Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 11:41:22
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einberufung  (Gelesen 1491 mal)

-Helios-

  • Gast
Einberufung
« am: 06. Mai 2004, 18:46:53 »

Hallo ,
ich habe heute unerwarteter weise meine einberufung bekommen , allerdings hat sich seit der musterung etwas an meiner gesundheit geändert, nun will ich einen brief mit ärztlichem attest schicken , wird ein attest von meinem hausarzt akzeptiert?er war der behandelnde arzt , der mich nach meinen krankenhaus aufenthalten betreut hat.werd ich dann zur nachmusterung beordert , oder wie geht des dann von statten?
Gespeichert

Baldy

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 46
Re:Einberufung
« Antwort #1 am: 06. Mai 2004, 19:55:48 »

Du musst dann im Normalfall zur Nachmusterung. Allerdings ist in der heutigen Zeit der "Wehrgerechtigkeit" alles möglich, d.h. sie stellen dich zurück und dann bist du mir nichts dir nichts 23.

Gespeichert
Baldy, StUffz d.R.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de