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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Generale nutzen FlBscht BMVg ohne Legitimation  (Gelesen 4511 mal)

F_K

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Antw:Genrale nutzen FlBscht BMVg ohne Legitimation
« Antwort #15 am: 19. September 2017, 17:55:24 »

Halten wir ganz verkürzt fest: Obwohl draufgeschaut wurde, von der Bundesregierung, ist kein Verstoß feststellbar.
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miguhamburg1

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Antw:Genrale nutzen FlBscht BMVg ohne Legitimation
« Antwort #16 am: 19. September 2017, 19:47:48 »

Wenn Sie meinen - ich sehe in der Regierungsmitteilung weder etwas von der grauen Flotte, noch von den Verfahren, die für solche Anfragen für mitflüge etwas berichten. Aber es gibt natürlich Zeitgenossen, die haben immer etwas zu kritisieren, das sie nicht selber geschrieben haben.
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FoxtrotUniform

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Antw:Generale nutzen FlBscht BMVg ohne Legitimation
« Antwort #17 am: 24. September 2017, 21:26:09 »

Erkenntnisse möchte ich nicht einbringen und Mig's - für den Anteil EATC nur teilweise - zutreffende Darstellung der Prozesse der FlBschft BMVg (könnte ein Admin meinen Tippfehler in der Überschrift korrigieren? :-) ) sind grundlegend korrekt, aber machen wir uns nichts vor: Der reale Ablauf einer Trainingsflugabfrage für beispielsweise (mal aus der Luft gegriffen) einen Kommandeur Fliegende Verbände erfolgt auf dem ganz kleinen Dienstweg. [emoji6]
« Letzte Änderung: 24. September 2017, 21:31:56 von StOPfr »
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miguhamburg1

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Antw:Generale nutzen FlBscht BMVg ohne Legitimation
« Antwort #18 am: 25. September 2017, 08:05:43 »

Lieber Foxtrot Uniform,

wo sind denn in meiner Darstellung der Prozesse mit der Flugbereitschaft unzutreffende Anteile? Ich bin sehr gespannt.

Ihre letzte Behauptung in allen Ehren, aber sie ist schlicht für die meisten Kommandeure fliegende Verbände nicht realisierebar - ob nun kleiner oder großer Diensteg. Denn der Oberst und Strahlflugzeugführer oder Waffensystemoffizier wird wohl kaum einen Übungserhaltungsflug mit einem Eurofighter oder einem Tornado dafür nutzen, eine Dienstreise durchzuführen, während der er dann einen Dienstanzug tragen wird. Im Übrigen würde es bei den meisten Dienstreisezielen schlicht an geeigneten Flughäfen fehlen, auf denen unsere militärischen Strahlflugzeuge landen dürfen/könnten. Das wird den Kommandeuren der LTG 62 und 63 und des Hubschraubergeschwaders sicher leichter fallen. Aber auch bei denen gilt - Priorität haben die aktiven Luftfahrzeugführer bei der Inübungshaltung und nicht sie.
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FoxtrotUniform

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Antw:Generale nutzen FlBscht BMVg ohne Legitimation
« Antwort #19 am: 25. September 2017, 09:57:06 »

EATC verfügt per se nicht über die weiße Flotte (Cougar, G5000, A319CJ und A343).

DER Kommandeur Fliegende Verbände ist im Dienstgrad Generalmajor und mein Beispiel zielte auf einen Trainingsflug als Gast (der Dienstanzug ist übrigens bei einem Trainingsflug nur selten / nie der getragene Anzug) ab, nicht auf Scheinerhaltung von einzelnen Kommandeuren EINES fliegenden Verbandes (entspricht  die Schilderung der Lehrmeinung über die Geschwaderführer der Luftwaffe?).
Kurz: Ebene ab Generalmajor, eher höher.

Aber dabei will ich es auch bewenden lassen, mich interessierte nur die breite Meinung des Forums.
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miguhamburg1

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Antw:Generale nutzen FlBscht BMVg ohne Legitimation
« Antwort #20 am: 25. September 2017, 13:23:22 »

Dass das EATC nicht unmittelbar auf die Luftfahrzeuge der weißen Flotte der Flugbereitschaft zurückgreifen darf, ändert ja nichts daran, dass die Flugbereitschaft dem EATC unterstellt ist und sämtliche Procedures zur Anforderung über das EATC laufen.

Danke bezüglich der Präzisierung Ihres ersten Beitrages. Aber auch hier wird bezüglich der gesamten Frage kein Schuh draus: Von den 22 Inübungshaltungsflügen, um die es hier geht, wurden nur vier Flüge unter Mitnahme von Lff oder WSO-Lizenzinhabern durchgeführt. Die erstlichen Flüge wurden schlicht von Dienstereisenden im Dienstanzug genutzt.
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