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Autor Thema: Frage zum Bootsmanslehrgang  (Gelesen 7472 mal)

F_K

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Antw:Frage zum Bootsmanslehrgang
« Antwort #15 am: 15. Dezember 2016, 10:45:33 »

@ Oli:

Ein AMT ist ein AMT - der darf "nicht" verwendungsspezifisch sein.

Zum zweiten Teil: Deswegen ist es ja sinnvoll, gleich FA zu werden, und nicht "erst" UoP mit UA Lehrgang - weil die Inhalte aehnlich / gleich sind.

(Trotzdem ist die Laufbahnpruefung halt fuer eine andere Ebene).
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Seewolf87

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Antw:Frage zum Bootsmanslehrgang
« Antwort #16 am: 15. Dezember 2016, 15:21:50 »

Bei mir haben sie sehrwohl besagte ATage fachspezifisch angedeutet. Für welche Verwendungsreihe war der Lehrgang denn?
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Oli_007

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Antw:Frage zum Bootsmanslehrgang
« Antwort #17 am: 15. Dezember 2016, 15:41:30 »

"Bootsmannlehrgang der Reserve"

Da war vom angehenden S1-Fw (Heer) über PzGren bis zu Lw-Leuten alles dabei. Einer war sogar von der Marine (Deckziege) - aber das tat nichts zur Sache.

Wie schon genannt - ist halt ein allgemeinmilitärischer Lehrgang!
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Seewolf87

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Antw:Frage zum Bootsmanslehrgang
« Antwort #18 am: 16. Dezember 2016, 01:07:26 »

Mir wiederum haben sie geschrieben: "Die militärfachliche Ausbildung besteht aus zwei Lehrgängen: MFA Btsm VB 2 GDLGN = 63 Ausbildungstage und MFA ERGA Btsm VR 24 = 126 Ausbildungstage)."
Alles ein Chaos...
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Oli_007

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Antw:Frage zum Bootsmanslehrgang
« Antwort #19 am: 16. Dezember 2016, 07:06:25 »

Aufgepasst: Du sprichst vom militärfachlichen Teil der Ausbildung, ich / wir vom allgemeinmilitärischen Teil.

Besuchen darfst Du beides  ;)
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Schnolle

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Antw:Frage zum Bootsmanslehrgang
« Antwort #20 am: 18. Dezember 2016, 19:23:31 »

Die Ausbildung zum ResFw/ Btsm läuft doch eh SKgem,oder?
Das Vorgehen ist doch eigentlich immer allg.mil.Ausb vor mil.fach.Ausb, oder?
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Seewolf87

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Antw:Frage zum Bootsmanslehrgang
« Antwort #21 am: 27. Dezember 2016, 14:21:13 »

Habe ich auch so verstanden. Erst der U2, dann der F2. U1 und F1 scheinen nicht vonnöten zu sein, aber sicher bin ich mir selbst nicht.
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