Wahrscheinlich hab ich mich im ursprünglichen Topic unklar ausgedrückt. Also:
Es ist richtig, dass mein Fuß vor Dienstantritt gebrochen war, allerdings sollte ich nach der Diagnose innerhalb von zwei Tagen entlassen werden. Daraus wurden 10. Und dadurch kann der Fuß nicht mehr operiert werden, weil er bereits falsch zusammen wächst.--> Dank der langsamen Entlassung bleibt das Handicap.
Ich hab da noch irgendwas von "Pflicht zur Gesunderhaltung und Heilfürsorge" im Ohr. Doch wie soll das möglich sein, wenn man trotz "bettruhe" über die Kaserne gescheucht wird um den Laufzettel aus zu füllen?
Ich hoffe, es wurde erkannt, das ich den Bund nicht für den Fakt des gebrochenen Fußes verklagen will.
Trotzdem wär ich dankbar, wenn die andern Fragen aus dem geschlossenen Thema beantwortet werden könnten. Schließlich handelt es sich hier um Ansprüche, die mir auch gesetzlich zustehen.