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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?  (Gelesen 8197 mal)

KlausP

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #15 am: 23. April 2012, 11:14:22 »

ganz genau   richtig so

Haben Sie das, was da draufsteht schon Ihrem Spieß gemeldet?
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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #16 am: 23. April 2012, 11:15:19 »

ja habe ich  und er meint er wird es auch schriftlich bekomm
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KlausP

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #17 am: 23. April 2012, 11:17:23 »

Dann ist für Sie erstmal alles soweit erledigt, wenn der Spieß nichts weiter befohlen hat. Der SanBereich, bei dem Sie sich standortfremd neukrank gemeldet haben ist verpflichtet, Ihre Einheit zu informieren. Meist erfolgt das per Fax oder Email.
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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #18 am: 23. April 2012, 11:22:35 »

denn ist ok,, nur ein problem besteht  noch : ich wäre heute zum saz ernannt worden.. wegen den verletzungen und standortfremd neukrank aber nicht möglch.. kann es  unter umständen mein ende der laufbahn bedeuten, da mein spieß meint es muss diesen monat passieren und der kommanteur muss dabei sein..  bleibt nur montag aber da ist er nicht da..
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KlausP

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #19 am: 23. April 2012, 11:29:23 »

Sind Sie Eignungsübender und im 4. Dienstmonat? Dann werden Sie sich wohl oder übel mit Ihrem Spieß in Verbindung setzen und einen Termin beim Kommandeur machen lassen. Ansonsten war es das mit Bundeswehr für Sie.
Der Kommandeur muss übrigens nicht einfach nur "dabei" sein, er ist neben Ihnen die Hauptperson bei der Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ.
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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #20 am: 23. April 2012, 13:43:37 »

gibt es da keine Sonderregelung für solche Fälle ?     schriftlich oder so ?
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Tommie

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #21 am: 23. April 2012, 13:48:24 »

Ja, der Kdr kann Ihre Eignungsübung durch die SDBw verlängern lassen! Aber ob das so schnell geht!

Außerdem sehe ich bei der Diagnose ohnehin eine drohende Ausmusterung bzw. Dienstunfähigkeit auf Sie zu kommen! Fakt ist, wenn Sie nichts machen, sind Sie ab 01.05.2012 arbeitslos!
« Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:30:34 von Tommie »
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stefan@16

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #22 am: 23. April 2012, 13:50:52 »

 ne die röngten bilder sind soweit ok.. also nur prellungen und das wird wieder..    mein spieß und zugführer prüfen die möglichkeiten  die es jetz noch gibt..   schriftlich oder so ?
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KlausP

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #23 am: 23. April 2012, 13:53:40 »

Wie wäre es, wenn Sie auch mal einen konkrete Frage konkret beantworten würden? Ich rate hier wild in der Gegend rum.

Rufen Sie Ihren Spieß an! Ein Eignungsübender ist mit Ablauf der EÜb in das Dienstverhältnis eines SaZ zu berufen, ansonsten endet die EÜb nach den 4 Monaten und und der Soldat ist zu entlassen.

Zitat
gibt es da keine Sonderregelung für solche Fälle ?     schriftlich oder so ?

Nein.

Ja, der Kdr kann Ihre Eignungsübung verlängern! Aber ob das so schnell geht!

Außerdem sehe ich bei der Diagnose ohnehin eine drohende Ausmusterung bzw. Dienstunfähigkeit auf Sie zu kommen! Fakt ist, wenn Sie nichts machen, sind Sie ab 01.05.2012 arbeitslos!

Das kann nur die SDBw.
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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #24 am: 23. April 2012, 13:57:43 »

mein spieß weiß es, und prüft weitere möglichkeiten.. nur was kommt da in frage ?
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BulleMölders

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #25 am: 23. April 2012, 14:24:16 »

Ich frage mich warum hier überhaupt noch jemand Antwortet.
Fragen werden vom User in keinster weise beantwortet.
Auf Hinweise wird nicht eingegangen, geschweige denn, dass vorhergehende Antworten gelesen werden, von einer Berücksichtigung solcher mal ganz zu schweigen.
Da wird immer wieder die gleiche Frage gestellt, die schon mehrfach beantwortet wurde.

Von der "Höfflichkeit" anderen gegenüber in ganzen verständlichen Sätzen zu schreiben mal ganz abgesehen.
Und wenn sich ein User die Mühe macht das Kauderwelsch zu entwirren und in eine verständliche Form zu bringen, dann wird auch die Frage ob das entwirrte so richtig verstanden wurde auch vollkommen ignoriert, von einem "Danke schön" will ich ja gar nicht reden.

Meiner bescheidenen Meinung nach sollte man den User im Forum verhungern lassen.

Und nun komme keiner mit Kameradschaft, denn so etwas beruht immer auf Gegenseitigkeit und das was der User hier macht hat auch nicht im entferntesten etwas mit Kameradschaft zu tun.
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Tommie

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #26 am: 23. April 2012, 14:32:54 »

Das kann nur die SDBw.

Ok, KlausP, das hatte ich irgendwie auch gemeint ;) ! Und jetzt habe ich den Satz entsprechend abgeändert ...
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miguhamburg1

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #27 am: 23. April 2012, 14:43:43 »

Lieber Fragensteller,

Sie haben nach dem Verfahren in Ihrem Fall gefragt und hierauf eine Antwort erhalten. Ja, es gibt Vorschriften und gesetzliche Regelungen. Den Inhalt dieser Regelungen hat Ihnen KlausP aufgezeigt. So, jetzt gibt es drei Alternativen für Sie:

1) Sie warten, was bei der Rücksprache Ihres Kompaniefeldwebels bezüglich des Termin bei Ihrtem Kommandeur herauskommt und hoffen, dass alles so klappt.

2) Falls das machbar ist: Sie telefonieren noch einmal mit Ihrem Kompaniefeldwebel und fragen ihn, ob es helfen würde, wenn Sie in Ihre Einheit zurückgebracht werden und dort dann zur Verfügung stehen.

3) Sie begeben sich in Ihr Schicksal (Nr. 1) und gehen das Risiko ein, dass Sie zum 30.04. nicht in das Dienstverhältnis als SaZ berufen werden (können). Dies führt zu der von KlausP beschriebenen Konsequenz der Entlassung. Und, nein, vom beschriebenen Verfahren gibt es KEINE Sonderregelungen.
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KlausP

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Antw: aus krankenhaus entlassen und soll zum hausarzt ?
« Antwort #28 am: 23. April 2012, 14:50:08 »

Zitat
Und, nein, vom beschriebenen Verfahren gibt es KEINE Sonderregelungen.

Außer einer Verlängerung der EÜb bis max. 4 Monate, aber das wird sein Spieß sicher schon rausgefunden haben (und die Zeit ist echt knapp dafür). Auch dabei ist seine Mitwirkung geboten, er muss nämlich sein schriftliches Einverständnis geben. Kann man in der ZDv 14/5 B 141 nachlesen. Aber ich weiss ja noch nicht mal genau, ob der TE denn nun eine EÜb ableistet.  ;) 8)
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« Antwort #29 am: 24. April 2012, 11:30:55 »

ja ich bin eignugsübender... mein spieß hat dafür gesorgt, dass ich am Freitag ernannt werde und denn passt es..  danke trotzdem für eure mühe mir es hier zu erklären.  :)
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