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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: LHBw Tausch  (Gelesen 18321 mal)

Andi

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #15 am: 13. Januar 2015, 21:43:52 »

Eine Kopie des BAN ist aber unerheblich, da das Original mitzuführen ist, also führt kein Weg am (Beorderungs-)Truppenteil vorbei.
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F_K

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #16 am: 13. Januar 2015, 21:53:46 »

Quelle?

Wenn elektronisch erfasst, gibt es nur Auszüge ...
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SHM

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #17 am: 13. Januar 2015, 22:03:26 »

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Ich habe heute alles ohne Probleme getauscht bekommen.
Es liegt wohl einfach an der Stimmung des LHBw Mitarbeiters.
Nun habe ich eine passende Ausrüstung.
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MMG

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #18 am: 13. Januar 2015, 22:33:20 »

Wenn die BAN elektronisch vorhanden ist, dann wird tagesaktuell gelesen, von daher
interessiert es die LHBw nicht, ob die Papier-BAN in Kopie noch im Original vorliegt.
(Aussage eines LHBw Mitarbeiters).

Wichtig ist für die LHBw ist eine schriftliche Berechtigungsgrundlage (DVAG, RDL,
Einplanungsvermerk Auslandseinsatz, usw.).


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HG z.S.

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #19 am: 14. Januar 2015, 09:16:33 »

Wenn die BAN elektronisch vorhanden ist, dann wird tagesaktuell gelesen, von daher
interessiert es die LHBw nicht, ob die Papier-BAN in Kopie noch im Original vorliegt.
Na ja, das würde ich nicht so pauschal sagen, denn meine Erfahrung ist (wie oben geschrieben) eine andere, aber vermutlich hängt auch das von der Laune der LHBw-Mitarbeiter ab, wie so vieles... ;D
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F_K

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #20 am: 14. Januar 2015, 09:27:31 »

.. oder der Durchsetzungsfähigkeit des Soldaten.

Meiner Meinung gibt es kein "Original" der elektronischen BAN - sondern eben nur den Datensatz, von dem es Kopien gibt.
(..und Anhand aller Ausgabe- / Rückgabebelege kann man dieses prüfen, aber es gibt keine "Summenübersicht" wie bei der Papier BAN).

Da man zu irgendeiner LHBw gehen kann und dort Ausrüstung / Bekleidung empfängt, dass dann gegen die E - BAN gebucht wird, ist "Papier nichts wert", da es den aktuellen Stand ggf. nicht richtig wiedergibt.

Im Übrigen gibt meinem Verständnis nach die LHBw schon seit Jahren nichts mehr auf Papier BAN aus, sondern bucht immer gegen eine E BAN.

(.... so habe ich schon vor 8 Jahren einen Gefechtshelm gegen einen Gefechtshelm, sprTrT getauscht (mit Schreiben als Grundlage), der wurde von der Papier BAN "gestrichen", die Ausgabe erfolgte dann auf der E BAN.)
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HG z.S.

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #21 am: 14. Januar 2015, 10:31:38 »

Richtig. Ich habe eben auch nur den Ausdruck der E-BAN, den ich bekommen habe, dabei. Es ginge auch ohne – ich habe sie aber trotzdem dabei, wenn ich was tauschen möchte.
Es wäre ja auch nicht das erste Mal, dass die LHBw Computerprobleme hat und dann (ohne den Zettel) ggf. gar nichts machen könnte.
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Andi

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #22 am: 14. Januar 2015, 11:23:16 »

Quelle?

Derzeitige Weisungslage (und zwar seit Jahren) zur Bekleidungswirtschaft in der Bundeswehr und Durchführungsbestimmungen.

Wenn elektronisch erfasst, gibt es nur Auszüge ...

Es gibt bundeswehrseits immer exakt eine BAN eines Soldaten, nämlich die gesammelte BAN beim zuständigen Truppenteil in der insbesondere die Nachweisführung über Helm- und ABC- Schutzmaskentausch Bestandteil ist. Hier muss auch immer der letzte Ausdruck der BAN vorgehalten werden, was nur sichergestellt ist, wenn die BAN auch zu jedem Tausch/zu jeder Neuausrüstung/zu jeder Umrüstung mitgeführt wird. Und genau diese beim Truppenteil abgelegte immer aktuell zuhaltende BAN wird auch bei einer Überprüfung nach §78 BHO geprüft. Und wenn wir davon reden, dass ein Soldat durch sein Handeln diese Nachweisung verfälscht, indem er nicht wie angewiesen seine BAN zu jedem Tausch mitführt und Neuausdrucke somit nicht in der BAN nachgehalten werden können, dann sprechen wir schon unmittelbar von Dienstvergehen gegen die Pflicht das Vermögen des Dienstherren zu wahren. Und wo diese regelmäßig landen brauche ich wohl nicht zu erwähnen.

Dass die LHBw irgendetwas irgendwo gespeichert hat ist schön und gut und für deren interne Abrechnung und Bestandsführung sicherlich hilfreich, aber das ist deren Baby und nicht Sache der Bundeswehr (vor allem hat die Bundeswehr da auch gar keinen Zugriff drauf). Für einen Soldaten oder Reservisten ist ausschließlich bindend, was die Bundeswehr festgelegt hat und nicht das, was irgendein LHBw Mitarbeiter sagt oder meint.

Genauso hat jeder Soldat über die Zuordnung zu seinem (Beorderungs-)Truppenteil exakt eine (!) zuständige Niederlassung der LHBw bei der er Neuaus-/Umrüstungen oder einen Tausch zu tätigen hat. Ausnahmen davon können zuständige Vorgesetzte genehmigen (und sofern erforderlich auch mit der LHBw abstimmen), aber das hat kein Soldat oder Reservedienstleistender selbst zu entscheiden.

Gruß Andi
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TheScientist

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #23 am: 14. Januar 2015, 11:32:21 »

.. oder der Durchsetzungsfähigkeit des Soldaten.

Naja, manche von uns sind seit 15+ Jahre nicht mehr mit den Bw Vorgängen vertraut.

Dagegen weiss vermutlich jeder Res wie er was in seinem vertrauten beruflichen Umfeld durchsetzen/umsetzen kann.

Ausserdem ist man als Res in diesem Moment nicht auf einer RDL, nicht Soldat, also nur Zivilist. Wenn es dann heist, musst den FwRes kontaktieren, kann man schlecht argumentieren (Ergänzung, ihr Vorgesetzter war nicht da).

Hätte die Dame wenigsten nach der BAM oder E BAM gefragt, wäre alles kein Problem, da ich in das System eingepflegt wurde, also E BAM vorhanden. BAM war auch am Mann.

Es hängt im wesentlichen von der Person dem Res gegenüber ab, von ihrer Einstellung einem Res etwas entgegen zu kommen, zu helfen. Leider ist es in ZW immer die gleiche Person, mit einer äußerst arbeitsscheuen Einstellung  :(

Wir Res opfern unsere Freizeit um uns in der Bw einzubringen, wenigsten das sollte von den Mitarbeitern der LHD honoriert werden durch entgegenkommen und Hilfestellung, hier, einfache Frage nach der BAM.

Verbandsabzeichen umnähen zu lassen, war dagegen kein Problem, war ja auch eine andere Dame  :)
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Altrec

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #24 am: 14. Januar 2015, 11:39:11 »

BAN (Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis), nicht BAM.  ;)
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TheScientist

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #25 am: 14. Januar 2015, 12:00:35 »

sorry, my bad, danke!  :)
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F_K

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #26 am: 14. Januar 2015, 12:14:17 »

Naja, die AU 37/3 hatte ich ja gelesen.

Ein Tausch ("verbraucht" gegen "neu") verändert den "Wert / Inhalt" der BAN ja nicht, insoweit passiert da kein Fehler in der Nachweisführung der BAN beim BeordTrT.

Natürlich stimme ich den Tausch / Neuausstattung mit LHBw ab, in der Regel bei der LHBw, die am nächsten liegt (weil Übung, Lehrgang, whatever) - und für die Dienstpflichtverletzung ist ja der Vorgesetzte zuständig.

(.. und ich frage keinen Stabsoffizier ob ich meine Socken tauschen soll / darf, dass entscheide ich selbstständig im Sinne des Dienstherrn).
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MMG

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #27 am: 14. Januar 2015, 12:22:50 »

@Andi:

Bist Du Dir sicher, dass der Truppenteil überhaupt gem. §78 nachweispflichtig für Persönliche Bekleidung ist?

Das müsste doch eigentlich die LHBw sein.




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Andi

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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #28 am: 14. Januar 2015, 13:13:12 »

Ein Tausch ("verbraucht" gegen "neu") verändert den "Wert / Inhalt" der BAN ja nicht, insoweit passiert da kein Fehler in der Nachweisführung der BAN beim BeordTrT.

Ein einfacher Tausch alt gegen neu kann in Zeiten der LHBw regelmäßig "Umrüstung" bedeuten, da sich ständig Artikelnummern/Versorgungsnummern ändern. Beispielsweise gibt es ja mittlerweile keine oliven Unterhemden mehr, da seit Jahren nur noch sandfarbene beschafft werden. Wer oliv tauschen will muss diese also abgeben und muss umgerüstet werden auf sandfarben. Das nur als ein Beispiel.
Nur wenn die BAN mitgeführt wird kann zum einen sichergestellt werden, dass der Tausch o.a. auch durchgeführt werden kann (und Personal nicht umsonst bei der LHBw Zeit vertrödelt) und zum anderen, dass eine lückenlose Nachweisführung durch die verantwortliche Einheit besteht.

Bist Du Dir sicher, dass der Truppenteil überhaupt gem. §78 nachweispflichtig für Persönliche Bekleidung ist?

Der Truppenteil ist selbstverständlich verantwortlich über die Nachweisführung des Wehrmaterials in seinem Bereich und dazu gehört natürlich auch die Bekleidung. Maske nicht getauscht oder kein Aufkleber über den letzten Helmtausch auf der BAN ist bei einer Überprüfung automatisch ein Mangel (wenn hier nicht während der Überprüfung Abhilfe geschaffen werden kann). Oder auch wenn man ins klein-klein geht und dabei herauskommt, dass Soldat X seit 4 Jahren aus dem Einsatz zurück ist und seine Einsatzbekleidung noch nicht zurückgegeben hat. Alles ein Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgrundsätze.

Das müsste doch eigentlich die LHBw sein.

Die LHBw hat nichts mit der persönlichen Bekleidung eines Soldaten zu tun, außer, dass sie ihm diese liefert/tauscht? Für die ihm überlassene Ausrüstung und Bekleidung ist ausschließlich der jeweilige Soldat verantwortlich (Stichwort "alleinige Obhut") und für die Dienstaufsicht, gesonderte Befehlsgebung und Überwachung der Vorschriften und Befehle ist der nächste Disziplinarvorgesetzte verantwortlich.

Gruß Andi
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Antw:LHBw Tausch
« Antwort #29 am: 14. Januar 2015, 17:10:41 »

Der Paragraph prüft keine BAN im Truppenteil mehr. Gab ne Änderung dazu. Glaube im Nov oder Dez '14.
Er prüft nur noch die Führung im BwDLZ.


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