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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nachversicherung Rente Zeitsoldat  (Gelesen 12358 mal)

Waimea0022

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Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« am: 26. Januar 2017, 16:37:13 »

Hallo
Vielleicht ist jemand hier, der mir die Frage beantworten kann oder einen ähnlichen Fall kennt.

Die Dienstzeit wird ja nach Ausscheiden für die Rente nachversichert.

Was passiert aber, wenn der Soldat innerhalb der 5 Jahre verstirbt oder fällt ?

Eine Witwen- oder Waisenrente wird nicht zugestimmt. Was passiert aber mit den nachversicherten
Beiträgen ? Im Regelfall wird diese ja ausgezahlt.

Ist dem so??
Gruß
Thomas
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F_K

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #1 am: 26. Januar 2017, 17:35:48 »

Innerhalb welcher 5 Jahre? Welche Witwe und Waisen?
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Waimea0022

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #2 am: 26. Januar 2017, 18:00:44 »

Die ersten 60 Monate nennt man Wartezeit
Danach beginnt deine Rente zu laufen. Vereinfacht ausgedrückt
In den ersten 5 Jahren kann man sich die Beiträge auszahlen lassen
Dh eine Witwen oder Waisenrente kommt erst nach dem 61. Monat in Betracht
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LwPersFw

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #3 am: 26. Januar 2017, 18:08:55 »

Solche speziellen Fragen sollte man dort stellen, wo die Fachleute sitzen... in diesem Fall:

Deutsche Rentenversicherung

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Waimea0022

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #4 am: 26. Januar 2017, 18:19:45 »

Schon lange getan.
Da sich aber die DRV Westfalen, nicht Bund, und das bundverwaltungsamt
Die Bälle hin und her werfen, stellte ich hier die Frage

Im übrigen heißt dies. Wenn es keine Auszahlung geben sollte,
Dass alle im Einsatz oder bei einem Unfall verstorbenen, keine Witwen und Waisenrente hinterlassen. Wird nicht einmal der Beitrag nachversichert und ausgezahlt, existiert nicht ein Hauch der Absicherung
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ulli76

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #5 am: 26. Januar 2017, 18:23:17 »

Geht es um eine allgemeine Frage oder bist du konkret betroffen?
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Andi8111

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #6 am: 26. Januar 2017, 19:01:33 »

Sterben Soldaten während des Dienstes regelt die Versorgung das Soldatenversorgungsgesetz und nicht die Rentenversicherung. Stirbt ein ehemaliger Soldat nach seiner Entlassung besteht gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Waisen- oder Witwenrente.
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F_K

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #7 am: 26. Januar 2017, 19:21:43 »

Deshalb meine Frage.

Stirbt oder fällt ein Soldat, ist dieser noch nicht nachgereicht - warum auch?

Damit entstehen also erst gar keine (zusätzlichen) Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung.
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LwPersFw

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #8 am: 26. Januar 2017, 22:43:50 »


Im übrigen heißt dies. Wenn es keine Auszahlung geben sollte,
Dass alle im Einsatz oder bei einem Unfall verstorbenen, keine Witwen und Waisenrente hinterlassen. Wird nicht einmal der Beitrag nachversichert und ausgezahlt, existiert nicht ein Hauch der Absicherung


Ich verstehe immer noch nicht Ihre Fragestellung, bzw kann Ihre Feststellung nicht teilen, wenn es darum geht, dass ein Kamerad im Einsatz fällt.

Aus einer InfoBroschüre des BMVg zum Thema Einsatzversorgung, für den Personenkreis der SaZ:

"4. Hinterbliebenenversorgung

Falls die Soldatin/der Soldat bei dem (Einsatz)Unfall verstirbt, kommen folgende Leistungen für die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen in Betracht: 

Die Witwe/der Witwer oder die hinterbliebene Lebenspartnerin/der hinter-bliebene Lebenspartner* und die Waisen erhalten als Einsatzversorgung eine laufende erhöhte Unfallhinterbliebenenversorgung in der Höhe, wie sie auch den entsprechenden Hinterbliebenen von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten zusteht (Buchstabe D Nr. 3).

Sind entsprechende Hinterbliebene nicht vorhanden, wird den Eltern ggf. Übergangsbeihilfe (Nr. 1) gezahlt."

Und dann Buchstabe D Nr. 3:

"3. Hinterbliebenenversorgung

Ist  die  Soldatin/der  Soldat  infolge  des  Einsatzunfalls  verstorben,  erhalten  die versorgungsberechtigten  Hinterbliebenen  „qualifizierte“  Unfallhinterbliebenenversorgung.

Die Hinterbliebenenversorgung beträgt

für  die  Witwe/den  Witwer  oder  die  hinterbliebene  Lebenspartnerin/ den  hinterbliebenen  Lebenspartner*: 
60  Prozent  des  erhöhten Unfallruhegehalts,

für jede  Waise: 
30 Prozent des erhöhten Unfallruhegehalts. Insgesamt  wird  jedoch  höchstens  ein  Betrag  in  Höhe  der  jeweils ruhegehaltfähigen  Dienstbezüge  der  übernächsten  als  der  von  der/ dem  Verstorbenen erreichten Besoldungsgruppe gezahlt.


Verstirbt  eine  Soldatin  im  Ruhestand/ein  Soldat  im  Ruhestand  mit  Anspruch auf  Einsatzversorgung  und  ist  der  Tod  nicht  Folge  des  Einsatzunfalls, berechnet  sich  die  Hinterbliebenenversorgung  gleichwohl  unter  Zugrundelegung  der  erhöhten  Unfallversorgung.  Allerdings  erhalten  die  Hinterbliebenen dann  nur  den  jeweiligen  Anteilsatz  des  erhöhten  Ruhegehalts  wie  bei  „Normalversorgung“  (Witwe/Witwer  oder  hinterbliebene  Lebenspartnerin/hinterbliebener  Lebenspartner*  55  Prozent,  Halbwaise  12  Prozent,  Vollwaise  20  Prozent; insgesamt höchstens das erhöhte Unfallruhegehalt der/des  Verstorbenen).


Daneben  wird  ein  Sterbegeld  in  Höhe  des  Zweifachen  der  Dienstbezüge bzw.  des  Ruhegehalts  der/des  Verstorbenen  jeweils  einschließlich  etwaiger Unterschiedsbeträge des Familienzuschlags für Kinder gezahlt. Maßgeblich  für  die  Zahlung  des  Sterbegeldes  ist  folgende  Anspruchsreihenfolge:

Witwe/Witwer  oder  hinterbliebene  Lebenspartnerin/hinterbliebener Lebenspartner*  und  Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.),

Verwandte  der  aufsteigenden  Linie,  Geschwister,  Geschwisterkinder  sowie  Stiefkinder,  wenn  sie  mit  der/dem  Verstorbenen  in häuslicher  Gemeinschaft  lebten  oder  die/der  Verstorbene  ganz  oder überwiegend ihre Ernährerin/ihr Ernährer war,

sonstige  Personen,  die  die  Kosten  der  letzten  Krankheit  oder  der Bestattung getragen haben, bis zur Höhe ihrer  Aufwendungen."
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Waimea0022

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #9 am: 27. Januar 2017, 09:41:47 »

Vielleicht drücke ich mich falsch aus.


Das Versorgungsgesetz hat nichts damit zu tun.

Eine Versorgungsleistung hat es damals gegeben.


Hier geht es rein um die RENTE.
Waisenrenten Witwenrente erhält man nur, wenn der Verstorbene Soldat in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat !! Dh. Wenn er so jung war, dass er die 5 Jahre Wartezeit nicht einhalten konnte, also nicht 5 Jahre eingezahlt hat.

Beispiel: ein 18 jähriger geht zum Bund. 4 Jahre Zeitsoldat. Verstirbt nach 3 Jahren und 11 Monaten. Somit erfüllt er die 5 Jahre Wartezeit nicht. 5 Jahre braucht man aber um Anspruch auf eine Rente zu erhalten!!
Als Zeitsoldat gilt man als Beamter auf Zeit ..im sind sind keine rentenbeiträge enthalten. Dh. Die Zeiten werden nachversichert, nach Austritt und dem Rentenkonto zugeführt.
Die drv wehrbereichsverwaltung argumentiert wie folgt: selbständige Einzahlungen hat es nicht gegeben. Also auch keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge. In meinem Beispiel 3 Jahre 11 Monate. Dh selbst die eigentlich nachversicherten Beiträge würden nicht ausgezahlt werden !!! Auch wenn der Soldat die Leistung erbracht hat. Er hat quasi umsonst gearbeitet.

Ein normaler Arbeiter Angestellter erhält die eingezahlten Beiträge...

Es hängt also an der Nachversicherung. Der Soldat wird nicht gleich gestellt. Die Hinterbliebenen erhalten Nichts aus der Rente
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F_K

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #10 am: 27. Januar 2017, 09:53:35 »

Du verstehst es nicht.

Zitat
Ein normaler Arbeiter Angestellter erhält die eingezahlten Beiträge...

Ein Rentenzahler ist ein Rentenzahler (im Gegensatz zum SaZ / BS).

Zitat
Es hängt also an der Nachversicherung. Der Soldat wird nicht gleich gestellt

Verstirbt ein Soldat im Dienst (vor dem Ausscheiden), wird er NICHT nachversichert (warum auch, er wird nie Rente erhalten).

Es erscheint mir, Du willst neben den Versorgungsleistungen nun auch noch nicht eingezahlte Rentenbeträge erstattet bekommen.

Dafür gibt es nicht nur keine (gesetzliche) Grundlage, sondern es ist höchst unmoralisch, hier Geld zu fordern, für das man nicht selber gedient hat.

Wie Du schon darstellst, hast Du Versorgungsleistungen erhalten.
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Waimea0022

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #11 am: 27. Januar 2017, 11:42:38 »

Und genau das ist falsch
Es geht um die Hinterbliebenen !!! Meine Mutter hat gar nichts erhalten, als Witwe

Diese von geschilderte Art und weise ist Praxis, nur leider nicht bei Beamten nicht.

Bei einer Einzahlung von 61 Monaten erhält  der Waise und die Witwe Rente
Ich bin der Sohn also kein sxhnarotzer ... also bitte mal nachdenken

Also wenn eine diese beschriebene Konstellation bei einem gefallen in Afghanistan aufgetreten ist, sind die gibterbliebne nicht abgesichert und dies bestätigt das Verteidigungsministerium!!! Hinter verschlossenenr Hand
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ulli76

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #12 am: 27. Januar 2017, 12:04:06 »

Soldaten sind keine Beamten, auch keine auf Zeit.

Und LwPersFw hat doch geschrieben wie die Hinterbliebenen eines gefallenen Soldaten versorgt werden. Wie kommst du dann drauf zu behaupten, dass sie nicht versorgt sind?
Das läuft nur über die Unfallhinterbliebenenversorgung- komplett anderes System.

Aber vielleicht liegt das Problem wo ganz anders: Wann ist dein Vater gestorben/gefallen?


« Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 12:06:51 von ulli76 »
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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #13 am: 27. Januar 2017, 12:18:36 »

Stichtagsregelungen sind Dir aber bekannt?

Der Soldat (auf Zeit) bzw. seine Hinterbliebenen erhalten eine Hinterbliebenenversorgung.

Ein Rentenzahler bzw. seine Hinterbliebenen erhalten ggf. eine Witwen- / Waisenrente.

Der ENTLASSENE (ehemalige) Soldat auf Zeit wird mit der Entlassung nachträglich "Rentenzahler" - aber erst dann - sonst würde er ja "doppelt" versorgt werden.
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LwPersFw

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Antw:Nachversicherung Rente Zeitsoldat
« Antwort #14 am: 27. Januar 2017, 13:31:07 »

@ Waimea0022

also geht es Ihnen nicht um Soldaten die im Einsatz gefallen sind,

sondern um Soldaten die

+ eine Dienstzeit unter 5 Jahre hatten und
+ im oder nach dem Dienstverhältnis "normal" verstorben sind
+ ohne vor oder nach der Dienstzeit weitere Rentenanwartschaften erworben zu haben ??
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