Du kannst auch einen extrem "stromsparenden" 100 W Wasserkocher nutzen, der jedoch wesentlich mehr Energie zum Erhitzen der gleichen Wassermenge als ein leistungstärkeres Gerät benötigt. Beim sehr langsamen Aufheizen mit kleiner Leistung wird mehr Wärme an die Umgebung abgegeben, als beim zügigen Erhitzen mit hoher Leistung (2.2…2.5 kW sind Stand der Zeit und Technik). Wenn es um den Energieverbrauch und damit um die Kosten geht, ist die Regelung des Dienstherren kontraproduktiv. Übliche Installationen mit Betriebsmitteln der letzten 60 Jahre sind für Nennströme 10 bzw. 16 A ausgelegt. Was bringt eine Beschränkung der Leistung eines Einzelgerätes, wenn die Summe der Kleingeräte das 1200 W-Limit trotzdem überschreitet? Bsp.: Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine wurden so beschafft, dass sie einzeln unter 1200 W haben und damit vorschriftskonform sind, aber zeitgleich betrieben werden.
Ich würde die ganze Elektrik in den Unterkünften verbieten und nur fest verschlossene Leuchten zulassen, da wird keine Elektroenergie auf Kosten des Dienstherren unkontrolliert bezogen…