im Forum gefunden bzw. übersehen habe, hoffe ich ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen.
Ich wiederhole im Moment meine Aga und hab jetzt schon x verschiedene Aussagen über Savz während der Grundausbildung gehört.
Vielleicht findet sich hier jemand der nicht nur mit Halbwissen glänzen kann
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CIRK

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #1 am: 26. Mai 2017, 08:50:51 »

Entscheidend ist, was auf dem Dienstplan steht. Beispiel für einen Rahmendienstplan/Dienstplan:

05.00 Wecken
05.00 - 05.30 Körperpflege
05.30 - 05.45 Anziehen / Stubenreinigen
05.45 - 06.15 Frühstück
06.15 - 06.45 Revierreinigen
06.45 - 07.00 Antreten im Zugrahmen/Stärkemeldung
07.00 KpAntreten

In dem oben dargelegten Beispiel beginnt die Arbeitszeit um 06.15 Uhr.
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Ryuuma

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #2 am: 26. Mai 2017, 09:24:42 »

Die von dir aufgelisteten Zeiten stehen allerdings nicht auf einem Rahmendienstplan in der Grundausbildung. (Außer es gibt natürlich Zusatzdienst, aufgrund von früher rausverlegen o.Ä)
Daher zählt, wie schon angesprochen, das was auf deinem Dienstplan steht - Ist schließlich auch ein schriftlicher Befehl.
So vermute ich, dass die Dienstzeit bei dir um 0700 anfängt.
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CIRK

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #3 am: 26. Mai 2017, 09:30:06 »

Auch das Revierreinigen und Antreten im Zugrahmen zur Stärkemeldung muss schriftlich fixiert sein. Beides gehört nicht zur Dienstvorbereitung im Zusammenhang mit den persönlichen Lebensumständen und ist somit auch Arbeitszeit.
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Ryuuma

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #4 am: 26. Mai 2017, 09:46:32 »

Ich bin jetzt auch kein Vollprofi auf dem Gebiet. Aber ich meine, wenn man mit so Korinthenkackerei anfängt, dann können wir irgendwann auch gleich aufhören zu "arbeiten", wenn du es so betiteln möchtest.
Das gehört für mich irgendwo zum Treuen Dienen dazu ;)
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CIRK

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #5 am: 26. Mai 2017, 09:51:34 »

Wenn der Dienstherr die Soldaten dazu einteilt Toiletten, Waschräume, Gänge, Treppen u.s.w. zu reinigen, dann ist dies auch als Arbeitszeit zu werten, das hat nichts mit Korinthen zu tun.
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KillBurn93

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #6 am: 26. Mai 2017, 10:02:26 »

Ich gehe eher Mal davon aus das es sich bei dem Revierreinigen nur um die eigenen Stuben (kehren, Müll raus, Bockbau) evtl. noch die Decks handelt.
In den meisten Inspektion gibt es mittlerweile für die Toiletten/Duschen ziviles Reinigungspersonal.
Und sowas fällt dann wieder unter die Korinthen weil es in 5-10 Minuten erledigt ist.
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Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #7 am: 26. Mai 2017, 10:08:49 »

Sanitärräume, Flure und Treppenaufgänge sind grundsätzlich täglich durch zivile Firmen zu reinigen. Ausschlaggebend ist, was in der für die Liegenschaft geltenden Leistungsvereinbarung steht. Wenn man jetzt auch noch Soldaten dafür einteilt, diese Reviere zusätzlich zu reinigen ist das in meinen Augen reine "Beschäftigungstherapie" und mit der immer knapper werdenden Ressource "(Arbeits-)Zeit" nicht zu vereinbaren.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CIRK

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #8 am: 26. Mai 2017, 10:12:50 »

Ich gehe eher Mal davon aus das es sich bei dem Revierreinigen nur um die eigenen Stuben (kehren, Müll raus, Bockbau) evtl. noch die Decks handelt.
In den meisten Inspektion gibt es mittlerweile für die Toiletten/Duschen ziviles Reinigungspersonal.
Und sowas fällt dann wieder unter die Korinthen weil es in 5-10 Minuten erledigt ist.

Das Stubenreinigen gehört wiederum zu den persönlichen Lebensumständen und ist deshalb nicht als Arbeitszeit zu werten. Treten die Züge zwecks Vollzähligkeitsüberprüfung bereits vor dem KpAntreten an, so zählt dies sehr wohl als Arbeitszeit. Der KpDienstplan ist entsprechend anzupassen.
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KillBurn93

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #9 am: 26. Mai 2017, 11:08:10 »

Bei uns war es unter SazV so das vor der vollzähligkeit alle Dinge wie Hygiene, Frühstück, Stubenreinigen erledigt sein musste und mit dem Antreten zur Vollzähligkeitsfeststellung der Dienst begann.
Danach ganz normal Dienst bis 16:30 Uhr und danach Dienstschluss bis zum nächsten Morgen. Zapfenstreich o.ä hatten wir nicht zusätzlich auf dem Dienstplan stehen. Wobei solche Feinheiten sicher von Einheit zu Einheit unterschiedlich sind.
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Mizy22

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #10 am: 26. Mai 2017, 12:14:32 »

Auf dem dienstplan steht

05:00 - 23:00 Organisation/ Ordnung/ Unterstützung des Zuges
07:00 Kompanieantreten

Bis 05:20 (Stärkemeldung) haben wir Zeit für individuelle Bedürfnisse
Danach beginnt das Stuben und Revierreinigen (Flur + Treppenhaus fegen und wischen, Aschenbecher und Mülleimer leeren etc.)

05:55 - 06:30 Frühstück
06:30 - 07:00 Organisationszeit

Laut Zugführung gibt es eine Sonderregelung für Die Aga zwecks diesen beiden Stunden am Morgen.
Allerdings findet man dazu nichts was Hand und Fuß hat

Gibt es keine Sazv beauftragen oder ähnliches?
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Andi

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #11 am: 26. Mai 2017, 12:20:50 »

Was sagt deine Vertrauensperson dazu? Das kann sie euren Chef doch mal fragen.
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CIRK

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #12 am: 26. Mai 2017, 12:21:27 »

Auf dem dienstplan steht ...

Das was Sie hier dargestellt haben lässt eine genaue Differenzierung, was Arbeitszeit ist und was nicht, nur bedingt zu und ist entsprechend anzupassen (z.B. so wie ich es oben dargestellt habe)

Laut Zugführung gibt es eine Sonderregelung für Die Aga zwecks diesen beiden Stunden am Morgen.
Allerdings findet man dazu nichts was Hand und Fuß hat

Was auch nicht verwundert, da es so eine Regelung auch nicht gibt.

Gibt es keine Sazv beauftragen oder ähnliches?
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KillBurn93

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #13 am: 26. Mai 2017, 12:39:02 »

Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV)
§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschreiten. Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn dienstliche Gründe dies erfordern, insbesondere in folgenden Bereichen:
1.
allgemeine Grundausbildung,
Es folgen weitere für das jetzige Thema irrelevante Punkte.

An sich gibt es also schon Ausnahmen in der SazV die die Grundausbildung betreffen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sazv/ Quelle
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Mizy22

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Antw:Sazv Aga
« Antwort #14 am: 26. Mai 2017, 12:43:06 »

Das Amt der Vertrauensperson wird durch mich besetzt und die Aussagen der zugführung habe ich schon aufgeführt.

Habe ich getan
05:00 - 23:00 Organisation/ Ordnung / Unterstützung des Zuges
07:00 Kompanieantreten

Alle anderen Zeiten die ich im vorherigen Beitrag aufgelistet habe sind nicht im Dienstplan verankert

Ok danke, dass hilft mir schon ein wenig weiter
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