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Zusammenfassung

Autor: Andi8111
« am: 30. November 2016, 16:48:53 »

Sonst was? Bekomm ich dann kein Fleißkärtchen mehr?
Autor: gasty
« am: 29. November 2016, 17:02:28 »

@andi

das hört sich aber sehr nach "erzieherischer maßnahme" an. aber das soll es ja ganz sicher nicht sein, sonst ....

Autor: LwPersFw
« am: 31. Oktober 2016, 15:20:03 »

Dafür gibt es ja das gute alte...

"Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes (Urlaubserkrankung und Notfallbehandlung)"

Bw2017

...das ich in meiner Brieftasche ... aktuell vorbefüllt und klein gefaltet ... mit mir rumschleppe...  ;) ;D

Und wenn es richtig übel kommt ... wird es schon Polizei oder Sanis darin finden...


Darin ist doch alles klar erläutert und geregelt... u.a.:

+ Anspruch
+ Verhalten bei Erkrankung im Urlaub und in Notfällen
+ Erkrankung während eines privaten Aufenthaltes im Ausland
+ Nachteilige Folgen bei Verstößen
+ Weisung zum Verhalten von Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes
+ Meldung einer Erkrankung oder eines Unfalls
+ An die behandelnde Ärztin/Zahnärztin bzw. den behandelnden Arzt/Zahnarzt
   Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!
   Dieser Patient ist Soldatin/Soldat der Bundeswehr. Ich bitte Sie daher, Folgendes zu beachten: .....
+ Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Truppenarzt
+ Vermerke des Truppenarztes

Autor: ulli76
« am: 31. Oktober 2016, 15:10:52 »

Noch ein Tip, weil´s gerade zum Thema passt:
Es gibt noch einen Passus, dass der Soldat, sobald er wieder halbwegs fit ist, aus der zivilen Klinik in eine Bundeswehreinrichtung verlegt werden soll.
Das führt hin und wieder zu Anrufen von Soldaten und Angehörigen in den SanBereichen, weil die Kliniken sich damit nicht auskennen.

Diese Praxis wird auch seit Jahren schon nicht mehr so umgesetzt.

Also wenn man in einem zivilen Krankenhaus liegt, kann man in der Regel dort auch die Behandlung zu Ende führen. Die Verlegung in ein BWK ist nicht mehr üblich.

Kann aber sein, dass das inzwischen in der Vorschrift auch wieder geändert wurde.
Autor: Tommie
« am: 31. Oktober 2016, 15:02:43 »

Macht aber Sinn, denen zu sagen, dass du Soldat bist (wenn du dazu in der Lage bist)

Mit einem Schnorchel im Hals könnte das dann schon eng werden ;D ! Aber ansonsten ...
Autor: ulli76
« am: 31. Oktober 2016, 15:01:37 »

Sehe ich so wie Tommie: Ist kein Problem, wenn der Rettungsdienst dich in´s zivile Haus fährt. Macht aber Sinn, denen zu sagen, dass du Soldat bist (wenn du dazu in der Lage bist)
Autor: Tommie
« am: 31. Oktober 2016, 14:56:26 »

Uniklinik neben BwKrhs? Das muss Ulm sein ;D !

Die zuständige Rettungsleitstelle disponiert sehr oft das Zielkrankenhaus für Verletzte, daher würde ich mir auch als Soldat keinen Kopf machen, wenn ich dann nicht ins BwKrhs komme ;) !
Autor: Pericranium
« am: 31. Oktober 2016, 14:23:42 »

Ich habe mal eine Frage, die halbwegs zum Thema passt.
Im Notfall darf man ja als Soldat auch in zivile Krankenhäuser, aber wie ist das, wenn z.B. eine Stadt eine Uniklinik/Maximalversorger und ein BWK bietet und beides ungefähr gleich weit weg ist?
Man hat dann z.B. einen Notfall wie eine offene Fraktur o.ä. und der Rettungsdienst will einen dann in die Uniklinik fahren.
Muss man dann darauf bestehen, dass man ins BWK gefahren wird oder ist das in dem Fall egal?
Ich bin ja der Meinung, dass das primär egal ist und der Patient das nicht zu entscheiden hat, sondern im Notfall halt das RD-Personal bzw. der Notarzt nach Rücksprache mit der Leitstelle bezüglich freier Kapazitäten.
Autor: LwPersFw
« am: 31. Oktober 2016, 12:33:44 »

Um Ulli noch zu ergänzen... aktuell gilt nach Vorschrift:

Wird eine Krankenhausbehandlung (voll-, teil-, vor- und nachstationäre Behandlung, ambulantes Operieren) erforderlich,
veranlasst der Truppenarzt bzw. die Truppenärztin die Einweisung in ein Bundeswehrkrankenhaus.

Ist wegen des Gesundheitszustandes der Transport in ein Bundeswehrkrankenhaus nach ärztlichem Urteil nicht zu
verantworten bzw. verfügt das Bundeswehrkrankenhaus nicht über geeignete Behandlungsmöglichkeiten,
kann sowohl die Truppenärztin bzw. der Truppenarzt als auch das Bundeswehrkrankenhaus die Soldatinnen
bzw. Soldaten in das nächstgelegene, geeignete zivile Krankenhaus oder – soweit ein solches örtlich nicht vorhanden ist
oder medizinische Gründe es erfordern – in eine Privatklinik einweisen.

Bei voraussichtlich länger dauernder vollstationärer Behandlung können die Erkrankten aus
Gründen der Fürsorge (z.B. häusliche Verhältnisse, Alter und Zahl der Kinder, Gesundheitszustand der Ehefrau bzw. des Ehemannes)
statt in das dem Dienstort nächstgelegene geeignete Bundeswehrkrankenhaus bzw. zivile Krankenhaus ausnahmsweise auch in ein
dem Heimatort nahegelegenes geeignetes Bundeswehrkrankenhaus oder – beim Fehlen eines solchen – ziviles Krankenhaus eingewiesen oder verlegt werden.
Autor: ulli76
« am: 27. Oktober 2016, 12:34:43 »

Es ist wie immer ein bisschen Glückssache. Die BWKs haben den Vorteil, dass es weniger um´s Geld geht und dass man in der Regel deutschsprechende Ärzte mit deutschem UniAbschluss hat. Das heisst aber nicht, dass sie immer und generell besser sind.

Es soll aber Soldaten geben, die weit weg vom nächsten BWK wohnen und für die Heilung ist es meist nicht so förderlich wenn man mit ner frischen OP-Wunde quer durch die Republik eiern muss.
Autor: Tommie
« am: 27. Oktober 2016, 10:47:09 »

Exakt so ist es, Getulio! Ich war neune Tage stationär im BwKrhs Ulm gelegen und wurde anschließend im Klinikum der LMU München, Campus Großhadern, operiert. Die Operation dort wurde vom BwKrhs Ulm als zwingend dort durchzuführen klassifiziert, weswegen dann auch kein Problem bei der Genehmigung durch den Stv. Kdr SanUstgZ ... bestand. In Großhadern wurde mir klipp und klar gesagt, dass ca. acht von zehn dort vorgestellten Patienten mit z. T. erbärmlichen Befunden dort aufschlagen und die Ärzte im BwKrhs Ulm wurden von ihren Münchner Kollegen über den grünen Klee gelobt für erstens sinnvolle Befunde (was ist nötig, was nicht, Reihenfolge der Befunderhebung, etc.) und zweitens herausragende Qualität der Befunde (Ultraschall mit und ohne Kontrastmittel, ERCP, Cholangioskopie, etc.)! Und das alles abgesehen von der Tatsache, dass es einem als Soldat in einem BwKrhs meist besser geht als in "Lambarene" ;) ! Ich werde meine Folgeuntersuchungen auf jeden Fall gerne im ca. 200 km von meinem Wohnort entfernten BwKrhs Ulm machen lassen!
Autor: Getulio
« am: 27. Oktober 2016, 10:28:13 »

Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Hintergrund der Frage (außer ggf. nah bei Muttis Rockzipfel bleiben zu wollen). Die BwKs haben doch nach meiner Kenntnis einen exzellenten fachlichen Ruf und sind sicherlich besser aufgestellt als ein x-beliebiges Krankenhaus in der Wallachei.
Autor: Andi8111
« am: 27. Oktober 2016, 09:58:15 »

Ich mache das am Einzelfall fest. Die dritte VKB Ruptur wegen Sport außer Dienst lasse ich auch gern im BWK machen. Grundsätzlich besagt die derzeit geltende Weisung, über Ullis Ausführungen hinaus, dass bei freien Kapazitäten die BWK zu bevorzugen sind. Zubringerfahrten werden bei uns durch die Truppe sichergestellt. Vor allem bei elektiven Kleinigkeiten überweise ich generell ins BWK. Vor allem dann, wenn eine GZ Vergabe wahrscheinlich oder nötig ist.
Autor: schlammtreiber
« am: 27. Oktober 2016, 08:59:01 »

Grundsätzlich soll der Soldat in einer Bundeswehreinrichtung behandelt werden. Und nur wenn bestimmte Gründe vorliegen in zivilen Krankenhäusern. ABER: Gerade in der stationären Versorgung wird das durchaus großzüg gehandhabt. Letztendlich kostet es eh mehr oder weniger das gleiche.

Das Vorgehen ist recht einfach: Geh zu deinem Truppenarzt und schilder ihm dein Anliegen. Dann stellt er einen entsprechenden Antrag an den LSO (Kann sein, dass das inzwischen anders heisst, er weiss aber wer zuständig ist) mit einer entsprechenden Begründung.
Begründung kann sein- zu lange Wartezeit im BWK, lange Strecke nach Hause, was ungünstig für die Betreuung durch die Familie für die Heimfahrt nach Entlassung ist. Zu erwartende Nachsorgetermine etc.

Zweite Meinung vor einer OP ist noch einfacher und in der Regel unproblematisch.

Ulli 76...
doch habe ich gelesen. Ich werde das definitiv ansprechen.
Leider liest es sich hier, als wenn ich keine guten Chancen habe.


Passt so überhaupt nicht zusammen...
Autor: Pericranium
« am: 26. Oktober 2016, 22:22:14 »

In dem Sinne genug für heute und gute Nacht
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