Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 20. April 2024, 04:30:11
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Spiegel Artikel zu von der Leyen Plänen: Soldaten ohne Schulabschluss und ü30  (Gelesen 15958 mal)

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739

Aktuell nicht mehr (ein Fall kämpft noch um 5 Monate), bis zum Umruch jedoch in Scharen.

Im Prinzip ja richtig, wobei bei den Offz schon frühzeitig auf die Bremse getreten wurde...

Nur es führt doch zu Nichts, Altes mit Neuem zu vergleichen...

Seit der Wiedervereinigung bis zur Trendwende Personal war die politisch gewollte Marschrichtung > Umfangsreduzierung

Ich erinnere... es waren auch schon 165000 im Gespräch...


Ab der politisch gewollten Trendwende gilt aber > Umfangserhöhung

Schlagzahl 170000+

Man kann jetzt stundenlang über die Sinnhaftigkeit diskutieren.

Aber Maßnahmen zu vergleichen, die unter anderen politisch gewollten Vorgaben umgesetzt wurden, bringt nichts ...

Ab jetzt gilt, wie werden die neuen Maßnahmen der Trendwende umgesetzt?
Was haben diese für Auswirkungen auf die Soldaten?

z.B. bleibt es auch nach der Bundestagswahl bei der versprochenen Freiwilligkeit bei der späteren Zurruhesetzung der Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze...



Und einmal zum Punkt "Dienstzeitverkürzung"

Der 40 Abs 7 SG fordert schon immer, dass dies nur geht,
wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen und/
oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen.

Im Zeiten der Umfangsreduzierung konnte die PST mit einem
weiten Spielraum agieren... da Abbau politisch vorgegeben.

Jetzt gilt Umfangserhöhung... somit hat man den Spielraum
der PST weit eingedämmt...

Und auch hier ist die Frage, wie wird dies sachgerecht im Einzelfall umsetzt...?
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2016, 11:48:13 von LwPersFw »
Moderator informieren   Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020

Zitat
z.B. bleibt es auch nach der Bundestagswahl bei der versprochenen Freiwilligkeit bei der späteren Zurruhesetzung der Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze...
Das glaube ich nicht. Können wir uns auch nicht mehr leisten, so viele zu früh ZRS. Und ehrlich gesagt, finde ich das auch nicht vermittelbar, jemand so früh nach Hause gehen zu lassen. Und dass derjenige sich dann oftmals kontinuierlich per RDL eingeplant wird (weil halt DP nicht besetzt sind oder die Arbeit nicht mehr dem Personalumfang entspricht.
Hat denn das jemand versprochen, dass auch nach der Wahl die Freiwilligkeit sein soll?
Moderator informieren   Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

.. und mal sachlich: Mit der SAZV ist das Argument der Mehrarbeit vom Tisch.
Moderator informieren   Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739

Zitat
z.B. bleibt es auch nach der Bundestagswahl bei der versprochenen Freiwilligkeit bei der späteren Zurruhesetzung der Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze...


Hat denn das jemand versprochen, dass auch nach der Wahl die Freiwilligkeit sein soll?



Du weißt ja Ralf, ich nehme den Dienstherrn beim Wort, wenn er im Internet oder Intranet Sachverhalte an alle Bw-Angehörigen kundtut...  ;) ;D

"Die Personalführung wird nur dann über eine Zurruhesetzung zu einem Zeitpunkt nach dem Erreichen der besonderen Altersgrenze entscheiden, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind."

Und da steht nicht, dass diese öffentliche Aussage nach der Wahl obsolet ist...  8) ;D

...was natürlich nicht bedeutet, dass dann nach dem Motto "Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern..." verfahren wird...  ;)

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/aktuelles/weitere_themen/!ut/p/z1/hY_LCoMwEEX_yImvapcRaRGCLX2abEowwVpsIiGVLvrxTSi4k87iwtw7c4YBBg0wxae-47bXig-up2x1K3JyItE6isg5R6gidb5LIxSiJIELXP-NMBejhcIIjkICdYxsmRHDERgwIYNWK2m9Wqls77Qz3GoTjNrYwScvY1wS9AIoCssizOZT4Qdjum3iLE3Kqjh44INP_D3v8tY_DfTOlRjkXrf4Z4zPTV7XafcFkh3d2w!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922LU800ILN8O5201043


Ich bin ja ganz auf Deiner Seite ... wir können uns das vor dem Hintergrund der Sachzwänge nicht mehr leisten.
Was macht es z.B. für einen Sinn, Minderqualifizierte einzustellen... und erfahrene BS frühzeitig gehen zu lassen...

ABER ... das weiß jeder im BMVg bereits heute...

Deshalb erwarte ich Ehrlichkeit ... vor der Wahl !
Moderator informieren   Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020

Dafür gibts ja die Personalstrategie, die relativiert das ja.
Zitat
Der Dienst für lebensälteres Personal wird durch die individuelle Ausgestaltung lebensphasenbezogener
Werdegänge bzw. Personalentwicklungsangebote neu gestaltet. Dabei werden bei Soldatinnen und Solda‑
ten regelmäßig und bedarfsorientiert die vorhandenen Möglichkeiten zur Zurruhesetzung genutzt
Da ist der Fuß in der Tür.
Moderator informieren   Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

... und dann wird ein Rentenbeginn 67+ politisch diskutiert.

Warum sollten dann Portepees auf warmen Bürodienstposten mit 55 in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Krankenschwester mit 67 noch arbeiten muss?
Moderator informieren   Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739

Ich weiß Ralf, diese "Einzelfallbetrachtung" steht ja auch in dem von mir zitierten Artikel...

...aber das bedeutet ja nur...solange die Aussage im Artikel bestand hat ...

+ BAPersBw und Bedarfsforderer stellen die Notwendigkeit fest
+ Soldat bekommt eröffnet, dass er z B. 3 Jahre länger dienen soll
+ ABER : wenn das o.g. gilt : entscheidet der Soldat ob er bleibt oder nicht und nicht das BAPersBw


Es geht hier nicht um rechtliche Fragen, oder "Wortklauberei"...

Es geht um Ehrlichkeit ... nicht mehr...nicht weniger...

Würde dies ( nicht zum ersten mal ) missachtet...

Verliert man Glaubwürdigkeit...

Und mit der Glaubwürdigkeit ... Gefolgschaft...

Kann man machen wenn einen nur interessiert das die Statistik "Grün" ist...  Vor den Inhalten der Inneren Führung und Menschenführung... mehr als zu hinterfragen...


Deshalb...nochmal...

entweder das BMVg nimmt alle Äußerungen zur Freiwilligkeit sofort zurück... oder es muss damit leben, dass die Wahrnehmung der Betroffenen, die dann gegen ihren Willen müssen, eine andere ist.
Moderator informieren   Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776

Kann man aus einem Presseartikel (einklagbar) Rechte ableiten?
Moderator informieren   Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10.635

Die Sache ist relativ einfach, wenn an der besonderen Altersgrenze geschraubt wird, dann wird die Bundeswehr reihenweise BS-Personal frühzeitig an den öffentlichen Dienst im Rahmen eines Dienstherrenwechsels bzw. Verlangen der Entlassung und Einstellung im Öffentlichen Dienst verlieren. Bei den Ärzten wären wir dann vermutlich innerhalb kürzester Zeit in einem Bereich, der jegliche Einsatzbereitschaft der Truppe ausschließt.

Wer ist denn so unintelligent und bleibt bei einem Dienstherren, der ihn regelmäßig quer durch die Republik verschiebt, in Auslandseinsätze schickt, die Laufbahnperspektive regelmäßig bei A9 bzw. A14 endet und dann trotz erheblicher körperlicher Mehrbelastung eine normale Zurruhesetzung vergleichbar mit dem öffentlichen Dienst mit 67 ansteht?
- Richtig, da geht jeder, der gehen kann. Und da der Öffentliche Dienst in den nächsten Jahren 50% seines Personals regenerieren und von ca. 20% Mehreinstellungen schultern muss ist das genau der richtige Zeitpunkt, um frustrierten Berufssoldaten den Abschied von ihrem derzeitigen Dienstherrn so leicht wie möglich zu machen.
Warum soll ich denn bei der Bundeswehr bitte mit so einer Perspektive weitermachen, wenn ich z.B. beim BAMF oder der Bundesagentur für Arbeit direkt mit A15 einsteigen kann und keine beschränkte Laufbahnperspektive habe?

Aber das hier:

Warum sollten dann Portepees auf warmen Bürodienstposten mit 55 in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Krankenschwester mit 67 noch arbeiten muss?

ist genau die "Denke", der wir zum Beispiel auch das neue unpraktikable und völlig am Bedarf der Truppe vorbeigeschriebene Soldatenbeteiligungsgesetz verdanken.

Wir haben derzeit eine Bundeswehr in der ein großer Teil der Soldaten sich in administrativen Aufgaben in Ämtern, "Zentren" und diversen Ministerien wiederfinden. Gleichzeitig ist die operative Einsatzfähigkeit der Bundeswehr mangels Verbänden und Ausrüstung (vor allem fliegender) stark beschränkt, bzw. nicht vorhanden. Dadurch wird der "Amtstäter" unter den Soldaten offenbar für viele Personen mit arg beschränktem Horizont und ausschließlichem Kurzzeitgedächtnis zum Prototypen des deutschen Soldaten.
Letztlich ist dieser desolate Zustand der Bundeswehr aber nur eine Momentaufnahme und es wird - da bin ich mir absolut sicher - in den nächsten 10 Jahren dank der europäischen und weltweiten Sicherheitslage ein massives Rückorientieren zu Landes- und Bündnisverteidigung, eine massive personelle Aufstockung und mit Sicherheit auch eine Aktivierung der Wehrpflicht geben. Anders ist mit den bereits jetzt schon bestehenden sicherheitspolitischen Herausforderungen gar nicht umzugehen. Mal kurz der Hinweis: Die Bundeswehr ist eigentlich dafür da, um im Fall der Fälle eingesetzt zu werden und kein nur zum Selbsterhalt gegründeter Verwaltungsapparat.

Und wenn wir wieder eine streitkräftegemäße Struktur und angemessene personelle soldatische Stärke in der Bundeswehr haben brauchen wir über die "Amtstäter" gar nicht mehr reden, denn die sind dann wieder eher die Ausnahme und vor allem dann auch zumeist Soldaten, die auf Grund ihrer Vorverwendung in der Truppe nur noch eingeschränkt verwendungsfähig sind. Und zugegebener Maßen haben wir mittlerweile zehntausende Dienstposten, die eigentlich tatsächlich von Angehörigen der Verwaltung wahrgenommen werden müssten. Egal ob z.B. in der Logistik oder der Personalführung oder Dienstposten, die kein Mensch braucht, wie der Führung des ZSanDstBw - weil den insgesamt keiner braucht.

Aber es ist schon interessant mit was für einer Borniertheit immer wieder die gleichen Fehler im Umgang mit einer ehemals einsatzfähigen Streitkraft, wie der Bundeswehr gemacht werden - nie perspektivisch, sondern immer nur tagesbezogen betrachten. ;)

Gruß Andi
Moderator informieren   Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739

Kann man aus einem Presseartikel (einklagbar) Rechte ableiten?

Nein... kann man nicht... darum geht es auch nicht...


Hier auch eine Erklärung des DBwV zum Thema:

"Flexibilität auf freiwilliger Basis

Richtungweisender Artikel: Mit einem Beitrag für die Bundeswehrmedien hat die Personalführung des Ressorts für Klarheit gesorgt. Geht es um die Zurruhesetzung, soll die Dienstzeit der Berufssoldaten nur dann über die besondere Altersgrenze hinaus verlängert werden, wenn der Betroffene es will. Damit ist eine zentrale Verbandsforderung erfüllt.

Es ist eins der Aufreger-Themen in der Bundeswehr: die Absicht der Personalführung, wertvolles Personal länger im Dienst zu halten. Um die „Trendwende Personal“ zu schaffen, genüge es nicht, geeignete Neubewerber anzusprechen. Vielmehr müssten auch besonders qualifizierte Soldaten länger im Dienst gehalten werden – so verlautete es aus Bundeswehrkreisen. Zahlreiche Soldaten befürchteten daraufhin, dass der Dienstherr sie bis zur allgemeinen Altersgrenze „zwangsverpflichten“ werde, was rechtlich durchaus möglich wäre. Doch nun machte die Abteilung Personal im BMVg klar: „Die Personalführung wird nur dann über eine Zurruhesetzung zu einem Zeitpunkt nach dem Erreichen der besonderen Altersgrenze entscheiden, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.“ So steht es in einem ausführlichen Beitrag für bundeswehr.de.

Der BundeswehrVerband begrüßt diese Ankündigung. „Das Prinzip der Freiwilligkeit schafft Vertrauen zwischen der Personalführung und den Soldaten. Auf diesem Vertrauen sollte auch zukünftig aufgebaut werden. Der Dienstgeber beweist damit, dass er die Zukunft der Soldaten mit Blick auf die Attraktivität und im Sinne einer individuellen Planbarkeit einvernehmlich gestalten will“, sagte das zuständige DBwV-Bundesvorstandsmitglied Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer. Der DBwV werde auch weiter seinen Mitgliedern in allen Fragen zur Altersgrenze beratend zur Seite stehen und diesen Themenkomplex weiter eng begleiten.

Die Autoren des genannten Medienbeitrags betonten zudem, dass die Bundeswehr keinerlei Interesse an einer weiteren gesetzlichen Anpassung der besonderen Altersgrenzen oder gar deren Abschaffung habe. Geeignete Soldaten sollten vielmehr gezielt angesprochen und motiviert werden, um sie zu einem Verbleib in der Bundeswehr zu bewegen."

https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W2AB5CZW801DBWNDE
Moderator informieren   Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020

Die besondere Altersgrenze muss man ja auch nicht anpassen, es gilt ja die allgemeine. Ich bin der festen Überzeugung, dass über kurz oder lang das gemacht wird, was das Urteil ja bereits jetzt vorsieht. Und dann werden Menschen länger als bis zur besonderen gehalten. Denn der Bedarf besteht bei vielen. Und das wird m.E. dann ab Mitte/Ende 2018 ausgearbeitet.
Was der DBwV so als "Propaganda" von sich gibt, davon war ich noch nie überzeugt. Und dass sie ihr Klientel ganzheitlich und richtig vertreten sowieso nicht, aber das ist meine ganz persönliche Meinung.
Moderator informieren   Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739

Ralf, ich bin ganz auf Deiner Seite

+ was die gesetzlichen Vorgaben betrifft... isso
+ was die Notwendigkeit betrifft über die besondere Altersgrenze zu gehen

aber die Aussage zur Freiwilligkeit hat nicht der DBwV getroffen...

Und deshalb messe ich auch das BMVg daran, nicht den DBwV.

Sollte das nicht so gemeint sein, was hindert das BMVg diese "Falschaussage" sofort zu berichtigen ?

Etwa so:

"Die Erklärung zur Freiwilligkeit muss nach Überprüfung der Sachzwänge, wie z.B. demographische Entwicklung, langfristige Bedarfsanalyse, revidiert werden.
Ab sofort erfolgt die Zurruhesetzung mit der besonderen Altersgrenze nur noch, wenn sich, im Dialog mit dem Betroffenen, kein dienstlicher Bedarf ergibt, der eine spätere Zurruhesetzung erfordert."


Das wäre sachgerecht und ehrlich !
Moderator informieren   Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020

Zitat
Ab sofort erfolgt die Zurruhesetzung mit der besonderen Altersgrenze nur noch, wenn sich, im Dialog mit dem Betroffenen, kein dienstlicher Bedarf ergibt, der eine spätere Zurruhesetzung erfordert."
Und da bin ich überzeugt, dass es 2018/2019 dann so in der von die genannten Deutlichkeit kommen wird.

In der PersPlgSdt 2017 findet sich ja bereits eine ähnliche Aussage:
Zitat
Die allgemeinen Altersgrenzen nach § 45 Abs. 1 des SG sind die Höchst- und Regelaltersgrenzen für alle BS. Die besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 des SG verschaffen der Personalführung die nötige Flexibilität, um den Umbau der Bundeswehr zu gestalten und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erhalten. Im Hinblick auf die Unterschreitung der zielstrukturellen Personalumfänge sowohl beim Personalbestand als auch bei der Dienstpostenbesetzung bietet eine Verwendung auf DP über die besondere Altersgrenze hinaus ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial. Allein das Überschreiten der besonderen Altersgrenze ist kein Anlass für eine Versetzung in den Ruhestand. Zielstrukturell wurde das mittlere Zurruhesetzungsalter bei den Berufsunteroffizieren bereits mit einem Jahr über der besonderen Altersgrenze im PSM 185 modelliert und liegt bei einem durchschnittlichen Lebensalter von 56 Jahren. Im Hinblick auf den im Rahmen der Trendwende Personal erforderlichen personellen Aufwuchs, gibt das PSM 2016 mit den Zwischenstrukturen bis 2023 eine weitergehende Erhöhung des mittleren ZRS-Alters bei allen Personengruppen vor. Die Realisierung im engen Dialog mit Betroffenen, Vorgesetzten und Personalführung ist ein wichtiges und für die qualitative Realisierung der Trendwende Personal unverzichtbares personalplanerisches Ziel für 2017 und die Folgejahre.
Ich finde, dass damit ja schon die Weichen auch kommunikativ gestellt sind.
Moderator informieren   Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.739

Aber wer liest denn heute noch Vorschriften, Ralf...  ;)

Erst recht im neuen Regelungssystem...  ;D ;D
Moderator informieren   Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020

O.k. da muss ich mich nun geschlagen geben  :'(
Moderator informieren   Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de