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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 304077 mal)

LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #90 am: 07. Oktober 2016, 09:08:17 »

NEU >>> siehe Beitrag vom 16.01.2020 !


Hier die aktuelle Erreichbarkeit der Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte

Diese ist Ansprechstelle für alle aktiven und ehemaligen Soldaten und deren Angehörige wenn es um Einsatzschädigung geht.


Aktive, Ehemalige und ggf. Angehörige müssen dort die notwendigen Anträge einreichen.

Grundlegende Vorschriften dazu u.a.:

+ Zentrale Dienstvorschrift A–1340/110 "Weiterverwendung nach Einsatzunfällen"

Für Einsatzgeschädigte mit psychischen Belastungen zusätzlich:

+ Einsatzunfallverordnung - EinsatzUV vom 24.09.2012
+ Zentralerlass B-2120/5 A-2120/5 "Verordnung über die Vermutung der Verursachung einer psychischen Störung durch einen Einsatzunfall" vom 09.04.2019
   (Durchführungsbestimmungen zur EinsatzUV)



Die Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte ist wie folgt zu erreichen

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat ZS 2.3
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 15 3368
Fax: 02241 14 2838
BwFernwahl: 3471

BAPersBwZS2.3KoordStEinsatzgeschädigte@bundeswehr.org

Sachgebietsleiter:

StHptm Michael Heilmann              Tel.: +49 (0) 2241 – 15 3368


Aufteilung der Zuständigkeiten nach Nachname der Betroffenen/des Betroffenen


Offiziere (A - Z)
RAR' in Andrea Hoffmann              Tel.: +49 {0) 2241-15 2694
 

Unteroffiziere und Mannschaften Buchstabe A - L
Hptm Rene Krämer                       Tel.: +49 (0) 2241-15 2841
HptFw Martina Matußek-Drehn      Tel.: +49 (0) 2241-15 2046
 

Buchstabe M  - Z
RAmtm Thorsten Menberg            Tel.: +49 {0) 2241-15 2719
Fw Vincent Justin                         Tel.: +49 (0) 2241-15 2012
« Letzte Änderung: 16. Januar 2020, 09:48:25 von LwPersFw »
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #91 am: 13. Oktober 2016, 14:49:38 »

Im Rahmen des Genesungsprozesses Einsatzgeschädigter / Behinderter ist Sport ein wichtiges Thema.

Um hier die Geschädigten "an die Hand zu nehmen", bietet die Bw zwei Lehrgänge an:

Durchführung durch: Sportschule der Bundeswehr

1. Lehrgang "Sport für Behinderte"

Dieser Lehrgang wird 8 bis 9 mal im Jahr durchgeführt.

Abwechselnd in Warendorf und Sonthofen.

Dauer: 3 Wochen

Teilnehmer :

Vorrang haben Soldaten mit einem dauerhaften GdS/GdB/MdE ab 30 %

D.h. erst werden die Plätze mit Soldaten besetzt, die verbleibenden können dann an Zivilbeschäftigte vergeben werden.

Zivilbeschäftige ab einem GdB 50 % können im Rahmen freier Plätze teilnehmen.

Die Behinderung muss nicht auf einem Einsatzunfall beruhen !

Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt für Mil/Ziv nicht über das IAMS-System, sondern die örtlich zuständige
Bezirksschwerbehindertenvertretung des Soldaten / Zivilbeschäftigten.

Voraussetzungen:

+ Die Festsetzung der Behinderung sollte mindestens 2 Jahre zurückliegen.
+ Lehrgangstauglichkeit muss festgestellt sein
+ Fähigkeit zur Teilnahme an der sportpraktischen Ausbildung im Lehrgang
   (bis zu 6 Stunden sportliche/körperliche Aktivität pro Ausbildungstag und zwar angepasst an die behinderungsbedingten Beeinträchtigungen)
+ Fähigkeit der Fortbewegung ohne Fremdhilfe.
+ Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass der Lehrgangsteilnehmer nach ärztlicher Untersuchung einschl. eines
   Belastungs-EKG (nicht älter als 6 Monate bezogen auf Lehrgangsbeginn) für eine bis zu 6-stündige tägliche Sportausbildung belastbar ist.
+ Eine Restdienstzeit von 12 Monaten

Grundsätzlich:

Der Lehrgang „Sport für Behinderte“ erfordert einerseits eine gewisse Mobilität und Grundlagenfitness, andererseits kann keine permanente und individuelle ärztliche Betreuung gewährleistet werden. Für die Teilnahme am Lehrgang bestehen daher einige medizinisch indizierte Ausschlusskriterien. Manche führen zwingend zum Ausschluss einer Teilnahme, einige müssen individuell bewertet werden.

Folgende Erkrankungen / Einschränkungen führen zur Nichtteilnahme am Lehrgang „Sport für Behinderte“, wenn hierdurch
eine moderate Sportausübung von bis zu 6 Std. täglich (Radfahren, Walken, Schwimmen, Ballsport, Skilanglauf etc.) nicht möglich ist,
oder eine regelmäßige Behandlung (z.B. Physiotherapie, Psychotherapie etc.) notwendig ist:

Erkrankungen, die zum Ausschluss führen (können)

Vom TrArzt / Hausarzt einzuschätzen:

1. Mehrfachlähmungen
2. Halbseitenlähmung
3. Zerebrale Krampfanfälle / Epilepsie
4. Psychosen (z.B. Schizophrenie, starke Depressionen)
5. Schwere Hüft- und/ oder Kniegelenkarthrose
6. Bluthochdruck
7. Starkes Belastungsasthma

Stellungnahme des Kardiologen erforderlich:
 
1. Zustand nach Herzinfarkt
2. Koronare Herzkrankheit
3. Angina pectoris
4. Höhergradige Herzrhythmusstörungen

Zwingend ausgeschlossen sind:
 
1. Herzschrittmacher
2. Doppelamputationen
3. Rollstuhlfahrer
4. Dialysepatient
5. Künstlicher Darmausgang
6. Blindheit (nicht Sehbehinderung)
7. Gehörlosigkeit
8. Frische Thrombose (kleiner als 6 Monate)

Der Lehrgang kann frühestens nach Ablauf von 36 Monaten wiederholt werden.

Ausnahme : Bei Soldaten kann eine jährliche Teilnahme möglich sein, wenn der zust. TrArzt dies ausdrücklich befürwortet.


Inhalte ( Wobei dies vom Ort der Durchführung abhängt - Sonthofen Schwerpunkt Wandern / Radfahren )

Durch die Behindertensportlehrgänge sollen insbesondere schwerbehinderte Menschen angesprochen und zum Sport motiviert
werden, die ihr sportliches Engagement eingeschränkt haben und/oder sich sportlich stärker betätigen wollen.
Der Lehrgang soll durch das Aufzeigen von varianten- und erlebnisreichem Training dazu anregen, regelmäßig Sport zu treiben.

Das Programm der Sportschule der Bundeswehr umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

Gymnastik, Kreislauftraining, Spiele, Schwimmen, Radfahren, Wandern/Orientierungswandern, Skilauf (vor allem Skilanglauf),
Schneewandern, ggf. Sauna.

Wichtig:
Auf Grund der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Lg-Teilnehmer, werden entsprechende Leistungsgruppen gebildet,
um eine Über- aber auch Unterforderung möglichst auszuschließen.



2. Lehrgang "Sporttherapie"

Das Angebot richtet sich an Verletzte, verwundete oder erkrankte Soldatinnen/Soldaten mit bleibender
Funktionseinschränkung/Minderung der körperlichen oder seelischen Leistungsfähigkeit.

Also nicht nur Einsatzgeschädigte !

Um an den Sporttherapie-Trainings teilnehmen zu können, wird in einer Erstbegutachtung am
Zentrum für Sportmedizin der Bundeswehr festgestellt, ob sich das Trainingsangebot für den Patienten eignet.

Kameradinnen und Kameraden mit (vorrangig) seelischer Schädigung benötigen vor der Erstvorstellung im
Zentrum für Sportmedizin eine positive Stellungnahme zur Lehrgangsteilnahme vom behandelnden
psychologischen Psychotherapeuten oder Psychiater der Bundeswehr.

Terminvereinbarungen für die Erstbegutachtung werden vom Zentrum für Sportmedizin in Warendorf entgegengenommen:

Hierfür sind dort vorzulegen:

+ Überweisung des TrArzt an das Zentrum zur "Erstbegutachtung Teilnahme Sporttherapie"
+ bei psychisch Geschädigten > die oben genannte  Stellungnahme
+ Befunde z.B.: BwK, Reha-Klinik, etc.


Für inhaltliche Rückfragen zum Programm wenden Sie sich bitte an die Gruppe Sporttherapie:

LoNo: SportSBwGrpSporttherapie/BMVg/BUND/DE,

Ziele des Programms:

Kameradinnen und Kameraden, die eine körperliche oder seelische Verwundung oder einen Unfall erlitten haben, erleben zurück im Alltag oft eine deutliche Einschränkung in allen Lebensbereichen. Unter dem Leitgedanken „Kameraden für Kameraden“ begleitet die Gruppe Sporttherapie mit Engagement und Fachkompetenz Soldatinnen und Soldaten, bei denen eine Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit infolge einer Einsatzschädigung, eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder einer einsatzbedingten Traumatisierung vorliegt. Mit sportwissenschaftlicher und sportmedizinischer Erfahrung werden die Teilnehmer dabei unterstützt ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und zu steigern. Individuelle Bewegungs- und Sportangebote und eine persönliche Betreuung bilden die Grundlage für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und in das soziale Umfeld. Ruhe, Entspannung und Spaß sind, neben dem zielgerichteten Training, feste Bestandteile des Programms dabei werden alle Trainings psychologisch begleitet.

Konzept

Zielgruppe der Sporttherapie sind Soldatinnen und Soldaten, bei denen eine Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit infolge einer Einsatzschädigung, eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder einer einsatzbedingten Traumatisierung vorliegt. In ungezwungener Atmosphäre, mit kompetenten Betreuern und Ausbildern soll ein gesundheitsorientiertes Verhalten gefördert und eine überdauernde Gesundheitskompetenz erlangt werden. Während des Programms kommt es zu einer Verbesserung konditioneller Eigenschaften (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit) und zum Erlernen von gesundheitsorientiertem Verhalten und trainingsphysiologischer Grundlagen. Erreicht werden soll eine hohe Eigenmotivation zur Fortführung des erlernten Gesundheitsverhaltens sowie Integration der Trainingsmaßnahmen im Alltag. Das Ziel der Sporttherapie ist die Unterstützung des individuellen Rehabilitationsprozesses durch die Erzeugung positiver Effekte auf die körperliche Funktionalität, die Psyche und die soziale Situation der Soldatinnen und Soldaten.


Hat die Erstbegutachtung ergeben, dass der Soldat an der Sporttherapie teilnehmen soll, ist der Einstieg ein
Lehrgang an der Sportschule in Warendorf:

Wir bieten 2 Trainingsformen an. Für den Einstieg in das Programm wird die Spezielle Sporttherapie empfohlen.

„Spezielle Sporttherapie“ ( gedacht für Soldaten mit z.B. PTBS )
• 2 Wochen-Training
• Max. 6 Teilnehmer
• Schwerpunktbezogenes Training

„Sporttherapie“
• 3 Wochen-Training
• Max. 15 Teilnehmer
• Erlebnisorientierte Sportausbildung

Im Rahmen der beiden Trainingsmodelle wird eine Vielzahl unterschiedlicher Sportarten durchgeführt.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung wieder fit für Alltag und Dienst zu werden, handelt es sich überwiegend um
gesundheitsförderliche Sportarten aus den Bereichen des Ausdauertrainings und des Krafttrainings sowie um
koordinativ fordernde Sportarten.
U.a. werden folgende Sportarten (jahreszeitabhängig) durchgeführt :

Aquajogging
Bogenschießen
Crossgolf
Ergometertraining (Indoorcycling und Rudern)
Fahrradfahren
Funktionelles Kräftigungstraining (überwiegend ohne Gerät)
Geocaching
Kanufahren
Klettern
Koordinationstraining
Nordic Walking / Walking
Slackline-Training
Rollstuhlbasketball
Sitzvolleyball
Tauchen

Nach diesem Lehrgang wird der Soldat weiter durch das Team der Sportschule betreut (bei Bedarf bis zum DZE) und zu regelmäßigen Erfolgskontrollen eingeladen.

Wenn notwendig und sinnvoll, können noch, neben den o.g. Maßnahmen, zusätzliche therapeutische Maßnahmen hinzukommen.

Ziel ist die Nachhaltigkeit des Erreichten, für den behinderten/erkrankten Soldaten.


« Letzte Änderung: 13. Dezember 2018, 11:19:34 von LwPersFw »
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #92 am: 13. Oktober 2016, 15:14:37 »

Ein weiterer wichtiger Baustein ist das durch das Streitkräfteamt angebotene "Seminar Soldat und Behinderung".

Dieses dauert eine Woche und soll in entspannter Atmosphäre Wissen rund um das Thema vermitteln.

Hierzu tragen Referenten zu einzelnen Themen wie WDB-Verfahren, ärztliche Behandlung während und nach der Dienstzeit, etc. vor.

Im Gedankenaustausch "Gleiche unter Gleichen" können eigene Erfahrungen eingebracht werden und die der anderen Teilnehmer mitgenommen werden.

Aus der Ausschreibung  des SKA:

"Streitkräfteamt (SKA) führt im Auftrag des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) FüSK III 2 die Seminare „Soldat und Behinderung“ durch. Diese Seminare sollen in erster Linie den erkannten und bestehenden Informationsbedarf von behinderten und schwerbehinderten Soldatinnen und Soldaten decken. Besonders angesprochen sind auch betroffene Soldatinnen und Soldaten, welche aufgrund einer Einsatzschädigung eine Behinderung (ab Grad der Behinderung (GdB) 30) / Schwerbehinderung (ab GdB 50) erlitten haben. Die Standortältesten/ Kasernenkommandanten o.V.i.A., aber auch jeder Disziplinarvorgesetzte der Stufe 1 und 2 werden gebeten, die in Ihrem Bereich dienenden Soldatinnen und Soldaten über das Seminarangebot zu informieren.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Soldatinnen und Soldaten mit einem, durch die jeweils zuständigen Versorgungsämter anerkannten und dokumentierten GdB, trotz ihrer Verpflichtung, Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen dem Dienstherrn anzuzeigen, oftmals dieser Meldepflicht nicht nachkommen. Um diese Hürde einer dienstlichen Anzeige bei den Betroffenen, in diesem äußerst sensiblen persönlichen Bereich abzubauen wurde u.a. dieses Seminar implementiert.
Das Seminarangebot richtet sich auch an „Lotsen für Einsatzgeschädigte“ und Sozialarbeiter / -berater, die, bei freier Kapazität, an diesem Seminar teilnehmen können. Die Teilnahme soll dazu dienen, dass jeweilige Wissen auf diesem speziellen, sensiblen Gebiet zu erweitern bzw. zu vertiefen. Aus diesem Grund ist ausdrücklich von Seiten BMVg FüSK III 2 gewünscht, diesem genannten Personenkreis die Teilnahme zu ermöglichen."




Durchführung bisher 4 mal im Jahr.

3. Teilnehmerkreis:

Im Schwerpunkt
+ Behinderte und schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ab einem anerkannten GdB von 30 und /oder
   einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung (WdB).
+ Anmerkung: Soldatinnen und Soldaten in einem laufenden Anerkennungsverfahren können nach Einzelabsprache mit der
   Seminarleitung ihren Teilnahmewunsch abgeben,

Aber auch
+ Lotsen für Einsatzgeschädigte
+ Sozialarbeiter/innen und Sozialberater/innen.

Maximale Teilnehmerzahl pro Seminar: 25

Ansprechstelle:

Streitkräfteamt
Abteilung Fachaufgaben Bundeswehr
Gruppe Betreuung und Fürsorge
Dezernat 1 "Betreuungsorganisation Bw"


Teilnehmermeldung:

Die behinderten bzw. schwerbehinderten Soldaten und Soldatinnen sowie alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
melden den Teilnahmewunsch an einem der 4 Seminare (bitte, falls möglich ein Ausweichseminar benennen) per LoNo,
an das LoNo-Postfach „SKA Soldat und Behinderung“

Dieses genannte Postfach erfüllt alle datenschutzrechtlichen Bedingungen/Voraussetzungen, um die personenbezogenen
Daten sicher zu verwalten. Das bedeutet, dass lediglich die zuständigen Seminar-Bearbeiter eine Zugriffsberechtigung besitzen.
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« Antwort #93 am: 31. Oktober 2016, 13:03:20 »

Für SaZ kann sich gerade bei plötzlicher schwerer Erkrankung der Tatbestand ergeben, dass die Folge eine vorzeitige Entlassung ist.

Das Folgende gilt aber auch dann, wenn der SaZ noch behandlungsbedürftig zu seinem normalen DZE entlassen wird.

Unabhängig davon, ob die Erkrankung auf einer WDB beruht, oder nicht !

Bzgl. der Frage "Krankenversicherung nach DZE ?" kann der Betroffene dann ggf. in eine "Lücke" fallen...


Der "Notanker" ist dann der § 82 Soldatenversorgungsgesetz.

Pauschal gesagt:

   Ist ein Soldat auf Zeit bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses noch wegen einer Gesundheitsstörung heilbehandlungsbedürftig,
   sprich die Behandlung wurde während der aktiven Dienstzeit begonnen, konnte bis DZE aber nicht abgeschlossen werden,
   können dem Soldaten - unter bestimmten Voraussetzungen - Leistungen in entsprechender Anwendung des
   § 10 Absatz 1 und 3 sowie der §§ 11, 11a und 13 bis 24a des Bundesversorgungsgesetzes gewährt werden,
   wenn keine anderen Stellen ( Krankenkassen, Rentenversicherung, etc.)  zur Leistungserbringung verpflichtet sind.

   Und dies bis zu 3 Jahre lang, in besonderen Fällen, mit Zustimmung des BMVg, sogar über 3 Jahre.

   Die Voraussetzungen stehen in § 82 Absatz 3 (bzw. die Ausschlüsse von dieser Möglichkeit).
   Z.B. greift diese Regelung eben nur, wenn keine andere Stelle (Krankenversicherung, RentenVers) zur Leistung verpflichtet ist.


   
   Wichtig dabei ist >> dies ist ein Antrags-Verfahren !

   + Anwendung des Verfahrens gem. Regelung A-1455/4 Nr 1.3.11

   + der Soldat muss zusammen mit dem zust.TrArzt das BwFormular Bw2466 ausfüllen
      (Bw2466 = Antrag auf Versorgung nach §§ 80 ff Soldatenversorgungsgesetz und Truppenärztliche Bescheinigung
       =San/Bw/0230)

      und zwar - sinnvoll - frühzeitig vor dem DZE !   

   + dieses übersendet der TrArzt sofort an die aktuell zuständige Stelle BAPersBw PA 2.3 Heil- und Krankenbehandlung 
      ( siehe Nr. 140 ff der A-1455/4 )     
      (Das Formular wurde noch nicht angepasst, die Versorgungsämter sind hierfür nicht mehr zuständig)

   + Einschaltung der zuständigen Sozialberaterin bzw. des zuständigen Sozialberaters ! ( siehe Nr. 146 , letzter Satz der A-1455/4 )

        + Die Frist in Nr 146 Satz 1 ist zu beachten !!


Wer von diesem Problem betroffen ist ... sollte dies auf jeden Fall mit seinem zuständigen Sozialberater frühzeitig besprechen und den TrArzt "mit ins Boot" holen.



Wichtig !! >>>>   beachte    https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.msg737078.html#msg737078



« Letzte Änderung: 03. Januar 2023, 09:32:28 von LwPersFw »
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #94 am: 02. November 2016, 09:49:31 »

Auf der Internetseite www.bundeswehr.de sind Informationen (z.B. Hotline-Telefonnummern) zu den u.a. Themen zu finden.

Zweck:
Auch Soldaten, deren Angehörige und Familien können unverhofft in Notlagen jeglicher Art geraten.
Um in solchen Situationen schnell zu helfen, gibt es innerhalb und außerhalb der Bundeswehr Institutionen, die mit Rat und Tat zur Stelle stehen.


Zu finden unter dem Menüpunkt : "Soziales" und dort links unter "Hilfe in Notlagen"

Derzeitiger Stand : 07.10.2016

+ Medizinische Hilfe für erkrankte Soldatinnen und Soldaten

Truppenärzte in Ihrer Nähe. Außerdem ist ein truppenärztlicher Bereitschaftsdienst unter 0800 972 63 78 erreichbar.
Die Nummer ist sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz uneingeschränkt und kostenlos erreichbar.

+ Zentrale Notrufnummer der Feldjäger

Die Feldjäger sind die Militärpolizisten der Bundeswehr. Die Telefonnummer ist vor allem gedacht für die Meldung
von Verkehrsunfällen mit Bundeswehrfahrzeugen und für interne Vorfälle.

+ Die Ansprechstelle für Hinterbliebene

+ Hilfe bei Belastungsstörungen (PTBS)

Telefonhotline: 0800 588-7957

PTBS-Beauftragter: BMVgBeauftrPTBS@BMVg.BUND.DE


+ Die Familienbetreuungorganisation – Ansprechstelle für Familien und Angehörige von Soldaten


+ Bundesweite kostenlose Rufnummern der Telefonseelsorge

Die Mitarbeiter der Telefonseelsorge vermitteln auch gerne zu regionalen psychologischen Krisendiensten.

Telefon: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222


+ Anschrift und Erreichbarkeit der evangelischen Militärseelsorge


+ Anschrift und Erreichbarkeit der katholischen Militärseelsorge

+ Ansprechpartner beim Sozialdienst der Bundeswehr

Gerade auch der Sozialdienst ist Ansprechpartner für Familienangehörige in Krisenfällen

Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet.
Er bietet den Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten.
Seine Leistungen stehen jedoch auch Versorgungsempfängern, Rentnern sowie Hinterbliebenen zur Verfügung.

Das Angebot des Sozialdienstes ist eine für diese Zielgruppe professionelle und kostenlose Dienstleistung der Wehrverwaltung.
Der Sozialdienst ist flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bei den Bundeswehr-Dienstleistungszentren eingerichtet.
Zudem verfügt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) Sankt Augustin über eine Komponente
Sozialdienst Ausland, welche für alle ins Ausland entsandten Bundeswehrangehörigen zuständig ist.
Die Bundeswehrverwaltungsstellen USA/ CA und Italien verfügen darüber hinaus über einen eigenen Sozialdienst vor Ort
mit dem Fachbereich Sozialarbeit.
Die Aufgaben des Sozialdienstes sind unterteilt in die Bereiche Sozialarbeit und Sozialberatung.

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« Antwort #95 am: 25. November 2016, 10:33:50 »

Im Anhang 2 aktuelle Broschüren zum Thema Bewältigung einer Einsatzschädigung ... im Schwerpunkt psychische Belastung

Stand : August 2016


Herausgegeben vom Psychotraumazentrum der Bundeswehr am Bundeswehrkrankenhaus Berlin

+ WENN DER EINSATZ NICHT ENDET … EINE ORIENTIERUNGSHILFE FÜR EINSATZBELASTETE SOLDATINNEN UND SOLDATEN

und

+ WENN DER EINSATZ NOCH NACHWIRKT … EINE ORIENTIERUNGSHILFE FÜR ANGEHÖRIGE VON SOLDATEN
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #96 am: 16. Dezember 2016, 19:18:07 »

Hallo,

ich mache es kurz und bündig.
2006 hatte ich in meiner aktiven Dienstzeit einen Unfall, hierbei zog ich mir eine Verletzung am linken Sprunggelenk zu, welcher als WDB anerkannt wurde. Ausgeschieden bin ich dann bei der Bundeswehr 2008. Seit dieser Zeit bekomm ich regelmäßig (1-2 mal die Woche) Krankengymnastik verschrieben. Dies ist ja eine Heilmittelverordnung.
Jetzt kam die Krankenkasse und hat dies gestrichen, sodass ich nur jedes Quartal mir ein Rezept von 6 Terminen holen kann und das ganze obwohl der Arzt und mein Krankengymnast ein Schreiben aufgesetzt haben, damit ich dies weiterhin regelmäßig bekomme, weil sonst die Beweglichkeit meines Fußes noch mehr leidet.

Ist dies rechtens?

Kann mir da jemand helfen?
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #97 am: 16. Dezember 2016, 19:25:49 »

Legen Sie zuerst einmal Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse ein. Weiss die Krankenkasse, dass es sich um eine WDB handelt?
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« Antwort #98 am: 16. Dezember 2016, 19:34:32 »

Das habe ich gemacht, ist allerdings jetzt 4Wochen her. Habe schon öfters mit der Krankenkasse telefoniert, es schiebt aber immer wieder einer auf den anderen wer für mich dann zuständig wäre.
Ich habe es daher auch noch einmal direkt in den Widerspruch geschrieben.
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« Antwort #99 am: 17. Dezember 2016, 13:31:08 »

Da Sie eine anerkannte WDB haben, nehmen Sie auch Kontakt mit dieser Stelle auf:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
UA PA 2.1 WDB
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf

Hotline
0800-7241428


Soldaten erhalten nach Beendigung ihres Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Dies können sein:
+ Rentenleistungen
+ Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
+ Leistungen der Orthopädischen Versorgungsstelle
+ Leistungen der Hauptfürsorgestelle

Zitat aus einem Merkblatt des BAPersBw:

"Heilbehandlung

Beschädigte  haben einen Anspruch auf Leistungen zur Behandlung  der anerkannten  Schädigungsfolgen ohne Rücksicht auf Ansprüche gegen andere Leistungsträger (Krankenkassen) und die  wirtschaftliche  Lage.

Anspruch  haben auch die ehemaligen Soldaten, die heilbehandlungsbedürftig aus der Bundeswehr ausgeschieden sind.

Leistungen der  Heilbehandlung  sind u.a.:
+ ambulante  ärztliche  und zahnärztliche  Behandlung
+ Psychotherapie
+ Soziotherapie
+ Versorgung  mit  Arznei- und  Verbandmitteln
+ Versorgung  mit  Heilmitteln  einschl. Krankengymnastik
+ Bewegungs-, Sprach- und  Beschäftigungstherapie
+ Brillengläser einschl. –gestell und Kontaktlinsen 
+ Versorgung  mit  Zahnersatz
+ ambulante oder stationäre  Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung)
+ ambulante oder stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung  (z.B. Anschlussheilbehandlung) 
+ häusliche  Krankenpflege 
+ Belastungserprobung  und Arbeitstherapie 
+ nichtärztliche  sozialpädiatrische  Leistungen   
+ Badekuren
+ Versorgungskrankengeld (z. B. auch für den betreuenden Elternteil bei schädigungsbedingter Erkrankung eines versorgungsberechtigten  Kindes)
+ Versehrtenleibesübungen in Übungsgruppen  einer Sportgemeinschaft 
+ Versorgung  mit  Hilfsmitteln
+ Ersatzleistungen zur Ergänzung der Hilfsmittelversorgung (z.B. Zuschuss zu  Motorfahrzeug) 
+ Haushaltshilfe
+ Zuschuss zu stationärer  oder teilstationärer  Versorgung in Hospizen
+ ergänzende Leistungen zur Rehabilitation  (z.B. RehaSport, Übungsbehandlungen in Rheumagruppen) "


Und hier lesen...
Dort Dritter Teil / Abschnitt I

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html#BJNR007850957BJNG003406310
« Letzte Änderung: 26. Juni 2017, 19:20:03 von LwPersFw »
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« Antwort #100 am: 14. Februar 2017, 11:37:19 »

Berlin, 06.02.2017.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zum Workshop „Sexuelle Orientierung und Identität in der Bundeswehr“ am 31. Januar darauf hingewiesen, dass die Bundeswehr mit dem „Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“ eine zentrale Ansprechstelle für all diejenigen hat, die aufgrund ihrer Homosexualität, Bisexualität oder Transsexualität in der Bundeswehr Nachteile erfahren.

Die Ministerin hatte aber Bezug nehmend auf die Ereignisse in Pfullendorf bereits die Dringlichkeit unterstrichen, die Zuständigkeit der Ansprechstelle auszuweiten.

Aber wenn der Dienstweg versagt, verharmlost oder verschleppt, wenn Vorgesetzte mauern, dann zeigt mir Pfullendorf, dass es einen direkten Draht zu einem Ombudsmann und noch viel wichtiger einer Ombudsfrau geben muss. [...] Aber unabhängig vom Ausgang der Untersuchungen werden wir diese Funktionen im 'Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion' stärken. Es kennt diese Themen. Es hat sich inzwischen sehr viel Expertise erarbeitet.“

Ansprechstelle ab 3. Februar zu erreichen

Seit dem 3. Februar 2017 gibt es nun die

„Ansprechstelle 'Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr"

im Stabselement „Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im Geschäftsbereich des BMVg“.

Mit einer dreiköpfigen Startmannschaft richtet sie sich an

+ alle aktiven und
+ ehemaligen,
+ zivilen und
+ militärischen Bundeswehrangehörigen,

+ die Mobbing,
+ Diskriminierung,
+ körperliche oder
+ seelische Gewalt

 innerhalb der Bundeswehr erfahren oder erfahren haben
.

Das gilt auch im Zusammenhang mit Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität.

Die Ansprechstelle nimmt entsprechende Hinweise entgegen.

Sie koordiniert und steuert die Weitergabe zur Einzelfallprüfung,
damit die jeweils erforderlichen  Aufklärungs-, Verfolgungs-, Schutz- oder Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden.


Zu ihren Aufgaben gehört aber auch die systematische Analyse aller Hinweise. Als Teil der Fehlerkultur sollen dadurch eventuell erkennbare strukturelle Defizite aufgedeckt und gezielte Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Behebung initiiert werden. Diese Vorgehensweise hat sich unter anderem im medizinischen Kontext als sogenanntes „Critical Incident Reporting System“ (CIRS, Berichtssystem über kritische Vorkommnisse) bewährt. Durch den kontinuierlichen Analyse- und Verbesserungsprozess sollen hierbei frühzeitig eine Häufung von inakzeptablen Ereignissen oder Abläufen sowie systematische Probleme erkannt werden.



Erreichbarkeit der Ansprechstelle:

Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr

unter der Telefonnummer 0228 / 121 3371 oder der FspNBw: 90-3400-13371.

Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter zur Speicherung der Anliegen geschaltet.
« Letzte Änderung: 06. März 2017, 15:59:18 von LwPersFw »
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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #101 am: 31. März 2017, 12:46:10 »

Quelle: BMVg, 31.03.2017


"Posttraumatische Belastungsstörungen: Ein Überblick


Die Medizin versteht unter dem Begriff Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) die Entstehung einer verzögerten Reaktion auf ein belastendes einmaliges oder wiederkehrendes negatives Erlebnis.

Ständige Anspannung während des Einsatzes kann dazu beitragen, das Erlebte nicht verarbeiten zu können. Erst nachdem der Einsatz beendet ist, kommt der Betroffene zur Ruhe. Das ist der Zeitpunkt, an dem das Erlebnis neu erlebt werden kann. Wenn das Ereignis nicht bewältigt wird, kann das zu PTBS führen.
Symptome für die Entwicklung einer PTBS sind Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen, Albträume, Aggressivität, Ablehnung sowie Schuld- und Schamgefühle. Betroffene kapseln sich vom sozialen Umfeld ab, machen Überstunden, vermeiden Kontakt zu Familie und Freunden. Professionelle Hilfe ist notwendig."


Hilfe bei PTBS


Telefonhotline: 0800 588-7957

Internet: www.ptbs-hilfe.de

PTBS-Beauftragter: BMVgBeauftrPTBS@BMVg.BUND.DE


"Interview zu Posttraumatischen Belastungsstörungen
Berlin, 27.03.2017

Seit Juli 2015 ist Generalarzt Dr. Bernd Christoph Mattiesen der Beauftragte für einsatzbedingte Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) und Einsatztraumatisierte.

Mattiesen arbeitet im Verteidigungsministerium, ist aber für die ganze Bundeswehr zuständig.


Was wurde denn in den letzten Jahren in der medizinischen Versorgung und in der Betreuung von PTBS-Kranken erreicht?

Aus meiner Sicht haben wir in den letzten Jahren sowohl in der Betreuung wie auch in der medizinischen Versorgung der PTBS-Erkrankten ausgesprochen viel erreicht. Für mich stehen dabei im Umgang mit Betroffenen drei Pfeiler im Vordergrund:

Der erste Pfeiler ist die medizinisch-psychologische Versorgung. Hierbei geht es um die Diagnostik und die Behandlung. Der zweite Pfeiler betrifft die Frage des Personalmanagements und der Entschädigung: Wie können wir der Soldatin oder dem Soldaten bei der beruflichen Rehabilitierung am besten gerecht werden? Hier spiegeln sich ganz klar die Fragen der Verantwortung des Dienstherrn und die Gewährung gesetzlicher Ansprüche wider.

Der dritte Pfeiler aber ist die Wertschätzung. Hier sind alle gefragt. Hier ist ein ganz umfassender Ansatz notwendig, der nicht auf einzelne Abteilungen übertragen werden kann.


Wie sieht die derzeitige medizinische Versorgung von betroffenen Bundeswehrsoldaten aus?

Der Schwerpunkt liegt hier in Berlin zunächst einmal im Psychotraumazentrum der Bundeswehr, ganz eng gefolgt von den Abteilungen für Psychiatrie in den Bundeswehrkrankenhäusern in Koblenz, Hamburg und Ulm. Dort kann sowohl eine stationäre Behandlung, als auch eine ambulante Nachbetreuung stattfinden.

Da das Netz zur Behandlung in Deutschland noch nicht so ausgestattet ist, wie wir es uns wünschen, wird der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr künftig angelehnt an die Sanitätsunterstützungszentren in der Fläche weitere Psychiater und Psychotherapeuten etablieren. Darüber hinaus besteht im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung auch die Möglichkeit, zivile Fachärzte, Psychologen und Psychotherapeuten aufzusuchen.


Gibt es eine Veränderung in der Wahrnehmung von PTBS-Erkrankten innerhalb der Truppe, und wie ist das im internationalen Bereich?

Ich denke ja! Im letzten Jahr habe ich mich auch mit einigen internationalen Verantwortungsträgern ausgetauscht. Ich war in Israel, in Frankreich, in Holland, auch in Österreich und den USA und habe mir dort den Umgang mit PTBS-Erkrankten angeschaut. Die Systeme haben eigentlich alle eines gemeinsam: Der geschädigte, nicht mehr einsatzfähige Soldat wird mit mehr oder weniger Entschädigungen oder einer Pension entlassen.

Bei uns in der Bundeswehr haben Betroffene die Möglichkeit, zur Bundeswehr zurückzukehren, wenn eine Krankheit, zum Beispiel eine PTBS, als einsatzbedingt festgestellt wurde. Sie können in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art aufgenommen werden, quasi als Zeitsoldat für die Dauer der Erkrankung.

Sie befinden sich dann in einer Schutzzeit und könnten unter bestimmten Bedingungen Berufssoldat werden, wenn sie das möchten. Ab einer Schädigung von 30 Prozent ist das möglich.

Der Generalinspekteur betonte bei der Bundeswehrtagung, dass es wichtig sei, die Gesamtresilienz der Bundeswehr zu stärken. Welche Rollte spielt die Resilienz heute?

Ich denke, das ist ein wichtiger Ansatz. Resilienz bedeutet, die psychische Widerstandsfähigkeit zu stärken, um Krisen besser zu bewältigen. Für den Einsatz bedeutet dies, durch eine gute Vorbereitung auf den Einsatz, durch Gespräche oder auch durch computerbasiertes Training im Vorfeld den Soldatinnen und Soldaten den Einsatz vor Augen zu führen, den Einsatz schon mal geistig vorerleben und durchdenken zu lassen.

Im Einsatz selbst haben wir Psychologen vor Ort und es gibt geschulte Kameraden, die bei Gesprächsbedarf helfen können. Das Vertrackte an der PTBS-Erkrankung ist das „P“ – das „Post“-traumatische. Wenn Sie einen körperlich Verwundeten haben, dann ist das in der Regel schnell erkennbar. Die posttraumatische Erkrankung, wird häufig erst nach einiger Zeit erkennbar - manchmal nach wenigen Monaten, manchmal erst nach Jahren. Es ist dann in unserer Verantwortung, auch den psychisch Verwundeten medizinische und versorgungstechnische Hilfe zu leisten.

Wie können in Zukunft Familien besser in die Therapie mit einbezogen werden?

Wir müssen künftig unser Augenmerk noch stärker als bisher auf die Familien richten. Der Familienbegriff ist hier natürlich weiter gefasst und bezieht sich auf die unterschiedlichen Formen der modernen Familie. Hier mehr Reha-Maßnahmen und Therapiemöglichkeiten anzubieten ist unser Ziel.

Bisher war die Abrechnung in solchen Fällen immer schwierig, da die Familie nicht durch die Heilfürsorge der Bundeswehr betreut wird. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, hier etwas zu bewegen. Darüber hinaus schwebt mir als Beauftragtem ein Zentrum vor, wo beispielsweise eine Reha stattfinden kann, wo Kompetenzen gebündelt sind und wo Patienten und ihre Familien Ansprechpartner finden."
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Thema: Die Feststellung, dass ein behinderter Soldat den Schwerbehinderten gleichgestellt ist

Voraussetzung : ein festgestellter GdB/GdS von 30 bis 49



Bisher war es rechtlich nicht möglich, dass aktive Soldaten die Gleichstellung vollziehen konnten.

Fälschlicherweise von den zivilen Behörden erstellte Bescheide wurden nicht berücksichtigt.


Dies hat sich durch eine Gesetzesänderung geändert.

Nunmehr können auch aktive Soldaten die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Bei der Antragstellung sollte man sich von seiner Schwerbehindertenvertretung unterstützen lassen.


Die Maßgeblichen Vorgaben der Bw finden sich in

+ der A-1473/3, Version 2, "Inklusion schwerbehinderter Menschen"

+ dem Handbuch Personalbearbeitung (mil) des BAPersBw , KennNr 35-02-00

Auch zu beachten:

Bereits die Stellung des Antrages bei der Agentur für Arbeit ist dem BAPersBw anzuzeigen...

...da schon ab diesem Moment der Soldat (vorläufig) wie ein schwerbehinderter Soldat zu behandeln ist.


Was dies bedeutet >> siehe die ZDv und das Handbuch, bzw. Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung
« Letzte Änderung: 27. Juni 2018, 15:46:20 von LwPersFw »
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Im Anhang finden sich informative Hinweise zum Thema ab Seite 160 ff

U.a. auch Stellungnahmen des BMVg.

Ein wichtiger Hinweis findet sich z.B. auf Seite 163, rechte Spalte, 2. Absatz:

"Soweit  es  um  die  Feststellung  eines Einsatzunfalls  im  Rahmen  der  Anträge
nach dem  Einsatzweiterverwendungsgesetz  geht, trägt  bei  psychisch  Einsatzgeschädigten
die Einsatzunfallverordnung im  Falle  ihrer Anwendbarkeit erkennbar zu einer erheblichen 
Verfahrensbeschleunigung  bei.

So  muss  nun  nicht  auf  den  Ausgang  des Wehrdienstbeschädigungsverfahrens
zur Feststellung  des  Einsatzunfalls  gewartet werden. 

Es  ist  gut,  dass  nunmehr  zum Beispiel auch Raketenbeschüsse  von Feldlagern  (bei  nachgewiesener  Anwesenheit des  Betroffenen)  als  Fallkonstellation  der Einsatzunfallverordnung  anerkannt  werden."
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