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Autor Thema: Lebensmittel auf Stube  (Gelesen 9157 mal)

FoxtrotUniform

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Antw:Lebensmittel auf Stube
« Antwort #30 am: 26. Februar 2017, 20:51:32 »

Daher ja auch "per se". DGUV 3 wurde nach meiner Erinnerung - ich müsste im Netz stöbern - durch BAIUDBw für Unterkünfte der Bundeswehr ausgesetzt (Hotels beispielsweise müssen diese Forderung erfüllen). Die Trennschärfe wann ein Gerät zum Teil eines Betriebes wird, ist durchaus nicht trivial. Aber völlig Offtopic.

Der übliche Wasserkocher  (kein kleines Reisegerät) überschießt die Leistungsgrenzen ganz entspannt ;-)
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

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Antw:Lebensmittel auf Stube
« Antwort #31 am: 26. Februar 2017, 21:15:35 »

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MiraC

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Antw:Lebensmittel auf Stube
« Antwort #32 am: 27. Februar 2017, 20:15:01 »

Deshalb habe ich einen Wasserkocher mit gerade mal 1000watt. Reicht zum Tee kochen, wenn keine Küche da ist.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Lebensmittel auf Stube
« Antwort #33 am: 04. März 2017, 13:08:47 »

Du kannst auch einen extrem "stromsparenden" 100 W Wasserkocher nutzen, der jedoch wesentlich mehr Energie zum Erhitzen der gleichen Wassermenge als ein leistungstärkeres Gerät benötigt. Beim sehr langsamen Aufheizen mit kleiner Leistung wird mehr Wärme an die Umgebung abgegeben, als beim zügigen Erhitzen mit hoher Leistung (2.2…2.5 kW sind Stand der Zeit und Technik). Wenn es um den Energieverbrauch und damit um die Kosten geht, ist die Regelung des Dienstherren kontraproduktiv. Übliche Installationen mit Betriebsmitteln der letzten 60 Jahre sind für Nennströme 10 bzw. 16 A ausgelegt. Was bringt eine Beschränkung der Leistung eines Einzelgerätes, wenn die Summe der Kleingeräte das 1200 W-Limit trotzdem überschreitet? Bsp.: Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine wurden so beschafft, dass sie einzeln unter 1200 W haben und damit vorschriftskonform sind, aber zeitgleich betrieben werden.
Ich würde die ganze Elektrik in den Unterkünften verbieten und nur fest verschlossene Leuchten zulassen, da wird keine Elektroenergie auf Kosten des Dienstherren unkontrolliert bezogen… ::)
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